Datum: 24.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 13. Mai 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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20. Marktgemeinderat
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24.06.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 13. Mai 2022 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung vom 13. Mai 2022.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung vom 13. Mai 2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Bericht der ersten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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20. Marktgemeinderat
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24.06.2022
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ö
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2 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Die Gemeinde Dietersheim war bisher mit den Ortsteilen Ober- und Unterroßbach Wassergast der Wasserversorgung Linden. Die Gemeinde Dietersheim hat die beiden Ortsteile inzwischen an das Leitungsnetz der FWF angeschlossen und die Übergabeleitung zwischen Rimbach und Oberroßbach außer Betrieb genommen.
Die Gemeinde Dietersheim hat nun den bestehenden Wasserliefervertrag mit der Wasserversorgung Linden zum nächstmöglichen Termin (13.03.2030) gekündigt und muss bis dahin die vertraglich vereinbarte tägliche Mindestwassermenge von 20 m³/Tag bezahlen, auch wenn kein Wasser mehr entnommen wird.
2) Die Fraktionssprechersitzung für die Juli-Sitzung wird auf Montag, den 18.07.2022 um 16:30 Uhr vorgezogen.
3) Mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs wird am 04.10.2022 gestartet, bereits ab 05.09.2022 startet eine vierwöchige Vorwarnzeit.
4) Die FFW Mettelaurach möchte an ihrem Gemeinschaftshaus ein Vordach anbringen. Von der Kommune sind nur die Materialkosten zu tragen. Die Ausführung übernehmen die Mettelauracher selbst. Die Zustimmung zu diesem Vorgehen habe ich erteilt und freue mich über die Eigeninitiative und den Einsatz.
5) Die Einladung zur Einweihung Scheunenwichtel am 02.07.2022 wurde an alle Marktgemeinderatsmitglieder per Mail versandt.
6) Im Zuge des Ausbaus des Nahwärmenetzes wird in der Zeit vom 04.07 bis voraussichtlich 02.09.2022 die Neue Straße zwischen der Frankenstraße und dem Zennhäuser Weg komplett für den Verkehr gesperrt. Eine Umleitung wird entsprechend ausgeschildert.
Auf Nachfrage von Volker Rudolph erklärt Sebastian Gaukler, dass die Zufahrt für die Grundstückseigentümer gewährleistet wird.
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3. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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20. Marktgemeinderat
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24.06.2022
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ö
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3 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Jahresrechnung 2020 des Marktes Markt Erlbach und der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Rudolf Born als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses im Zeitraum des Prüfungsjahres erläutert die Feststellungen im Bericht.
Andrea Tiefel nimmt kurz zu den Textziffern 1-3 Stellung.
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4. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 des Marktes Markt Erlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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20. Marktgemeinderat
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24.06.2022
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ö
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4 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 beigefügt. Eine Aufstellung über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben liegt ebenfalls bei. Dr. Birgit Kreß erläutert die einzelnen Positionen dieser Ausgaben.
Beschlussvorschlag
Nach durchgeführter örtlicher Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wie beigefügt fest.
Beschluss
Nach durchgeführter örtlicher Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wie beigefügt fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 des Marktes Markt Erlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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20. Marktgemeinderat
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24.06.2022
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ö
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5 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der zweite Bürgermeister Werner Stieglitz den Vorsitz, da die Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Gemeindeordnung als Leiterin der Verwaltung nicht teilnehmen darf.
Er bedankt sich für die ausführliche Stellungnahme zum Rechnungsprüfungsbericht, bittet jedoch um Rücksicht, dass die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ehrenamtlich tätig seien und die Nachberechnung der Personalkosten daher etwas zu kleinlich sei.
Er schlägt vor, nach der vorangegangenen Feststellung der Jahresrechnung 2020 die Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 beschließt der Marktgemeinderat die Entlastung.
Beschluss
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 beschließt der Marktgemeinderat die Entlastung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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20. Marktgemeinderat
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24.06.2022
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ö
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6 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Als Anlage ist die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 beigefügt. Über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind nicht angefallen.
Beschlussvorschlag
Nach durchgeführter örtlicher Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wie beigefügt fest.
Beschluss
Nach durchgeführter örtlicher Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wie beigefügt fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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20. Marktgemeinderat
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24.06.2022
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ö
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7 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der zweite Bürgermeister Werner Stieglitz, da die Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß an der Beratung und Abstimmung gemäß Artikel 49 Gemeindeordnung als Leiterin der Verwaltung nicht teilnehmen darf. Er schlägt vor, nach vorangegangener Feststellung der Jahresrechnung 2020 die Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 beschließt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Entlastung.
Beschluss
Nach durchgeführter Rechnungsprüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 beschließt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Entlastung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Bauantrag für die Tagespflege, betreutes Wohnen und Eltern-Kind-Haus auf den Anwesen Hauptstraße 57/59
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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20. Marktgemeinderat
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24.06.2022
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ö
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8 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Zum Umbau der Anwesen Hauptstraße 57 und 59 wurde inzwischen der Bauantrag eingereicht. Der Bauantrag sieht eine Sanierung des Anwesens Hauptstraße 57 (mit erdgeschossigem Anbau), den Abbruch und die Neuerrichtung des Anwesens Hauptstraße 59 und den Neubau eines Zwischenbaus für Fahrstuhl und Treppe vor. Der entsprechende Lageplan des Vorhabens liegt in der Anlage bei.
Das Bauvorhaben befindet sich im sogenannten unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Gemäß § 34 BauGB ist das Vorhaben dort zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die nähere Umgebung ist als sogenanntes Mischgebiet einzuschätzen. In einem Mischgebiet sind neben Wohngebäuden, Geschäfts- und Bürogebäuden unter anderem auch Anlagen und Verwaltungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke allgemein zulässig.
Das hier beantragte Vorhaben ist als Anlage für soziale und gesundheitliche Zwecke einzuschätzen und damit hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in diesem Bereich zulässig.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben auch in die nähere Umgebung ein (Anzahl Vollgeschosse, Gebäudehöhe, Bebauungsdichte…) und die Erschließung ist gesichert.
Aus diesem Grund ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.
Das Vorhaben befindet sich zudem auch im denkmalgeschützten Ensemblebereich und der Abbruch und Neubau des Anwesens Hauptstraße 59 und auch der Umbau des Anwesens Hauptstraße 57 bedürfen daher einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Hierzu haben im Vorfeld bereits diverse Gespräche mit dem Landesamt für Denkmalpflege stattgefunden. Die nun vorgelegte Variante wurde auch von der Denkmalpflege befürwortet.
Dr. Birgit Kreß erläutert kurz die Baupläne, bevor es zur Beschlussfassung kommt.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Tagespflege, betreutes Wohnen und Eltern-Kind-Haus auf den Anwesen Hauptstraße 57/59 nach § 36 BauGB wird erteilt und auch die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis kann erteilt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Tagespflege, betreutes Wohnen und Eltern-Kind-Haus auf den Anwesen Hauptstraße 57/59 nach § 36 BauGB wird erteilt und auch die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis kann erteilt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Beitritt des Marktes Markt Erlbach zur LAG Rangau und Unterstützung der LES
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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20. Marktgemeinderat
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24.06.2022
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ö
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9 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Vorbereitungen zur Gründung der LAG Rangau und des zugehörigen Vereins sind weitestgehend abgeschlossen und die zugehörigen Gremien und der Vorstand wurden konstituiert. Zum Beitritt zur LAG Rangau muss nun aber noch ein formaler Beschluss gefasst werden, um dem Verein LAG Rangau e.V. beizutreten und um den erforderlichen Förderantrag stellen zu können.
Christine Hildner möchte wissen, ob bei der Gründungsversammlung schon konkrete Ideen oder Maßnahmen besprochen/beschlossen wurden. Dr. Birgit Kreß verneint dies und erklärt, dass im Vorfeld bei verschiedenen Workshops lediglich allgemeine Themen und Themenfelder festgelegt wurden, z.B. Tourismus, Verkehr, Energie usw..
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat des Marktes Markt Erlbach stimmt dem Beitritt zur Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rangau zu, die im Rahmen der Teilnahme am EU-Förderprogramm LEADER von den Gemeinden und Städten entsprechend der vorgestellten Gebietskulisse zu gründen ist. Die Lokale Aktionsgruppe wird als eingetragener Verein (e. V.) organisiert.
2. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die erforderlichen Handlungen zur Vereinsgründung vorzunehmen.
3. Der Markt Markt Erlbach unterstützt die Erarbeitung und Umsetzung der gemeinsamen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und beteiligt sich dazu mit 1 €/Einwohner und Jahr an der Finanzierung des Vereins.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat des Marktes Markt Erlbach stimmt dem Beitritt zur Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rangau zu, die im Rahmen der Teilnahme am EU-Förderprogramm LEADER von den Gemeinden und Städten entsprechend der vorgestellten Gebietskulisse zu gründen ist. Die Lokale Aktionsgruppe wird als eingetragener Verein (e. V.) organisiert.
2. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die erforderlichen Handlungen zur Vereinsgründung vorzunehmen.
3. Der Markt Markt Erlbach unterstützt die Erarbeitung und Umsetzung der gemeinsamen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und beteiligt sich dazu mit 1 €/Einwohner und Jahr an der Finanzierung des Vereins.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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10. 30. Änderung des Regionalplanes Westmittelfranken zum Teilkapitel Windenergie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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20. Marktgemeinderat
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24.06.2022
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ö
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10 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Regionale Planungsverband Westmittelfranken erarbeitet aktuell gerade die 30. Änderung des Regionalplanes und plant dabei eine Anpassung des Kapitels Windenergie. Im Rahmen der Änderung werden Vorbehaltsgebiete in den Gemeinden Hemmersheim und Simmershofen geplant. Die Änderungsbegründung und die Änderungskarten liegen in der Anlage bei. Die Ausweisung der Vorranggebiete in Hemmersheim und Simmershofen betrifft den Markt Markt Erlbach nicht.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat nimmt die 30. Änderung des Regionalplanes zur Kenntnis. Es werden keine Einwände dagegen erhoben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die 30. Änderung des Regionalplanes zur Kenntnis. Es werden keine Einwände dagegen erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Angebot für Straßenzustandserfassung und Erhaltungsmanagement
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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20. Marktgemeinderat
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24.06.2022
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ö
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11 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Gemeinden müssen als Straßenbaulastträger im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Zustand ihrer Straßen überwachen und die Verkehrssicherheit gewährleisten. Um dem nachzukommen gibt es verschiedene digitale Hilfsmittel, die eine Zustandserfassung und ein Erhaltungsmanagement vereinfachen können.
Bei der Zustandserfassung gibt es die folgenden zwei verschiedenen Möglichkeiten und die Verwaltung hat sich beide Möglichkeiten vorstellen lassen.
1. Zum einen eine komplette Erfassung des Straßenzustandes der Gemeindestraßen mit einem speziell dafür ausgestatteten Kamera- und Messfahrzeug an. Bei diesem Verfahren wird der Straßenzustand mit Bildern und Laserscannern optisch und qualitativ erfasst und mit einer KI ausgewertet. Eine solche Erfassung kostet ca. 300 €/Straßenkilometer und das Ergebnis kann in das bestehende GIS-System integriert werden und ist geeignet, um auf dieser Grundlage Ausschreibungen für Straßenreparaturen durchzuführen. Die Erfassung sollte alle 3 – 5 Jahre wiederholt werden.
In den benachbarten Kommunen (z.B. Emskirchen und Wilhermsdorf) hat die Fa. eagle eye bereits entsprechende Befahrungen durchgeführt und bietet für unsere Gemeinde auch eine entsprechende Befahrung an.
2. Als zweite Variante kommt eine Zustandserfassung mit einem Smartphone hinter der Windschutzscheibe in Betracht. Die Fa. vialytics GmbH bietet ein solches System an und in der näheren Umgebung gibt es einige Kommunen, die das System auch verwenden (z.B. die Stadt Neustadt a.d. Aisch) Bei diesem System befahren die Gemeinden selbst ihre Straßen mit einem eigens dafür programmierten Smartphone. Eine Erfassung aller Straßen dauert ca. zwei Arbeitstage. Ein Algorithmus wertet dann die Daten aus und überträgt die Befahrungsdaten in ein Geoinformationssystem der Firma vialytics, aus dem die Daten abgerufen werden können.
Diese Variante ist günstiger (ca. 100 €/Straßenkilometer), aber die Kosten fallen nicht einmalig, sondern jährlich an.
Beide Systeme haben unterschiedliche Vor- und Nachteile. Das System der Fa. vialytics ist einmalig zwar günstiger, es fallen aber höhere laufende Kosten an und der Personalaufwand für die Datenerhebung ist deutlich höher und die Daten müssen regelmäßig aktualisiert werden. Darüber hinaus lassen sich die Ergebnisse nicht in unser GIS-System integrieren.
Das System der Fa. eagle eye ist zwar teurer, liefert aber genauere und flächenscharfe Daten, die auch als Grundlage für Ausschreibungen verwendet werden können und die auch in das vorhandene GIS-System integriert werden können.
Die Marktgemeinde hat ca. 85 km an Gemeindestraßen, die zu befahren sind. Bei dieser Streckenlänge würde eine Erfassung durch die Fa. eagle eye ca. 25.000 – 30.000 € kosten und müsste ca. alle 3-5 Jahre wiederholt werden.
Das System der Fa. Vialytics würde bei dieser Streckenlänge pro Jahr ca. 9.000 € kosten zzgl. Personalaufwand.
Aus Sicht der Verwaltung wäre das System der Fa. eagle eye die bessere Wahl, auch wenn es je Befahrung höhere Kosten erzeugt. Im Gegenzug sind die Daten aber deutlich umfangreicher und es ist möglich, die für Ausschreibungen erforderlichen Informationen wie Flächen und Maße direkt abzugreifen.
Klaus Adelhardt sieht in der Erfassung keinen Nutzen, da wir wissen, welche Straßen Sanierungsbedarf haben. Die Summe, die für die Erfassung anfallen würden, sollen lieber direkt in den Straßenunterhalt investiert werden.
Volker Rudolph erklärt, dass die SPD das ähnlich sieht. Zum einen sei der erfasste Zustand in fünf Jahren überholt, zum anderen ist kein Blick in den Untergrund möglich, der oftmals über eine Sanierung entscheidet.
Auf Nachfrage von Christina Meth erläutert Michael Schlag, dass die gezeigten Screenshots Symbolbilder aus anderen Gemeinden sind und bisher noch kein Programm für die Erfassung des Straßenzustandes im Einsatz ist.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und sieht aktuell keine Veranlassung zur Zustandserfassung unserer Straßen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und sieht aktuell keine Veranlassung zur Zustandserfassung unserer Straßen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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20. Marktgemeinderat
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24.06.2022
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ö
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12 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Harald Eisenbeiß bittet die Bevölkerung um mehr Sensibilität beim Parken an Feldrändern und Zufahrten zu Feldern, da es in der Erntezeit immer wieder vorkommt, dass eine Zufahrt nur erschwert möglich ist.
Des Weiteren regt er an, an den beiden Einfahrten nach Eschenbach an der Umgehung die Geschwindigkeit auf 80 km/h zu reduzieren, um den Landwirten eine erhöhte Sicherheit bei der Querung der Umgehung bieten zu können.
Paul Hegendörfer fragt nach, wie die Anlage der Stellplätze für das Mehrfamilienhaus in der Windsheimer Straße geregelt ist. Dr. Birgit Kreß erklärt, dass der Bau- und Umweltausschuss vor zwei Jahren den Beschluss gefasst hat, dass die Fläche vom Markt zur Anlage von Stellplätzen gepachtet werden kann.
Klaus Adelhardt hat folgende Anregungen/Fragen/Anmerkungen:
1) Wurden die Risse in den Pflanzkübeln rund um den Marktplatz reklamiert?
Ja, dies wurde der Firma gemeldet, wir befinden uns noch innerhalb der Gewährleistungsfrist.
2) Das Fundament für den Maibaum wurde zu schmal ausgeführt.
Die Ausführung erfolgte in Abstimmung mit dem JCEW nach einer Besichtigung des Aufstelllochs für den Kirchweihbaum in Neustadt a.d.Aisch.
3) Für das Vereinsheim der Fischer stellt die Firma Kirchdörfer das Blech (evtl in zwei unterschiedlichen Farbtönen) zur Verfügung, seitens der Verwaltung wird diese Bauweise jedoch abgelehnt.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass dies so nicht zutrifft. Vielmehr stehe man in engem Austausch mit dem Fischereiverein über das Projekt. Es wurde seitens der Verwaltung die Zustimmung in Aussicht gestellt, nachdem Franz Kirchdörfer eine mögliche Farbgestaltung vorgelegt hat, da sich das Gebäude schon in das bestehende Ortsbild - wenn möglich in einfarbigem Blech - einfügen muss.
Paul Hegendörfer ergänzt, dass man das Blech auch gegebenenfalls umlackieren könnte.
4) Im Zuge der Verlegung des Nahwärmenetzes in der Ringstraße wurde die Wasserleitung nicht erneuert.
Dr. Birgit Kreß bejaht dies und erklärt, dass sie eine Sanierung wollte, beim Verband jedoch kein Geld vorhanden ist und die Priorität in den nächsten Jahren auf der Verbundleitung Trautskirchen-Markt Erlbach liege.
5) In der Frankenstraße ist ebenfalls im Zuge des Nahwärmenetzes keine Deckensanierung erfolgt, man hätte zumindest eine Oberflächenkosmetik durchführen können.
Auch dies trifft zu und zwar auch aufgrund mangels Finanzen in diesem Haushaltsjahr, da ein Vollausbau mit neuem Unterbau erforderlich wäre, da es quasi kaum einen Unterbau gibt.
6) Wie ist der Sachstand bezüglich des Sonnensegels am Marktplatz? Eine Überspannung mittels Bögen wäre möglich.
Michael Schlag erläutert, dass die Firma Hegendörfer eine Statikberechnung durchgeführt habe und man auf Lösungssuche sei, die Berechnung muss jedoch aufgrund einer anders zu Grunde gelegten Lastenannahme überarbeitet werden.
Auf Nachfrage von Christina Meth erklärt Sebastian Gaukler, dass die Parkplätze in der Hauptstraße noch nicht markiert wurden, dies aber demnächst erfolgen wird.
Datenstand vom 21.07.2022 15:58 Uhr