Datum: 31.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.02.2023 und 03.03.2023
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.03.2023
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023
5 Wassergebühren Wasserversorgung Linden - Gebührenkalkulation und Satzungsbeschluss
6 Entwässerungsgebühren der gemeindlichen Abwasseranlagen - Gebührenkalkulation und Satzungsbeschluss
7 Bauantrag für einen Anbau und Dachgeschossumbau in der Hochstraße Linden
8 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im OT Wilhelmsgreuth
9 Bauantrag für eine landwirtschaftliche Maschinenhalle im Bereich Holzmühle
10 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Solarpark Rimbach" und 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
11 Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim - 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21
12 Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim - 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26
13 Bauleitplanung des Marktes Emskirchen - 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44
14 Einrichtung eines gemeinsamen Ökokontos mit den Gemeinden Emskirchen und Hagenbüchach
15 Bundesförderprogramm zum Glasfaserausbau - Start der Markterkundung
16 Bau von Windkraftanlagen zwischen Hagenhofen und Linden
17 Information über das Ausschreibungsergebnis zur Bepflanzung im Gewerbegebiet "Lerchenfeld - Nord"
18 Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Linden
19 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.02.2023 und 03.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschriften über die 26. und 27. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.02.2023 und 03.03.2023 wurden im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzungen abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschriften über die 26. und 27. öffentliche Sitzung vom 16.02.2023 und 03.03.2023.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschriften über die 26. und 27. öffentliche Sitzung vom 16.02.2023 und 03.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.03.2023 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 12 - Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung und Erweiterung der Kläranlage Linden
1. Die Arbeiten zur Erneuerung und Erweiterung der Kläranlage Linden werden gemäß Angebot vom 21.02.2023, zum Angebotspreis von 1.398.233,17 brutto an die Firma Ochs Rohrleitungsbaugesellschaft mbH (Nürnberg) vergeben.
2. Die beiden von der Firma Ochs eingereichten Nebenangebote werden nicht gewertet und auch nicht angenommen.

TOP 13 - Vergabe der Arbeiten zur Kanalsanierung im Kastanienweg in Linden
Die Arbeiten zur Kanalsanierung im Kastanienweg in Linden werden gemäß Angebot vom 21.02.2023, zum Angebotspreis von 58.327,65 € brutto an die Firma Swietelsky-Faber GmbH (Cadolzburg) vergeben.

TOP 14 - Vergabe der Planungsleistungen für den Umbau der Staatsstraße 2255 in Markt Erlbach (Ansbacher/Windsheimer Straße)
Die Planungsleistungen werden an das Ingenieurbüro Heller GmbH (Herrieden) gemäß Honorarangebot vom 27.02.2023 vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst die LP 1-4 beauftragt. Über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen soll entschieden werden, wenn die Entwurfsplanung vorliegt.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:

1. Auf dem Mobilfunkmast in Losaurach wird sich auch der Anbieter Vodafone einrichten, was wir sehr begrüßen.
2. Im Buch „111 Orte in der Frankenhöhe, die man gesehen haben muss“ sind auch unser Feenwald und der Naturlehrpfad mit aufgenommen worden. Ein sehr schöner Erfolg, den wir den beiden Initiatorinnen Julia Maj und Rebecca Bellmann verdanken. Die Fotos dazu hat Heinz Wraneschitz gemacht. Ein herzliches Dankeschön an die Initiatorinnen! 
3. Der Kleingartenverein Friede wird eine 6,8kWp Photovoltaik- Anlage auf der Südseite seines Vereinsheim installieren. Dazu haben wir als Grundstückseigentümer unsere Zustimmung erteilt.
4. Im Bau- und Umweltausschuss haben wir mehrfach um das „Freiluft-Atrium“ im Wegfeld-Kindergarten beraten und eine kostengünstige Sanierung beschlossen. Nun gibt es gänzlich andere Ideen, nämlich die morschen Treppen und Überdachungen abzubauen, die Fläche einzuebnen und zu pflastern. Das alles wird der Bauhof günstig erledigen können. Grund für die Änderung ist laut BRK und den Beschäftigten die bessere und ganzjährige Nutzung der Fläche für Kinder mit Fahrzeugen. Bei Veranstaltungen kann die Fläche gut mit Bierzeltgarnituren bestückt werden und falls eine Beschattung oder Überdachung notwendig sein sollte, kann dies kostengünstig mit Pavillons und Schirmen geschehen.
5. Durch das Ausscheiden von Heinz Schwemmer aus dem Marktgemeinderat sind die Ortsteile Jobstgreuth, Wilhelmsgreuth und Haaghof nicht mehr im Gremium vertreten, so dass ein Ortssprecher gewählt werden muss, falls die erforderliche Mehrheit dies beantragt. Diese wurde erreicht und bei einer Ortsversammlung am 28.03.2023 im Gemeindehaus Jobstgreuth wurde Rene Stahl zum Ortssprecher gewählt. Die offizielle Begrüßung im Gremium erfolgt in der Sitzung am 05.05.2023.
6. In der Sitzung wird eine erste Bilanz zur Überwachung des ruhenden Verkehrs gezogen und anhand von Zahlen erläutert. Sebastian Gaukler berichtet, dass der eingesetzte Überwacher erst nach Freigabe des Dienstplanes für den Folgemonat tätig wird. Seit 04.10.2022 wurden 320 Verstöße geahndet, eine Vielzahl davon mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 Euro. Die Einnahmen liegen in etwa doppelt so hoch wie die Ausgaben.
7. In der Bürgerversammlung Markt Erlbach wurde seitens eines Bürgers vehement und mehrfach behauptet, dass die Beschäftigten in den Kindertagesstätten beim BRK finanziell nun schlechter gestellt seien. Sebastian Gaukler erläutert anhand von drei Beispielen, dass die Entgelte beim BRK höher sind und der Bruttoverdienst teils mehr als 300,00 Euro als beim TVöD beträgt.
8. Dr. Birgit Kreß vereidigt neue Feldgeschworene: Für die Siebenerei Kotzenaurach Herrn Roland Kallert und für die Siebenerei Losaurach Herrn Andreas Meyer.

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4. Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 sind im Ratsinformationssystem hinterlegt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Vermögenshaushalt am 20.12.2022 und den Verwaltungshaushalt am 08.03.2023 vorberaten.

Die Reden von Dr. Birgit Kreß, Andrea Tiefel, Rudolf Born und Christina Meth sind im RIS als Anhang zu diesem TOP hinterlegt, so dass diese hier nicht textlich ausgeführt werden.
Volker Rudolph dankt der Kämmerin im Namen der SPD-Fraktion für den guten und übersichtlichen Haushalt. Es ist positiv, dass trotz der plötzlichen Thematik „Kindergarten“ ein Gestaltungsspielraum bleibt und dass die Pro-Kopf-Verschuldung unter dem Landesdurchschnitt liegt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 in der vorgelegten Form zu verabschieden. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.460.000 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.400.000 Euro ab.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat den Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 sowie den Stellenplan für das Jahr 2023 in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 in der vorgelegten Form zu verabschieden. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.460.000 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.400.000 Euro ab.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat den Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 sowie den Stellenplan für das Jahr 2023 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Wassergebühren Wasserversorgung Linden - Gebührenkalkulation und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 03.03.2023 stellte der Sachverständige vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband die Gebührenkalkulation der Wasserversorgung Linden für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2026 vor. Bei der Gebührenkalkulation wurden Zukunftsinvestitionen für die Leitungsverbesserung in Höhe von 530.000 Euro und ein jährlicher Durchschnittsgebührenaufwand in Höhe von rund 100.000 Euro berücksichtigt.
Das Anlagevermögen wird linear abgeschrieben und mit einem Zinssatz nach der Halbwertmethode berechnet. Der Sachverständige sprach sich dafür aus, den aktuellen Zinssatz von 3,00 % p.a. auf 1,75 % p.a. zu senken, da durch die Senkung dennoch die etwaigen Fremdkapitalzinsen aufgefangen werden können.
Der jährliche Wassermengenverbrauch wurde mit 33.000 cbm prognostiziert.
Da der gebührenfähige Aufwand auf Grundgebühr und Leistungsgebühr verteilt wird, gilt noch zu beschließen, in welcher Höhe die Grundgebühr ausfallen soll. Es wurden zwei Möglichkeiten dargestellt:

Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)
bisher
neu
bis 4,0 cbm/h
24,00 €/a
48,00 €/a
bis 10,0 cbm/h
42,00 €/a
84,00 €/a

Bei gleichbleibender Grundgebühr beläuft sich die neue Leistungsgebühr auf 2,84 €/cbm. Bei erhöhter Grundgebühr auf 48,00 € p.a. beläuft sich die neue Leistungsgebühr auf
2,64 €/cbm.
Dementsprechend ist auch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe-satzung für die Ortsteile wie in der Anlage ersichtlich anzupassen. Hierfür wurden zwei Entwürfe eingepflegt. 

Grundsätzlich ist das Für und Wider abzuwägen. Sollte die Grundgebühr mit angehoben werden, betrifft es jeden Haushalt. Hier wird ein Großteil des gebührenfähigen Aufwands gleich verteilt. Bei alleiniger Erhöhung der Leistungsgebühr auf 2,84 €/cbm verteilen sich die anzunehmenden Kosten auf die Haushalte, welche auch einen tatsächlichen Mehrverbrauch haben (mehr Personen pro Haushalt, Gastronomie, Gewerbebetrieb, etc.).

Beschlussvorschlag

1. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 wird zugestimmt.
2. Der Festsetzung des Zinssatzes in dieser Zeit auf 1,75 Prozent wird zugestimmt.
3. Der Marktgemeinderat beschließt eine Gebührenerhöhung auf 2,64 €/cbm sowie eine Grundgebühr in Höhe von 48,00 €/a bei einem Dauerdurchfluss bis 4 cbm/h und eine Grundgebühr in Höhe von 84,00 €/a bei einem Dauerdurchfluss bis 10 cbm/h rückwirkend zum 01.01.2023.
4. Die vorgelegte Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserabgabesatzung wird beschlossen.

Beschluss

1. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 wird zugestimmt.
2. Der Festsetzung des Zinssatzes in dieser Zeit auf 1,75 Prozent wird zugestimmt.
3. Der Marktgemeinderat beschließt eine Gebührenerhöhung auf 2,64 €/cbm sowie eine Grundgebühr in Höhe von 48,00 €/a bei einem Dauerdurchfluss bis 4 cbm/h und eine Grundgebühr in Höhe von 84,00 €/a bei einem Dauerdurchfluss bis 10 cbm/h rückwirkend zum 01.01.2023.
4. Die vorgelegte Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserabgabesatzung wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Entwässerungsgebühren der gemeindlichen Abwasseranlagen - Gebührenkalkulation und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Entwässerungsgebühren unserer sechs gemeindlichen Anlagen wurden ebenfalls durch den BKPV für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2026 kalkuliert. Ausnahme hiervon ist die Abwasseranlage Altselingsbach/Altziegenrück, welche einen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 hat. Bei der Gebührenkalkulation wurde u.a. als Zukunftsinvestition der Neubau der Kläranlage Linden mit 1,2 Mio. Euro eingeplant.
Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG sind Überdeckungen aus vergangenen Kalkulationszeiträumen auszugleichen; der BKPV führte auch die Nachkalkulationen der letzten vier Jahre durch und es ergaben sich bei der Abwasseranlage Altselingsbach/Altziegenrück eine Überdeckung in Höhe von 10.590 Euro. Bei der Abwasseranlage Losaurach waren es 6.880 Euro und bei der Abwasseranlage Wilhelmsgreuth waren es 8.394 Euro. Diese wurden im Rahmen der Neukalkulation mitberücksichtigt. 
Bei der Ermittlung der kalkulatorischen Kosten wurde bei der Abwasseranlage Linden als Alternativrechnung ein Verbesserungsbeitrag in Höhe von 600.000 Euro als Auflösungsbetrag zur Abschreibung mitberücksichtigt. Beim kalkulatorischen Zinssatz sprach sich der Sachverständige, wie bei der WV Linden auch, für eine Senkung des Zinssatzes auf 1,75 % aus. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten variieren je Anlage, ebenso die Einleitungsmenge. 

Bei allen gemeindlichen Abwasseranlagen wird bislang keine Grundgebühr nach Art. 8 Abs. 2 Satz 3 KAG erhoben. Aufgrund dessen ergeben sich folgende Leistungsgebühren:

Einrichtung
Bisherige Gebühr
Neue Gebühr
AWA Altselingsbach- Altziegenrück
3,90 Euro/m³
3,90 Euro/m³
AWA Hagenhofen
3,30 Euro/m³
3,30 Euro/m³
AWA Jobstgreuth
2,95 Euro/m³
3,90 Euro/m³
AWA Losaurach
3,90 Euro/m³
4,75 Euro/m³
AWA Wilhelmsgreuth
5,02 Euro/m³
2,73 Euro/m³
 
Bei der Abwasseranlage Linden (bisher 1,20 Euro/m³) stehen sich folgende Möglichkeiten gegenüber:


Vollständige Gebührenfinanzierung des Kläranlagenneubaus:
3,83 Euro/m³ 
 
Mischfinanzierung des Kläranlagenneubaus (50 % über Verbesserungsbeitrag):
3,05 Euro/m³

In der Bürgerversammlung Linden vom 15.03.2023, in welcher das Thema Gebührenerhöhung aufgrund des Kläranlagenneubaus angesprochen wurde, ist ein Stimmungsbild hinsichtlich der zwei verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten abgefragt worden. Die Bürger sprachen sich nahezu komplett (67:3) für die Gebührenfinanzierung aus.

Entsprechend der Beschlüsse über die Gebührenfestsetzungen sind auch die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung des Marktes Markt Erlbach und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Ortsteils Wilhelmsgreuth anzupassen. Hierfür wurden zwei Varianten für die Änderungssatzung der BGS/EWS des Marktes Markt Erlbach und eine Änderungssatzung für die Abwasseranlage Wilhelmsgreuth hinterlegt.

Beschlussvorschlag

1. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 für die Abwasseranlagen Hagenhofen, Jobstgreuth, Linden, Losaurach und Wilhelmsgreuth wird zugestimmt.
2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 für die Abwasseranlagen Altselingsbach-Altziegenrück wird zugestimmt.
3. Der Festsetzung des Zinssatzes in dieser Zeit auf 1,75 Prozent wird zugestimmt.
4. Der Marktgemeinderat stimmt der Gebührenerhöhung aller Abwasseranlagen wie vom BKPV vorgeschlagen rückwirkend zum 01.01.2023 zu.
5. Die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Markt Erlbach in vorgelegter Form mit vollständiger Gebührenfinanzierung wird beschlossen.
6. Die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Markt Erlbach für die Entwässerungseinrichtung im Gemeindeteil Wilhelmsgreuth wird in vorgelegter Form beschlossen.

Beschluss

1. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 für die Abwasseranlagen Hagenhofen, Jobstgreuth, Linden, Losaurach und Wilhelmsgreuth wird zugestimmt.
2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 für die Abwasseranlagen Altselingsbach-Altziegenrück wird zugestimmt.
3. Der Festsetzung des Zinssatzes in dieser Zeit auf 1,75 Prozent wird zugestimmt.
4. Der Marktgemeinderat stimmt der Gebührenerhöhung aller Abwasseranlagen wie vom BKPV vorgeschlagen rückwirkend zum 01.01.2023 zu.
5. Die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Markt Erlbach in vorgelegter Form mit vollständiger Gebührenfinanzierung wird beschlossen.
6. Die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Markt Erlbach für die Entwässerungseinrichtung im Gemeindeteil Wilhelmsgreuth wird in vorgelegter Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bauantrag für einen Anbau und Dachgeschossumbau in der Hochstraße Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Anwesen Hochstraße 15 in Linden wurde vor einiger Zeit verkauft und der neue Eigentümer plant mehrere Umbauten. Zum einen möchte er einen erdgeschossigen Anbau im nordöstlichen Teil errichten. Dann plant er den Ausbau des Dachgeschosses inkl. Gaube an der Nordseite und er möchte einen Carport an der Straße errichten.

Die geplanten Baumaßnahmen widersprechen allerdings dem Bebauungsplan hinsichtlich folgender Punkte:
1. Der Anbau überschreitet die Baugrenze um ca. 2,70 m, der Carport um ca. 2,00 m.
2. Garagen und Nebengebäude sind in einem Baukörper zusammenzufassen und in Massivbauweise zu errichten – der Carport wird in Holzbauweise und separat errichtet.
3. Dacherker, Dachgauben und Dachaufbauten sind unzulässig – hier geplant ist der Bau einer 4,07 m breiten Dachgaube auf der Nordseite

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gibt es für jede der oben genannten Befreiungen bereits mehrere Präzedenzfälle. Nachdem insbesondere auch die Gaube und auch der Anbau von der Straße aus nicht zu sehen sind und die Überschreitungen in dem Rahmen liegen, der bereits bei anderen Bauvorhaben genehmigt wurde, kann aus Sicht der Verwaltung das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben und den Befreiungen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Anbau und Dachgeschossumbau auf dem Flurstück 357/6, Gemarkung Linden, sowie zu den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Anbau und Dachgeschossumbau auf dem Flurstück 357/6, Gemarkung Linden, sowie zu den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im OT Wilhelmsgreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am westlichen Rand des Ortsteiles Wilhelmsgreuth soll ein weiteres Wohngebäude errichtet werden. Die Fläche war ursprünglich mit einer Scheune bebaut. Die Scheune wurde vor einigen Jahren abgebrochen und die Fläche wurde geteilt und verkauft.
Die neuen Eigentümer möchten nun ein Wohnhaus mit I+D darauf errichten. Der Lageplan dazu liegt in der Anlage bei. Die Bauunterlagen können in der Sitzung eingesehen werden.
Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Daher ist es zulässig, wenn es sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und wenn die Erschließung gesichert.
Die nähere Umgebung ist als Dorfgebiet einzuschätzen und das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein und die Erschließung (Straße, Wasser, Abwasser) ist gesichert. Daher ist das Bauvorhaben zulässig und das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 223/2, Gemarkung Jobstgreuth, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 223/2, Gemarkung Jobstgreuth, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Bauantrag für eine landwirtschaftliche Maschinenhalle im Bereich Holzmühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Eigentümer der Holzmühle plant den Bau einer größeren landwirtschaftlichen Maschinenhalle nördlich der bestehenden Bebauung. Die Fläche befindet sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB und teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet. Ein Plan des Vorhabens liegt in der Anlage bei.
Das Vorhaben zählt allerdings zu den privilegierten Bauvorhaben nach § 35 (1) BauGB (dient einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein). Daher ist es zulässig, wenn eine ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen, sofern ein entsprechender Ausgleich für den Eingriff erfolgt. Die erforderliche Erschließung ist zudem auch gesichert. Daher kann das Einvernehmen dazu auch erteilt werden.

Die Fläche liegt im Bereich eines privaten Ökokontos – daher muss der Bauherr die Fläche aus seinem Ökokonto entsprechend herausnehmen.

Klaus Adelhardt wird dem Antrag zustimmen, er möchte aber keine Analogie zu den Vorhaben in Haidt.
Michael Schlag erklärt, dass der Antragsteller 25 ha Land erworben hat und über die Privilegierung das Landratsamt entscheiden wird.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flurstück 82, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flurstück 82, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Solarpark Rimbach" und 13. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 36 und der zugehörigen Flächennutzungsplanänderung für den Solarpark Rimbach wurde nochmals wiederholt, nachdem der Geltungsbereich verlegt wurde. Die im Rahmen der Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro TEAM 4 ausgewertet und es wurden entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet. Die Auswertung liegt in der Anlage bei.
Die wesentlichen Stellungnahmen werden in der Sitzung nochmals zusammengefasst und die originalen Schreiben können während der Sitzung eingesehen werden.

Aus Sicht der Verwaltung sind die Änderungen, die sich aus den Abwägungsvorschlägen ergeben, nur gering und mit der angepassten Planung kann die Offenlage durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt die während der Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zur Kenntnis.
2. Die Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag des Büros TEAM 4 durchgeführt. 
3. Mit der entsprechend der Abwägung angepassten Planung sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt die während der Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zur Kenntnis.
2. Die Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag des Büros TEAM 4 durchgeführt. 
3. Mit der entsprechend der Abwägung angepassten Planung sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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11. Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim - 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Gemeinde Dietersheim plant die Ausweisung von ca. 1,6 ha zusätzlicher Gewerbefläche am nordöstlichen Rand des Ortes, um Baurecht für die Erweiterung eines Gewerbebetriebes zu schaffen. Im selben Zuge ist auch die erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplanes vorgesehen. Der Bebauungsplanentwurf liegt in der Anlage bei. 
Die Planung berührt die Belange des Marktes Markt Erlbach nicht.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim - 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Gemeinde Dietersheim plant die Ausweisung einer großen Fläche (16 ha) für Freiflächenphotovoltaik nördlich von Oberroßbach. Hierfür wird ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert. Der Marktgemeinderat hatte sich bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit der Planung befasst. Die aktuelle Planung liegt in der Anlage bei.
Die geplante Ausweisung der Flächen beeinträchtigt die Belange des Marktes Markt Erlbach nicht. Die Fläche ist ca. 1,5 km von unserer Gemeindegrenze entfernt und vom Gemeindegebiet aus nicht zu sehen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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13. Bauleitplanung des Marktes Emskirchen - 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Markt Emskirchen hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein größeres Pflegeheim und betreutes Wohnen und die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Angelegenheit wurde vor einigen Monaten bereits im Gemeinderat vorgestellt. Die Planung liegt in der Anlage bei.
Durch die Bauleitplanung soll der bestehende Mangel an Pflegeplätzen und an passenden Wohnformen für Senioren reduziert werden.
Die Belange des Marktes Markt Erlbach werden durch die Planung nicht beeinträchtigt.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach nimmt die Bauleitplanung des Marktes Emskirchen zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach nimmt die Bauleitplanung des Marktes Emskirchen zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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14. Einrichtung eines gemeinsamen Ökokontos mit den Gemeinden Emskirchen und Hagenbüchach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 14

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Rahmen der kommunalen Allianz Aurach-Zenn wurde bereits vor Jahren die Idee
geboren, dass Maßnahmen zur Gewässerentwicklung über Kompensationszahlungen für Eingriffe in Natur- und Landschaft (z.B. für Bebauungspläne und Bauvorhaben) finanziert werden könnten. Dies sollte beispielhaft an der mittleren Aurach, in Zusammenarbeit zwischen dem Markt Emskirchen und dem Markt Markt Erlbach, versucht werden.
Diese Idee konnte aber seinerzeit nicht umgesetzt werden, weil die zuständigen Fachbehörden und Ministerien diesen Ansatz zwar ausgezeichnet fanden, aber kein Wille bestand, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür auch zu schaffen (obwohl das in anderen Bundesländern schon lange gängige Praxis ist).

Bei der Gründung des IKoMBe e.V. (Interkommunales Kompensationsmanagement im mittelfränkischen Becken e. V.) wurde diese Idee wieder aufgegriffen und der Verein hat sich bereiterklärt, dieses Vorhaben als Pilotprojekt anzugehen.

Eine Ausgleichszahlung in Form von Geld zur Umsetzung von Projekten an Gewässern ist auch weiterhin leider nicht möglich, aber es ist möglich, ein gemeinsames Ökokonto zu installieren. Inzwischen gibt es auch die Möglichkeit, ein gemeinsames Ökokonto für Maßnahmen nach der Kompensationsverordnung und die Bauleitplanung zu verwenden, weil der Leitfaden für den Ausgleich in der Bauleitplanung so angepasst wurde, dass er weitestgehend kompatibel mit der Kompensationsverordnung ist.

Der Markt Emskirchen und der Markt Markt Erlbach sind beide Eigentümer von nicht benötigten Flächen an der Aurach im Bereich der Gemarkung Kotzenaurach. Der Markt Emskirchen besitzt das Flurstück 98 mit ca. 1,16 ha, davon sind ca. 1,0 ha aufwertbar. Der Markt Markt Erlbach ist Eigentümer des Flurstücke 104/4 und 117 mit insgesamt ca. 0,3 ha und außerdem auch Eigentümer der Aurach (Flurstück 102) in diesem Bereich. Von der Aurach kann eine Fläche von ca. 0,25 ha aufgewertet werden. Die möglichen Ausgleichsflächen haben damit einem Umfang von ca. 1,55 ha.

Diese Flächen können entwickelt werden und dabei könnten ca. 106.000 Ökopunkte generiert werden. Damit kann der naturschutzfachliche Ausgleich z.B. für viele ha Baugebiet auf einer sehr geringen Fläche bewerkstelligt werden, die zudem zu einem großen Teil kaum landwirtschaftlich nutzbar ist.

Die Gemeinde Hagenbüchach hat sich vor einiger Zeit an den IKoMBe e.V. gewendet, weil sie einen flächensparenden Ausgleich für ein Baugebiet benötigt und der Verein hat deswegen Kontakt mit Emskirchen und Markt Erlbach aufgenommen und vorgeschlagen, dass die drei Gemeinden sich zu einem interkommunalen Projekt zusammenschließen sollten, bei dem alle drei Gemeinden einen Vorteil davon haben. 

Da alle drei Gemeinden Mitglied im IKoMBe e.V. sind, hat der Verein als Dienstleistung die oben genannten Flächen an der Aurach ausführlich bewertet, eine Entwicklungsplanung erarbeitet, die Maßnahmen mit allen wesentlichen Akteuren (Wasserwirtschaftsamt, Landratsamt…) abgestimmt und auch die Eignung als Ökokontofläche geprüft und damit die Grundlage für ein gemeinsames Ökokonto geschaffen. Für diese Leistung steht dem IKoMBe e.V. eine Aufwandsentschädigung zu, da der Mitgliedsbeitrag unserer Gemeinden nicht ausreicht, um den tatsächlichen Personalaufwand für diese Maßnahme abzudecken.
Die konkrete Höhe der Aufwandsentschädigung muss noch ermittelt werden. Der von IKoMBe e.V. erstellte Gewässerentwicklungsplan und das Entwicklungskonzept für das Ökokonto liegen in der Anlage bei.

Die Herstellung der gesamten Ausgleichsflächen würde (inkl. Pflegemaßnahmen, Aufwandsentschädigung für den IKoMBe e.V.) ca. 140.000 € kosten und es würden dabei insgesamt 106.257 Wertpunkte entstehen, die im Rahmen eines Ökokontos verschiedenen Maßnahmen zugewiesen werden können. Das entspricht einem Preis von ca. 1,32 €/Wertpunkt und liegt damit unterhalb dessen, was Wertpunkte in unserer Region durchschnittlich kosten (ca. 2,00 € - 5,00 €). 

Darüber hinaus kann das verfügbare Wertpunkteguthaben auf dem Ökokonto noch zusätzlich mit 3 % jährlich für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren verzinst werden, wenn zwischen der Anlage der Ausgleichsflächen und der Abbuchung für eine Baumaßnahme die entsprechende Zeit vergangen ist. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Anreiz für die Einrichtung eines Ökokontos und eine weitere Flächenersparnis, weil das Punkteguthaben noch anwächst.

Auf den Flächen des Marktes Markt Erlbach würden rechnerisch 39.260 WP (37 % von 106.257 WP) entstehen, auf den Flächen des Marktes Emskirchen 66.997 WP (63 % von 106.257 WP). Die Gemeinde Hagenbüchach benötigt davon insgesamt 35.047 WP als Ausgleich für ihr Projekt. 
Nach anteiligem Abzug dieser Anzahl für Hagenbüchach würden für den Markt Markt Erlbach noch 26.293 WP verbleiben und für den Markt Emskirchen noch 44.917 WP, die sich durch die Verzinsung auch noch vermehren können.

Die Verwaltung des Ökokontos sollte die Verwaltung des Marktes Markt Erlbach übernehmen, da sich die Flächen auch vollständig in der Gemarkung Kotzenaurach und damit im Gemeindegebiet des Marktes Markt Erlbach befinden. 

Da die Gemeinde Hagenbüchach weder eigene Fläche einbringt noch Personalaufwand mit dem Ökokonto hat, wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Hagenbüchach für die benötigten Wertpunkte das 1,5 fache dessen bezahlt, was die Bereitstellung der für sie erforderlichen Wertpunkte tatsächlich kostet. Die Gemeinde Hagenbüchach erhält dadurch die Wertpunkte immer noch zu einem günstigen Preis (ca. 1,98 €/WP) und braucht selbst keine Ausgleichsflächen bereitzustellen und der Markt Emskirchen und der Markt Markt Erlbach können damit etwa die Hälfte der Kosten für Herstellung der Ausgleichsflächen finanzieren.

Dieses Modell gelungener interkommunaler Zusammenarbeit kann als Vorbild dienen und Schule machen.

Um die entsprechende Zusammenarbeit auf den Weg zu bringen, ist die Gründung einer sogenannten „Einfachen Arbeitsgemeinschaft“ nach § 4 KommZG die beste und einfachste Möglichkeit. Hierzu muss lediglich ein entsprechender Vertrag zwischen den drei beteiligten Gemeinden geschlossen werden.

Im Rahmen der Aussprache zu dem Tagesordnungspunkt wird von mehreren Mitgliedern des Marktgemeinderates angemerkt, dass der Aufschlag für die Gemeinde Hagenbüchach höher sein sollte als von der Verwaltung vorgeschlagen, da Hagenbüchach keine eigenen Flächen in das Ökokonto mit einbringt. Als Kompromiss wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Hagenbüchach das 1,6 fache dessen bezahlt, was die Bereitstellung der für sie erforderlichen Wertpunkte tatsächlich kostet. Mit diesem Vorschlag besteht Einverständnis.

Auf Nachfrage von Helmut Huthöfer erklärt Michael Schlag, dass es sich um die einmalige Anlage eines Auwaldes handelt, der sich anschließend selbst entwickeln soll. Die oben aufgeführten Kosten beinhalten sowohl die Anlage als auch die Pflege.

Klaus Adelhardt findet das Projekt sehr gut, würde die Punkte aber behalten und nicht verkaufen. 

Werner Stieglitz gibt Klaus Adelhardt grundsätzlich Recht, spricht sich aber für ein Vorgehen gemäß der Beschlussvorlage aus, da Hagenbüchach das Projekt forciert hat und maßgeblich in die Wege geleitet hat. Es handelt sich um ein Leuchtturmprojekt, das wir zügig starten sollten.

Volker Rudolph sieht hier ebenfalls ein Pilotprojekt und würde Hagenbüchach wegen dieser Sache ungern vergraulen.

Karin Frühwald erinnert daran, dass auch wir vielleicht mal Ökopunkte von anderen Gemeinden benötigen und unterstützt daher die Vorgehensweise.

Friedrich Täuber möchte wissen, wie sich die Umsetzung auf die Eigentumsverhältnisse auswirkt. Michael Schlag erklärt, dass verschiedene Modelle diskutiert wurden und letztendlich die Variante gewählt wurde, dass die Eigentumsverhältnisse unberührt bleiben und somit auch das Risiko und der Nutzen beim jeweiligen Eigentümer verbleiben.

Beschlussvorschlag

1. Die Flurstücke 98, 102, 104/4 und 117, Gemarkung Kotzenaurach, sollen in ein interkommunales Ökokonto eingebracht und entsprechend dem von IKoMBe e.V. vorgelegten Konzept entwickelt werden. Der Verein erhält für die Erstellung des Konzeptes eine entsprechende Aufwandsentschädigung.
2. Das Ökokonto soll in interkommunaler Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Hagenbüchach, dem Markt Emskirchen und dem Markt Markt Erlbach entwickelt werden. Der Markt Markt Erlbach übernimmt die Federführung des Ökokontos. Zu diesem Zwecke soll eine einfache Arbeitsgemeinschaft nach § 4 KommZG zwischen den beteiligten Gemeinden gegründet werden.
3. Die Gemeinde Hagenbüchach erhält das Recht einen Betrag von 35.047 WP aus dem Ökokonto abzubuchen. Der Markt Emskirchen erhält 44.917 WP und der Markt Markt Erlbach 26.293 WP jeweils zur freien Verfügung. Die Wertpunkte für die Gemeinde Hagenbüchach werden auf die Grundstücksflächen der beiden anderen Gemeinden gebucht (22.080 WP auf die Flächen des Marktes Emskirchen und 12.967 WP auf die Flächen des Marktes Markt Erlbach)
4. Die tatsächlichen Kosten, die mit der Einrichtung des Ökokontos verbunden sind, werden zwischen den drei beteiligten Gemeinden aufgeteilt. Die Gemeinde Hagenbüchach trägt einen Kostenanteil von 49,4 Prozent, der Markt Emskirchen einen Anteil von 32,0 Prozent und der Markt Markt Erlbach einen Anteil von 18,6 Prozent. 
5. Die Verzinsung der noch nicht in Anspruch genommenen Ökopunkte verbleibt bei den jeweiligen Grundstückseigentümern der betreffenden Flächen.
6. Die zur Einrichtung des Ökokontos erforderlichen Arbeiten sollen ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden.
7. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt alle im Zusammenhang mit dem Ökokonto erforderlichen Verträge und Vereinbarungen zu unterzeichnen.

Beschluss 1

1. Die Flurstücke 98, 102, 104/4 und 117, Gemarkung Kotzenaurach, sollen in ein interkommunales Ökokonto eingebracht und entsprechend dem von IKoMBe e.V. vorgelegten Konzept entwickelt werden. Der Verein erhält für die Erstellung des Konzeptes eine entsprechende Aufwandsentschädigung.
2. Das Ökokonto soll in interkommunaler Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Hagenbüchach, dem Markt Emskirchen und dem Markt Markt Erlbach entwickelt werden. Der Markt Markt Erlbach übernimmt die Federführung des Ökokontos. Zu diesem Zwecke soll eine einfache Arbeitsgemeinschaft nach § 4 KommZG zwischen den beteiligten Gemeinden gegründet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

1. Die Gemeinde Hagenbüchach erhält das Recht einen Betrag von 35.047 WP aus dem Ökokonto abzubuchen. Der Markt Emskirchen erhält 44.917 WP und der Markt Markt Erlbach 26.293 WP jeweils zur freien Verfügung. Die Wertpunkte für die Gemeinde Hagenbüchach werden auf die Grundstücksflächen der beiden anderen Gemeinden gebucht (22.080 WP auf die Flächen des Marktes Emskirchen und 12.967 WP auf die Flächen des Marktes Markt Erlbach)
2. Die tatsächlichen Kosten, die mit der Einrichtung des Ökokontos verbunden sind, werden zwischen den drei beteiligten Gemeinden aufgeteilt. Die Gemeinde Hagenbüchach trägt einen Kostenanteil von 52,8 Prozent, der Markt Emskirchen einen Anteil von 29,7 Prozent und der Markt Markt Erlbach einen Anteil von 17,5 Prozent. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 3

1. Die Verzinsung der noch nicht in Anspruch genommenen Ökopunkte verbleibt bei den jeweiligen Grundstückseigentümern der betreffenden Flächen.
2. Die zur Einrichtung des Ökokontos erforderlichen Arbeiten sollen ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden.
3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt alle im Zusammenhang mit dem Ökokonto erforderlichen Verträge und Vereinbarungen zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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15. Bundesförderprogramm zum Glasfaserausbau - Start der Markterkundung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 15

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das bestehende Förderprogramm des Bundes zum Ausbau von Gigabitnetzen wurde Ende 2022 beendet und in den kommenden Wochen soll ein neues Programm aufgelegt werden. Bisher war es im Bundesprogramm und auch im Bayerischen Förderprogramm nicht möglich Bereiche mit Fördermitteln auszubauen, die mittels Supervectoring mit mehr als 100 Mbit/s versorgt wurden. 
Die Telekom bzw. GlasfaserPlus wird zwar große Bereiche im Hauptort Markt Erlbach eigenwirtschaftlich ausbauen und mit dem Bayerischen Förderprogramm ist der Ausbau in den meisten anderen Bereichen des Gemeindegebietes geplant, aber es wird trotzdem noch einige unversorgte Bereiche geben.
Dies betrifft den östlichen Teil von Markt Erlbach (Nürnberger Straße, Erlanger Straße, Industriegebiet Am Bahnhof), die Siedlung Eschenbach West und den Ortsteil Hagenhofen. 

Im neuen Bundesprogramm können nun auch diese mit Supervectoring versorgten Bereiche mit Glasfaser ausgebaut werden, so dass auch die letzten Versorgungslücken geschlossen wären. In einigen Bereichen hat die Telekom bereits Micropipes verlegt, so dass eventuell auch ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in Frage kommt.

Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Marktgemeinde auch an diesem neuen Förderprogramm beteiligt und mit der Markterkundung beginnt, um die Voraussetzungen für eine Förderung zu schaffen und um auszuloten wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau möglich ist.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt mit der aufschiebenden Bedingung des Inkrafttretens der Bundesrichtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland die notwendige Markterkundung durchzuführen. Die Verwaltung wird damit beauftragt die nächsten Schritte einzuleiten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt mit der aufschiebenden Bedingung des Inkrafttretens der Bundesrichtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland die notwendige Markterkundung durchzuführen. Die Verwaltung wird damit beauftragt die nächsten Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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16. Bau von Windkraftanlagen zwischen Hagenhofen und Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 16

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma Naturenergie Zeilinger plant den Bau von vier Windkraftanlagen im Bereich zwischen Hagenhofen und Linden. Der Marktgemeinderat hatte dieses Anliegen seinerzeit befürwortet und die Änderung des Flächennutzungsplanes angestoßen und auch die Änderung des Regionalplanes für diesen Bereich befürwortet.
Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen geändert und die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes sind nicht mehr erforderlich. Zudem hat der regionale Planungsverband auch den Regionalplan für diesen Bereich entsprechend angepasst, so dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Die Firma Naturenergie Zeilinger hat sich inzwischen auch die betreffenden Flächen sichern können und hat die Standorte der geplanten Anlagen bereits vorläufig eingegrenzt (siehe Anlage). Die Firma bittet die Marktgemeinde in diesem Zusammenhang um eine Vorprüfung der Standorte und auch um Mitteilung, ob hierfür öffentliche Förderprogramme vorliegen.

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die geplanten Standorte. Diese sind mindestens 1.000 m von der jeweils nächsten Wohnbebauung entfernt. Die Erschließung erfolgt in der Hauptsache über (noch auszubauende) private Waldwege. Drei der Anlagen liegen in der Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes des Wasserzweckverbandes – hierzu wurde der Zweckverband aber bereits befragt.

Kommunale Förderprogramme für die Entwicklung der Windkraftanlagen gibt es aktuell nicht. Die Marktgemeinde könnte sich allerdings finanziell an den Anlagen beteiligen, um eine langfristige Rendite zu erhalten (z.B. in Form von Miteigentumsanteilen oder sogenannte Schwarmfinanzierung).

Dr. Birgit Kreß spricht sich dafür aus, im Hinblick auf die Erreichung der Vorgabe einer Bebauung von 1,8% der Landesfläche in Bayern den Ausbau mit örtlichen Projektierern proaktiv zu unterstützen, bevor andere Investoren bei uns tätig werden.

Beschlussvorschlag

1. Die Marktgemeinde befürwortet die vorgeschlagenen Standorte für die vier geplanten Windräder zwischen Hagenhofen und Linden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Rücksprache mit der Firma Naturenergie Zeilinger zu prüfen, in welcher Form sich die Marktgemeinde finanziell an den Windkraftanlagen beteiligen kann.

Beschluss

1. Die Marktgemeinde befürwortet die vorgeschlagenen Standorte für die vier geplanten Windräder zwischen Hagenhofen und Linden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Rücksprache mit der Firma Naturenergie Zeilinger zu prüfen, in welcher Form sich die Marktgemeinde finanziell an den Windkraftanlagen beteiligen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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17. Information über das Ausschreibungsergebnis zur Bepflanzung im Gewerbegebiet "Lerchenfeld - Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 17

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bauausschuss hatte die Verwaltung beauftragt, die Pflanzarbeiten für den Gewerbepark „Lerchenfeld – Nord“ auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Anschließend sollte über das Ergebnis der Ausschreibung berichtet werden.
Die Ausschreibung wurde an insgesamt zwölf Firmen versandt. Bis zur Submission wurden insgesamt neun Angebote eingereicht, die auch gewertet werden konnten.
Die Angebote lagen zwischen 67.838,32 € und 146.718,91 €. Die Kostenschätzung für die Maßnahme lag bei 87.135,37 € brutto.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Regenfuß (Marloffstein) mit 67.838,32 € abgegeben. Das Angebot lag ca. 22 % unter der Kostenschätzung.
Der Auftrag wurde inzwischen an die Firma Regenfuß vergeben und die Ausführung wird in den kommenden Wochen beginnen.

Die Pflanzarbeiten und die Lieferung der Pflanzen machen etwa 2/3 des Preises aus, das andere Drittel entfällt auf die anschließenden Gießarbeiten und die Pflege für die folgenden drei Jahre.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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18. Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 18

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Mitgliederversammlung der FF Linden am 25.02.2023 wurden turnusgemäß auch die Kommandanten gewählt.
Die Wahlen, die von Dr. Birgit Kreß und Sebastian Gaukler geleitet wurden, brachten folgendes Ergebnis: Herr Stefan Bauereiß wurde in seinem Amt als Kommandant und Herr Markus Engel in seinem Amt als stellvertretender Kommandant bestätigt.
Stefan Bauereiß und Markus Engel haben die erforderlichen Lehrgänge absolviert.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG den wiedergewählten Kommandanten der FF Linden, Herrn Stefan Bauereiß.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 BayFwG den wiedergewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Linden, Herrn Markus Engel.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG den wiedergewählten Kommandanten der FF Linden, Herrn Stefan Bauereiß.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 BayFwG den wiedergewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Linden, Herrn Markus Engel.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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19. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 28. Marktgemeinderat 31.03.2023 ö 19

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf Nachfrage von Christina Meth erklärt Sebastian Gaukler, dass das Thema „E-Bike-Leasing“ zeitnah in der Verwaltung umgesetzt wird.

Datenstand vom 08.05.2023 13:06 Uhr