Datum: 13.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 8. April 2022
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 8. April 2022
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen 2022
5 Feuerwehrhaus Jobstgreuth - Ausschreibung und Vergabe der Gewerke
6 Grundsatzbeschluss zur Festsetzung von Solaranlagen in Neubaugebieten
7 Antrag der SPD-Fraktion zur Errichtung einer PV-Anlage auf der Bauschuttdeponie Markt Erlbach
8 Überwachung des ruhenden Verkehrs
9 Neubau der Tagespflege - Vermietung von Stellplatzflächen
10 Bestätigung des Kommandanten und der beiden stellvertretenden Kommandanten der FF Markt Erlbach
11 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 8. April 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 19. Marktgemeinderat 13.05.2022 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 8. April 2022 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung vom 8. April 2022.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung vom 8. April 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 8. April 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 19. Marktgemeinderat 13.05.2022 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 8. April 2022 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 11 - Vergabe der Reparaturen von Schadstellen an den Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen im nordöstlichen Teil des Gemeindegebietes
Der Auftrag zur Reparatur der Schadstellen an den Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen wird gemäß Angebot vom 23.03.2022 zum Angebotspreis von 60.287,07 € brutto an die Fa. FMC Baggerbetrieb (Trautskirchen) vergeben.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 19. Marktgemeinderat 13.05.2022 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Der Heimatverein lädt zur Eröffnung der Sonderausstellung „120 Jahre Eisenbahn Markt Erlbach“ am Freitag, den 27. Mai 2022 in das Museum. Die Einladung hierzu wurde per Mail verschickt.
2) Der SV Losaurach möchte an seinem Vereinsheim noch vor der Kirchweih neu streichen. Das Angebot liegt bei rund 2.000 Euro. Dem SV Losaurach wurde der zehnprozentige Zuschuss des Marktes zugesagt.
3) Der Funkmast in Linden ist nun in Betrieb.
4) Durch die Umstellung unserer Straßenbeleuchtung auf LED konnte der Stromverbrauch von 177.435 kWh im Jahr 2018 auf 75.935 kWh im Jahr 2021 reduziert werden. Das entspricht einer Stromkostenreduzierung von 40.704,38 Euro auf nun 19.216,09 Euro.
5) Am heutigen Freitag fand eine Wanderung mit Herrn Landtagsabgeordneten Ludwig Hartmann, MdL, statt. Diese wurde von Marianne Schwarz organisiert.
6) Der Jahresbericht für das „Interkommunale Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken e.V.“ (IKoMBe e.V.) liegt als Tischvorlage aus.
7) Hinsichtlich der Kinderbetreuung plant die ev. Kirchengemeinde folgende weitere Ausrichtung: eine Regelgruppe und eine Kleinkindgruppe im eigenen Kindergartengebäude sowie zwei Regelgruppen in unserem ehemaligen Kindergarten Hauptstraße 20. Eine zusätzliche Kleinkindgruppe wird mangels Anmeldungen nicht eröffnet. Für die Regelgruppen sind noch ausreichend Betreuungsplätze vorhanden, für die die Eltern ihre Kinder anmelden können.
8) An diesem Wochenende findet die Kirchweih in Linden statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung.
9) Am Donnerstag, den 25. Mai 2022 veranstaltet die N-ERGIE eine E-Bike-Tour für Bürgermeister/innen auf der Zenngründer Museumsrunde. Start ist an unserem Sportpark.
10) Am Wochenende des 28. und 29. Mai 2022 findet neben unserem Marktfest auch das Bahnjubiläum statt. Auch hierzu ergeht herzliche Einladung.
11) Die Markt Erlbacher Kirchweih findet in diesem Jahr wieder wie gewohnt und in vollem Umfang auf dem Festplatz statt. Anders lautende Gerüchte sind falsch. Der TSV Markt Erlbach ist bereits voll in den Planungen.
12) Bezüglich der Ortsumgehung Linden verliest Dr. Birgit Kreß ein Schreiben von Herrn Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer sowie des Bayerischen Staatsministers für Wohnen, Bau und Verkehr, Herrn Christian Bernreiter. In beiden Schreiben kommt zum Ausdruck, dass die von den Lindenern präferierte Trasse aufgrund naturschutzrechtlicher Belange wenig Chancen auf eine Realisierung hat.

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4. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 19. Marktgemeinderat 13.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 sind als Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem eingestellt.
Der Haushalt umfasst insgesamt 129.000 Euro, aufgeteilt in 101.000 Euro in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts und  28.000 Euro in Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 und die dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 in vorgelegter Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 101.000 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.000 Euro ab.

Beschluss

Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 und die dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 in vorgelegter Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 101.000 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.000 Euro ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Feuerwehrhaus Jobstgreuth - Ausschreibung und Vergabe der Gewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 19. Marktgemeinderat 13.05.2022 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Planungsbüro Planquadrat (Langenzenn) hat die Ausschreibungsunterlagen für die Gewerke zum Umbau des Feuerwehrhauses in Jobstgreuth erarbeitet und plant die Versendung der Ausschreibungsunterlagen Mitte Mai. Da insbesondere auch die Baumeisterarbeiten noch teilweise vor der Sommerpause beginnen sollen, müssen die Vergaben kurzfristig erfolgen. Daher bittet die Verwaltung darum, dass der Marktgemeinderat der Verwaltung gestattet, die Aufträge jeweils an das wirtschaftlichste Unternehmen vergeben zu dürfen.
Das Auftragsvolumen beträgt ca. 170.000 Euro.

Beschlussvorschlag

Die Arbeiten zum Umbau des Feuerwehrhauses in Jobstgreuth sollen ausgeschrieben und an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

Beschluss

Die Arbeiten zum Umbau des Feuerwehrhauses in Jobstgreuth sollen ausgeschrieben und an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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6. Grundsatzbeschluss zur Festsetzung von Solaranlagen in Neubaugebieten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 19. Marktgemeinderat 13.05.2022 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der vergangenen Zeit wurde von verschiedenen Stellen (Landratsamt, IHK, BUND Naturschutz) in Bebauungsplanverfahren immer wieder das Anliegen an die Marktgemeinde herangetragen, dass es sinnvoll wäre, in Bebauungsplänen eine Solarenergienutzung verbindlich vorzuschreiben.
Das Baugesetzbuch gibt auch seit einigen Jahren die Möglichkeit dazu und im Falle des Bebauungsplanes für den Neubau des EDEKA-Marktes wurde davon auch Gebrauch gemacht. In anderen Bebauungsplanverfahren wurde mit Rücksicht auf die Bauherren aber bisher keine solche Festsetzung getroffen, um diese nicht über Gebühr zu bevormunden.
Mittlerweile sind Solaranlagen aber Stand der Technik und zu verhältnismäßig günstigen Preisen verfügbar und auch Stromspeicher sind bezahlbar geworden und werden schon von vielen Bauherren eingesetzt.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels, der Ukraine-Krise und dadurch deutlich steigender Strom- und Energiekosten gewinnt die Nutzung von Dachflächen für Solarenergie, als Baustein hin zu einer autonomeren Strom- oder Wärmeversorgung, noch weitere Bedeutung für die Gesellschaft und auch den Einzelnen. 

In anderen Bundesländern gibt es teilweise schon Landesgesetze, die bei Neu- und Umbauten den Bau von Solaranlagen auf Dächern verpflichtend von den Bauherren fordern. In Bayern gibt es noch kein entsprechendes Gesetz und es ist fraglich, ob es ein solches in Kürze geben wird.
Daher schlägt die Verwaltung vor, dass der Markt Markt Erlbach einen eigenen Schritt in diese Richtung macht und einen Grundsatzbeschluss zu dem Thema fasst.
Inhalt des Grundsatzbeschlusses sollte es sein, dass künftig bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und Innenbereichssatzungen im Gemeindegebiet und auch bei Änderungen dieser Satzungen für Neubauten grundsätzlich Festsetzungen eingearbeitet werden müssen, dass ein Teil der nutzbaren Dachflächen der Hauptgebäude mit Solaranlagen (Solarthermie oder Photovoltaik) zu nutzen ist. Darüber hinaus kann auch beim Verkauf von gemeindlichen Grundstücken oder beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen eine solche Verpflichtung an die Bauherren vertraglich weitergegeben werden.

Von dieser Regelung ausgenommen werden sollten nur die Bereiche, bei denen eine Solarenergienutzung rechtlich oder tatsächlich nicht oder nur schwierig möglich ist. Zum Beispiel bei Bereichen mit Denkmalschutz, in verschatteten Tallagen, an Waldrändern oder zum Schutz des Landschaftsbildes.

Gängig sind Festsetzungen, die vorgeben, dass z.B. 30 – 50 % der für Solarenergie nutzbaren Dachflächen auch entsprechend genutzt werden müssen. Da das Stromversorgungsnetz in unserer ländlichen Region aber nicht an jeder Stelle eine unbegrenzte Einspeisung erlaubt, wäre es nach Ansicht der Verwaltung sinnvoll keine konkrete Mindestgröße festzusetzen, sondern diese in jedem Fall individuell zu bestimmen. Diesen Weg beschreitet beispielsweise auch die Stadt Amberg.

Die Thematik wurde in der vergangenen Sitzung des Bauausschusses vorberaten und dieser hat mehrheitlich den folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Bauausschuss befürwortet einen Grundsatzbeschluss zur verpflichtenden Solarenergienutzung auf Dächern von Neubauten grundsätzlich. Die Thematik soll dem Marktgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

2. Der Bauausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat dazu folgenden Beschluss:
„Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplanen und städtebaulichen Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB, sowie beim Verkauf von gemeindlichen Grundstücken und beim Abschluss städtebaulicher Verträge soll grundsätzlich für Neubauten festgesetzt werden, dass die Dächer der Hauptgebäude mit Solaranlagen (Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen) anteilig zu nutzen sind, sofern dies im konkreten Falle nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen schwierig oder unzulässig ist.“

Seit der Sitzung des Bauausschusses vor zwei Wochen zeichnet sich nun auch ein Öl-Embargo für russisches Öl ab, so dass die Unabhängigkeit von fossilen Energiequellen mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten angegangen werden sollte. Ein Grundsatzbeschluss für die Nutzung von Solarenergie wirkt zwar erst mittel- bis langfristig, ist aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ein gutes Signal nach außen.

Volker Rudolph und die SPD-Fraktion begrüßen einen solchen Beschluss. In anderen Kommunen ist dies seit längerer Zeit vorgeschrieben. Die Installation einer Solaranlage ist in der Bauphase am sinnvollsten, im Nachgang wird dies kaum nachgeholt.

Paul Hegendörfer findet die Idee dem Grunde nach gut, sieht aber für viele Bauherren eine zu hohe finanzielle Hürde. Daher sollte man keine Festsetzungen treffen, mit denen über andere entschieden wird.

Klaus Adelhardt stimmt dem zu, dass man nicht über fremdes Eigentum entscheiden solle. Einen Grundsatzbeschluss hält er nicht für erforderlich, da entsprechende Festsetzungen bei jedem Bebauungsplan getroffen werden können.

Rudolf Born will grundsätzlich auch niemandem etwas aufzwingen, da die Bauherren bereits genug Auflagen haben. Die vor kurzem beschlossene Entschlackung unserer Bebauungspläne sieht er nicht als Widerspruch zu einem heutigen Grundsatzbeschluss, denn der Einsatz erneuerbarer Energien muss priorisiert verfolgt werden. Wir müssen an anderer Stelle viele ältere Regelungen entschlacken bzw. streichen, daher kann eine solche Festsetzung aufgenommen werden.

Für Georg Zeilinger hingegen wäre diese Festsetzung eine weitere Einschränkung und würde der Entschlackung entgegenstehen. Er spricht sich grundsätzlich für Anlagen auf Dächern, aber nicht auf landwirtschaftlichen Flächen aus.

Rudolf Meth spricht sich dafür aus, eine solche Festsetzung bei jedem Bebauungsplan neu zu diskutieren, da je nach Gebiet unterschiedliche Vorgaben erforderlich sind.

Friedrich Täuber sieht einen Grundsatzbeschluss als riskant an, da nicht alle Dächer für eine PV-Anlage ausgelegt und ausgerichtet sind. Generell ist die Diskussion aber dahingehend unerheblich, da ohnehin der Großteil der Bauherren eine PV-Anlage realisiert. Bezüglich der Finanzierung kann man ja als Bauherr überlegen, ob dann nicht eine Umplanung der Wohnfläche zielführend wäre.

Matthias Meth sieht uns auf dem Weg in eine Energiekrise. Deshalb brauchen wir mehr Energie, zu der jeder seinen Beitrag leisten muss.

Christina Meth hat ein Problem, einem Grundsatzbeschluss zuzustimmen und möchte keine Vorgaben machen. Viele Bauherren haben bereits für sich erkannt, dass die Installation einer PV-Anlage wichtig sei.

Werner Stieglitz sieht ein solches Ansinnen prinzipiell gut und viele Bauherren planen eine PV-Anlage bereits mit ein. Es muss aber deren Entscheidung bleiben und darf kein Zwang werden.

Für Harald Eisenbeiß ist die Installation einer PV-Anlage immer auch ein wirtschaftlicher Faktor. Diese ist bei schlechter Ausrichtung oder enger Bebauung nicht immer gegeben.

Michael Schlag erklärt abschließend, dass die Gemeinde die Planungshoheit habe und diese sinnvolle Festsetzungen erforderlich mache. Man muss die wenigen Bauherren davon überzeugen, nicht die Mehrheit, die dies bereits umsetzt.
Bei Stellplätzen weichen wir beispielsweise auch von den Vorschriften ab und zwingen die Bauherren zu mehr Stellplätzen.

Beschlussvorschlag

Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplanen und städtebaulichen Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB, sowie beim Verkauf von gemeindlichen Grundstücken und beim Abschluss städtebaulicher Verträge soll grundsätzlich für Neubauten festgesetzt werden, dass die Dächer der Hauptgebäude mit Solaranlagen (Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen) anteilig zu nutzen sind, sofern dies im konkreten Falle nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen schwierig oder unzulässig ist.

Beschluss

Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplanen und städtebaulichen Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB, sowie beim Verkauf von gemeindlichen Grundstücken und beim Abschluss städtebaulicher Verträge soll grundsätzlich für Neubauten festgesetzt werden, dass die Dächer der Hauptgebäude mit Solaranlagen (Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen) anteilig zu nutzen sind, sofern dies im konkreten Falle nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen schwierig oder unzulässig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

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7. Antrag der SPD-Fraktion zur Errichtung einer PV-Anlage auf der Bauschuttdeponie Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 19. Marktgemeinderat 13.05.2022 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die SPD-Marktgemeinderatsfraktion hat einen Antrag mit dem folgenden Wortlaut gestellt (das Original des Antrages liegt in der Anlage bei):

„Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, liebe Birgit,

Deutschland muss unabhängiger werden, von ausländischer fossiler Energie. Das gebietet
nicht nur der Schutz unserer Umwelt, auch der Krieg in der Ukraine und die Politik Russlands zeigen uns, dass wir uns langfristig nur auf eigene Energie verlassen können.
Viele Diskussionen haben wir schon im Gemeinderat über Photovoltaik-Freiflächen geführt. Wenn die Kornkammer Europas kriegsbedingt nicht mehr liefern kann, wird es wichtig, Agrarflächen weiter für den Anbau von Lebensmitteln zu nutzen. Das musste auch ich lernen!
Der Ausbau erneuerbaren Energien darf darunter aber nicht leiden. Nachdem wir als Gemeinde nur bedingt Photovoltaik auf Hausdächern fordern und fördern können, hat sich
die SPD-Fraktion Gedanken gemacht, wo Photovoltaik entstehen könnte, ohne Ackerflächen dafür zu belegen.

Nach unserer Meinung würde sich unsere ehemalige Müll-Deponie sehr gut dazu eignen. Die lange Seite des Bergs ist gut nach Süden ausgerichtet, das Gelände befindet sich in unserem Besitz und die Fläche würde eine Anlage mit mehreren 100 KW-Peak erlauben.
Deshalb beantragen wir hiermit:
Der Gemeinderat möge in seiner Sitzung am 13.05.2022 beschließen, dass die Firmen
Naturenergie Zeilinger UG und die Firma Wust Wind und Sonne angefragt werden, eine
Photovoltaik-Anlage am Markt Erlbacher Deponie-Berg zu projektieren die vorzüglich Markt Erlbacher Bürgern die Möglichkeit eröffnet in diese Anlage zu investieren. Die Konzepte sollen dann dem Gemeinderat in einer der kommenden Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt werden.

Freundliche Grüße

Volker Rudolph
Fraktionssprecher der SPD-Fraktion“


Aus Sicht der Verwaltung ist zu dem Antrag folgendes anzumerken:

Die Firma Wust – Wind & Sonne hat sich mit genau diesem Thema bereits vor etwa vier Jahren beschäftigt und darüber nachgedacht, ob sie die Deponiefläche von der Marktgemeinde pachtet und mit PV-Modulen bestückt. Die Firma hatte in diesem Zusammenhang auch eine erste Planung erarbeitet und einen Einspeisepunkt bei der N-ERGIE erfragt.
Wegen der bestehenden Auflagen der Abfallwirtschaft zur Oberflächenabdichtung dürfen im Bereich der Deponie aber nur Gründungen eingebracht werden, die nicht tiefer als 40 cm in den Boden eindringen. Solche Befestigungssysteme sind zwar möglich, aber entsprechend teurer. 

Da die Topographie der Deponie außerdem auch nicht optimal für eine großflächige PV-Nutzung ist, wurde das Projekt von der Firma seinerzeit auch nicht weiter verfolgt und es wurde keine Anfrage an den Marktgemeinderat hinsichtlich einer Pacht der Fläche gestellt.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Nutzung der Deponie für eine PV-Anlage grundsätzlich eine sinnvolle Idee. Es ist nur fraglich, ob hierfür ein Investor gefunden werden kann, wenn die zu erwartende Rendite wegen bestehenden Einschränkungen zu gering ist.

Für den Fall dass keine der beiden örtlichen Firmen dieses Projekt in die Hand nehmen möchte, könnte die Marktgemeinde ein solches Projekt auch selbst entwickeln und z.B. über einen Bauträger realisieren lassen. Die Marktgemeinde hätte dabei einen finanziellen Vorteil gegenüber einem privaten Investor, denn sie muss für die Deponiefläche keine Pacht bezahlen und kann Leitungen im öffentlichen Grund auch ohne Gestattungsgebühren verlegen.

Volker Rudolph erläutert noch einmal den Antrag der SPD-Fraktion und erklärt, dass das Areal auf jeden Fall genutzt werden müsse, sei es mit Bürgerbeteiligung oder als hundertprozentige Anlage des Marktes.

Rudolf Born hat sich im Vorfeld informiert und dabei die Erkenntnis erlangt, dass eine PV-Anlage auf einer Deponie teils mit großen Hürden verbunden ist. Er könnte sich auch die Zusammenarbeit mit einer Fachfirma aus Nürnberg vorstellen.

Werner Stieglitz berichtet, dass er Anfang 2020 mit Stefan Paulus von Wust, Wind und Sonne über dieses Projekt gesprochen hat. Demnach wäre eine Umsetzung möglich, aber doch schwierig und aufwendig.

Beschlussvorschlag

Die Firmen Naturenergie Zeilinger UG und Wust – Wind & Sonne sollen angefragt werden ob sie eine Photovoltaikanlage auf der Bauschuttdeponie projektieren möchten, die vorrangig Markt Erlbacher Bürgern die Möglichkeit eröffnet in diese Anlage zu investieren. Die Rückmeldungen sollen dem Marktgemeinderat vorgelegt werden.

Beschluss

Die Firmen Naturenergie Zeilinger UG und Wust – Wind & Sonne sollen angefragt werden ob sie eine Photovoltaikanlage auf der Bauschuttdeponie projektieren möchten, die vorrangig Markt Erlbacher Bürgern die Möglichkeit eröffnet in diese Anlage zu investieren. Die Rückmeldungen sollen dem Marktgemeinderat vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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8. Überwachung des ruhenden Verkehrs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 19. Marktgemeinderat 13.05.2022 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung vom 17. Juli 2020 hat der Marktgemeinderat mehrheitlich beschlossen, im Gemeindegebiet keine Überwachung des ruhenden Verkehrs einzuführen. 
Das Parkverhalten ist nach wie vor von vielen Ordnungswidrigkeiten geprägt, Haltverbote oder bauliche Situationen werden missachtet und nicht ernst genommen.
Dieses Verhalten ist nicht nur in der Hauptstraße, sondern in vielen Straßen im Kernort Markt Erlbach zu beobachten.
Nachfolgend sind einige Beispiele aufgelistet:
- Missachtung von absoluten Haltverboten, die aufgrund von Baumaßnahmen oder Veranstaltungen angeordnet werden
- Missachtung des absoluten Haltverbots im Zennhäuser Weg im Bereich der Schule sowie „wildes Parken“ rund um die Rangauhalle und das Rangaubad
- Parken entgegen der Fahrtrichtung sowie auf dem Gehweg (außerhalb der markierten Flächen) in der Neuen Straße
- Missachtung des Parkverbots in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, insbesondere in den Wohngebieten
- Missachtung des Parkverbots vor Grundstückszufahrten
- Widerrechtliches Parken auf den Behindertenparkplätzen sowie den Parkplätzen für E-Fahrzeuge in der Hauptstraße
- Missachtung der Parkregelung in der Hauptstraße 
Hier ist folgendes anzumerken: Das Halten ist in der gesamten Hauptstraße auch außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen erlaubt, wodurch ein Einkauf beim Bäcker, sowie Erledigungen in der Bank oder bei der Postagentur in der Regel problemlos möglich sind. Beeinträchtigungen und Parkverstöße stellen insbesondere „dauerparkende“ Anwohner sowie Fahrzeuge dar, die sich längerfristig in der näheren Umgebung aufhalten.

Mit E-Mail vom 29. März 2022 hat Frau Elisabeth Mörlein, wohnhaft in der Hauptstraße, einen Antrag auf Überwachung des ruhenden Verkehrs gestellt. 

Aus Sicht der Verwaltung sollte sich der Marktgemeinderat daher noch einmal ernsthaft mit der Thematik befassen, ob es nicht doch sinnvoll wäre, neben der Überwachung des fließenden Verkehrs auch den ruhenden Verkehr, sprich Halt- und Parkverstöße, zu überwachen.
Die Verwaltung hat sich ein aktualisiertes Angebot von der ESD Dienstleistungsgruppe aus Mühldorf am Inn erstellen lassen. Wie bereits in der Sitzung am 17. Juli 2020 berichtet ist ESD seit Jahren ein zuverlässiger Kooperationspartner der gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mbH), die in Markt Erlbach bereits den fließenden Verkehr überwacht. Die ESD GmbH führt die Überwachung im Außendienst durch, die gGKVS übernimmt die Aufgaben des Innendienstes (Schriftverkehr, Bußgeldbescheide usw.).

Wichtig: Die Einsatzzeiten sowie die Einsatzorte des Außendienstes werden von uns festgelegt. Hier gibt es keine Beschränkungen.

Die Kosten für den Markt Markt Erlbach belaufen sich auf 36,89 Euro brutto pro Stunde für den Mitarbeiter im Außendienst, einer monatlichen Anfahrtspauschale von 83,30 Euro brutto pro Monat sowie einer Pauschale für die Datenerfassungsgeräte von 113,05 Euro brutto pro Monat.
Bei einem Stundenumfang von 20 Einsatzstunden/Monat würden sich die Kosten auf 934,15 Euro brutto im Monat belaufen. 

Zusätzlich wird eine einmalige Einrichtungspauschale in Höhe von 595,00 Euro brutto erhoben.

Im Vergleich hierzu sind nachfolgend einige Tatbestände aus dem aktuellen Bußgeldkatalog aufgelistet:

Tatbestand
Bußgeld
Parken auf dem Gehweg
55,00 €
Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde oder mit Behinderung
70,00 €
Parken in zweiter Reihe
55,00 €
Parken in zweiter Reihe länger als 15 Minuten
85,00 €
Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne Ausweis
55,00 €
Parken auf einem Parkplatz an den Ladestationen
55,00 €

Bei einer Feststellung von 50 Verstößen im Monat (bei einer Einsatzzeit von 20 Stunden ist mit einer deutlich höheren Verstoßquote zu rechnen) werden Einnahmen in Höhe von 2.750 Euro generiert, wenn man den mildesten Tatbestand zugrunde legt. Dadurch können die Ausgaben für den Außen- und Innendienst hinreichend finanziert werden. 

Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Fahrzeuge immer rücksichtsloser parken und dadurch die Verkehrssicherheit der Fußgänger gefährdet ist. Diese müssen besser geschützt werden. Ein Großteil der Falschparker sind dabei Bürger aus Markt Erlbach. 

Sebastian Gaukler erläutert noch einmal kurz die rechtliche Situation in der Hauptstraße, betont aber, dass der Verkehr auch an anderen Örtlichkeiten überwacht werden muss.

Volker Rudolph schlägt hierfür den Bereich rund um die Schule, das Rangaubad und die Rangauhalle vor. Eine Diskussion über fehlende Parkplätze hält er für unangemessen, es geht rein um die Einhaltung von Gesetzen.

Christina Meth ist erzürnt darüber, dass es in der Hauptstraße zu wenig Parkplätze gibt. Man darf sich im Nachgang diesen Fehler durchaus eingestehen. Wir würden die heutige Diskussion ohne die Sanierung nicht führen.

Dr. Birgit Kreß widerspricht diesen Ausführungen vehement und stellt klar, dass sämtliche Ausführungen und Planungen der jeweilige Marktgemeinderat beschlossen hat. Die Schaffung von Parkplätzen hatte dabei keine hohe Priorität, auch nicht im Rahmen der Bürgerbeteiligung.

Wolfgang Stotz erinnert daran, dass kein Hauseigentümer das Recht auf einen Parkplatz direkt vor seinem Haus hat. Die Hauptstraße muss vielfältig sein und nicht nur aus parkenden Fahrzeugen bestehen.

Klaus Adelhardt vertritt die Auffassung, dass mehr Parkplätze gut gewesen wären, denn Leben in die Hauptstraße bringen wir nicht durch Fußgänger, sondern durch Fahrzeuge. Vielleicht wäre auch die Einführung von Parkgebühren ein Lösungsansatz.

Rudolf Born bemängelt, dass trotz freier Parkplätze oftmals falsch geparkt wird, vor Grundstückszufahrten geparkt wird oder das Fahrzeug widerrechtlich auf Parkplätzen für eine andere Nutzung (Ladesäule, Behindertenparkplatz) abgestellt wird. Bei einer Entscheidung gegen die Überwachung wird billigend in Kauf genommen, dass Verstöße begangen werden.

Anna Wachtler sieht die Überwachung als erzieherische Maßnahme, denn aktuell habe man das Gefühl, dass bei uns überall geparkt werden darf. 

Werner Stieglitz bemängelt, dass ein Beschluss aus 2020 zu einer Nachmarkierung von Parkplätzen sowie zu einer zusätzlichen Beschilderung für den Parkplatz in der Kirchgasse noch nicht umgesetzt wurde. Die Überwachung in Wohngebieten sieht er als problematisch an. Auf Nachfrage, warum die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Diespeck wieder eingestellt wurde, erklärt Sebastian Gaukler, dass die Verwarnungen auf Wunsch der Verwaltung oftmals wieder zurückgenommen wurden und daher eine Überwachung sinnlos wurde.

Rudolf Meth und Heinz Schweigert sprechen sich dafür aus, einen Versuch zu starten und den Verkehr zu überwachen.

Helmut Huthöfer bittet die Verwaltung um eine gute Kommunikation sowie eine breit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit vor Beginn der Überwachung.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die Überwachung des ruhenden Verkehrs einzuführen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Überwachung des ruhenden Verkehrs einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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9. Neubau der Tagespflege - Vermietung von Stellplatzflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 19. Marktgemeinderat 13.05.2022 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Büro Wirsching und Madinger bereitet aktuell den Bauantrag für den Neubau der Tagespflege an der Hauptstraße vor. Laut Berechnung des Büros werden für die Tagespflege und die weiteren in dem Haus untergebrachten Einrichtungen rein rechnerisch insgesamt sieben Stellplätze benötigt, um die Vorgaben der Garagen- und Stellplatzverordnung zu erfüllen.
Wegen der verhältnismäßig geringen Größe des Grundstückes können jedoch nur drei Stellplätze auf der Fläche selbst untergebracht werden. Daher hat der Investor die Marktgemeinde darum gebeten, dass er die weiteren benötigten Stellplätze entweder ablösen oder auf andere Art nachweisen darf.

Eine Stellplatzablöse ist aktuell nicht möglich, da die Marktgemeinde hierfür eine Stellplatzablösesatzung benötigen würde, die es aktuell aber nicht gibt.
Daher bleibt nur die Möglichkeit, die Stellplätze an anderer Stelle nachzuweisen.
Im vorliegen Fall wäre es möglich, für die Tagespflege Stellplatzfläche langfristig zu vermieten, um den rechnerischen Nachweis für die Baugenehmigung führen zu können. Hierfür würde sich beispielsweise der aufgeschotterte Streifen nördlich der Neuen Straße anbieten, der sich gegenüber der Einfahrt Zennhäuser Weg befindet.
Diese Fläche wurde im Vorfeld der Hauptstraßensanierung angelegt, um während der Bauphase Ausweichstellplätze für die Anlieger der Hauptstraße anbieten zu können. Die geschotterten Flächen sind nicht öffentlich gewidmet und es wurden auch keine öffentlichen Fördergelder für die Anlage dieser Flächen aufgewendet, so dass eine Vermietung möglich ist.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass eine ca. 60 m² große Fläche (siehe Anlage) als Stellplatzfläche für Tagespflege langfristig vermietet wird. Die von der Marktgemeinde aufgewendeten Herstellungskosten für die Schotterfläche (ca. 2.000 € brutto) sollten dabei als Einmalzahlung von dem Mieter verlangt werden.

Georg Zeilinger kann nicht erkennen, warum der Markt für ein privates Bauvorhaben Parkplätze zur Verfügung stellen sollte. Aus seiner Sicht handelt es sich hier um ein Versäumnis des Antragstellers oder um bewusstes Handeln. Er bittet darum, bei der Einreichung des Bauantrags auf die Schaffung von Stellplätzen hinzuwiesen.
Michael Schlag erklärt hierzu, dass das Grundstück keine entsprechenden Flächen für Parkplätze bietet.

Rudolf Born stimmt Georg Zeilinger dahingehend zu, dass bereits bei der Planung auf die erforderliche Anzahl an Stellplätzen hätte gedacht werden müssen.

Nachdem die Faktenlage hinreichend bekannt ist stellt Volker Rudolph einen Antrag nach 
§§ 28 Abs. 5 und 29 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf „Schluss der Beratung“. 
Der Antrag wird mit 16:4 Stimmen angenommen, so dass es sofort zur Abstimmung kommt.

Beschlussvorschlag

1. Aus dem Flst. 232/2, Gemarkung Markt Erlbach, wird eine ca. 60 m² große Fläche, nördlich der Neuen Straße (gegenüber der Einmündung Zennhäuser Weg) als Stellplatzfläche für die Tagespflege langfristig vermietet. Die jährliche Miete beträgt 1 €/m²
Die von der Marktgemeinde aufgewendeten Herstellungskosten in Höhe von 2.000 € für das Aufschottern der Fläche sollen von dem Mieter in Form einer Einmalzahlung erstattet werden. 
3. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den entsprechenden Mietvertrag zu unterzeichnen.

Beschluss 1

Aus dem Flst. 232/2, Gemarkung Markt Erlbach, wird eine ca. 60 m² große Fläche, nördlich der Neuen Straße (gegenüber der Einmündung Zennhäuser Weg) als Stellplatzfläche für die Tagespflege langfristig vermietet. Die von der Marktgemeinde aufgewendeten Herstellungskosten in Höhe von 2.000 € für das Aufschottern der Fläche sollen von dem Mieter in Form einer Einmalzahlung erstattet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die jährliche Miete beträgt 1 €/m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

Beschluss 3

Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den entsprechenden Mietvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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10. Bestätigung des Kommandanten und der beiden stellvertretenden Kommandanten der FF Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 19. Marktgemeinderat 13.05.2022 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Mitgliederversammlung der FF Markt Erlbach am 26. März 2022 wurden turnusgemäß auch die Kommandanten gewählt.
Die Wahlen, die von Dr. Birgit Kreß und Sebastian Gaukler geleitet wurden, brachten folgendes Ergebnis: Herr Hermann Wendel wurde in seinem Amt als Kommandant und Herr Stefan Schuster in seinem Amt als stellvertretender Kommandant bestätigt, Herr Steffen Reizammer wurde zum weiteren stellvertretenden Kommandanten (dieser Posten wurde zusätzlich geschaffen, um die stetig wachsenden Anforderungen und Aufgaben und damit verbunden die Arbeitslast besser verteilen zu können) der FF Markt Erlbach gewählt.
Hermann Wendel und Stefan Schuster haben die erforderlichen Lehrgänge absolviert, Steffen Reizammer muss noch den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ besuchen.
Vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates (von dieser ist auszugehen) sollen die drei Gewählten in ihren Ämtern bestätigt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG den wiedergewählten Kommandanten der FF Markt Erlbach, Herrn Hermann Wendel.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 BayFwG den wiedergewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Markt Erlbach, Herrn Stefan Schuster. 
3. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 BayFwG den neu gewählten weiteren Stellvertreter des Kommandanten der FF Markt Erlbach, Herrn Steffen Reizammer.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG den wiedergewählten Kommandanten der FF Markt Erlbach, Herrn Hermann Wendel.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 BayFwG den wiedergewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Markt Erlbach, Herrn Stefan Schuster. 
3. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 BayFwG den neu gewählten weiteren Stellvertreter des Kommandanten der FF Markt Erlbach, Herrn Steffen Reizammer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 19. Marktgemeinderat 13.05.2022 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet, dass Herr Christian Klehm, Inhaber der Bäckerei Schindler, 500,00 Euro für die FF Markt Erlbach gespendet hat. Hierfür ergeht herzlicher Dank.

Friedrich Täuber bedankt sich für das Mähen der Bankette im Vorfeld der Lindener Kirchweih.

Heinz Schwemmer bittet um Anbringung eines Geschwindigkeitsdisplays in der Ortsdurchfahrt Jobstgreuth.

Datenstand vom 06.12.2022 10:39 Uhr