Datum: 01.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 9. Juli 2021
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 9. Juli 2021
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 und 14. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für Windenergie
5 Antrag zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung für ein Baugrundstück in Hagenhofen
6 Erlass einer Verordnung zum Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen
7 Finanzielle Unterstützung des WIM-Projektes an der Caspar-Löner-Schule
8 Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Altziegenrück
9 Annahme von Spenden
10 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 9. Juli 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 13. Marktgemeinderat 01.10.2021 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 9. Juli 2021 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung vom 9. Juli 2021.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung vom 9. Juli 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 9. Juli 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 13. Marktgemeinderat 01.10.2021 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 9. Juli 2021 wird folgender Beschluss bekanntgemacht:
TOP 15 - Vergabe der Arbeiten für die Fernwirktechnik zur Kläranlage Losaurach
Die Lieferung und Installation der Fernwirktechnik und der Austausch der Elektro- und Steuerungstechnik für die Kläranlage Losaurach wird gemäß Angebot vom 29.04.2021 zum Angebotspreis von 34.289,04 € brutto an die Firma Hofmockel (Rohr) vergeben.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 13. Marktgemeinderat 01.10.2021 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
  1. Städtepartnerschaft mit Panazol: Neue 1. Vorsitzende ist Sabine Truch – Herzlichen Glückwunsch an die neue Vorsitzende und Dank an die nun 2. Vorsitzende Birgit Fleischmann für ihren großartigen Einsatz für unsere Städtepartnerschaft!
  2. Vom 2. bis 5. Juni 2022 feiert Panazol das 10-jährige Jubiläum mit uns in Panazol. Dazu möchte ich Euch schon heute einladen. Es wäre schön, wenn sich auch viele MGRM an der gemeinsamen Fahrt nach Panazol beteiligen, die unser Partnerschaftsverein organisiert. Anmeldungen gibt es als Tischvorlage.
  3. Als Tischvorlage gibt es ein Schreiben der Hans Veit und Johanna Dennert Stiftung, die sich um in notgeratene Bürgerinnen und Bürger kümmert.
  4. Vom Verein Interkommunales Kompensationsmangement IKoMBe e. V., bei dem wir Gründungsmitglied sind, gibt es einen Vereinsreport, in dem über die aktuellen Aktivitäten informiert wird. Der Report wird als pdf ins Ratsinfo eingestellt.
  5. Aktueller Stand zum Bayerischen Gigabit-Ausbauprogramm: Wir haben nun die Markterkundung gestartet und auch die Bedarfsumfrage in die Wege geleitet.
  6. Unsere neue Kindertagesstätte Scheunenwichtel ist nun komplett bezogen. Eine Einweihung wird von der Leitung allerdings erst für das Frühjahr 2022 gewünscht, wenn die Außenanlagen bespielbar sind.
  7. Unser Impfangebot an der Rangauhalle am 11. September wurde sehr gut angenommen: 130 Personen kamen, um sich gegen Corona impfen lassen. Der zweite Termin ist am 23. Oktober. Auch dazu können wieder Bürger/innen kommen und sich auch erstmals impfen zu lassen.
  8. Herzlichen Dank an alle Wahlhelfer/innen bei der Bundestagswahl und auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den reibungslosen Ablauf.
  9. Wir haben zwei neue Defibrillatoren: Einer am Feuerwehrhaus in Linden (Regionalbudget) und einer am Bürgerhaus zum Löwen (gefördert vom Landkreis). Die Standorte aller Defis sind bereits im Mitteilungsblatt veröffentlicht und werden um die neuen Standorte ergänzt
  10. Stand zum Mobilfunkausbau: Beide Baupläne für Linden und Losaurach sind genehmigt und der Bau kann gestartet werden.
  11. Das Rangaubad öffnet am Dienstag, den 12.Oktober wieder für den öffentlichen Badebetrieb. Die Rahmenbedingungen hierfür wurden mit der Führung der DLRG besprochen.

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 und 14. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für Windenergie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 13. Marktgemeinderat 01.10.2021 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma Naturenergie Zeilinger plant die Errichtung mehrerer Windenergieanlagen im Bereich zwischen Hagenhofen und Hohenroth. Dieser Bereich befindet sich zwar im Landschaftsschutzgebiet, wurde vor einigen Jahren aber als Zone ausgewiesen, in der Windkraftanlagen grundsätzlich zulässig sind und damit keinen Widerspruch zu den Statuten des Landschaftsschutzgebietes darstellen.
Die Windkraftanlagen sollen teilweise im Gebiet des Marktes Markt Erlbach und teilweise im Gebiet der Gemeinde Trautskirchen entstehen. Es sind insgesamt vier Anlagen geplant, von denen zwei in unserem Gemeindegebiet stehen sollen.

Um Windkraftanlagen bauen zu können muss zum einen der Flächennutzungsplan geändert werden und es muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der alles Wesentliche regelt. Der Umgriff der Planung ist in der Anlage dargestellt.
Da die Anlagen auch von Bedeutung für die Regionalplanung sind, muss zusätzlich auch der Regionalplan einem Änderungsverfahren unterzogen werden – denn die gemeindliche Bauleitplanung darf keinen Widerspruch zur Regionalplanung beinhalten.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Marktgemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die Verfahren fasst und dass die Kostenübernahme für Planung, Erschließung, Ausgleich usw. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages auf den Investor umgelegt wird.

Durch den Bau der Windkraftanlagen profitiert die Marktgemeinde (wegen der Abschreibung der Anlagen) langfristig von hohen Gewerbesteuereinnahmen. 
Darüber hinaus gibt das EEG 21 Kommunen die Möglichkeit auch direkt und von Anfang an finanziell durch die Anlagen im eigenen und im angrenzenden Gebiet der Nachbargemeinde zu profitieren. Nach § 36K EEG 2021 erhalten die Kommunen je Anlage und je erzeugter Kilowattstunde Strom 0,2 ct. In Summe ergibt sich dadurch pro Jahr eine Mehreinnahme von mehreren zehntausend Euro.

Reinhold Zeilinger und Katrin Held von der Naturenergie Zeilinger stellen das Projekt im Rahmen einer ausführlichen Präsentation vor und beantworten im Anschluss Fragen zu den Preisen an der Strombörse und zur Höhe des Eigenkapitals (Volker Rudolph) sowie zum Umfang des Projekts (Steffen Bien).

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Flächennutzungsplan zum Bau von Windkraftanlagen für den Bereich südwestlich von Hagenhofen seinem 14. Änderungsverfahren unterzogen werden soll.

2. Der Bebauungsplan Nr. 37 soll im Parallelverfahren aufgestellt werden, um ein Sondergebiet für Windenergie südwestlich von Hagenhofen auszuweisen. 

3. Die Planentwürfe für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen erarbeitet und zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung vorgelegt werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt eine Änderung des Regionalplanes für den betreffenden Bereich beim Regionalen Planungsverband zu beantragen.

5. Die Kosten für die Planung, Gutachten, Erschließung und Ausgleich sollen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages auf die Firma Naturenergie Zeilinger UG umgelegt werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

6. Die Marktgemeinde macht Gebrauch von der in § 36k EEG 2021 genannten Regelung, nach der je Anlage eine einseitige Zuwendung von 0,2 ct je Kilowattstunde vom Anlagentreiber an die Gemeinde gezahlt werden kann. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die hierfür notwendige Vereinbarung mit dem Anlagenbetreiber zu unterzeichnen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Flächennutzungsplan zum Bau von Windkraftanlagen für den Bereich südwestlich von Hagenhofen seinem 14. Änderungsverfahren unterzogen werden soll.

2. Der Bebauungsplan Nr. 37 soll im Parallelverfahren aufgestellt werden, um ein Sondergebiet für Windenergie südwestlich von Hagenhofen auszuweisen. 

3. Die Planentwürfe für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen erarbeitet und zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung vorgelegt werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt eine Änderung des Regionalplanes für den betreffenden Bereich beim Regionalen Planungsverband zu beantragen.

5. Die Kosten für die Planung, Gutachten, Erschließung und Ausgleich sollen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages auf die Firma Naturenergie Zeilinger UG umgelegt werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

6. Die Marktgemeinde macht Gebrauch von der in § 36k EEG 2021 genannten Regelung, nach der je Anlage eine einseitige Zuwendung von 0,2 ct je Kilowattstunde vom Anlagentreiber an die Gemeinde gezahlt werden kann. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die hierfür notwendige Vereinbarung mit dem Anlagenbetreiber zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Antrag zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung für ein Baugrundstück in Hagenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 13. Marktgemeinderat 01.10.2021 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Eigentümerin eines Grundstückes in Hagenhofen hat die Aufstellung einer Innenbereichssatzung beantragt, um das Grundstück (das sich aktuell im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet) bebauen zu können. In diesem Falle ist die Aufstellung einer Innenbereichssatzung nach Ansicht der Verwaltung möglich, wenn die Antragstellerin die Erschließungskosten und die Kosten des Verfahrens trägt.

Zur Erschließung des Grundstückes ist folgendes erforderlich:
1. Der Weg auf dem Flurstück 502, Gemarkung Altselingsbach, muss zu einer öffentlichen Erschließungsstraße ausgebaut werden (Mindestbreite 4,75 m). Die Straße muss mit entsprechendem Unterbau, Randeinfassung, Straßenentwässerung, Rinnen und Beleuchtung ausgestattet werden, um sie später auch öffentlich widmen zu können.
2. Da sich die öffentlichen Kanäle bereits auf dem Grundstück befinden, muss lediglich ein Hausanschluss und ein Revisionsschacht für die Entwässerung hergestellt werden.
3. Bau einer Wasserleitung mit ca. 60 m Länge mit Hydranten und Schiebern nach den Vorgaben des Wasserzweckverbandes.
4. Leerrohre für die Breitbandversorgung.

Die Kosten für die oben genannten Maßnahmen müssen von der Antragstellerin im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übernommen werden. Außerdem muss sie die Kosten der Aufstellung der Innenbereichssatzung und eventueller Gutachten tragen und die erforderlichen Ausgleichsflächen bereitstellen und herstellen.

Die Gesamtkosten der Erschließung dürften sich auf einen hohen fünfstelligen Betrag belaufen, darüber hinaus müssen auch die Herstellungsbeiträge für Kanal- und Wasseranschluss bezahlt werden, so dass dieser Bauplatz in Summe auch nicht günstiger ist als ein gewöhnlicher Bauplatz.

Auf Nachfrage von Klaus Adelhardt, ob es bei Starkregen/Hochwasser zu einer Überschwemmung des Grundstücks kommen könnte erklärt Michael Schlag, dass dies nahezu ausgeschlossen werden, da es sich um ein Hanggrundstück handelt und das Bauvorhaben im nördlichen Teil des Grundstücks realisiert werden soll.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass für den Bau eines Wohnhauses auf dem nördlichen Teil des Flurstücks 505, Gemarkung Altselingsbach, eine Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden soll. Die zur Erschließung erforderliche Zufahrtsstraße auf dem Flurstück 502, Gemarkung Altselingsbach, soll auch in den Geltungsbereich der Satzung mit einbezogen werden, ebenso wie die erforderlichen Ausgleichsflächen. Die Kanaltrassen sollen in der Planung festgesetzt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass sich die Antragstellerin gegenüber der Marktgemeinde und dem Wasserzweckverband vertraglich verpflichtet, die oben genannten Erschließungsmaßnahmen auf eigene Kosten zu tragen und auch die Kosten des Verfahrens (Innenbereichssatzung, Gutachten, Ausgleich…) zu übernehmen.

3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen. Der Wasserzweckverband soll hinsichtlich der Erschließung mit Wasser mit eingebunden werden.

4. Es soll ein Entwurf der Innenbereichssatzung erarbeitet werden. Der mit der Verwaltung abgestimmte Entwurf soll zum Beschluss über die Durchführung der Offenlage wieder vorgelegt werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass für den Bau eines Wohnhauses auf dem nördlichen Teil des Flurstücks 505, Gemarkung Altselingsbach, eine Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden soll. Die zur Erschließung erforderliche Zufahrtsstraße auf dem Flurstück 502, Gemarkung Altselingsbach, soll auch in den Geltungsbereich der Satzung mit einbezogen werden, ebenso wie die erforderlichen Ausgleichsflächen. Die Kanaltrassen sollen in der Planung festgesetzt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass sich die Antragstellerin gegenüber der Marktgemeinde und dem Wasserzweckverband vertraglich verpflichtet, die oben genannten Erschließungsmaßnahmen auf eigene Kosten zu tragen und auch die Kosten des Verfahrens (Innenbereichssatzung, Gutachten, Ausgleich…) zu übernehmen.

3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen. Der Wasserzweckverband soll hinsichtlich der Erschließung mit Wasser mit eingebunden werden.

4. Es soll ein Entwurf der Innenbereichssatzung erarbeitet werden. Der mit der Verwaltung abgestimmte Entwurf soll zum Beschluss über die Durchführung der Offenlage wieder vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Erlass einer Verordnung zum Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 13. Marktgemeinderat 01.10.2021 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 7. Mai 2021 wurde einstimmig das Einvernehmen zum Bau einer Autowaschanlage an der Nürnberger Straße am Ortseingang aus Richtung Eschenbach kommend erteilt. Die Baugenehmigung wurde ebenfalls erteilt und die Autowaschanlagen Graf GmbH hat mit den Arbeiten vor Ort begonnen.

Mit Schreiben und Mail vom 2. September 2021 beantragt die Graf GmbH den Erlass einer Verordnung über den Betrieb ihrer Autowaschanlage an Sonn- und Feiertagen. 
Grundlage für den Erlass einer entsprechenden Verordnung bildet Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage. Demnach gelten entsprechende Verbote, insbesondere für öffentlich bemerkbare Arbeiten, nicht für den Betrieb von Autowaschanlagen ab 12:00 Uhr, wenn eine Gemeinde eine entsprechende Verordnung erlassen hat. Ein Verbot besteht jedoch weiterhin an fest definierten Feiertagen. Diese sind in der Verordnung aufgelistet.
Die Verordnung ist als Anlage zu diesem TOP hinterlegt.

Aus Sicht der Verwaltung gibt es gegen den Erlass einer solchen Verordnung keine Bedenken, die Betriebszeit sollte jedoch auf 18:00 Uhr begrenzt werden.

Ähnliche Verordnungen gibt es bereits in umliegenden Städten und Gemeinden wie Diespeck, Emskirchen, Neustadt a.d.Aisch oder Uffenheim.

Volker Rudolph möchte wissen, ob man die Verordnung auch wieder aufheben könne. Dies sei jederzeit möglich.

Auf Nachfrage von Christina Meth erklärt Dr. Birgit Kreß, dass die Halle von Hans Dauner mindestens so lange stehen bleibt, solange dieser seinen Betrieb (Schulbusfahrten) unterhält.

Anschließend wird Herrn Philipp Graf von der Graf GmbH das Wort erteilt, der das Vorhaben näher erläutert. Es entsteht neben den SB-Waschplätzen auch eine Halle mit automatisiertem Waschvorgang. Sämtliche Geräte sind emissionsarm und die Halle wird schallgedämmt gebaut. Vor Ort gibt es kein Personal, an den Automaten werden sämtliche Zahlungsmethoden angeboten. Nicht geduldet wird der Betrieb von lautstarken Musikanlagen während der Reinigung oder grundsätzlich der Aufenthalt vor Ort. Solchen Personen wird ein Platzverweis erteilt.
Es wäre wünschenswert, wenn die Betriebszeit in der Verordnung bis 20:00 Uhr festgelegt wird, analog der Verordnungen anderer Gemeinden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in der vorgelegten Form mit der Maßgabe, dass die Betriebszeit in § 1 bis 20:00 Uhr festgelegt wird.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in der vorgelegten Form mit der Maßgabe, dass die Betriebszeit in § 1 bis 20:00 Uhr festgelegt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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7. Finanzielle Unterstützung des WIM-Projektes an der Caspar-Löner-Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 13. Marktgemeinderat 01.10.2021 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Caspar-Löner-Schule findet auch im Schuljahr 2021/2022 das Projekt „WIM – Wir musizieren“ als zusätzliches Angebot für alle Kinder der 1. und 2. Klassen.
Die Gesamtkosten belaufen sich für die beiden Schulhalbjahre auf insgesamt 7.280,00 Euro. Der Tonkünstlerverband Mittelfranken e.V. beteiligt sich mit einem Betrag in Höhe von 3.000,00 Euro, weitere Zuwendungen sind eher unwahrscheinlich.
Mit Schreiben vom 4. September 2021 bittet die Musikpädagogin Anke Lechner um finanzielle Unterstützung in Höhe von 4.280,00 Euro für den nicht gedeckten Aufwand an den Gesamtkosten.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat begrüßt das Angebot „WIM - Wir musizieren“ und beschließt die Übernahme der nicht gedeckten Kosten bis zu einem Betrag in Höhe von 4.280,00 Euro.

Beschluss

Der Marktgemeinderat begrüßt das Angebot „WIM - Wir musizieren“ und beschließt die Übernahme der nicht gedeckten Kosten bis zu einem Betrag in Höhe von 4.280,00 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Altziegenrück

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 13. Marktgemeinderat 01.10.2021 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Mitgliederversammlung der FF Altziegenrück am 18.09.2021 haben Kommandant Alfred Engerer (nach 30-jähriger Amtszeit) und stellvertretender Kommandant Gerhard Gundacker (übergangsweise seit 2017, davor bereits von 1980 bis 2009) ihre Ämter niedergelegt.
Die Neuwahlen, die von Dr. Birgit Kreß und Sebastian Gaukler geleitet wurden, brachten folgendes Ergebnis: Herr Peter Hildner wurde zum neuen Kommandanten und Herr Joachim Enkert zum stellvertretenden Kommandanten der FF Altziegenrück gewählt. 
Peter Hildner muss den erforderlichen Lehrgang an der Feuerwehrschule (Leiter einer Feuerwehr, Gruppenführerlehrgang wurde bereits erfolgreich abgelegt) absolvieren, Joachim Enkert kann diese Lehrgänge als langjähriger Kommandant der FF Altselingsbach bereits nachweisen. 
Vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates (von dieser ist auszugehen) sollen die beiden Gewählten in ihrem Amt bestätigt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG den neu gewählten Kommandanten der FF Altziegenrück, Herrn Peter Hildner.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 BayFwG den neu gewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Altziegenrück, Herrn Joachim Enkert.

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG den neu gewählten Kommandanten der FF Altziegenrück, Herrn Peter Hildner.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 BayFwG den neu gewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Altziegenrück, Herrn Joachim Enkert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

1. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG den neu gewählten Kommandanten der FF Altziegenrück, Herrn Peter Hildner.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 BayFwG den neu gewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Altziegenrück, Herrn Joachim Enkert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 13. Marktgemeinderat 01.10.2021 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

PHI GmbH                                        1.000,00 Euro für das Ferienprogramm
Schreinerei Wimmer, Dietenhofen           100,00 Euro Kita Scheunenwichtel
Eva und Michael Brunner                           126,85 Euro Sachspende für die Krippe in der Kita Scheunenwichtel

Beschlussvorschlag

Die eingegangenen Spenden in Höhe von 1.100,00 Euro und im Wert von 126,85 Euro werden angenommen.

Beschluss

Die eingegangenen Spenden in Höhe von 1.100,00 Euro und im Wert von 126,85 Euro werden angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 13. Marktgemeinderat 01.10.2021 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Rudolf Meth bittet darum, die Ortsstraße in Siedelbach in Richtung Dürrnbuch aufgrund der vorhandenen Schäden dringend zu sanieren sowie die Verkehrssituation im Bereich der Anwesen 22 und 25 zu begutachten, inwieweit hier eine Entschärfung der Situation im Hinblick auf die stark eingeschränkten Sichtverhältnisse in südliche Richtung hergestellt werden kann.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass für die Sanierung der Fahrbahn noch keine Ausschreibung erfolgt sei, diese aber zeitnah erfolgen soll.
Bezüglich der Verkehrssituation erläutert Sebastian Gaukler, dass an der Örtlichkeit ein Verkehrsspiegel angebracht wird, um die Sichteinschränkungen zu verbessern.

Volker Rudolph berichtet, dass er beim Landratsamt nachgefragt hat, ob eine Erweiterung des Kirchsteigfeldes in Richtung Markt Erlbach möglich wäre. Dies wurde ihm positiv beantwortet. Er zeigt sich irritiert, dass seitens der Verwaltung immer erklärt wurde, dass eine Erweiterung ausgeschlossen sei. 
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassungen über das Baugebiet Kirchsteigfeld keine Erweiterung in Aussicht gestellt wurde, da ein Trenngrün von der Landesplanung vorgesehen war, um ein Zusammenwachsen von Markt Erlbach und Eschenbach zu unterbinden. 

Gerd Eisenbeiß möchte den aktuellen Stand zur Dorferneuerung Mettelaurach wissen. Diesbezüglich gibt es keinen neuen Stand, zunächst einmal wird die Dorferneuerung Jobstgreuth abgeschlossen.

Datenstand vom 30.11.2021 15:26 Uhr