Datum: 08.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 11. März 2022
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11. März 2022
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022
5 Erlass eines städtebaulichen Gebotes nach § 177 BauGB zum Anwesen Ignaz-Schneider-Straße 10
6 Bauleitplanung des Marktes Neuhof a. d. Zenn "Sondergebiet Bürgerwindenergie Neuhof-Hirschneuses"
7 Antrag der evangelischen Kirchengemeinde auf Nutzung des Anwesens Hauptstraße 20 zur Kinderbetreuung
8 Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in 2022
9 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 11. März 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 18. Marktgemeinderat 08.04.2022 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 11. März 2022 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung vom 11. März 2022.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung vom 11. März 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11. März 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 18. Marktgemeinderat 08.04.2022 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 4. Februar 2022 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 17 - Wasserversorgung Linden - Vergabe der Arbeiten zur Sanierung des Hochbehälters in Linden
Der Auftrag zur Sanierung des Wasserbehälters im Wasserturm Linden wird an die Firma D.W.I. Süd Beschichtungssysteme GmbH (Schweinfurt) zum Angebotspreis von 23.009,84 € brutto vergeben.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 18. Marktgemeinderat 08.04.2022 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Herr Daniel Bittel, Pfarradministrator des Katholischen Pfarramtes St. Johannes in Neustadt a.d.Aisch, hat sich mit Schreiben vom 31. März 2022 für den in der letzten Sitzung beschlossenen Zuschuss zur Sanierung der Filialkirche im Zennhäuser Weg bedankt.

2) Mit Stand vom heutigen Freitag sind bei uns im Gemeindegebiet 44 Personen gemeldet, die als Flüchtlinge aufgrund des Krieges in der Ukraine zählen. Alle Personen sind privat untergebracht.

3) Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Donnerstag, den 28. April 2022 um 16:00 Uhr statt.

4) Ab Sonntag, den 8. Mai 2022 wird mit der Schwimmschule Wassermäuse das Angebot an Kursen in unserem Rangaubad nochmals erweitert. Die Wassermäuse bieten jeden Sonntag mehrere Kurse im Bereich Baby-Schwimmen oder Eltern-Kind-Schwimmen an.

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4. Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 18. Marktgemeinderat 08.04.2022 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 sind als Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem hinterlegt und wurden den Marktgemeinderatsmitgliedern vorab per Mail zugestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Vermögenshaushalt am 21. Dezember 2021 und den Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt am 24. Februar 2022 vorberaten.

Die Reden von Dr. Birgit Kreß, Andrea Tiefel, Christina Meth für die CSU-Fraktion und Rudolf Born für die FWL-Fraktion sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Volker Rudolph erklärt, dass es als Letzter immer schwierig sei, den Haushalt zu kommentieren. Mit der Arbeit der neuen Kämmerin kann man sehr zufrieden sein. Die solide Einnnahmesituation sowie der Rückgang der Pro-Kopf-Verschuldung sind eine gute Ausgangsbasis für die Zukunft. 
Im Hinblick auf unsere ehemaligen Beschäftigten in den Kindertagesstätten, die teils von einer schlechten Stimmung berichten, bittet er, nicht nur Zahlen, sondern auch den Menschen im Blick zu haben.
Die SPD-Fraktion wird dem Haushalt zustimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 in der vorgelegten Form zu verabschieden. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.041.000 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.329.000 Euro ab.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat den Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 sowie den Stellenplan für das Jahr 2022 in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 in der vorgelegten Form zu verabschieden. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.041.000 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.329.000 Euro ab.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat den Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 sowie den Stellenplan für das Jahr 2022 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Erlass eines städtebaulichen Gebotes nach § 177 BauGB zum Anwesen Ignaz-Schneider-Straße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 18. Marktgemeinderat 08.04.2022 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Anwesen Ignaz-Schneider-Straße 10 ist in einem desolaten Zustand und es wird voraussichtlich nicht mehr lange dauern, bis das Dachtragwerk wegen der vorhandenen Feuchteschäden nachgibt.
Wegen des sehr schlechten inneren und äußeren Zustandes entspricht das Haus weder den allgemeinen Anforderungen an gesunde Lebens- und Arbeitsverhältnisse, die bestimmungsgemäße Nutzung ist nicht nur unerheblich beeinträchtigt und das Ortsbild wird nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Darüber hinaus hat die Denkmalpflege den Erhalt des Gebäudes wegen seiner städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung gefordert, auch wenn das Gebäude selbst nicht unter Denkmalschutz steht.

Für den Unterhalt und die Instandsetzung des Gebäudes ist der Eigentümer zuständig. Das Anwesen ist aber bereits seit mehr als 10 Jahren nicht mehr bewohnt und in den vergangenen Jahren wurden durch den Eigentümer keinerlei bauliche Maßnahmen zur Instandsetzung oder Gebäudeunterhaltung mehr erbracht. 

Grundsätzlich wäre es einfacher und besser, wenn die Marktgemeinde das Gebäude übernehmen könnte. Die erste Bürgermeisterin hat deshalb Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen, um eine Übernahme der „Schrottimmobilie“ durch die Marktgemeinde anzustreben. Aber zu einer Übergabe war der Eigentümer bisher aus verschiedenen Gründen nicht bereit.

Um mittelfristig Abhilfe zu schaffen bietet das Baugesetzbuch die Möglichkeit, in solchen Fällen per Bescheid ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot gemäß § 177 BauGB zu erlassen, das den Eigentümer verpflichtet, die Missstände und Mängel in angemessener Frist zu beheben. 
Sofern der Eigentümer die dafür notwendigen Kosten nicht vollständig aufbringen kann (durch Eigenmittel, Kredite, Erträge aus der Immobilie…) und das Defizit auch nicht durch Fördermittel gedeckt werden kann, muss die Marktgemeinde einen entsprechenden finanziellen Anteil einbringen. Dies ist in einer entsprechenden Vereinbarung zu regeln.

Bevor ein Gebot nach § 177 BauGB erlassen werden darf, ist eine Anhörung bzw. Beratung des betreffenden Eigentümers erforderlich.

Dr. Birgit Kreß sieht in einem solchen Gebot ein wirksames Mittel, um die überall geforderte Richtung „innen vor außen“ aktiv umzusetzen.

Volker Rudolph möchte nähere Details zur Finanzierung der Umsetzung eines solchen Gebotes wissen. Grundsätzlich sieht er hier Handlungsbedarf, da Eigentum zwar geschützt ist, aber auch verpflichtet.

Michael Schlag erklärt, dass der Eigentümer seine Finanzen offenlegen muss. Die Sanierungskosten werden durch Eigenkapital und Mitteln der Städtebauförderung getragen. Reicht dies nicht aus, muss der Markt Markt Erlbach unterstützen. Dies wird dann in einer Modernisierungsvereinbarung geregelt.

Klaus Adelhardt spricht sich gegen den Erlass eines solchen Gebotes aus, da dies einer Enteignung gleichkommt. Er befürchtet, dass noch mehrere Anwesen folgen werden.

Matthias Meth schließt sich grundsätzlich dieser Meinung an, befürchtet aber, dass durch die bisherige ablehnende Haltung zur Sanierung bzw. zur Übergabe des Gebäudes Schäden an Dritten entstehen könnten.

Matthias Kilian möchte wissen, wie das grundsätzliche Vorgehen wäre. Heute soll zunächst nur ein Beschluss über die Anhörung des Eigentümers mit Androhung der Maßnahme gefasst werden, in einem zweiten Schritt wird dem Marktgemeinderat ein Entwurf eines Bescheides vorgelegt.

Auf Nachfrage von Wolfgang Stotz, welche Maßnahmen an dem Gebäude erforderlich sind, erklärt Dr. Birgit Kreß, dass dies von Grund auf saniert werden muss. 

Beschlussvorschlag

1. Zur Behebung der gravierenden Missstände und Mängel der baulichen Anlagen auf dem Flurstück 148, Gemarkung Markt Erlbach (Anwesen Ignaz-Schneider-Straße 10), soll der Erlass eines städtebaulichen Gebotes nach § 177 BauGB vorbereitet werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Eigentümer über den geplanten Erlass eines städtebaulichen Gebotes zu informieren und ihn darüber zu beraten, wie die Maßnahme durchgeführt werden kann und welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.

3. Vor Erlass eines Bescheides nach § 177 BauGB soll die Angelegenheit noch einmal vorgelegt werden.

Beschluss

1. Zur Behebung der gravierenden Missstände und Mängel der baulichen Anlagen auf dem Flurstück 148, Gemarkung Markt Erlbach (Anwesen Ignaz-Schneider-Straße 10), soll der Erlass eines städtebaulichen Gebotes nach § 177 BauGB vorbereitet werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Eigentümer über den geplanten Erlass eines städtebaulichen Gebotes zu informieren und ihn darüber zu beraten, wie die Maßnahme durchgeführt werden kann und welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.

3. Vor Erlass eines Bescheides nach § 177 BauGB soll die Angelegenheit noch einmal vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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6. Bauleitplanung des Marktes Neuhof a. d. Zenn "Sondergebiet Bürgerwindenergie Neuhof-Hirschneuses"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 18. Marktgemeinderat 08.04.2022 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Markt Neuhof plant die Änderung seines Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Bau von zwei Windkraftanlagen mit jeweils 250 m Höhe an der Landkreisgrenze sudöstlich des Ortsteiles Hirschneuses.
Die Planunterlagen dazu sind in der Anlage beigelegt und können außerdem auch unter dem folgenden Link eingesehen werden:
https://www.neuhof-zenn.de/rathaus-service/bekanntmachungen

Aufgrund der Größe der Anlagen sind diese zwar teilweise von unserem Gemeindegebiet aus sichtbar. Aber da bereits mehrere Windkraftanlagen im Gemeindegebiet von Neuhof a.d. Zenn vorhanden sind, ist die zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes eher gering.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach erhebt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwände gegen die oben genannten Bauleitpläne.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach erhebt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwände gegen die oben genannten Bauleitpläne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Antrag der evangelischen Kirchengemeinde auf Nutzung des Anwesens Hauptstraße 20 zur Kinderbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 18. Marktgemeinderat 08.04.2022 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die evangelische Kirchengemeinde Markt Erlbach plant, in den nächsten Jahren mehrere bauliche Maßnahmen größeren Umfangs durchzuführen, die sich auch in erheblichem Maße auf den Betrieb des Kindergartens in der Waaggasse auswirken. Aus diesem Grund hat die evangelische Kirchengemeinde, vertreten durch Frau Pfarrerin von Rotenhan, mit Schreiben vom 7. März 2022 eine vorübergehende Nutzung des Anwesens Hauptstraße 20 einschließlich des Spielplatzes am Park an der Weed für die Kindergartenjahre 2022/2023 und 2023/2024 beantragt.

Im Hinblick auf eine Nutzung fand am 1. Februar 2022 eine Begehung des Anwesens Hauptstraße 20 mit der Fachaufsicht für Kindertagesstätten des Landratsamtes sowie Vertretern der evangelischen Kirchengemeinde statt. Nachdem das Gebäude bis August 2021 von der Marktgemeinde als Kindertagesstätte genutzt wurde, war bereits im Vorfeld davon auszugehen, dass einer Nutzung seitens der Fachaufsicht nicht widersprochen wird. Für eine weitere Nutzung wurde im Anschluss an die Begehung folglich auch das Einvernehmen erteilt. Allerdings fordert die Fachaufsicht mehrere Nachbesserungen, wenn das Gebäude ab September 2022 wieder als Kindertagesstätte genutzt werden soll. Dies wäre im Einzelnen:
1) Anbringung eines Klemmschutzes an den Türen
2) Einbau eines integrierten Berührungsschutzes in allen Steckdosen, die für Kinder zugänglich sind
3) Einbau von Herdgittern und Sicherung der Knöpfe an Herd und Backofen
4) Anbringung eines zweiten Handlaufs für Kinder
5) Erhöhung der Leuchtstärke in den Fluren und im Garderobenbereich
6) Sicherung der Brüstung der Spielebene eines Raumes im OG
7) Sicherungsmaßnahmen an Balken und dem Kamin im Turnraum 
8) Nachrüstung von Rauchmeldern und Feuerlöschern

Aus Sicht der Verwaltung könnten das Gebäude und der Spielplatz der evangelischen Kirchengemeinde entgeltfrei überlassen werden, wenn diese im Gegenzug die o.g. Nachbesserungen auf eigene Kosten durchführt. Des Weiteren soll mit der evangelischen Kirchengemeinde ein Vertrag über die Nutzung geschlossen werden, in dem Regelungen zum Bauunterhalt, Instandhaltung, Reparaturen usw. definiert werden.

Die Betriebskosten sind selbstverständlich von der evangelischen Kirchengemeinde zu tragen.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, der evangelischen Kirchengemeinde das Anwesen Hauptstraße 20, Flurnummer 213, Gemarkung Markt Erlbach sowie den Spielplatz an der Weed, nördliches Teilstück aus der Flurnummer 814, Gemarkung Markt Erlbach, mindestens für die Kindergartenjahre 2022/2023 und 2023/2024 zu überlassen.
2. Die Überlassung soll entgeltfrei erfolgen, wenn die evangelische Kirchengemeinde die von der Fachaufsicht für Kindertagesstätten am 8. Februar 2022 per Mail mitgeteilten Mängel und Nachbesserungen auf eigene Kosten behebt bzw. umsetzt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde zu schließen, der nähere Einzelheiten zum Bauunterhalt, Instandsetzungen, Reparaturmaßnahmen, Betriebskosten usw. regelt.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, der evangelischen Kirchengemeinde das Anwesen Hauptstraße 20, Flurnummer 213, Gemarkung Markt Erlbach sowie den Spielplatz an der Weed, nördliches Teilstück aus der Flurnummer 814, Gemarkung Markt Erlbach, mindestens für die Kindergartenjahre 2022/2023 und 2023/2024 zu überlassen.
2. Die Überlassung soll entgeltfrei erfolgen, wenn die evangelische Kirchengemeinde die von der Fachaufsicht für Kindertagesstätten am 8. Februar 2022 per Mail mitgeteilten Mängel und Nachbesserungen auf eigene Kosten behebt bzw. umsetzt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde zu schließen, der nähere Einzelheiten zum Bauunterhalt, Instandsetzungen, Reparaturmaßnahmen, Betriebskosten usw. regelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 18. Marktgemeinderat 08.04.2022 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am 28. und 29. Mai 2022 findet unser Mittelalterliches Marktfest statt. Aus diesem Anlass sollen Verkaufsstellen im Hauptort in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Eine Anpassung an die Zeiten des Marktfestes an diesem Tag (10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) ist aufgrund § 14 Absatz 2 Bundesladenschlussgesetz nicht möglich, da der Öffnungszeitraum fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten darf. Die vorliegende Verordnung erfüllt die rechtlichen Rahmenbedingungen für verkaufsoffene Sonntage.
Des Weiteren soll in der Verordnung festgesetzt werden, dass die Verkaufsstellen auch am Adventsmarkt (Sonntag, 11. Dezember 2022) in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein dürfen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022 in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 18. Marktgemeinderat 08.04.2022 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1) Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

Armin Göß Kfz-Werkstatt
100,00 €                Plakate des fränkischen Kulturrauschs

PHI
500,00 €                Plakate des fränkischen Kulturrauschs

artec systems
250,00 €                Plakate des fränkischen Kulturrauschs

Stefan Loos
100,00 €                Plakate des fränkischen Kulturrauschs

Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
je 750,00 €                Waldspielgeräte Jugendbeirat, Spielgeräte Jugendtreff

Heinz Schwemmer möchte wissen, wie der Sachverhalt bezüglich des Anwesens Ignaz-Schneider-Straße 7 sei und wie dem Eigentümer im Hinblick auf den Denkmalschutz geholfen werden kann.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Verwaltung eine positive Stellungnahme (im Sinne des Eigentümers) an die Denkmalschutzbehörde verfasst hat. Das Anwesen ist seit etwa zehn Jahren als Denkmal eingestuft. Es ist wichtig, mit der Denkmalschutzbehörde Kompromisse zu finden, da diese großen Wert auf den Ensemble-Schutz lege. Der Eigentümer wird seitens der Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeit unterstützt, die letzte Entscheidung liege aber bei der Denkmalschutzbehörde.

Klaus Adelhardt moniert in diesem Zusammenhang die damalige Vorgabe bei der Sanierung des Bürgerhauses, dass eine bestehende Decke über der Schänke, die ohnehin verbaut wurde, zwingend erhalten werden musste. 

Georg Zeilinger sieht die teils nicht nachvollziehbaren Entscheidungen der Denkmalschutzbehörde oftmals auch nur als deren „Daseinsberechtigung“. 

Datenstand vom 09.06.2022 11:14 Uhr