Datum: 05.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 31.03.2023
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.03.2023
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann 2023
5 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung und Feststellungsbeschluss
6 Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße Mosbach - Oberulsenbach
7 Antrag auf Verwendung des gemeindlichen Wappens
8 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 31.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 29. Marktgemeinderat 05.05.2023 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 31.03.2023 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschriften über die 28. öffentliche Sitzung vom 31.03.2023.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschriften über die 28. öffentliche Sitzung vom 31.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 29. Marktgemeinderat 05.05.2023 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.03.2023 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 21 - Benennung von Schöffen für die Schöffenwahl 2023
Der Marktgemeinderat beschließt, folgende vier Personen für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen: Fritsch Rainer, Mück Marion, Schmitt Barbara, Zinkel Thomas

TOP 24 - Vergabe der Steinmetzarbeiten (Sandsteinsanierung) zur Sanierung des Ehrenmals am Schießwasen
Der Auftrag für die Steinmetzarbeiten (Sandsteinsanierung) wird an die Firma Tussler (Wilhermsdorf) zum Angebotspreis von 15.167,17 € brutto vergeben.

TOP 25 - Vergabe der Arbeiten für den Oberflächenwasserkanal "Altziegenrück-West"
Die Arbeiten zur Sanierung des Oberflächenwasserkanals werden gemäß Angebot vom 23.03.2023 zum Angebotspreis von 36.526,63 Euro an die Firma Dienstbier aus Markt Erlbach, OT Losaurach, vergeben.

TOP 26 - Vergabe der Pflege der Ausgleichs- und Grünflächen zum Baugebiet Kirchsteigfeld
Der Folgeauftrag für die Pflege der Grünanlagen und Ausgleichspflanzungen zum Baugebiet Kirchsteigfeld wird an die Firma Schmitt Garten- und Landschaftsbau (Effeltrich) gemäß Angebot vom 30.03.2023 zum Preis von 25.198,10 Euro vergeben.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 29. Marktgemeinderat 05.05.2023 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) In unserer kommunalen Allianz Aurach-Zenn hat turnusgemäß ein Sprecherwechsel stattgefunden: Neuer Sprecher ist nun Werner Wirth, erster Bürgermeister der Gemeinde Trautskirchen. Stellvertreter ist David Schneider, erster Bürgermeister der Gemeinde Hagenbüchach.
2) Unsere LAG-Rangau hat einen Manager eingestellt: Patrick Steger. Er war bisher Umsetzungsbegleiter der kommunalen Allianz Kernfranken. Herr Steger als auch unser LAG-Vorsitzender Bernd Meyer (Erster Bürgermeister der Gemeinde Sachsen b. Ansbach) werden sich in einer der nächsten Sitzungen bei uns vorstellen.
3) Am Freitag, den 19. Mai 2023 richtet unsere Caspar-Löner-Grund- und Mittelschule von 14:00 bis 17:00 Uhr ein Schulfest aus. Um 14:00 Uhr werden wir einen offiziellen Einweihungsakt für den neuen Pausenhof abhalten. Dazu werden unsere Landtagsabgeordneten, Planer und die Presse eingeladen. Selbstverständlich sind dazu auch alle Marktgemeinderatsmitglieder eingeladen.
4) Nach 33 Dienstjahren haben wir unseren Hausmeister und Mitarbeiter Gerhard Gundacker am gestrigen Donnerstag in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Sein letzter Arbeitstag ist offiziell der 31.05.2023.
5) In dem kürzlich erschienenen Buch „111 Orte in der Frankenhöhe, die man gesehen haben muss“ sind zwei Örtlichkeiten aus Markt Erlbach erwähnt: Der Feenwald und der Naturlehrpfad.
6) Der Termin für das Marktfest 2024 wurde auf den 11. und 12. Mai 2024 festgelegt. Aufgrund anderer fixer Termine ist ein Ausweichen auf ein Datum außerhalb der Mosbacher Kirchweih nicht möglich.
7) Die Bauverwaltung des Landratesamtes hat zur Sicherung des einsturzgefährdeten Anwesens Ignaz-Schneider-Straße 10 den Markt Markt Erlbach zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Amtshilfe gebeten, nachdem der Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden kann. Die Sicherung mittels Bauzaun und Straßensperrung kann jedoch nur von kurzer Dauer sein, die Verwaltung ist mit dem Landratsamt im Austausch bezüglich anderer Maßnahmen.
8) Für die Bücherei wurde ein neuer Kooperationsvertrag zwischen der evangelischen Kirchengemeinde, dem Markt Markt Erlbach und jetzt neuerdings, als drittem Beteiligten, der katholischen Kirchengemeinde, geschlossen.

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4. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 29. Marktgemeinderat 05.05.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan und die Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 sind zu diesem TOP im Ratsinformationssystem eingestellt.
Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von 126.000 Euro, davon 103.000 Euro in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts und 23.000 Euro in Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, sowie den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 und die dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 in vorgelegter Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt mit 103.000 Euro und im Vermögenshaushalt mit 23.000 Euro ab.

Beschluss

Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, sowie den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 und die dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 in vorgelegter Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt mit 103.000 Euro und im Vermögenshaushalt mit 23.000 Euro ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 29. Marktgemeinderat 05.05.2023 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wurden inzwischen durchgeführt und die Verwaltung hat die eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und ausgewertet und Abwägungsvorschlage dazu formuliert (siehe Anlage). Die wesentlichen Stellungnahmen werden außerdem auch in der Sitzung erläutert. Die originalen Stellungnahmen können in der Sitzung auf Wunsch eingesehen werden.
Die entsprechend der Abwägung angepasste Planung wird in der Sitzung vorgelegt.
Die aufgrund der Abwägungsvorschläge vorgenommenen Änderungen sind so minimal, dass keine erneute Auslegung der Planung erforderlich ist. Daher kann der Feststellungsbeschluss gefasst und der Flächennutzungsplan zur Genehmigung vorgelegt werden.

Michael Schlag erläutert im Rahmen einer ausführlichen Präsentation die eingegangenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft und die daraus resultierende Abwägung, was im Anschluss mit Beifall honoriert wird.

Klaus Adelhardt bedankt sich für den sehr guten Vortrag. Er bittet bei der weiteren Planung die Bebauung im Hinblick auf bestehende PV-Anlagen so auszurichten, dass nicht nur Rechtskonformität besteht, sondern tatsächlich keine Beschattung entsteht.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt die während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.

2. Für die entsprechend der Abwägung angepasste Planung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Die Planung soll ausgefertigt und dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Genehmigung des Landratsamtes ist bekannt zu machen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt die während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.

2. Für die entsprechend der Abwägung angepasste Planung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Die Planung soll ausgefertigt und dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Genehmigung des Landratsamtes ist bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße Mosbach - Oberulsenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 29. Marktgemeinderat 05.05.2023 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Ingenieurbüro Inrotec hat die Vorplanung für die Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mosbach und Oberulsenbach (bis zum Abzweig nach Kappersberg) abgeschlossen und die Arbeiten für die ca. 1,7 km lange Strecke könnten nun ausgeschrieben werden.
Im Vorfeld der Planung wurden Bodenuntersuchungen durchgeführt und diese haben gezeigt, dass der Untergrund recht inhomogen ist. Daher muss der Untergrund verbessert werden, um die aktuellen technischen Anforderungen an die Straße (hinsichtlich Tragfähigkeit des Untergrundes) zu erfüllen.
Um dies zu erreichen wäre es die einfachste und kostengünstigste Lösung, wenn ein spezielles Zementgemisch (z.B. NovoCrete) im Unterbau mit eingefräst wird. Dieses Verfahren ist günstiger als eine herkömmliche Untergrundverbesserung durch Aufbau einer entsprechend starken Schotterschicht, aber die Maßnahme kostet in Summe immer noch ca. 1.021.000 €. Aktuell wird abgefragt, ob diese Variante eventuell auch förderfähig ist.

Da die genannte Summe für eine solche Gemeindeverbindungsstraße aber unverhältnismäßig hoch ist und auch nicht in dieser Höhe im Haushalt vorgesehen ist, hat die Verwaltung das Büro Inrotec gebeten, kostengünstigere Alternativen zu erarbeiten, auch wenn diese nicht dem Stand der Technik entsprechen und daher auch keine Gewährleistung dafür gegeben werden kann.

Die erste Alternative ist eine Sanierung, bei der lediglich der Oberbau abgefräst und verdichtet wird und auf dem anschließend die Asphalttrag- und Deckschicht eingebaut wird.

Die zweite Alternative ist der Einbau einer Asphaltarmierung auf den schadhaften Straßenteilen und der Einbau einer stärkeren Deckschicht über dem alten Asphalt.

Bis zur Sitzung konnten die unterschiedlichen Varianten samt Kosten leider nicht abschließend ausgearbeitet werden, so dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Beschlussfassung vertagt wird.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mosbach und Oberulsenbach (bis zum Abzweig nach Kappersberg) folgendermaßen saniert werden soll:
……………

2. Die Maßnahme soll ausgeschrieben werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt für 2023 und 2024 vorgesehen.

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7. Antrag auf Verwendung des gemeindlichen Wappens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 29. Marktgemeinderat 05.05.2023 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Ein Gemeindebürger hat bei der Verwaltung angefragt, ob er auf der Frontseite seines Familienstammbuches das gemeindliche Wappen aufbringen darf. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen den Antrag keine Bedenken, da das Wappen nicht öffentlichkeitswirksam verwendet wird und in der Vergangenheit andere Anträge einstimmig beschlossen und genehmigt wurden. Die Verwaltung wird mit der Erlaubniserteilung entsprechende Auflagen verbinden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag auf Verwendung des Wappens (ohne Hinzufügen weiterer Zusätze) auf einem Stammbuch zu genehmigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag auf Verwendung des Wappens (ohne Hinzufügen weiterer Zusätze) auf einem Stammbuch zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 29. Marktgemeinderat 05.05.2023 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1) Bei der Verwaltung sind folgenden Spenden eingegangen:

Name
Betrag
Empfänger/Zweck
Hildegard Ehler
100,00 €
FF Eschenbach
Raiffeisenbank Bad Windsheim eG
2.000,00 €
Motorikwand Panazolplatz

2) Auf Nachfrage von Werner Stieglitz bezüglich des in der letzten Sitzung beschlossenen Ökokontos berichtet Dr. Birgit Kreß, dass Hagenbüchach noch keine Entscheidung getroffen hat, ob mit dem Beschluss unsererseits Einverständnis besteht.

3) Steffen Bein möchte wissen, wie lange die Nürnberger Straße noch gesperrt ist.
Sebastian Gaukler erklärt, dass in der Kalenderwoche 22 die Asphaltierungsarbeiten durchgeführt werden und eine Verkehrsfreigabe am Wochenende des 03.und 04.06.2023 erfolgt.
Anmerkung: Im Nachgang zur Sitzung hat sich folgende Verschiebung ergeben:
1) Die Straßenbauarbeiten werden am 05.06.2023 abgeschlossen. 
2) Die Markierungsarbeiten sollen am 06. und 07.06.2023 durchgeführt werden, hier fehlt noch die finale Zustimmung der ausführenden Markierungsfirma. Sollte dieser Zeitraum nicht möglich sein, werden die Arbeiten auf den 12. und 13.06.2023 terminiert, so dass eine Verkehrsfreigabe im Laufe des 13.06.2023 oder spätestens am 14.06.2023 erfolgen kann.

Datenstand vom 04.07.2023 15:51 Uhr