Datum: 14.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.06.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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31. Marktgemeinderat
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14.07.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Niederschrift über die 30. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.06.2023 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 30. öffentliche Sitzung vom 16.06.2023.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 30. öffentliche Sitzung vom 16.06.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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31. Marktgemeinderat
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14.07.2023
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ö
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2 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.06.2023 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 14 - Bau eines Mobilfunkmastes zwischen Schußbach und Wilhelmsgreuth - Vergabe der Baukonzession
Die Baukonzession zum Bau eines Mobilfunkmastes zwischen Schußbach und Wilhelmsgreuth wird (vorbehaltlich der Nachlieferung der Versorgungsplots und Prüfung durch das Mobilfunkzentrum) zum Angebotspreis von 684.002,48 € brutto an die DFMG Deutsche Funkturm GmbH (Münster) vergeben. Die entsprechenden Verträge sollen unterzeichnet werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für das Jahr 2025 vorgesehen werden.
TOP 15 - Information zum Bau eines Waldkindergartens
1. Auf dem Flst. 346, Gemarkung Eschenbach, soll ein zweigruppiger Waldkindergarten errichtet werden. Die Errichtung der baulichen Anlagen soll ausgeschrieben werden. Die im Wald erforderlichen Vorarbeiten sollen im Herbst/Winter 2023/2024 durch den Bauhof erfolgen.
2. Der Betrieb der Einrichtung soll der evangelischen Kirche angeboten werden.
TOP 19 - Wasserversorgung Linden - Antrag auf Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang
1. Der Antrag auf Teilbefreiung vom Benutzungszwang nach § 7 der WAS der Wasserversorgung Linden für das Anwesen Kemmathen 1 wird zur Kenntnis genommen.
2. Für das Anwesen Kemmathen 1 wird aus Gründen der Gleichbehandlung eine Teilbefreiung nur für die Nutzung von Brunnenwasser zur Gartenbewässerung und das Tränken von Nutzvieh erteilt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt den entsprechenden Bescheid zu erlassen. Die Befreiung wird unbefristet, aber mit den erforderlichen Bedingungen und Auflagen und einem Widerrufsvorbehalt erteilt.
4. Der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 23.11.2022 zum Tagesordnungspunkt 10 wird aufgehoben. Für die Anwesen Klausaurach 1/1a wird nur eine Teilbefreiung für die Nutzung von Brunnenwasser zur Gartenbewässerung und Tränkung von Nutzvieh erteilt.
TOP 20 - Feuerwehrhaus Jobstgreuth - Vergabe Fliesenarbeiten
Die Fliesenarbeiten zum Feuerwehrhaus Jobstgreuth werden an die Firma Neis (Nürnberg) zum Angebotspreis von 16.083,15 € vergeben.
TOP 21 - Feuerwehrhaus Jobstgreuth - Vergabe Malerarbeiten
Der Auftrag für die Malerarbeiten zum Feuerwehrhaus Jobstgreuth wird an die Fa. Kilian (Vestenbergsgreuth) zum Angebotspreis von 15.178,45 € brutto vergeben.
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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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31. Marktgemeinderat
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14.07.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) In den Kindertagesstätten werden ab September – Stand heute – 380 Kinder betreut. Die Schule wird von 336 Schülern besucht. Die genauen Zahlen sind als Anlage im RIS hinterlegt.
2) Das 10-jährige Partnerschaftsjubiläum mit Panazol wird am Kirchweihsonntag, den 20.08.2023 mit einem Festakt am Panazolplatz und einem Festzug begangen. Erwin Tiefel wird als Gastgeschenk ein Windspiel bauen.
3) Am Kirchweihdienstag findet das traditionelle Kirchweihschießen statt. Zum Auszug ins Schießhaus ergeht herzliche Einladung.
4) Im Hinblick auf die Kirchweih wird es im südlichen Bereich des Festplatzes eine kleine Sanierungsmaßnahme geben, nachdem sich im gepflasterten Bereich nach stärkeren Regenereignissen das Wasser sammelt (=Bereich am Zelteingang).
5) Die Schmalzlerfreunde veranstalten im Rahmen der Eschenbacher Kirchweih ihre Vereinsmeisterschaften mit einem „Promi“-Schnupfen und am Samstag, den 22.07.2023 in der Rangauhalle die deutschen Meisterschaften. Hierzu ergeht herzliche Einladung.
6) Am Montag, den 17.07.2023 beginnen die Bauarbeiten an der Kläranlage Linden.
7) Am Dienstag, den 25.07.2023 findet um 16:00 Uhr eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt.
8) Ab Mittwoch, den 26.07.2023 wird die Heizzentrale in der Frankenstraße errichtet. Die Anlieferung mit mehreren Schwertransporten erfolgt ab der Nacht bzw. ab den frühen Morgenstunden.
9) Ebenfalls am Mittwoch, den 26.07.2023 wird um 16:00 Uhr der neue Spielplatz in Eschenbach eingeweiht. Vor Ort gibt es für alle Anwesenden Eis.
10) Am Freitag, den 28.07.2023 findet im Bürgerhaus ein Liederabend des Gesangvereins statt. Die Einladung wurde bereits weitergeleitet.
11) Der Fischereiverein hat der Verwaltung Außenansichten des Fischereiheimes übermittelt. Mit der Umsetzung besteht Einverständnis.
12) Christina Nüssel und ihr Ehemann Michael sind am Mittwoch Eltern einer Tochter geworden. Hierzu übermitteln wir die allerherzlichsten Glückwünsche.
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4. Vorstellung des LAG-Managers
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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31. Marktgemeinderat
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14.07.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Manager der LAG Rangau (Patrick Steger) stellt sich in der Sitzung persönlich vor und erläutert die Arbeitsweise der LAG.
Bezüglich des Vortrags von Herrn Steger wird auf die beigefügte Präsentation verwiesen.
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5. Beschluss Planunterlagen der Wirtschaftsjahre 2023/2024 der WBG Zirndorf/Markt Erlbach GmbH & Co.KG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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31. Marktgemeinderat
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14.07.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im Gründungsjahr 2023 wird die Planung für das Wirtschaftsjahr 2023 und für das Wirtschaftsjahr 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Wirtschaftsplanung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG ist in vier Planeinheiten unterteilt:
1. Erfolgsplan
Die Darstellung des Erfolgsplans ist analog der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft und somit auch im jeweiligen Jahresabschluss / Prüfungsbericht identisch abgebildet.
Da im Wirtschaftsjahr 2023 keine Investitionen oder besondere Vorkommnisse zu erwarten bzw. geplant wurden beschränkt sich die Planung auf die klassische Wohnungsverwaltung der Bestandsobjekte.
Hieraus ergeben sich die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung (Mieteinnahmen in Höhe von 73 T€), Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen (Instandhaltungsaufwendungen und Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung in Höhe 36,6 T€) und sonstige betriebliche Aufwendungen (Prüfungskosten in Höhe von 5 T€, sonstige Steuern 2 T€).
Einmalig im Gründungsjahr sind unter der Position „Bestandsveränderung an zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit fertigen oder unfertigen Bauten sowie unfertigen Leistungen“ 20 T€ geplant. Dies sind die Veränderungen der Betriebskostenvorauszahlungen der Mieter an die Gesellschaft. Diese werden im Folgejahr ausschließlich die Veränderungen zum Vorjahr darstellen. Somit erzielt die Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von 50 T€ im Wirtschaftsjahr 2023.
Das Wirtschaftsjahr 2024 unterliegt im Wesentlichen der Planungsprämisse der ganzheitlichen Sanierung des Anwesens Hauptstraße 48. Die Auswirkungen dieser Investition (Investitionsplan) ist im Erfolgsplan unter der Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ zu finden. Hier ist unterstellt, dass die Investition in voller Höhe fremdfinanziert wird.
Weitere Planungsprämissen nehmen keinen Einfluss auf die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2024, sodass das Unternehmen planmäßig mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 14,5 T€ abschließen wird.
2. Vermögensplan
Die Darstellung des Vermögensplans ist die klassische Cashflow-Darstellung bestehend aus Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit.
Ausgehend vom Jahresergebnis aus der Erfolgsplanung wurden sowohl 2023 als auch für 2024 Annahmen zur Zunahme / Abnahme der Rückstellungen hinterlegt sowie Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus der geplanten Investition, sodass der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit für 2023 55 T€ und für 2024 planmäßig 28 T€ beträgt.
Die geplante Investition (Investitionsplanung) ist für 2024 im Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von 165 T€ dargestellt.
Die Finanzierung dieser Investition ist im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in gleicher Höhe dargestellt, sodass die Gesellschaft für das Planjahr 2023 über Finanzmittel in Höhe von 150 T€ und in 2024 über 168 T€ verfügt.
3. Investitionsplan
Der Investitionsplan ist aufgeteilt in drei Abschnitte: Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen.
Die Gesellschaft verfügt weder über immaterielle Vermögensgegenstände noch über Finanzanlagen.
In den Sachanlagen ist das Anlagevermögen der Gesellschaft abgebildet.
Im Planjahr 2023 betragen die Investitionen im Anlagevermögen 5 T€, aufgeteilt in 2 T€ für statische Maßnahmen in der Kirchgasse sowie 3 T€ für eine Studie auf dem Grundstück Nürnberger Straße.
Im Planjahr 2024 wurden 2/3 (165 T€) der Gesamtinvestition (220 T€) in der Hauptstraße 48 dargestellt. Der Rest der Gesamtinvestition ist im mittelfristigen Finanzplan im Jahr 2025 dargestellt.
4. Mittelfristige Finanzplanung (5-Jahres-Planung)
Der mittelfristige Finanzplan ist in der Darstellung identisch mit der Vermögensplanung (Cashflow). Als Planungsprämisse ist wie schon in den vorherigen Plänen die Investition in der Hauptstraße 48 mit der Auswirkung in 2025 in Höhe von 55 T€ dargestellt.
Für die laufende Geschäftstätigkeit wurden in den Folgejahren 2025 – 2027 ein Jahresüberschuss von 20 T€ geplant.
Nach Abschluss der Maßnahme Hauptstraße 48 würden planmäßige Abschreibungen in Höhe von 46 T€ entstehen (lineare Abschreibung).
Im unteren Drittel werden ab 2025 auch die Gesamtfinanzierung in der Position „Zinsen und sonstige Aufwendungen“ in voller Höhe dargestellt.
Frau Zoephel gibt vorab einen Überblick über die vergangenen Monate und berichtet, dass es seitens der Mieter bisher keine Beschwerden gibt. Anschließend erläutert sie die einzelnen Wirtschaftspläne.
Rudolf Born erscheint die angegebene Summe von 69.000 Euro für Zinsausgaben deutlich zu hoch. Frau Zoephel erklärt, dass unter diesem Posten auch andere Ausgaben veranschlagt sind.
Auf Nachfrage von Werner Stieglitz, aus welchen Personen die Gesellschafterversammlung besteht, berichtet Frau Zoephel, dass dies neben der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß nur Herr Timo Schäfer sein wird.
Klaus Adelhardt möchte wissen, ob es sich bei den vorgelegten Plänen erst mal nur um reine Zahlenwerke handelt. Frau Zoephel erklärt, dass durch eine Beschlussfassung die entsprechenden Maßnahmen auch anlaufen.
Volker Rudolph sieht durch die geplanten Maßnahmen eine Mieterhöhung auf die Mieter zukommen. Dies ist korrekt, da ein Teil der Sanierungskosten auf die Mieter umgelegt wird. Die Festlegung der Miete erfolgt dabei durch die Verwaltung der WBG.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat nimmt die Planunterlagen 2023 und 2024 der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG zur Kenntnis und bevollmächtigt die erste Bürgermeisterin, in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG die Planunterlagen der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Investitionsplan und mittelfristige Finanzplanung 2023 und 2024, zu beschließen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Planunterlagen 2023 und 2024 der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG zur Kenntnis und bevollmächtigt die erste Bürgermeisterin, in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG die Planunterlagen der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Investitionsplan und mittelfristige Finanzplanung 2023 und 2024, zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim - Bebauungsplan Nr. 21 und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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31. Marktgemeinderat
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14.07.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Gemeinde Dietersheim stellt den Bebauungsplan Nr. 21 auf und ändert parallel dazu den Flächennutzungsplan, um eine ca. 1,5 ha große Gewerbefläche am nordöstlichen Ortsrand auszuweisen. Die Pläne liegen in der Anlage bei.
Die Planung berührt die Belange des Marktes Markt Erlbach nicht
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Finanzielle Beteiligung der Marktgemeinde an Solaranlagen und Windkraftanlagen nach § 6 EEG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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31. Marktgemeinderat
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14.07.2023
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ö
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7 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Mit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) wurde die Möglichkeit eingeführt, dass die Betreiber von Freiflächenphotovoltaikanlagen die betroffenen Kommunen finanziell an der Anlage beteiligen sollen.
Hierzu können sich die Betreiber verpflichten, den Kommunen eine einseitige Zuwendung von bis zu 0,2 ct je tatsächlich und fiktiv eingespeister kWh zu zahlen. Im Gegenzug erhalten sie eine entsprechend höhere Einspeisevergütung, so dass ihnen kein Verlust entsteht.
Schon bei einer kleineren Anlage wie zum Beispiel der geplanten Anlage bei Rimbach entspräche dies einer jährlichen Zahlung von ca. 5.000 €. Bei größeren PV-Anlagen oder Windkraftanlagen auch entsprechend mehr. Das eingenommene Geld würde allen Bürgern zugutekommen.
Für Windkraftanlagen besteht diese Möglichkeit bereits seit der vorhergehenden Fassung des EEG. Hierbei verteilt sich die Zahlung aber meist auf mehrere Gemeinden in einem Radius um die Anlage.
Da die Zahlung den Betreibern keinen Verlust einbringt und darüber hinaus auch die Akzeptanz der erneuerbaren Energien befördert, schlägt die Verwaltung vor, dass die Marktgemeinde bei neu ausgewiesenen PV-Freiflächenanlagen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine entsprechende Selbstverpflichtung der Betreiber einfordert. Gleiches sollte auch bei neuen Windkraftanlagen im Rahmen der Grundstücksverhandlungen erfolgen, wenn die Marktgemeinde mit eigenen Flächen beteiligt ist.
Bei allen anderen Anlagen (neue und bestehende), bei denen die Marktgemeinde kein direktes Mitspracherecht hat, sollten die Betreiber um eine freiwillige Beteiligung der Gemeinde gebeten werden.
Auf Nachfrage von Volker Rudolph, wer die fiktiv eingespeiste Energie bezahlt, erklärt Michael Schlag, dass dies in letzter Instanz vom Staat finanziert wird.
Beschlussvorschlag
1. Im Rahmen der Bauleitplanung zur Aufstellung von Gebieten für erneuerbare Energien (Windkraft oder Photovoltaik) sollen die künftigen Betreiber eine Selbstverpflichtung zum Abschluss einer Vereinbarung nach § 6 EEG mit der Gemeinde unterzeichnen. Gleiches gilt auch für Anlagen, bei denen die Marktgemeinde als Grundstückseigentümer beteiligt ist. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auch die Betreiber aller anderen Windkraftanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen (bestehende und auch in Planung befindliche) anzusprechen und auf den Abschluss einer Vereinbarung nach § 6 EEG hinzuwirken. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, auch diese Vereinbarungen zu unterzeichnen.
Beschluss
1. Im Rahmen der Bauleitplanung zur Aufstellung von Gebieten für erneuerbare Energien (Windkraft oder Photovoltaik) sollen die künftigen Betreiber eine Selbstverpflichtung zum Abschluss einer Vereinbarung nach § 6 EEG mit der Gemeinde unterzeichnen. Gleiches gilt auch für Anlagen, bei denen die Marktgemeinde als Grundstückseigentümer beteiligt ist. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auch die Betreiber aller anderen Windkraftanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen (bestehende und auch in Planung befindliche) anzusprechen und auf den Abschluss einer Vereinbarung nach § 6 EEG hinzuwirken. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, auch diese Vereinbarungen zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Solarpark Rimbach" und 13. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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31. Marktgemeinderat
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14.07.2023
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ö
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8 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Offenlage zu dem oben genannten Bebauungsplan „Solarpark Rimbach“ und die parallele 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in den vergangenen Wochen durchgeführt und die dabei eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden vom Planungsbüro TEAM 4 gesichtet und ausgewertet.
Die Zusammenfassung der Stellungnahmen und auch die jeweiligen Abwägungsvorschläge liegen in der Anlage bei. Die wesentlichen Stellungnahmen werden in der Sitzung erläutert und die originalen Stellungnahmen können eingesehen werden.
Die sich aus den Abwägungsvorschlägen ergebenden Änderungen an der Planung sind nur minimal, so dass keine erneute Offenlage erforderlich ist und der Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Die Beschlüsse sollten allerdings unter dem Vorbehalt gefasst werden, dass der Antragsteller den noch erforderlichen städtebaulichen Vertrag und die Selbstverpflichtungserklärung zum Abschluss eines Vertrages nach § 6 EEG vorlegt. Denn wenn die Beschlüsse ohne diesen Vorbehalt gefasst werden, dann kann das negative finanzielle Folgen für die Marktgemeinde haben.
Beschlussvorschlag
1. Die Abwägung der während der Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 36 und zur parallelen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird entsprechend den Abwägungsvorschlagen des Planungsbüros TEAM 4 durchgeführt.
2. Der Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanänderung und der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Antragsteller den zugehörigen städtebaulichen Vertrag unterzeichnet und auch eine Selbstverpflichtung nach § 6 EEG 2023 vorlegt.
3. Erst wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, soll die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan sind bekanntzumachen.
Beschluss
1. Die Abwägung der während der Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 36 und zur parallelen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird entsprechend den Abwägungsvorschlagen des Planungsbüros TEAM 4 durchgeführt.
2. Der Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanänderung und der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Antragsteller den zugehörigen städtebaulichen Vertrag unterzeichnet und auch eine Selbstverpflichtung nach § 6 EEG 2023 vorlegt.
3. Erst wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, soll die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan sind bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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9. Erneuerung der Wasserleitung in Klausaurach - Wiederherstellung der Ortsstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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31. Marktgemeinderat
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14.07.2023
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ö
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9 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Firma Dienstbier führt aktuell die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Wasserleitung und der Kreisstraße zwischen Klausaurach und Linden durch und wurde in diesem Zusammenhang von der Marktgemeinde auch beauftragt, die alte Wasserleitung im Ortsteil Klausaurach auf einer Länge von ca. 60 m auszutauschen.
Ursprünglich war es angedacht, dass dabei nur der Einfahrtsbereich der Ortsstraße (der Bereich um die Verkehrsinsel in Klausaurach) mit erneuert wird und ansonsten nur der Wasserleitungsgraben im weiteren Verlauf. Die Erneuerung des Asphalts im Bereich der Verkehrsinsel wird vom Landkreis übernommen – der weitere Bereich von der Marktgemeinde. Siehe dazu auch den beiliegenden Lageplan.
Die Firma Dienstbier hat bei einem Ortstermin darauf hingewiesen, dass die Wiederherstellung des Asphalts im Wasserleitungsgraben nur unwesentlich günstiger wäre, als wenn die gesamte Ortsstraße in diesem Teilbereich auf 60 m erneuert wird.
Außerdem ist die Straße insgesamt in keinem guten Zustand und sowohl die Straße als auch die Randbegrenzungen müssten erneuert werden.
Die Verwaltung hat die Firma Dienstbier daher gebeten, ein entsprechendes Nachtragsangebot für die Wiederherstellung der Ortsstraße zu unterbreiten. Um spätere Straßenaufbrüche zu vermeiden wurde die Firma auch gebeten, die Verlegung von Leerrohren für den Breitbandausbau mit vorzusehen.
Das Angebot liegt inzwischen vor. Die Erneuerung der Straße und die Verlegung der Leerrohre wird zum Preis von 38.988,55 € angeboten. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden.
Beschlussvorschlag
Das Nachtragsangebot der Firma Dienstbier zur Erneuerung des östlichen Teils der Ortsstraße Klausaurach vom 22.06.2023 in Höhe von 38.988,55 € brutto wird angenommen. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den Auftrag zu unterzeichnen.
Beschluss
Das Nachtragsangebot der Firma Dienstbier zur Erneuerung des östlichen Teils der Ortsstraße Klausaurach vom 22.06.2023 in Höhe von 38.988,55 € brutto wird angenommen. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den Auftrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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10. Mehrkosten für die Straßensanierung im nordöstlichen Gemeindegebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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31. Marktgemeinderat
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14.07.2023
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ö
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10 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im vergangenen Jahr wurde die Sanierung verschiedener Teilstellen der Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen im nordöstlichen Gemeindegebiet vergeben. Der ursprüngliche Auftrag beinhaltete Kosten in Höhe von ca. 60.000 €.
Während der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass der Sanierungsumfang noch deutlich erweitert werden musste, z.B. weil der Unterbau zum Teil maroder war als ursprünglich angenommen, weil die Netzrisse im Straßenkörper einen größeren Umfang hatten und weitere vorher nicht sichtbare Schäden großflächiger saniert werden mussten.
Durch diese zusätzlichen Aufwendungen sind letztendlich Kosten in Höhe von insgesamt 120.000 € entstanden. Die genaue Höhe der Mehrkosten war vorab aber nicht genau kalkulierbar. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind aber vorhanden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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11. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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31. Marktgemeinderat
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14.07.2023
|
ö
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11 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Volker Rudolph bittet um Anbringung einer Sitzgelegenheit für die Wachgänger im Freibereich hinter dem Rangaubad. Dr. Birgit Kreß sagt diese zu.
Heinz Schweigert fragt nach dem Sachstand der Sitzgelegenheit am Feuerwehrgerätehaus Losaurach. Der Verwaltung ist hierüber nichts bekannt, sie wird dies jedoch gerne prüfen.
Datenstand vom 24.10.2023 08:32 Uhr