Datum: 04.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rangauhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 10. Dezember 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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16. Marktgemeinderat
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04.02.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 10. Dezember 2021 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung vom 10. Dezember 2021.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung vom 10. Dezember 2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10. Dezember 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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16. Marktgemeinderat
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04.02.2022
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ö
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10. Dezember 2021 wird folgender Beschluss bekanntgemacht:
TOP 12 - Vergabe der Planungsleistungen für die Machbarkeitsstudie zum Rathaus
1. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung einer Machbarkeitsstudie.
2. Vorbehaltlich der Zustimmung der Städtebauförderung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn werden die Planungsleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das Rathaus an das Büro Wirsching und Madinger vergeben.
3. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen eingestellt werden.
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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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16. Marktgemeinderat
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04.02.2022
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ö
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3 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Als Tischvorlage gibt es für alle Mitglieder die Broschüre von bauchplan über die Sanierung der Hauptstraße. Diese waren beim offiziellen Eröffnungsakt im September 2021 schnell vergriffen.
2) Die Abfallentsorgung des Landkreises vergibt zum 1. Januar 2023 die Altglasentsorgung an einen neuen Anbieter. Dieser stellt nur noch die Glasiglus auf, die mehr Platz in Anspruch nehmen als die vielerorts vorhandenen Tonnen. In diesem Zug mussten die Gemeinden vorab die vorhandenen Standorte anhand gewisser Kriterien überprüfen (z.B. Untergrund oder Abstand zu Gebäuden).
Die Anzahl der Standorte im Gemeindegebiet wird dadurch auf zwölf Standorte (bisher 22) reduziert, was aber immer noch ausreichend ist, da pro Standort 750 Einwohner anzusetzen sind.
Werner Stieglitz fände es sinnvoll, wenn auf den Parkplätzen der Lebensmittelversorger Container stehen würden. Hierauf hat die Verwaltung leider nur bedingt Einfluss.
Christine Hildner bemängelt den Wegfall des Standortes in Altziegenrück. Dieser könnte aufgrund der Kriterien aufrechterhalten werden.
Klaus Adelhardt appelliert an die Vernunft der Leute: Das Altglas sollte gleich dann entsorgt werden, wenn man zum Einkaufen fährt.
3) In einem Gespräch mit Schulleiterin Tatjana Svarovsky wurde diese Woche die aktuelle Situation in der Schule besprochen. Es herrscht nach wie vor akuter Lehrermangel, der durch coronabedingte Ausfälle und Schwangerschaft einer Lehrkraft noch verstärkt wird. Diese führt die Kinder online durch den Unterricht, während eine Musikpädagogin die Kinder vor Ort betreut. Es wird auch weiterhin, falls erforderlich, Distanzunterricht gegeben. Insgesamt sei die Situation ein Armutszeugnis für Deutschland.
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4. Informelle Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses am Grünhain
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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16. Marktgemeinderat
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04.02.2022
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ö
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4 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Eigentümer des Anwesens Grünhain 1 (siehe beiliegender Lageplan) möchte sein Grundstück (1.460 m²) teilen und im südlichen Teil ein weiteres Wohnhaus errichten. Für die Grundstückszufahrt soll ein drei Meter breiter Grundstücksstreifen an der Ostgrenze herausgemessen werden. Die Teilung und Bebauung in zweiter Reihe widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht – daher wäre das Vorhaben an sich zulässig.
Der Bauherr plant aber ein unterkellertes Wohnhaus (EG+DG als Vollgeschoss) mit 35 Grad Dachneigung und 70 cm Kniestockhöhe. Laut Bebauungsplan ist die Kniestockhöhe aber auf 50 cm begrenzt und die Dachneigung ist mit 45 bis 52 Grad festgelegt. Daher werden entsprechende Befreiungen von den Festsetzungen benötigt.
Bevor der Bauherr die Planung beauftragt möchte er eine Bestätigung der Marktgemeinde, dass die Befreiungen in Aussicht gestellt werden.
Aus Sicht der Verwaltung sind die gewünschten Befreiungen unproblematisch, weil sie relativ moderat sind und die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berühren.
Beschlussvorschlag
Die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich Dachneigung (35 Grad) und Kniestock (70 cm) zum Bau eines weiteren Wohnhauses im südlichen Teil des Flurstücks 552/4, Gemarkung Markt Erlbach, werden in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben und den Befreiungen zu erteilen, wenn der zugehörige Bauantrag eingereicht wird.
Beschluss
Die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich Dachneigung (35 Grad) und Kniestock (70 cm) zum Bau eines weiteren Wohnhauses im südlichen Teil des Flurstücks 552/4, Gemarkung Markt Erlbach, werden in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben und den Befreiungen zu erteilen, wenn der zugehörige Bauantrag eingereicht wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses in der Ringstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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16. Marktgemeinderat
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04.02.2022
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ö
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5 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In der Ringstraße ist der Abbruch einer Garage geplant (Lageplan siehe Anlage) und an der Stelle der Garage soll ein neues Wohnhaus errichtet werden. Das Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet und im denkmalgeschützten Ensemble. Daher musste die Gestaltung des Wohnhauses vorab mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist das geplante Bauvorhaben sehr zu begrüßen, weil eine innerörtliche Baulücke geschlossen wird.
Das Bauvorhaben befindet sich zudem im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Da sich das Vorhaben einfügt und die Erschließung gesichert ist, ist das Bauvorhaben zulässig.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Flurstücken 122/2 und 123, Gemarkung Markt Erlbach, werden erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Flurstücken 122/2 und 123, Gemarkung Markt Erlbach, werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Innenbereichssatzung für den Bereich Karlsbader Straße - Beschluss der Offenlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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16. Marktgemeinderat
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04.02.2022
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ö
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 22. September 2021 beschlossen, dass eine Innenbereichssatzung für den Bereich nördlich der Karlsbader Straße aufgestellt werden soll, um Baurecht für zwei Wohnhäuser zu schaffen. Die Bauherren haben das Büro Rausch und Partner (Neustadt a.d.Aisch) mit der Erstellung der Planung beauftragt und das Büro hat einen Planentwurf mit Begründung erarbeitet und diesen vorab mit der Verwaltung und dem LRA abgestimmt.
Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden nicht vor Ort geschaffen, sondern sollen aus einem privaten Ökokonto von den Bauherren erworben werden. Dies ist mit den Bauherren und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden.
Der Entwurf der Satzung mit Begründung liegt in der Anlage bei.
Mit dem Planentwurf kann nun die Offenlage zu der Satzung durchgeführt werden.
Volker Rudolph äußert Bedenken aufgrund der Größe der versiegelten Fläche zwischen der Doppelgarage und dem nördlichen Wohnhaus im Hinblick auf die Entwässerung. Dies wird im Rahmen des Verfahrens bedacht und als Stellungnahme mit aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro Rausch und Partner (Neustadt a.d.Aisch) vorgelegten Entwurf für die Innenbereichssatzung Karlsbader Straße. Mit dem Satzungsentwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro Rausch und Partner (Neustadt a.d.Aisch) vorgelegten Entwurf für die Innenbereichssatzung Karlsbader Straße. Mit dem Satzungsentwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Herstellung eines zusätzlichen Nahwärmeanschlusses für das Rangaubad
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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16. Marktgemeinderat
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04.02.2022
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ö
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Schule und das Schwimmbad werden aktuell von einem gemeinsamen Nahwärmeanschluss mit Wärme versorgt. Der Nahwärmeanschluss befindet sich im ehemaligen Heizungskeller des alten Schulhauses. Das Schwimmbad ist am Ende des vorhandenen Heizstranges der Schule angeschlossen worden und die dort zur Verfügung stehende Vorlauftemperatur von ca. 60 bis 65 Grad ist ausreichend, um das Bad zu jeder Jahreszeit zu beheizen und das Warmwasser für die Duschen zu erhitzen.
Im Schwimmbad gab es in den vergangenen Jahren aber immer wieder Probleme mit Legionellen im Filtrat und Füllwasser des Beckens. Bei den monatlichen Wasseruntersuchungen wurden teilweise Legionellen nachgewiesen. Diese sind in der vorgefundenen geringen Menge zwar gesundheitlich völlig unbedenklich, aber da der Grenzwert in öffentlichen Bädern bei Null liegt (im normalen Trinkwasser liegt der Grenzwert dagegen bei 100), hat das Gesundheitsamt diesen Umstand moniert und die Filter und das Füllwasser mussten deshalb mehrmals gespült und teuer desinfiziert werden.
Eine dauerhafte und kostengünstige Lösung dieses Problems wäre die regelmäßige und automatische Spülung des Leitungsnetzes mit über 70 Grad heißem Wasser für einige Minuten am Tag. Das Heizungsnetz der Schule kann diese Temperatur aber nicht zur Verfügung stellen, weil das Nahwärmenetz in der Regel nur eine Vorlauftemperatur von ca. 75 bis 80 Grad hat und durch die Leitungsverluste und Wärmeverbräuche in der Schule nur noch ca. 60 bis 65 Grad im Schwimmbad ankommen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass für das Schwimmbad ein eigener Nahwärmeanschluss an der Südseite des Gebäudes hergestellt wird. Hierzu muss lediglich ein ca. acht Meter langer Hausanschluss hergestellt und eine Übergabestation im Keller des Schwimmbades installiert werden. Die voraussichtlichen Kosten dafür werden in der Sitzung mitgeteilt.
Durch einen direkten Anschluss der Schwimmhalle an das Nahwärmenetz wäre die zur Verfügung stehende Vorlauftemperatur ausreichend zur Bekämpfung der Legionellen. Außerdem kann dadurch die Versorgungssicherheit für die Schule und das Schwimmbad verbessert werden, weil beide Liegenschaften im Falle von Störungen und Wartungsarbeiten durch den jeweils anderen Nahwärmeanschluss mitversorgt werden können (denn die Verbindung der Heizleitung zwischen Schule und Schwimmbad bleibt bestehen und wird lediglich abgeschiebert).
Das Angebot der Firma Naturstrom ist erst am Sitzungstag bei der Verwaltung eingetroffen und konnte nicht mehr hinreichend geprüft werden. Es beläuft sich auf fast 31.000 Euro brutto, wobei der Tiefbau zusätzlich bauseits zu erfolgen hat. Der Tagesordnungspunkt wird deshalb vertagt.
Beschlussvorschlag
Das Rangaubad soll einen eigenen Anschluss an das Nahwärmenetz erhalten. Die erste. Bürgermeisterin wird beauftragt die entsprechende Vereinbarung mit der Fa. NatCon zu schließen. Die Heizinstallation soll so umgebaut werden, dass das Rangaubad und die Schule bei Bedarf auch vom jeweils anderen Nahwärmeanschluss mit versorgt werden können.
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8. Mobilfunkausbau - Interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn und Einreichung Förderantrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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16. Marktgemeinderat
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04.02.2022
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ö
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8 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Verwaltung wurde beauftragt mit den Nachbargemeinden zu sprechen, um die Möglichkeiten zum gemeinsamen Mobilfunkausbau auszuloten. Die Verwaltung hat daher mit den Gemeinden Emskirchen, Trautskirchen und Obernzenn gesprochen, weil diese Gemeinden auch unversorgte Gebiete haben, die mit einem gemeinsamen Mobilfunkstandort versorgt werden könnten.
Bei Siedelbach wäre prinzipiell ein Mobilfunkmast sinnvoll, der auch Neidhardswinden mitversorgt. Für diesen Bereich hat aber keiner der Netzbetreiber einen sogenannten Suchkreis mitgeteilt, so dass es für einen Ausbau an dieser Stelle auch keinerlei Förderung geben würde. In diesem Bereich gibt es zwar eine Staatsstraße, so dass die Netzbetreiber prinzipiell verpflichtet sind, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anzustreben. Jedoch hat sich in dieser Hinsicht bisher noch nichts bewegt – auch wenn der Markt Emskirchen sich schon mehrfach darum bemüht hat.
Bei Jobstgreuth und Wilhelmsgreuth haben die Netzbetreiber hingegen Suchkreise übermittelt. Einer dieser Suchkreise befindet sich südlich von Wilhelmsgreuth und wäre wegen seiner guten topographischen Lage dazu geeignet, die Ortsteile Jobstgreuth, Wilhelmsgreuth, Haaghof, Waldhaus und auch Ortsteile der Gemeinden Trautskirchen (Schußbach und Steinbach) und Obernzenn (Limbach und Schafhof) mit zu versorgen.
Die Verwaltung hat daher mit diesen beiden Nachbargemeinden über einen gemeinsamen Ausbau gesprochen.
Die Gemeinde Trautskirchen besitzt in dem definierten Bereich ein ausreichend großes Grundstück, das zum Bau eines Mobilfunkmastes geeignet ist und würde dieses voraussichtlich auch zur Verfügung stellen. Die Stromversorgung und der erforderliche Glasfaseranschluss können voraussichtlich im Bereich von Wilhelmsgreuth angebunden werden.
Um den gemeinsamen Ausbau anzugehen müsste eine einfache Arbeitsgemeinschaft nach § 4 KommZG per Vertrag mit den Nachbargemeinden geschlossen werden. In dem Vertrag sind die Kostenaufteilung und die Zuständigkeiten im Verfahren zu klären. Außerdem muss jede der beteiligten Gemeinden bis spätestens zum 30.06.2022 einen Förderantrag an das Mobilfunkzentrum stellen.
Sobald die Förderzusage vorliegt müssen die Gemeinden entscheiden, ob sie den Mobilfunkmast und die zugehörige passive Infrastruktur selbst herstellen wollen (Bauauftragsvariante) oder ob sie dafür einen Konzessionär beauftragen (Baukonzessionsvariante). Aus Sicht der Verwaltung wäre die Baukonzessionsvariante vorzuziehen, da sämtliche Pflichten zum Bau und Unterhalt des Mastes abgetreten werden können.
Die Kosten für den Bau eines Mobilfunkmastes mit Infrastruktur belaufen sich auf ca. 300.000 – 400.000 Euro. Die Förderung beträgt 90 %. Der Eigenanteil der Gemeinden ist daher mit etwa 40.000 € anzusetzen. Diese Kosten können zwischen den beteiligten Gemeinden aufgeteilt werden. Als Verteilungsschlüssel bietet sich die Einwohnerzahl der mitversorgten Ortsteile an. Wenn man diesen Schüssel ansetzt, dann trägt der Markt Markt Erlbach ca. 50 % der Kosten und die anderen beiden Gemeinden ca. jeweils 25 %.
Da der Markt Markt Erlbach auch den anteilig größten Nutzen von dem Bau des Mastes hat, wird vorgeschlagen, dass die Bauverwaltung des Marktes die Federführung bei der Zusammenarbeit übernimmt.
Aktuell hat sich kurzfristig aber noch eine weitere Möglichkeit aufgetan. Der Bund hat eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) gegründet, die mit Bundesfördermitteln ebenfalls einen Mobilfunkausbau an derselben Stelle ins Auge fasst. In diesem Falle müsste die Marktgemeinde keine eigenen Gelder für den Ausbau aufwenden. Daher schlägt die Verwaltung vor, die MIG bei ihren Bestrebungen zu unterstützen. Wenn die MIG nicht zum Ziel kommt, dann wäre das Bayerische Mobilfunkförderprogramm das Mittel der Wahl.
Dr. Birgit Kreß ergänzt, dass der Standort Siedelbach eventuell über das MIG realisiert werden könnte. Die Verwaltung wird diesbezüglich anfragen und wieder informieren.
Beschlussvorschlag
1. Der Markt Markt Erlbach unterstützt die Bestrebungen der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) des Bundes zum Bau eines Mobilfunkmastes an der Gemeindegrenze zu den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn.
2. Wenn die Bestrebungen der MIG nicht zu dem gewünschten Ziel führen, nimmt der Markt am Förderprogramm zum Mobilfunkausbau (Bayern) teil und stellt einen Förderantrag gemäß Mobilfunkrichtlinie zum Bau eines Mobilfunkmastes an der Gemeindegrenze zu den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn (südlich von Wilhelmsgreuth).
3. Der Mobilfunkausbau soll dann in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn erfolgen. Hierzu soll eine einfache Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Art. 4 KommZG per Vertrag zwischen den Gemeinden abgeschlossen werden. Die Kosten des Mobilfunkausbaus und die Fördermittel sollen im Verhältnis der durch den Masten mitversorgten Gemeindeeinwohner aufgeteilt werden. Die Bauverwaltung des Marktes Markt Erlbach soll die Federführung bei der Umsetzung übernehmen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
4. Nach Vorliegen der Förderzusage soll in Rücksprache mit den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn entschieden werden, ob der Ausbau in der Bauauftrags- oder Baukonzessionsvariante erfolgen soll.
Beschluss
1. Der Markt Markt Erlbach unterstützt die Bestrebungen der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) des Bundes zum Bau eines Mobilfunkmastes an der Gemeindegrenze zu den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn.
2. Wenn die Bestrebungen der MIG nicht zu dem gewünschten Ziel führen, nimmt der Markt am Förderprogramm zum Mobilfunkausbau (Bayern) teil und stellt einen Förderantrag gemäß Mobilfunkrichtlinie zum Bau eines Mobilfunkmastes an der Gemeindegrenze zu den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn (südlich von Wilhelmsgreuth).
3. Der Mobilfunkausbau soll dann in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn erfolgen. Hierzu soll eine einfache Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Art. 4 KommZG per Vertrag zwischen den Gemeinden abgeschlossen werden. Die Kosten des Mobilfunkausbaus und die Fördermittel sollen im Verhältnis der durch den Masten mitversorgten Gemeindeeinwohner aufgeteilt werden. Die Bauverwaltung des Marktes Markt Erlbach soll die Federführung bei der Umsetzung übernehmen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
4. Nach Vorliegen der Förderzusage soll in Rücksprache mit den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn entschieden werden, ob der Ausbau in der Bauauftrags- oder Baukonzessionsvariante erfolgen soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Antrag des Sportfischervereins 1975 Markt Erlbach e.V. auf Bezuschussung eines laufenden Bauvorhabens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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16. Marktgemeinderat
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04.02.2022
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ö
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9 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Sportfischerverein 1975 Markt Erlbach e.V. errichtet südlich der Erlanger Straße auf den Flurstücken 631, 633 und 641 (jeweils auf Teilbereichen), Gemarkung Markt Erlbach, ein neues Vereinsheim.
Der Marktgemeinderat und der Bau- und Umweltausschuss haben sich in den letzten drei Jahren mehrfach mit dieser Thematik befasst und Beschlüsse hierzu gefasst, u.a. zum Abschluss eines Erbpachtvertrages und zur Übernahme einer Bürgschaft.
Am 13. Januar 2022 hat der 1. Vorsitzende des Vereins, Herr Alexander Drost, die erste Bürgermeisterin in einem persönlichen Gespräch über den aktuellen Stand der Baumaßnahmen und die Finanzierung unterrichtet.
Mit Schreiben vom 24. Januar 2022 hat der Verein bei der Verwaltung einen Zuschuss für seinen Neubau beantragt. In dem Schreiben heißt es u.a.:
„Nachdem die Baukosten geradezu explodiert sind, sind wir auf Spenden und Zuschüsse angewiesen. Die geschätzten Baukosten für unser Vorhaben liegen derzeit bei ca. 135.000 Euro, wobei wir alle uns möglichen Arbeiten bereits im Hand- und Spanndienst erbringen.
Wir bitten deshalb den Marktgemeinderat um einen Zuschuss für unser Bauvorhaben.“
Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, analog der bisherigen Verfahrensweise einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der tatsächlichen Baukosten zu gewähren.
Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage der Schlussrechnungen.
Aufgrund der aktuellen Situation im Baugewerbe sollte im Haushalt ein Betrag in Höhe von 15.000 Euro eingestellt werden.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass Vereinen für Beschaffungen und bei Bauvorhaben bisher grundsätzlich zehn Prozent der Kosten als Zuschuss gewährt wurden und dies auch hier erfolgen sollte.
Werner Stieglitz befürwortet diese Vorgehensweise und die Bezuschussung mit zehn Prozent sollte auch bei zukünftigen Anfragen fortgeführt werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat beschließt, dem Sportfischerverein 1975 Markt Erlbach e.V. einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der tatsächlichen Baukosten zu gewähren.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 15.000 Euro sollen im Haushalt eingestellt werden.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat beschließt, dem Sportfischerverein 1975 Markt Erlbach e.V. einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der tatsächlichen Baukosten zu gewähren.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 15.000 Euro sollen im Haushalt eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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16. Marktgemeinderat
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04.02.2022
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ö
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10 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Volker Rudolph bittet um Auskunft, wie die Übergabe der Kindertagesstätten verlaufen ist. Dr. Birgit Kreß erklärt, dass in der KW 6 ein runder Tisch mit allen Beteiligten stattfindet und bei der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates gerne ein Überblick gegeben werden kann.
Auf Nachfrage von Steffen Bien, ob weitere Meldungen bezüglich ausgelegter Giftköder eingegangen seien, erklärt Sebastian Gaukler, dass dies nicht der Fall sei.
Werner Stieglitz bittet um Bereitstellung von Haushaltsmittel für die Sanierung von Gehwegen aus, da an vielen Stellen im Gemeindegebiet starke Beschädigungen festzustellen sind.
Datenstand vom 15.03.2022 08:01 Uhr