Datum: 04.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.10.2022
2 Bericht der ersten Bürgermeisterin
3 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Zennhäuser Weg
4 Vorstellung der Zwischenergebnisse zur Machbarkeitsstudie zum Rathaus
5 Bauleitplanung des Marktes Emskirchen - Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 Pflegeheim und Betreutes Wohnen Ziegelhüttenweg und 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
6 Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Oberroßbach Erweiterung Nr. 26" und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
7 Bau eines Mobilfunkmastes zwischen Schußbach und Wilhelmsgreuth
8 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 23. Marktgemeinderat 04.11.2022 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.10.2022 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung vom 05.10.2022.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung vom 05.10.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 23. Marktgemeinderat 04.11.2022 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Im Hinblick auf aktuell diskutierte Maßnahmen zur Einsparung von Energie hat die Verwaltung folgende Maßnahmen getroffen: Die Raumtemperatur in der Rangauhalle und im Rangaubad wurde um 2 Grad Celsius, die Wassertemperatur im Rangaubad um ca. 1,2 Grad Celsius abgesenkt.
2) Herr Gerhard Kammerer hat in den letzten Wochen weitere Sitzbänke im Gemeindegebiet erneuert.
3) Das 10-jährige Jubiläum zur Städtepartnerschaft mit Panazol soll an der Kirchweih 2023 gefeiert werden. Nähere Einzelheiten werden in den nächsten Monaten erarbeitet.
4) Am Freitag, den 11. November 2022 findet um 17:11 Uhr der Rathaussturm statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung.
5) Am Sonntag, den 13. November 2022 findet um 10:00 Uhr der Gottesdienst zum Volkstrauertag mit anschließendem Marsch zum Ehrenmal zur Kranzniederlegung statt.
Auch hierzu ergeht herzliche Einladung.
6) Im Rahmen einer Verkehrsschau zusammen mit dem Landratsamt, der PI Neustadt a.d.Aisch und dem Staatlichen Bauamt Ansbach wurde die Staatsstraße 2255 auf Höhe Oberulsenbach auf eine mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung überprüft. Im Nachgang hierzu fand im Juli eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung statt, die eine hohe Anzahl an Geschwindigkeitsüberschreitungen ergab. Aufgrund dieser Messergebnisse, verbunden mit der baulichen Situation vor Ort (Bushaltestelle, Fahrzeugquerungen der Staatsstraße, keine gesonderten Abbiegespuren) wurde beschlossen, aus beiden Richtungen vor den Einmündungen nach Oberulsenbach eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h anzuordnen.
7) Zum Stand des Nahwärmenetzes und dem Bau der beiden Heizzentralen in Eschenbach und Markt Erlbach wird eine Mail von Naturstrom verlesen.
8) Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 23. November 2022 um 16:00 Uhr statt und beginnt wie gewohnt mit Ortsterminen.
9) Die nächsten Verbandsversammlungen der Zweckverbände Wasser und Abwasser finden am Mittwoch, den 30. November 2022 um 16:00 Uhr und 16:30 Uhr statt.
10) Im Hinblick auf einen möglichen „Blackout“ bzw. stundenweise Stromabschaltungen gab es eine Besprechung mit Vertretern aus der Verwaltung, vom Bauhof und den beiden Zweckverbänden, um die jeweiligen Auswirkungen zu diskutieren. Um weiterhin eine Stromversorgung in den Bereichen Wasser, Abwasser und Bauhof/Feuerwehrgerätehaus Markt Erlbach gewährleisten zu können, werden - soweit noch nicht erfolgt oder vorhanden - Umbaumaßnahmen an der Infrastruktur durchgeführt und Stromaggregate beschafft.
11) Bezüglich der Errichtung einer PV-Anlage auf dem Hügel der Deponie hat die Naturenergie Zeilinger mitgeteilt, dass eine Einspeisung des Stromes ins Netz im Bereich des Kellerweges erfolgen kann. Dies wurde von der N-ERGIE bestätigt.

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3. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Zennhäuser Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 23. Marktgemeinderat 04.11.2022 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma Wust-Wind- und Sonne möchte gerne einen neuen Firmensitz errichten und hat dazu das Anwesen Zennhäuser Weg 12 (ehemals Firma Biermann) erworben und die Gebäude darauf abgebrochen. 
Die Firma hat inzwischen ein Bebauungskonzept erarbeitet, das neben dem Firmengebäude am Zennhäuser Weg im hinteren Teil des Grundstückes den Bau von Mehrfamilienwohnhäusern vorsieht. Da es in Markt Erlbach einen Mangel an Mietwohnraum gibt, wäre das aus Sicht der Verwaltung eine echte Bereicherung und eine sehr gute Nachnutzung des ehemaligen Firmengeländes. 

Nach Aussage des Landratsamtes muss für das geplante Vorhaben aber ein Bebauungsplan erstellt werden. Die vorgesehene Art der baulichen Nutzung (Verwaltungs-/Bürogebäude und Wohngebäude) fügt sich zwar in die Eigenart der näheren Umgebung ein, aber wegen der geplanten Geschossflächen und der Firsthöhe ist eine Überplanung erforderlich. 
Die Firma Wust- Wind- und Sonne hat daher die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes beantragt, um mit ihrem Vorhaben voranzukommen.

Die Verwaltung befürwortet die Aufstellung eines Bebauungsplanes, da es die Planung ermöglicht, die mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen auf die Nachbarschaft genauer zu beleuchten und darauf planerisch zu reagieren. Insbesondere die Nachbarschaft zur Firma Adelhardt muss bei der Planung von Wohngebäuden neben dem Firmengelände mit einem Lärmschutzgutachten geprüft werden, um zu gewährleisten, dass die Firma auf der einen Seite nicht eingeschränkt wird und die neuen Bewohner der Häuser auf der anderen Seite keinen unzumutbaren Immissionen ausgesetzt werden.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens können außerdem auch Fragen der Gestaltung der Erschließung und des Brandschutzes geklärt werden.
Die mit der Planung und Erschließung verbundenen Kosten können im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages weitergegeben werden.

Nadine und Stefan Paulus stellen in der Sitzung den ersten Entwurf ihrer Planungen vor. In einem ersten Bauabschnitt soll primär eine Firmenzentrale mit 50 Arbeitsplätzen einschließlich einer Steuerkanzlei entstehen, in einem zweiten Bauabschnitt ein oder mehrere Wohngebäude im rückwärtigen Teil des Areals.

Beschlussvorschlag

1. Für die Flurstücke 372 und 372/1, Gemarkung Markt Erlbach, wird ein Bebauungsplan zur Ausweisung eines Mischgebietes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes wird verzichtet.
2. In Rücksprache mit der Verwaltung soll ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet und zur Entscheidung über die Durchführung der Offenlage vorgelegt werden.
3. Zur Übernahme der mit der Planung verbundenen Kosten soll ein städtebaulicher Vertrag mit den Grundstückseigentümern geschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

Beschluss

1. Für die Flurstücke 372 und 372/1, Gemarkung Markt Erlbach, wird ein Bebauungsplan zur Ausweisung eines Mischgebietes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes wird verzichtet.
2. In Rücksprache mit der Verwaltung soll ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet und zur Entscheidung über die Durchführung der Offenlage vorgelegt werden.
3. Zur Übernahme der mit der Planung verbundenen Kosten soll ein städtebaulicher Vertrag mit den Grundstückseigentümern geschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Vorstellung der Zwischenergebnisse zur Machbarkeitsstudie zum Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 23. Marktgemeinderat 04.11.2022 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Architekturbüro Wirsching und Madinger hat einen Vorentwurf der Machbarkeitsstudie erarbeitet und stellt die erarbeiteten Varianten und die dafür veranschlagten Kosten und die jeweiligen Vor- und Nachteile vor.
Wie vom Marktgemeinderat beschlossen, wurden die folgenden Varianten bearbeitet:
1. Instandsetzung und Erweiterung des bestehenden Rathauses (Neue Straße 16)
2. Neubau eines Rathauses an Stelle des bestehenden Rathauses (Neue Straße 16)
3. Instandsetzung bestehendes Rathaus (Neue Straße 16) und Instandsetzung  des Historischen Rathauses (Hauptstraße 20)
4. Instandsetzung des historischen Rathauses (Hauptstraße 20) und Errichtung eines Ergänzungsbaus (Anwesen Ringstraße 2)

Bei der Bearbeitung wurde auch Augenmerk darauf gelegt, was mit den für die Rathausnutzung jeweils nicht mehr benötigten Liegenschaften passiert und diese Überlegungen wurden bei den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit eingearbeitet.

Die Ergebnisse der Studie sollen bei einer öffentlichen Fragestunde des Marktgemeinderates mit dem Architekturbüro im Januar zusammen mit dem Architekten erörtert werden. Auf dieser Grundlage soll dann entschieden werden, welche Variante weiter verfolgt werden soll.

Bis dahin haben die Fraktionen die Möglichkeit sich intern mit den Varianten auseinanderzusetzen und können im Vorfeld der Besprechung im Januar auch Fragen und Anregungen an die Verwaltung weitergeben, die bei der Fragestunde in großer Runde beantwortet werden können.

Im Nachgang zur umfangreichen Präsentation von Dieter Wirsching bedankt sich Dr. Birgit Kreß für die Ausarbeitung und diese ersten Entwürfe.

Auf Nachfrage von Volker Rudolph erklärt Dieter Wirsching, dass ein Fahrstuhl aufgrund des Platzerfordernisses nicht im bestehenden Treppenhaus untergebracht werden kann. Diese Möglichkeit wurde geprüft, dann aber wegen des Platzmangels verworfen.
Volker Rudolph wünscht sich im neuen Jahr eine separate Sitzung nur zum Thema „Rathaus“.

Christina Meth möchte verhindern, dass im Anwesen Hauptstraße 20 aufgrund der Bausubstanz unerwartete Kosten auftreten, die jetzt noch nicht bekannt sind. Dieter Wirsching schließt dies nahezu aus, da sämtliche Kosten in diese Richtung ermittelt und nochmals höher angesetzt wurden.

Klaus Adelhardt fand die Vorstellung sehr gut, sieht jedoch die Verkaufserlöse als zu hoch angesetzt. Dieter Wirsching widerspricht dem und erklärt anhand von Beispielen, die sein Ingenieurbüro umgesetzt hat, dass die Preise der Marktsituation entsprechen.
Er möchte weiterhin wissen, wie die Kostenentwicklung beim Kindergartenneubau war. 
Insgesamt wurden die Kosten der ursprünglichen Planung eingehalten, aufgrund einiger Erweiterungen während des Baus lagen die Gesamtkosten folglich über der Schätzung.

Werner Stieglitz sieht die Verkehrssituation im Ortskern kritischer als beim bisherigen Standort. Zudem gibt es aktuell leider kaum Fördermöglichkeiten für solche Projekte. Dieter Wirsching bejaht dies, allerdings bewegt sich in diesem Bereich der Förderung gerade etwas.
Bezüglich der Parkplatzsituation gäbe es bei der Variante 4 einen Parkplatz (gemessen mit einer Breite von 2,50 Metern) mehr als beim bisherigen Standort.
Dr. Birgit Kreß ergänzt, dass es während des fast 40-jährigen Betriebes des Kindergartens im Anwesen Hauptstraße 20, der ein Vielfaches an Verkehr verursacht hat, nie zu Problemen gekommen ist.
Bezüglich der von Werner Stieglitz angesprochenen Finanzierung des Projektes: Diese wird auch in der Sondersitzung thematisiert und dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen des Architekturbüros Wirsching und Madinger zur Kenntnis. Die Machbarkeitsstudie soll bei einer öffentlichen Fragestunde mit dem Büro Anfang 2023 noch einmal diskutiert werden. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen des Architekturbüros Wirsching und Madinger zur Kenntnis. Die Machbarkeitsstudie soll bei einer öffentlichen Fragestunde mit dem Büro Anfang 2023 noch einmal diskutiert werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung des Marktes Emskirchen - Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 Pflegeheim und Betreutes Wohnen Ziegelhüttenweg und 14. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 23. Marktgemeinderat 04.11.2022 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Markt Emskirchen plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes, um Baurecht für eine größere Einrichtung für Senioren (Pflegeheim und Betreutes Wohnen) zu errichten. In diesem Zusammenhang sollen auch Wohnungen für die Mitarbeiter errichtet werden. Durch den Bau sollen insgesamt 92 Pflegeplätze und 26 Wohnungen für Mitarbeiter entstehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes/Flächennutzungsplanes und die Begründung liegen in der Anlage bei.
Durch die Planung werden keine Belange des Marktes Markt Erlbach beeinträchtigt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 und die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Emskirchen zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 und die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Emskirchen zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Oberroßbach Erweiterung Nr. 26" und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 23. Marktgemeinderat 04.11.2022 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Gemeinde Dietersheim plant die Ausweisung einer weiteren Fläche für Photovoltaikanlagen nördlich von Oberroßbach. In diesem Bereich gibt es bereits Windkraftanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen und durch die Planung sollen noch ca. 16 ha zusätzliche Flächen hinzukommen.

Die geplante Anlage ist ca. 3 km von Rimbach entfernt und ist von keinem Punkt aus in unserem Gemeindegebiet zu sehen, so dass das Vorhaben die Belange des Marktes Markt Erlbach nicht beeinträchtigt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 und die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde Dietersheim zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 und die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde Dietersheim zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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7. Bau eines Mobilfunkmastes zwischen Schußbach und Wilhelmsgreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 23. Marktgemeinderat 04.11.2022 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In enger Abstimmung zwischen dem Markt Obernzenn, der Gemeinde Trautskirchen und dem Markt Markt Erlbach wurden inzwischen Förderanträge für den Mobilfunkausbau gestellt und jede der drei Gemeinden hat einen gleichlautenden Vorbescheid für Fördermittel in Höhe von 550.000 € (Förderhöchstbetrag) erhalten.
Gemäß der Mobilfunkförderrichtlinie kann nun der Bau des Mobilfunkmastes öffentlich ausgeschrieben werden. Dazu muss im Vorfeld aber entschieden werden, welches grundsätzliche Verfahren angewendet werden soll.

Die Mobilfunkrichtline gibt hier die beiden folgenden Möglichkeiten vor:
1. Bauauftragsvariante
2. Baukonzessionsvariante

Zu 1. Bei der Bauauftragsvariante ist die jeweilige Gemeinde als Bauherr vollständig für die Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung und den späteren Unterhalt des Mobilfunkmastes (inkl. Standsicherheitsprüfung), sowie für die Herstellung der passiven Infrastruktur (Stromanschluss, Leerrohre für Telefonleitung) zuständig und muss hierfür entsprechende Fachplaner und die Baufirmen beauftragen und trägt selbst das volle Risiko für Planung, Bau und Unterhalt.

Zu 2. Bei der Baukonzessionsvariante beauftragt die Gemeinde einen Baukonzessionär mit der Planung, Bauausführung, Betrieb und Unterhalt eines Mobilfunkmastes sowie der zugehörigen Infrastruktur. Baukonzessionäre sind in der Regel Tochterfirmen von Mobilfunkunternehmen, wie die Deutsche Funkturm oder die Vantage Towers, die sich auf den Bau und Unterhalt von Mobilfunkmasten spezialisiert haben und die das dafür notwendige Knowhow besitzen. 

Bei der Baukonzessionsvariante können die Kosten für die Errichtung eines Mastes in Summe zwar etwas höher sein als bei der Bauauftragsvariante, dafür liegt aber der Planungsaufwand und das vollständige Risiko für Ausschreibung, Bauausführung und Bauunterhalt bei dem Baukonzessionär und nicht bei der Gemeinde. Die etwas höheren Kosten fallen bei dem Fördersatz von 90 % nicht ins Gewicht.

Aus diesem Grunde haben sich bisher auch nahezu alle bayerischen Gemeinden (auch größere Städte), die am Mobilfunkförderprogramm teilgenommen haben, für die Baukonzessionsvariante entschieden. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass im vorliegenden Fall auch von der Baukonzessionsvariante Gebrauch gemacht wird.

Für die Ausschreibung der Baukonzessionsvariante und die Vergabeverhandlungen ist allerdings die Hinzuziehung einer Beratungsfirma erforderlich (Kosten ca. 10.000 -12.000 € brutto), da die Verwaltung nicht über das nötige Knowhow dafür verfügt. Die Kosten dafür können anteilig zwischen den drei beteiligten Gemeinden aufgeteilt werden. Der Anteil beträgt – gemessen an der Einwohnerzahl der mitversorgten Gemeindebürger – 
50 % Markt Markt Erlbach, 28 % Markt Obernzenn, 22 % Gemeinde Trautskirchen.
Die Firma Breitbandberatung Bayern würde diese Aufgabe übernehmen und die Verwaltung empfiehlt die Vergabe des Auftrages an diese Firma in Kooperation zwischen den drei beteiligten Gemeinden, um Kosten zu sparen.

Vor Beginn der Ausschreibung muss zudem noch eine Vereinbarung über die konkrete Verteilung der Einnahmen und Ausgaben für den Mobilfunk abgeschlossen und dem Mobilfunkzentrum übermittelt werden.

Außerdem müssen auch noch vorab folgende Inhalte für die Ausschreibung der Baukonzession festgelegt werden:

1. Ob der Mobilfunkmast nach Ablauf der siebenjährigen Konzessionsfrist von der Gemeinde übernommen wird oder ob der Konzessionär den Mast zwingend kaufen muss.

2. Die geforderte Konzessionshöhe (also die Summe, die der Konzessionär jährlich für das Recht zum Bau eines Mastes auf dem entsprechenden Grundstück zahlen muss).

3. Der jährliche Mietzins, den der Konzessionär nach Ablauf von sieben Jahren für die Mastfläche zahlen muss.

4. Festlegung und Gewichtung der Wertungskriterien für die Wertung der Angebote die im Rahmen der Ausschreibung eingehen.

Zu 1.: Es ist sinnvoll, dass die Gemeinde den errichteten Mobilfunkmast nach Ablauf von sieben Jahren nicht übernimmt, sondern dass der Baukonzessionär diesen nach Ablauf der sieben Jahre formal erwerben muss. Denn damit ist der Baukonzessionär auf Dauer für den Unterhalt des Mastes, der passiven Infrastruktur und dessen Untervermietung zuständig. Andernfalls müsste sich die Gemeinde selbst darum bemühen. Da mit dem Kauf des Mastes auch diverse Pflichten verbunden sind, bieten die meisten Konzessionäre für die spätere Übernahme des Mastes nur einen geringen Kaufpreis (teilweise auch nur einen symbolischen Wert an). Der von dem jeweiligen Betreiber angebotene Kaufpreis für die Übernahme kann aber als Wertungskriterium bei der Ausschreibung berücksichtigt werden, so dass der Anbieter, der einen besseren Kaufpreis anbietet, auch eine bessere Wertung im Rahmen der Vergabeentscheidung erhält.

Zu 2. und 3.: Für die Konzession bzw. die jährliche Miete des Baugrundstückes gibt es keine Richtlinie und die tatsächlich bezahlten Beträge gehen oft weit auseinander. An manchen Standorten werden nur jährliche Beträge von 100 € bezahlt und an anderen wiederum Beträge von deutlich über 1.000 €. Die Höhe der Zahlung ist meistens davon abhängig, wie wirtschaftlich der Bau und Betrieb des Mastes ist und wie viele Nutzer von dem Standort versorgt werden können. Da der anvisierte Maststandort nur verhältnismäßig wenige Nutzer versorgen kann und die Anschlusslängen für Strom und Glasfaser jeweils ca. 1 km betragen, sollten die geforderten Beträge moderat sein, um die Anbieter nicht von vornherein abzuschrecken. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Konzessionshöhe und auch der Mietzins auf einen moderaten Betrag von 500 €/Jahr festgelegt werden sollte.

Zu 4. Bei der Gewichtung der Auswahlkriterien können die Höhe der Zuzahlung (die der Konzessionär für den Bau und Unterhalt des Mastes und der passiven Infrastruktur verlangt) und auch die Höhe des Kaufpreises (für die spätere Übernahme des Mastes und der passiven Infrastruktur durch den Konzessionär) unterschiedlich gewertet werden. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Höhe der Zuzahlung mit 70 % und der Kaufpreis für die Übernahme mit 30 % gewichtet werden soll.

Auf Nachfrage von Heinz Schweigert erklärt Michael Schlag, dass es sich um einen Mast an einem Standort handelt.

Klaus Adelhardt findet es schwierig, über Summen dieser Größenordnungen abzustimmen, wenn die exakten Summen nicht bekannt sind. Ihm ist dennoch bewusst, dass wir als Gemeinde hier handeln müssen. 
Die Summe aus dem Förderbescheid ergibt sich anhand von Erfahrungswerten anderer Gemeinden und Funkmastbauten.

Beschlussvorschlag

1. Der Bau eines Mobilfunkmastes zwischen Schußbach und Wilhelmsgreuth soll in der Baukonzessionsvariante ausgeschrieben werden. Das Ausschreibungsergebnis soll zur Entscheidung über die Vergabe vorgelegt werden.

Für die Ausschreibung wird folgendes festgelegt:
-Der Mobilfunkmast und die passive Infrastruktur sind nach Ablauf der sieben Jahre zwingend vom Konzessionär zu erwerben.
-Der Betrag für die Gewährung der Konzession und der Mietzins (ab dem achten Jahr) für die Mastfläche werden einheitlich auf 500 €/Jahr festgelegt.
-Als Auswahlkriterien für die Angebotsauswertung werden die Höhe der Zuzahlung (mit 70 %) und der Kaufpreis für die Übernahme der passiven Infrastruktur (mit 30 %) festgelegt. 

2. Die Firma Breitbandberatung Bayern soll beauftragt werden, das Ausschreibungsverfahren für die drei beteiligten Gemeinden durchzuführen. Die Beauftragung der Firma soll stellvertretend für die beteiligten Gemeinden durch den Markt Markt Erlbach erfolgen. Die dafür anfallenden Kosten werden zwischen den drei beteiligten Gemeinden aufgeteilt.

3. Zwischen dem Markt Obernzenn, der Gemeinde Trautskirchen und dem Markt Markt Erlbach wird eine Vereinbarung zur Aufteilung der zweckbezogenen Einnahmen und Ausgaben vor Beginn der Ausschreibung abgeschlossen. Die Einnahmen und Ausgaben werden zwischen den Gemeinden folgendermaßen aufgeteilt: 50 % Markt Markt Erlbach, 28 % Markt Obernzenn, 22 % Gemeinde Trautskirchen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. 

Beschluss

1. Der Bau eines Mobilfunkmastes zwischen Schußbach und Wilhelmsgreuth soll in der Baukonzessionsvariante ausgeschrieben werden. Das Ausschreibungsergebnis soll zur Entscheidung über die Vergabe vorgelegt werden.

Für die Ausschreibung wird folgendes festgelegt:
-Der Mobilfunkmast und die passive Infrastruktur sind nach Ablauf der sieben Jahre zwingend vom Konzessionär zu erwerben.
-Der Betrag für die Gewährung der Konzession und der Mietzins (ab dem achten Jahr) für die Mastfläche werden einheitlich auf 500 €/Jahr festgelegt.
-Als Auswahlkriterien für die Angebotsauswertung werden die Höhe der Zuzahlung (mit 70 %) und der Kaufpreis für die Übernahme der passiven Infrastruktur (mit 30 %) festgelegt. 

2. Die Firma Breitbandberatung Bayern soll beauftragt werden, das Ausschreibungsverfahren für die drei beteiligten Gemeinden durchzuführen. Die Beauftragung der Firma soll stellvertretend für die beteiligten Gemeinden durch den Markt Markt Erlbach erfolgen. Die dafür anfallenden Kosten werden zwischen den drei beteiligten Gemeinden aufgeteilt.

3. Zwischen dem Markt Obernzenn, der Gemeinde Trautskirchen und dem Markt Markt Erlbach wird eine Vereinbarung zur Aufteilung der zweckbezogenen Einnahmen und Ausgaben vor Beginn der Ausschreibung abgeschlossen. Die Einnahmen und Ausgaben werden zwischen den Gemeinden folgendermaßen aufgeteilt: 50 % Markt Markt Erlbach, 28 % Markt Obernzenn, 22 % Gemeinde Trautskirchen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 23. Marktgemeinderat 04.11.2022 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Werner Stieglitz möchte wissen, wie die Überwachung des ruhenden Verkehrs angelaufen ist. Dr. Birgit Kreß erklärt, dass es bisher reibungslos funktioniert und der eingesetzte Mitarbeiter sehr kooperativ und kommunikativ agiert.

Klaus Adelhardt spricht folgende Themen an:
1) Bei der GVS Kappersberg - Kotzenaurach brechen stellenweise die Kanten weg, er bittet um Prüfung, ob wir noch in der Gewährleistung liegen.
2) Ende der 2000er Jahre gab es eine Scheckaktion von Gewerbetreibenden. Was ist daraus geworden? Dies war eine Aktion der Städtebauförderung, die 2008/2009 abgerechnet und abgewickelt wurde.
3) Die Baustraße zum Gewerbegebiet „Lerchenfeld Nord“ ist seiner Meinung nach aufgrund der Planung und Ausführung mit vermeidbaren Mehrkosten verbunden. Die Örtlichkeit wird sich der Bau- und Umweltausschuss in seiner nächsten Sitzung vor Ort ansehen.

Harald Eisenbeiß greift das Thema der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h bei der Ausfahrt „Eschenbach Ost“ auf die Umgehung nochmals auf. Sebastian Gaukler erklärt, dass das Stattliche Bauamt Ansbach telefonisch bereits signalisiert hat, dass keine Beschränkung erfolgen wird, da die Ausführung nach dem Stand der Technik und allen Vorschriften erfolgte. 
Des Weiteren bemängelt er das Parken von Fahrzeugen auf Feld- und Waldwegen, die beispielsweise Rückearbeiten behindern.

Datenstand vom 06.02.2023 10:31 Uhr