Datum: 05.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22. Juli 2022
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22. Juli 2022
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Geänderter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 "Solarpark Rimbach" und die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
5 Bau von weiteren E-Ladesäulen im Gemeindegebiet
6 Verlegung einer Wasserleitung durch den Wasserbeschaffungsverband Eschenbach auf öffentlichem Grund
7 Projekte für das Regionalbudget 2023
8 Gründung einer Kinderfeuerwehr bei der FF Markt Erlbach
9 Umgang mit der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung
10 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22. Juli 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 22. Marktgemeinderat 05.10.2022 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 22. Juli 2022 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung vom 22. Juli 2022.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung vom 22. Juli 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22. Juli 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 22. Marktgemeinderat 05.10.2022 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22. Juli 2022 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 15 - Auftragsvergabe für die Entlandung der Kläranlage Linden
1. Die Firma Wedel (Feuchtwangen) wird gemäß Angebot vom 11.07.2022 mit der Klärschlammentsorgung für die Teichkläranlage Linden beauftragt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen vorgesehen werden.
2. Die Entfernung der Hecken und Bäume am Schönungsteich der Kläranlage Linden soll ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 22. Marktgemeinderat 05.10.2022 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Aufgrund einer Vorgabe durch das LRA muss für einen Gruppenraum des evangelischen Kindergartens in der Waaggasse ein weiterer Rettungsweg errichtet werden. Dieser wird mittels einer Treppe in den Außenbereich sichergestellt. Die Nutzung der hierfür erforderlichen öffentlichen Fläche wurde der evangelischen Kirchengemeinde zugesagt.
2) Aktuell stehen in den Krippen drei freie Plätze und im Hort zwei freie Plätze zur Verfügung.
3) Der Gesangverein veranstaltet am Freitag, den 4. November 2022 im Bürgerhaus eine Herbst-Serenade. Beginn ist um 20:00 Uhr. Hierzu ergeht herzliche Einladung (erst nach der Sitzung des Marktgemeinderates).

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4. Geänderter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 "Solarpark Rimbach" und die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 22. Marktgemeinderat 05.10.2022 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat hat bereits im Juli 2021 beschlossen, dass für eine Fläche nördlich von Rimbach ein Bebauungsplan für eine Freiflächenphotovoltaikanlage aufgestellt und der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden soll.
Der Grundstückseigentümer hat inzwischen einen Projektentwickler und ein Planungsbüro für das Vorhaben gefunden und es wurde eine saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) angefertigt um zu ermitteln, mit welchen geschützten Tierarten in dem Bereich zu rechnen ist. Die Prüfung hat (wie zu erwarten) ergeben, dass insbesondere die Feldlerche, aber auch der Kiebitz in größerer Anzahl vorkommen. Dadurch ist ein höherer Ausgleichsaufwand (CEF-Maßnahmen) erforderlich.
Aus diesem Grunde hatte der Grundstückseigentümer darüber nachgedacht, die Anlage noch weiter nördlich (zwischen Wald und Kreisstraße) zu platzieren, weil dort eine geringere Anzahl an geschützten Vögeln vorkommt. In diesem Bereich ist allerdings auch ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen (WK 41) im Regionalplan festgesetzt und die Ausweisung einer Solarfläche würde dem widersprechen.

Vor diesem Hintergrund hat der Grundstückseigentümer nun eine Verlegung der Solaranlage an den nördlichen Ortsrand von Rimbach angedacht. Denn in der Nähe der Bebauung kommen auch deutlich weniger geschützte Vögel vor, die Entfernung zum Einspeisepunkt ist geringer und mit einer entsprechenden Eingrünung ist auch die optische Beeinträchtigung durch die Modultische entsprechend geringer.

Der entsprechende Entwurf der Planung wird in der Sitzung vorgelegt.

Im Aufstellungsbeschluss wurde vom Marktgemeinderat auch gefordert, dass die Anlage an allen Seiten mit einer Hecke mit einer Mindestbreite von 7,5 m eingegrünt werden soll. Mit Blick auf die erforderlichen Ausgleichsflächen, die zusätzlich für den Artenschutz erforderlich sind, bittet der Grundstückseigentümer darum, dass die Mindestbreite der Eingrünung auf 5 m reduziert wird.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat befürwortet die geplante Verlegung der Photovoltaikanlage an den nördlichen Ortsrand von Rimbach. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 und die zugehörige 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 09.07.2021 wird entsprechend angepasst.
2. Die Anlage soll auf der Süd-, Ost- und Nordseite eingegrünt werden. Die Eingrünung soll eine Mindestbreite von 5 m haben.
3. Mit den vom Büro TEAM 4 vorgelegten Planentwürfen besteht Einverständnis. Mit den Entwürfen sollen die Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden. 

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat befürwortet die geplante Verlegung der Photovoltaikanlage an den nördlichen Ortsrand von Rimbach. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 und die zugehörige 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 09.07.2021 wird entsprechend angepasst.
2. Die Anlage soll auf der Süd-, Ost- und Nordseite eingegrünt werden. Die Eingrünung soll eine Mindestbreite von 5 m haben.
3. Mit den vom Büro TEAM 4 vorgelegten Planentwürfen besteht Einverständnis. Mit den Entwürfen sollen die Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bau von weiteren E-Ladesäulen im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 22. Marktgemeinderat 05.10.2022 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In Markt Erlbach gibt es aktuell insgesamt vier öffentlich zugängliche Ladesäulen für E-Autos (zwei in der Hauptstraße, zwei in der Neuen Straße), so dass der Kernort gut abgedeckt ist. Aus Sicht der Verwaltung würde es aber Sinn machen noch weitere E-Ladesäulen im Gemeindegebiet zu errichten, um Lademöglichkeiten für die inzwischen größere Anzahl an Elektrofahrzeugen für einen größeren Interessentenkreis anbieten zu können.
Die Verwaltung hat Kontakt mit der N-ERGIE und auch mit dem Unternehmen Wust-Wind-und Sonne (REGIO-Grünstrom) aufgenommen, um zu erfragen, wie die Planungen dieser Firmen in dieser Richtung aussehen und ob eine Kooperation möglich wäre.

Die Firma Wust-Wind-und Sonne hat auf dem Anwesen Neue Straße 17 A bereits eine öffentlich zugängliche Lademöglichkeit angebracht und plant auch den Bau weiterer Lademöglichkeiten vor den Anwesen Zennhäuser Weg 5a /5b (Neue Mehrfamilienhäuser gegenüber des Rangaubades) und am Anwesen Zennhäuser Weg 12 (ehemalige Lampenfabrik und künftiger Geschäftssitz der Firma), so dass die Marktgemeinde in diesem Bereich nicht tätig werden muss.
Auch die EDEKA denkt bei ihrem Neubauprojekt über den Bau von Ladesäulen auf dem Kundenparkplatz nach.

Die N-ERGIE baut von sich aus grundsätzlich keine Ladesäulen, bietet aber ein Kooperationsmodell an, bei dem die Gemeinden die Flächen bereitstellen und einen Eigenanteil einbringen müssen. Die Kosten je Ladesäule sind abhängig von der jeweiligen Leistung und dem erforderlichen Erschließungsaufwand. Für den Bau einer Ladesäule mit 2 x 22 KW würde beispielsweise eine Kostenbeteiligung in Höhe von 6.500 € netto anfallen. Für Ladesäulen mit höherer Leistung (50 KW oder 150 KW ist die Kostenbeteiligung entsprechend höher – 9.000 € bzw. 12.000 € netto)

Der Bau von Ladesäulen macht vor allem da Sinn, wo eine gute Verkehrsfrequenz zu erwarten ist, wo die Ladesäulen gut sichtbar sind, wo öffentliche Stellplätze vorhanden sind und das Stromnetz auch entsprechend ausgebaut ist, um die Leistung bereitstellen zu können. Positiv sind auch Stellen und Einrichtungen, an denen sich die Bürger ohnehin länger aufhalten.

Nach Meinung der Verwaltung wäre es daher sinnvoll, an folgenden Punkten im Gemeindegebiet noch weitere Ladesäulen mit 22 KW in Kooperation mit der N-ERGIE zu errichten:

1. Haidter Weg am Kraftwerk/Sportpark
2. Parkplatz Jakob-Trapp-Straße
3. Geplanter Stellplatz am Neuen Weiher/Friedhof
4. Ortsteil Linden – Ortsmitte/Gasthaus Knörr/Friedhof
5. Ortsteil Hagenhofen – Am Spielplatz
6. Ortsteil Eschenbach – Am Spielplatz an der Bahnhofstraße
7. Ortsteil Eschenbach – Am neuen Spielplatz im Baugebiet Kirchsteigfeld

In der Fraktionssprechersitzung wird darum gebeten zu prüfen, ob eine Installation auf dem Parkplatz am Bahnhof möglich ist.

Volker Rudolph spricht sich für eine Installation am Sportpark, in Linden sowie am Spielplatz in Eschenbach aus. Seiner Meinung nach muss der Ausbau der Elektromobilität ebenso unterstützt werden wie der Glasfaserausbau.

Werner Stieglitz sieht hier die N-ERGIE in der Pflicht, selbst tätig zu werden, da es nicht unsere Pflichtaufgabe sei. Auf seine Nachfrage erklärt Dr. Birgit Kreß, dass entsprechende Haushaltsmittel 2023 eingestellt würden. In der Hauptstraße war die Vorgehensweise analog.

Klaus Adelhardt spricht sich gegen eine Installation aus. Dies sei Aufgabe der N-ERGIE. Außerdem kann sich jeder E-Fahrzeug-Besitzer selbst eine Ladestation oder Wallbox installieren.

Friedrich Täuber stimmt diesen Ausführungen grundsätzlich zu. Er sieht in den öffentlichen Ladestationen jedoch auch einen Service für die Bürger und eine Aufwertung für Markt Erlbach.

Auf Nachfrage von Wolfgang Stotz, ob es auch andere Anbieter auf dem Markt gäbe, erklärt Michale Schlag, dass man dies gerne eruieren kann.

Steffen Bien berichtet, dass er in Kürze einen beruflichen Termin mit einem Anbieter hat und mit diesem sprechen wird.

Christina Meth vermutet, dass das Vorhalten von öffentlichen Ladestationen irgendwann zur Pflicht werden könnte, dann sollte wieder darüber beraten werden.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Beschlussfassung vertagt.

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6. Verlegung einer Wasserleitung durch den Wasserbeschaffungsverband Eschenbach auf öffentlichem Grund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 22. Marktgemeinderat 05.10.2022 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Wasserbeschaffungsverband Eschenbach plant den Bau einer Wasserleitung auf öffentlichem Grund, um einem Notversorgungsanschluss an die Hauptwasserleitung der Dillenberg-Gruppe zu realisieren. Darüber hinaus soll auch die Leitung zwischen Wasserbehälter und Quelle erneuert und auf öffentlichen Grund verlegt werden.
Der Antrag des Verbandes liegt in der Anlage bei.
Der Wasserbeschaffungsverband bittet daher die Gemeinde um die Erteilung einer entsprechenden Gestattung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Grund für die Leitungsverlegung.

Da der Wasserbeschaffungsverband Träger der öffentlichen Wasserversorgung in Eschenbach ist (die sonst eine Pflichtaufgabe der Gemeinde wäre) sollte in diesem Falle keine Gebühr für die Erteilung der Gestattung erhoben werden.

Beschlussvorschlag

1. Die Verlegung von Wasserleitungen durch den Wasserbeschaffungsverband Eschenbach auf dem Flst. 213, Gemarkung Eschenbach, wird befürwortet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Gestattungsvertrag auszuarbeiten. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt diesen zu unterzeichnen.
3. Für die Erteilung der Gestattung wird keine Gebühr erhoben, da der Wasserbeschaffungsverband die gemeindliche Pflichtaufgabe der Wasserversorgung im Altort Eschenbach übernimmt und die geplanten Leitungen zu diesem Zweck benötigt.

Beschluss

1. Die Verlegung von Wasserleitungen durch den Wasserbeschaffungsverband Eschenbach auf dem Flst. 213, Gemarkung Eschenbach, wird befürwortet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Gestattungsvertrag auszuarbeiten. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt diesen zu unterzeichnen.
3. Für die Erteilung der Gestattung wird keine Gebühr erhoben, da der Wasserbeschaffungsverband die gemeindliche Pflichtaufgabe der Wasserversorgung im Altort Eschenbach übernimmt und die geplanten Leitungen zu diesem Zweck benötigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Projekte für das Regionalbudget 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 22. Marktgemeinderat 05.10.2022 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für das Jahr 2023 wurde erneut das Regionalbudget aufgelegt und die Marktgemeinde kann damit relativ unkompliziert Fördergelder für kleinere Projekte (bis maximal 20.000 € netto je Projekt) erhalten.
Dr. Birgit Kreß stellt die Vorschläge der Verwaltung vor: 
1. Installation einer Sitzgelegenheit und eines Motorik-Spielgerätes am Panazolplatz
2. Errichtung eines Grillplatzes am FF-Gerätehaus in Mettelaurach
3. Ersatzbeschaffung für eine defekte Wippe am Spielplatz in der Bahnhofstraße in Eschenbach

Werner Stieglitz begrüßt die Idee eines Grillplatzes in Mettelaurach.

Georg Zeilinger sieht die Installation eines Spielgerätes am Panazolplatz aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens kritisch.

Heinz Schwemmer wünscht die Installation eines Spielgerätes am Spielplatz in Jobstgreuth.

Heinz Schweigert bittet um Anschaffung einer Sitzgruppe für Losaurach. Diese wird außerhalb des Regionalbudgets beschafft.

Christina Meth hat in einem anderen Landkreis die Idee eines Stempelpasses im Rahmen von Geocaching aufgegriffen und könnte sich dies ganz gut vorstellen.
Michael Schlag sieht hierin einen längeren Vorlauf zur Umsetzung. Das Thema wird bei der Kommunalen Allianz eingebracht.

Sebastian Gaukler erinnert daran, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 24. Februar 2022 einen Beschluss zur Beschaffung von Defibrillatoren gefasst hat und dieser Beschluss zwingend vorrangig umgesetzt werden muss. 

Folgende Reihenfolge wird final festgelegt:
1. Beschaffung von Defibrillatoren für Altselingsbach, Jobstgreuth und Siedelbach
2. Bank und Motorikgerät für den Panazolplatz
3. Spielgerät für Jobstgreuth
4. Ersatzspielgerät (Wippe) für den Spielplatz in Eschenbach in der Bahnhofstraße
5. Grillplatz am FF-Gerätehaus in Mettelaurach

Beschlussvorschlag

1. Die Marktgemeinde bewirbt sich am Regionalbudget 2023 mit den o.g. Projekten in der aufgelisteten Reihenfolge.
2. Die erforderlichen Haushaltmittel werden im Haushalt vorgesehen.
3. Die erste Bürgermeisterin wird bei einer Förderzusage ermächtigt, die zur Abwicklung erforderlichen Vereinbarungen zum Regionalbudget abzuschließen und die Aufträge für die Projekte zu vergeben.

Beschluss

1. Die Marktgemeinde bewirbt sich am Regionalbudget 2023 mit den o.g. Projekten in der aufgelisteten Reihenfolge.
2. Die erforderlichen Haushaltmittel werden im Haushalt vorgesehen.
3. Die erste Bürgermeisterin wird bei einer Förderzusage ermächtigt, die zur Abwicklung erforderlichen Vereinbarungen zum Regionalbudget abzuschließen und die Aufträge für die Projekte zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Gründung einer Kinderfeuerwehr bei der FF Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 22. Marktgemeinderat 05.10.2022 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Freiwillige Feuerwehr Markt Erlbach möchte eine Kinderfeuerwehr gründen. Rechtsgrundlage für die Gründung einer Kinderfeuerwehr ist Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes:
„ Bei den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden.“

Diese Vorschrift bildet die Grundlage für die Kinderfeuerwehr als Teil der öffentlichen Feuerwehr in Bayern und somit als Bestandteil unserer Freiwilligen Feuerwehr als kommunale Einrichtung. Durch den Beschluss des Marktgemeinderates zur Gründung einer Kinderfeuerwehr besteht für alle Mitglieder ab der Gründung Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Bei einer Angliederung an den Feuerwehrverein wäre dieser Versicherungsschutz nicht gegeben.
Die Kinderfeuerwehr soll eine Kinderspielgruppe sein, in der den Kindern spielerisch bestimmte Werte vermittelt werden, z.B. die Bedeutung einer Gemeinschaft oder dass es wichtig ist, den Nächsten zu helfen. Selbstverständlich steht auch im Fokus, was in Notsituationen zu tun ist. 
Die Arbeit der Feuerwehr soll nicht im Vordergrund stehen, diese Ausbildung soll erst mit dem Übertritt in die Jugendfeuerwehr ab einem Alter von 12 Jahren erfolgen.

Bei einem ersten Treffen unserer Feuerwehr ist man aufgrund der positiven Resonanz zu dem Entschluss gekommen, die Planungen voranzutreiben.
Die maximale Anzahl der Kinder soll bei 20 liegen und es können Kinder aus dem gesamten Gemeindegebiet mitmachen. 
Die Altersspanne ist von 6 – 11 Jahren (ab 12 dann Übertritt in die Jugendgruppe, s.o.). Es gibt eine feste Leitung der Kindergruppe sowie zwei Stellvertreter.

Als offizieller Gründungstermin ist der 17.12.2022 (Gründungstag der Freiwilligen Feuerwehr Markt Erlbach) angedacht. An diesem Tag übernimmt die FF die Öffnung eines Adventsfensters und möchte anschließend im Bürgerhaus eine kleine Feier abhalten.

Die Verwaltung begrüßt die Gründung ausdrücklich, da es immer schwieriger wird, Jugendliche für die Jugendfeuerwehr zu begeistern, da man in starker Konkurrenz mit anderen Angeboten, insbesondere aus den Sportvereinen, steht.
Viele Vereine nehmen Kinder schon ab Kindergartenalter auf, wodurch diese eine frühe Bindung an „ihren“ Verein haben und mit 12 Jahren nicht mehr oder nicht noch zusätzlich zur Jugendfeuerwehr wechseln/eintreten.
Mit einer Kinderfeuerwehr und dem Eintritt ab 6 Jahren kann diesem Umstand Rechnung getragen werden und den Kindern ein Angebot ab einem früheren Alter gemacht werden.

Kommandant Hermann Wendel stellt das Projekt Kinderfeuerwehr noch einmal kurz vor und berichtet, dass aktuell nur sechs Jugendliche in der FF Markt Erlbach Dienst leisten. Für die Kinderfeuerwehr wird es vier Betreuer aus der aktiven Wehr geben, zusätzlich unterstützen mehrere Mütter bei Aktionen und Veranstaltungen das Team.

Klaus Adelhardt regt an, über das Regionalbudget 2024 Fahrräder für die Kinderfeuerwehr zu beschaffen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Gründung einer Kinderfeuerwehr bei der Freiwilligen Feuerwehr Markt Erlbach.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Gründung einer Kinderfeuerwehr bei der Freiwilligen Feuerwehr Markt Erlbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Umgang mit der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 22. Marktgemeinderat 05.10.2022 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Aufgrund der Energiekrise wurde auch eine Diskussion eröffnet, wie die Städte und Gemeinden in diesem Jahr bei der Weihnachtsbeleuchtung verfahren. Dies betrifft sowohl das Aufstellen von Weihnachtsbäumen als auch die Beleuchtung über/an den Straßen.
Die Diskussion wurde von der Deutschen Umwelthilfe losgetreten. Hierbei handelt es sich um einen vom Bundesamt für Justiz geprüften und regelmäßig überwachten Verbraucherschutzverband mit dem Status der Gemeinnützigkeit.

In unserem Gemeindegebiet gibt es in der Advents- und Weihnachtszeit folgende Beleuchtungen:
- Weihnachtsbaum am Panazolplatz mit LED-Lichterkette
- Weihnachtsbaum am Torhaus mit LED-Lichterkette
- Weihnachtsbaum am Marktplatz mit LED-Lichterkette
- Beleuchtung in der Kirchgasse mit LED-Lichterkette
- Weihnachtsbaum in Eschenbach mit LED-Lichterkette
- Weihnachtsbaum in Mettelaurach mit LED-Lichterkette
- Weihnachtsbaum in Jobstgreuth mit LED-Lichterkette
- Weihnachtsbaum in Linden (Baum steht auf Privatgrund der ev. Kirchengemeinde)

Anhand dieser Auflistung und der verwendeten Leuchtmittel ist ersichtlich, dass der Stromverbrauch während dieses Zeitraums von vier bis sechs Wochen kaum ins Gewicht fällt. So betrugen beispielsweise die Kosten für die Beleuchtung in Eschenbach im Jahr 2021 5,00 Euro.

Aus Sicht der Verwaltung wird dringend davon abgeraten, in diese Diskussion einzusteigen und einen symbolischen Beschluss zu fassen (der in der Praxis keinerlei Wirkung zeigen würde, s.o.), nur weil dies aktuell einen großen Raum in den Medien und der Presse einnimmt.
Es erscheint vielmehr sehr fragwürdig und grenzwertig, warum ein Verein, der über keinerlei hoheitliche Befugnisse verfügt, eine solche Forderung aufstellt.

Georg Zeilinger sieht auch in einem symbolischen Beschluss ein wichtiges Zeichen. Er würde die Beleuchtung reduzieren, auch wenn natürlich christliche Werte und Traditionen rund um Weihnachten sehr wichtig seien.

Werner Stieglitz findet es gut, dass dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Die Deutsche Umwelthilfe ist seiner Meinung nach nicht ernst zu nehmen.
Für die Menschen ist die Advents- und Weihnachtszeit eine wichtige Zeit, so dass auf die Beleuchtung nicht verzichtet werden soll. Man könne diese ja reduzieren und beispielsweise in Markt Erlbach nur einen Baum aufstellen.

Volker Rudolph will keinen symbolischen Beschluss fassen. Wenn alles auf LED-Beleuchtung umgestellt ist und noch vorhandene ältere Beleuchtung auch ausgetauscht wird sieht er aufgrund des geringen Stromverbrauchs keinen Handlungsbedarf.

Heinz Schwemmer würde an der Beleuchtung nichts ändern und diese analog der Vorjahre ausführen.

Christina Meth sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf, wenn die Beleuchtung nur bis 24:00 Uhr brennt. 

Anmerkung der Verwaltung:
Die Beleuchtung ist im Kernort von 16:00 bis 23:00 Uhr und von 6:00 bis 8:00 Uhr in Betrieb. Erster Tag der Beleuchtung ist am 1. Dezember 2022, letzter Tag am 8. Januar 2023.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die Weihnachtsbeleuchtung analog der Vorjahre auszuführen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Weihnachtsbeleuchtung analog der Vorjahre auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 22. Marktgemeinderat 05.10.2022 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf Nachfrage von Werner Stieglitz zum Sachstand des Umbaus des FF-Gerätehauses in Eschenbach erklärt Dr. Birgit Kreß, dass die Kommandanten im Austausch mit Planer Wolfgang Heffner sind, um entsprechend Material besorgen und Vorarbeiten leisten zu können.
Weiterhin bittet Werner Stieglitz um eine Überplanung des „Bohlenplatzes“.

Matthias Meth bittet um Nachsicht bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs rund um das Rangaubad, wenn Helfer der DLRG erforderlich Utensilien ausladen.
Zudem berichtet er, dass der Kassenautomat defekt ist. Dies ist bekannt, die Reparatur ist bereits beauftragt.

Datenstand vom 30.11.2022 14:19 Uhr