Datum: 14.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bundesprogramm zum Gigabitausbau (Gigabit-RL 2.0)- Beschluss für die Einreichung der Förderanträge in vorläufiger Höhe für Infrastruktur Bund und Kofinanzierung Bayern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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32. Marktgemeinderat
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14.09.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind.
Diese Anschlüsse waren im Bayerischen Förderprogramm bisher nicht förderfähig.
Auf Grundlage des Marktgemeinderatsbeschlusses vom 31.03.2023 wurden in der Bestandsaufnahme sämtliche potenzielle Adressen im gesamten Gemeindegebiet ermittelt. Nach der Adressermittlung wurde das Markterkundungsverfahren im Zeitraum vom 21.06.2023 bis 16.08.2023 durchgeführt. Folgende Netzbetreiber haben eine Rückmeldung abgegeben:
- Telekom Deutschland GmbH
GlasfaserPlus GmbH
Vodafone GmbH
Die aktuelle Ausschreibung im Bayerischen Förderprogramm (BayGibitR) wurde bisher im Ergebnis nicht berücksichtigt, da das Verfahren noch läuft und noch kein Förderbescheid ergangen ist. Die Adressen können zu einem späteren Zeitpunkt im Falle der Kooperationsvereinbarung aus dem Verfahren entfernt werden, so dass voraussichtlich der überwiegende Teil des Gigabitausbaus über das Bayerische Förderprogramm abgewickelt wird und nur die noch verbleibenden Anschlüsse über das Bundesprogramm.
Information zu Vodafone-Adressen:
Es konnten insgesamt 42 Adressen aus der Vodafonemeldung nicht zu unseren veröffentlichten Adressen zugeordnet werden. Diese werden im MEV-Ergebnis somit nicht abgebildet.
Bei diesen Adressen ist meist die Straße-Hausnummer-Bezeichnung fehlerhaft. Die Adressen in der Vodafone-Liste gibt es offiziell nicht.
Wir erwarten bis zur Förderantragsstellung keine aktualisierte Rückmeldung der Vodafone.
Der Netzbetreiber GlasfaserPlus GmbH hat einen eigenwirtschaftlichen Ausbau ohne Vorvermarktungsquote für den Kernort angekündigt und die entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt.
Nach Auswertung der Markterkundungsrückmeldung sind insgesamt 1.187 Anschlüsse in der Bundesrichtlinie förderfähig. Eine Abstimmung bzgl. Notwendigkeit der einzelnen Anschlüsse ist bisher nicht erfolgt. Die Freigabe des finalen Erschließungsgebiets erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die zu erwartende Wirtschaftlichkeitslücke laut Kostenbewertung im Förderportal des Bundes beträgt 10.683.000 €. Der Regelfördersatz für die Wirtschaftlichkeitslücke teilt sich auf in 50 % Bund und 40 % Land. Der Eigenanteil der Kommune beträgt 10 %.
Auf Grundlage der Kostenermittlung muss ein Förderantrag in vorläufiger Höhe beim Bund und beim Land (Kofinanzierung) eingereicht werden. Nach Prüfung durch den Fördermittelgeber und Fördermittelzusage kann mit der Durchführung des Auswahlverfahrens gestartet werden.
Folgende Leistungen sind durchzuführen:
- Förderantragstellung Bund in vorläufiger Höhe
- evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
Förderbescheid Bund in vorläufiger Höhe
- Förderantragstellung Land in vorläufiger Höhe
- evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
Förderbescheid Land in vorläufiger Höhe
ggf. Zusammenführung von Markterkundungen für IKZ
Beschlussvorschlag
Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) gemäß Ergebnis der Markterkundung wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Der Erhalt der Förderbescheide in vorläufiger Höhe verpflichtet die Kommune nicht in ein Auswahlverfahren einzusteigen; der finale Einstieg wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer Grobkalkulation der endgültigen Förderkulisse erfolgen.
Beschluss
Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) gemäß Ergebnis der Markterkundung wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Der Erhalt der Förderbescheide in vorläufiger Höhe verpflichtet die Kommune nicht in ein Auswahlverfahren einzusteigen; der finale Einstieg wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer Grobkalkulation der endgültigen Förderkulisse erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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32. Marktgemeinderat
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14.09.2023
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ö
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
1. Volker Rudolph teilt mit, dass in Kemmathen eine Straßenleuchte defekt ist.
2. Rudolf Born ist der Ansicht, dass das Sackgassenschild im Lerchenfeld entfernt werden kann.
In der Nürnberger Straße am neuen EDEKA wäre ein Hinweisschild „Radfahrer kreuzen“ sinnvoll und in dem Bereich würde auch ein stationärer Blitzer Sinn machen. Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung im Gremium
3. Steffen Bien regt an, dass an der Nürnberger Straße eine Fahrradspur eingerichtet werden könnte.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass dieses Anliegen schon dem Staatlichen Bauamt vorgetragen wurde – aus dessen Sicht ist die Nürnberger Straße aber nicht breit genug dafür.
4. Georg Zeilinger bittet darum, dass in der Lilienstraße die Geschwindigkeitsmesstafel aufgestellt wird, um zu prüfen ob hier deutlich zu schnell gefahren wird.
5. Aus Sicht von Wolfgang Stotz könnten die Radfahrer auch parallel zur Nürnberger Straße – entlang der Bahnstrecke – geführt werden.
Dr. Birgit Kreß bestätigt, dass dies theoretisch auch möglich wäre, wenn die entsprechenden Grundeigentümer und auch die Bahn zustimmen. Sie wird mit den Eigentümern sprechen.
Datenstand vom 24.10.2023 08:36 Uhr