Datum: 09.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 4. November 2022
2 Bericht der ersten Bürgermeisterin
3 Ausscheiden von Heinz Schwemmer aus dem Marktgemeinderat
4 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Am Bäckerholz" - Vorstellung des Entwurfes und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
5 Bebauungsplan Nr. 36 "Solarpark Rimbach" und 13. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung, Änderung des Geltungsbereiches und Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung
6 Jahresantrag zur Städtebauförderung
7 Dorferneuerung Jobstgreuth - Umgestaltungsmaßnahmen im Steinbachtal
8 Bauleitplanung der Stadt Neustadt a. d. Aisch - Bebauungsplan Nr. 74 - Freiflächenphotovoltaikanlage Marberg und Änderung des Flächennutzungsplanes
9 Besprechung mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach zu verschiedenen Straßenbauprojekten - Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen
10 Besetzung des Stiftungsrates der "Stiftung unser Markt Erlbach" 2023 bis 2026
11 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 4. November 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 24. Marktgemeinderat 09.12.2022 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 4. November 2022 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung vom 4. November 2022.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung vom 4. November 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 24. Marktgemeinderat 09.12.2022 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1. Um den künftigen Betreuungsbedarf für Grundschulkinder abzufragen, starten wir in den Kindertagesstätten eine Elternumfrage.
2. Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist am Dienstag, den 20. Dezember 2022 um 17:00 Uhr.
3. Der Sitzungsplan für 2023 wird nachgereicht.
4. Die Stelle für das Quartiersmanagement ist seit 1. November 2022 mit Frau Zoufal neu besetzt. Frau Zoufal wird sich in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorstellen.
5. Am Mittwoch, den 8. Februar 2023 findet um 19:30 Uhr eine erste Bürgerinformationsversammlung in Mettelaurach bezüglich der Dorferneuerung statt.
6. Wir haben mit unserer Hauptstraße einen ersten Platz beim bayernweiten Wettbewerb „Wohlfühlplätze“ erhalten. Die Preisverleihung für alle bayerischen Preisträger findet am Dienstag, den 17. Januar 2023 im Bürgerhaus in Markt Erlbach statt. Es werden ca. 70 Gäste aus ganz Bayern erwartet.
7. Der bestehende Stromliefervertrag den die Marktgemeinde hat, läuft noch bis Ende 2023. Der aktuelle Strompreis beträgt laut Vertrag 24 ct/KWh brutto.
8. In Markt Erlbach sind aktuell 25 Asylbewerber aus der Ukraine gemeldet und 19 Asylbewerber aus anderen Staaten.
9. Die Marktgemeinde hat am Förderprogramm digitales Rathaus teilgenommen und die Förderbescheide zum Digitalpakt Schule sind inzwischen eingegangen.
10. Dem Schützenbund Losaurach wurde ein Zuschuss von 10 % für die Beschaffung von Lasergewehren und Computern (insgesamt ca. 8.000 € - davon ca. 800 € Zuschuss) zugesagt.
11. Der Verein IKomBe e.V. hat ein Musterprojekt für Ausgleichsflächen an der Aurach vorbereitet. Bei dem Projekt sollen Uferbereiche und Flächen, die sich im Eigentum des Marktes Markt Erlbach und des Marktes Emskirchen befinden, ökologisch aufgewertet werden. Hierzu soll ein gemeinsames Ökokonto angelegt werden. Die Gemeinde Hagenbüchach würde die Kosten für die Herstellung der Flächen tragen und die beiden Flächeninhaber können den entstehenden Ökopunkteüberschuss selbst verwerten.
Das Projekt befindet sich noch in der Vorabstimmung mit den Behörden. Sobald es spruchreif ist, wird die Angelegenheit zur Zustimmung vorgelegt.
12. Die AWO möchte einen öffentlichen Bücherschrank einrichten. Dieser wird von der Bürgerstiftung bezuschusst.
13. Der Adventsmarkt findet am 11.12.2022 statt. Dazu wird herzlich eingeladen.

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3. Ausscheiden von Heinz Schwemmer aus dem Marktgemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 24. Marktgemeinderat 09.12.2022 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit Schreiben vom 10. November 2022 hat Heinz Schwemmer die Niederlegung seines Amtes als Marktgemeinderatsmitglied mitgeteilt. 
Es handelt sich um eine Amtsniederlegung nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG). 
Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich, sie wurden im Schreiben aber mitgeteilt.

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 GLKrWG die Entlassung aus dem Ehrenamt fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.
Gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 15. März 2020 ist Frau Karin Frühwald, wohnhaft im Kellerweg 15, die erste Listennachfolgerin des Wahlvorschlags Nummer 03 „FREIE WÄHLER/Freie Wählerliste (FWL) Markt Erlbach“.
Die erste Bürgermeisterin wird Frau Karin Frühwald gemäß Artikel 47 Absatz 4 Satz 2 GLKrWG über die Listennachfolge verständigen.

Mit dem Ausscheiden von Heinz Schwemmer aus dem Marktgemeinderat ist die frühere selbständige Gemeinde Jobstgreuth mit den Ortsteilen Jobstgreuth, Wilhelmsgreuth und Haaghof nicht mehr im Marktgemeinderat vertreten. Auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen Gemeindebürger hat die erste Bürgermeisterin eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer Wahl einen Ortssprecher wählt, Art. 60a Abs. 1 Satz 1 GO. Die Verwaltung wird dies - wie in der Vergangenheit auch - aktiv unterstützen.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat stellt gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 GLKrWG die Entlassung von Herrn Heinz Schwemmer als Marktgemeinderatsmitglied mit Wirkung zum 9. Dezember 2022 fest.
2. Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Frau Karin Frühwald, Kellerweg 15, 91459 Markt Erlbach, Listennachfolgerin ist. Frau Karin Frühwald ist von der ersten Bürgermeisterin über die Listennachfolge zu verständigen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat stellt gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 GLKrWG die Entlassung von Herrn Heinz Schwemmer als Marktgemeinderatsmitglied mit Wirkung zum 9. Dezember 2022 fest.
2. Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Frau Karin Frühwald, Kellerweg 15, 91459 Markt Erlbach, Listennachfolgerin ist. Frau Karin Frühwald ist von der ersten Bürgermeisterin über die Listennachfolge zu verständigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Am Bäckerholz" - Vorstellung des Entwurfes und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 24. Marktgemeinderat 09.12.2022 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Ingenieurbüro Christofori (Heilsbronn) hat inzwischen einen Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Wohnbaugebiet „Am Bäckerholz“ erarbeitet.
Bei der Planung sind auch die Einwendungen und Anregungen der Bürger weitestgehend berücksichtigt worden, die sich im Vorfeld ablehnend dazu geäußert hatten.

Das Büro hat sich außerdem auch umfassend mit den Themen Innenentwicklung, Bevölkerungsentwicklung, Wohnbaulandbedarf, Bedarf Kindertagesstätten, Schule, Hort und Altenpflegeeinrichtungen befasst und entsprechende Prognosen erstellt. Auch die Themen Verkehr, Naturschutz, Artenschutz, Eingrünung, Be- und Entwässerung wurden umfangreich thematisiert.

Die Planung im Detail wurde von Herrn Bierwagen vom Ingenieurbüro Christofori in der Sitzung vorgestellt. Herr Bierwagen erläuterte umfangreich die der Planung zu Grunde liegenden Überlegungen und auf welche Art und Weise die Bedenken der Bürger berücksichtigt wurden. Anschließend ging er auf die Fragen aus dem Gremium ein.

Mit dem vorgelegten Planstand können nun die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB begonnen werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Ingenieurbüros Christofori zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Am Bäckerholz“. 

2. Mit der Planung sollen die Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Ingenieurbüros Christofori zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Am Bäckerholz“. 

2. Mit der Planung sollen die Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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5. Bebauungsplan Nr. 36 "Solarpark Rimbach" und 13. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung, Änderung des Geltungsbereiches und Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 24. Marktgemeinderat 09.12.2022 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die frühzeitige Beteiligung zu den oben genannten Bauleitplänen hat inzwischen stattgefunden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hat einer der Anlieger eine Rechtsanwaltskanzlei mit einer Stellungnahme zu dem Verfahren beauftragt, da er mit dem Standort der Anlage so nah an der Siedlung nicht einverstanden war.

Der Anlieger und der Grundstückseigentümer der Solarfläche haben sich auf Anraten der Verwaltung inzwischen auf einen Kompromiss in dieser Sache geeinigt. Dieser sieht eine nochmalige Verschiebung der Anlage in den Bereich östlich der Kreisstraße NEA 24 vor und ein Abrücken von der Ortsgrenze von Rimbach um ca. 200 m. Hierdurch können die Bedenken des Anliegers ausgeräumt werden.

Aufgrund dieser Verschiebung muss jedoch erneut ein geänderter Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wiederholt werden.

Beschlussvorschlag

Der Geltungsbereich der Planung wird auf das Flst. 660, Gemarkung Klausaurach, verlegt. Mit der entsprechend der Abwägung angepassten Planung sollen erneut die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

Der Geltungsbereich der Planung wird auf das Flst. 660, Gemarkung Klausaurach, verlegt. Mit der entsprechend der Abwägung angepassten Planung sollen erneut die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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6. Jahresantrag zur Städtebauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 24. Marktgemeinderat 09.12.2022 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Rahmen der Städtebauförderung muss jährlich gegen Jahresende ein sogenannter Jahresantrag an die Städtebauförderung gestellt werden, damit diese den voraussichtlichen Finanzbedarf abschätzen kann.
Die Verwaltung hat daher nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken und dem Ortsplaner Matthias Rühl einen Entwurf für den Jahresantrag erarbeitet. Dieser sieht für das Jahr 2023 förderfähige Kosten in Höhe von ca. 888 T€ für Planungen, Grunderwerb, Abbruch- und Baumaßnahmen, Straßenbau und das kommunale Förderprogramm vor. 
Eine Aufschlüsselung der Kosten für die geplanten Maßnahmen liegt in der Anlage bei.

Für den Neubau der Tagespflege waren ursprünglich Fördermittel in Höhe von ca. 270 T€ vorgesehen. Da der Investor jedoch deutlich höhere Fördermittel aus dem Programm „PflegeSoNah“ erhalten konnte, hat die Regierung den Förderansatz für das Projekt deutlich verringert, um eine unzulässige Doppelförderung der Maßnahme auszuschließen. Im Rahmen der Städtebauförderung wird demnach nur noch der Abbruch des Anwesens Hauptstraße 59 und die Gestaltung der Außenanlagen mit insgesamt 40 T€ bezuschusst.

Beschlussvorschlag

Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2023 zum Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2023 eingestellt werden.

Beschluss

Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2023 zum Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2023 eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Dorferneuerung Jobstgreuth - Umgestaltungsmaßnahmen im Steinbachtal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 24. Marktgemeinderat 09.12.2022 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Planungsbüro Freiraumplanung Gruber hat einen Entwurf für die Umgestaltung des Dorfweihers in Jobstgreuth, die Umgestaltung des Containerplatzes und die Pflanzung von Bäumen am Steinbach erarbeitet. Die Planung wurde in der Sitzung erläutert und liegt auch in der Anlage bei. Das Planungsbüro schätzt, dass die Maßnahmen insgesamt ca. 132.000 € brutto kosten werden. Die Gesamtkosten (inkl. Nebenkosten) werden sich voraussichtlich auf ca. 150.000 € brutto summieren.
Der Entwurf der Planung wurde mit den Anwohnern bei einer Bürgerversammlung vor Ort abgestimmt und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Maßnahmen zugestimmt.

In einem nächsten Schritt muss noch eine Maßnahmenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen werden und dann kann die Maßnahme ausgeschrieben und umgesetzt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat stimmt dem Planentwurf des Büros Freiraumplanung Gruber (NEA) für die Maßnahmen im Steinbachtal in Jobstgreuth zu. Die Maßnahmen werden in die Trägerschaft des Marktes übernommen.
2. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, die hierzu notwendigen Vereinbarungen mit der Teilnehmergemeinschaft zu unterzeichnen.
3. Das Büro Freiraumplanung Gruber (NEA) wird mit der weiteren Planung und Bauüberwachung beauftragt. 
4. Die Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen sollen ausgeschrieben werden. Die dafür erforderlichen Kosten werden im Haushalt vorgesehen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat stimmt dem Planentwurf des Büros Freiraumplanung Gruber (NEA) für die Maßnahmen im Steinbachtal in Jobstgreuth zu. Die Maßnahmen werden in die Trägerschaft des Marktes übernommen.
2. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, die hierzu notwendigen Vereinbarungen mit der Teilnehmergemeinschaft zu unterzeichnen.
3. Das Büro Freiraumplanung Gruber (NEA) wird mit der weiteren Planung und Bauüberwachung beauftragt. 
4. Die Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen sollen ausgeschrieben werden. Die dafür erforderlichen Kosten werden im Haushalt vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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8. Bauleitplanung der Stadt Neustadt a. d. Aisch - Bebauungsplan Nr. 74 - Freiflächenphotovoltaikanlage Marberg und Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 24. Marktgemeinderat 09.12.2022 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Stadt Neustadt a. d. Aisch plant die Ausweisung eines Sondergebietes für Photovoltaik zwischen Schauerheim und Dietersheim. Durch den Bebauungsplan wird ein ca. 13 ha großer Bereich überplant. Der Plan liegt in der Anlage bei.
Die Anlage ist ca. 5 km von unserem Gemeindegebiet entfernt und ist von keinem Punkt aus zu sehen. Eine Beeinträchtigung der Belange des Marktes Markt Erlbach durch die Anlage ist daher nicht zu erwarten.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 und die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt a. d. Aisch zur Kenntnis. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 und die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt a. d. Aisch zur Kenntnis. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

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9. Besprechung mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach zu verschiedenen Straßenbauprojekten - Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 24. Marktgemeinderat 09.12.2022 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am 24.11.2022 fand auf Einladung der Verwaltung ein Besprechungstermin mit dem Leiter des Staatlichen Bauamtes Ansbach (Heinrich Schmidt) und dem zuständigen Abteilungsleiter (Frank Biedermann) zu verschiedenen wichtigen Themen statt.
Dabei wurden folgende Punkte angesprochen:

1. Bau eines Radweges an der Nürnberger Straße
2. Umbau der Kreuzung Nürnberger Straße / Erlanger Straße
3. Umverlegung der Windsheimer Straße und Neubau von Gehwegen
4. Ablöse für die Übernahme der Baulast der Ortsdurchfahrt Eschenbach
5. Anfrage zur Geschwindigkeitsreduzierung an den Ausfahrten der Ortsumgehung Eschenbach
6. Querungshilfe in der Ortsmitte von Linden
7. Ortsumgehung Markt Erlbach

Näheres zu den einzelnen Punkten wurde in der Sitzung von der 1. Bürgermeisterin vorgetragen.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern an der Nürnberger Straße zu führen, um die für den Bau eines kombinierten Geh- und Radweges erforderlichen Flächen zu erwerben. Das Ergebnis der Verhandlungen soll mitgeteilt werden.

3. Für die angedachten Umplanungen an den Staatsstraßen in Markt Erlbach (Kreuzung Nürnberger / Erlanger Straße, Radweg Nürnberger Straße und Umverlegung Windsheimer Straße) sollen Angebote von geeigneten Fachplanungsbüros eingeholt werden.
4. Das Angebot des Staatlichen Bauamtes Ansbach zur Ablöse für die Übernahme der Baulast für die Ortsdurchfahrt Eschenbach wird angenommen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern an der Nürnberger Straße zu führen, um die für den Bau eines kombinierten Geh- und Radweges erforderlichen Flächen zu erwerben. Das Ergebnis der Verhandlungen soll mitgeteilt werden.

3. Für die angedachten Umplanungen an den Staatsstraßen in Markt Erlbach (Kreuzung Nürnberger / Erlanger Straße, Radweg Nürnberger Straße und Umverlegung Windsheimer Straße) sollen Angebote von geeigneten Fachplanungsbüros eingeholt werden.
4. Das Angebot des Staatlichen Bauamtes Ansbach zur Ablöse für die Übernahme der Baulast für die Ortsdurchfahrt Eschenbach wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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10. Besetzung des Stiftungsrates der "Stiftung unser Markt Erlbach" 2023 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 24. Marktgemeinderat 09.12.2022 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zum 31. Dezember 2022 endet die Amtszeit des Stiftungsrates der „Stiftung unser Markt Erlbach“. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 muss vom Marktgemeinderat ein neuer Stiftungsrat bestellt werden. 
Aktuell gehören dem Stiftungsrat folgende Personen an:
Born, Rudolf
Feuerlein, Thomas
Knörr, Inge
Dr. Kreß, Birgit
Mandel, Matthias (Vorsitzender)
Stieglitz, Werner
Stotz, Wolfgang

Gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 7. Dezember 2018 muss der Stiftungsrat mit bis zu sieben Personen besetzt werden und aus dem/der jeweils amtierenden ersten Bürgermeister/in sowie bis zu sechs weiteren Personen aus den Reihen des Marktgemeinderates und der Bürgerschaft bestehen, wobei mindestens eine Person aus den Reihen der Bürgerschaft bestellt werden muss.
Die Minimalbesetzung sind somit drei Personen: der/die jeweils amtierende erste Bürgermeister/in sowie eine Person aus dem Marktgemeinderat und ein/e Bürger/in.

Am Mittwoch, den 7. Dezember 2022 findet/fand eine Sitzung des Stiftungsrates statt, in der die neue Besetzung besprochen wird/wurde. 
Nähere Einzelheiten hierzu und das Ergebnis der Beratungen wurden in der Sitzung erläutert.

Beschlussvorschlag

Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 werden neben der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß folgende Personen in den Stiftungsrat bestellt:

Beschluss

Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 werden neben der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß folgende Personen in den Stiftungsrat bestellt:
Rudolf Born, Werner Stieglitz, Wolfgang Stotz, Matthias Mandel

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 24. Marktgemeinderat 09.12.2022 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Marktgemeinderat Klaus Adelhardt kritisiert, dass beim Kartenvorverkauf für die Prunksitzung Strafzettel verteilt wurden.

Die 1. Bürgermeisterin bedankt sich zum Jahresabschluss bei den Marktgemeinderäten, Ihren beiden Stellvertretern, den Bürgern, der Verwaltung und allen Ehrenamtlichen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Jahr 2022 und wünscht allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2023.

Georg Zeilinger als dienstältestes Mitglied des Marktgemeinderates bedankt sich im Namen des Marktgemeinderates bei den Mandatsträgern, den ehrenamtlichen Mitgliedern der Feuerwehren und Vereine, der 1. Bürgermeisterin, der Verwaltung, der Presse und auch beim scheidenden Marktgemeinderat Heinz Schwemmer für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und wünscht frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr.

Datenstand vom 08.02.2023 11:06 Uhr