Datum: 06.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates vom 14.07.2023 und 14.09.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Niederschriften über die 31. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.07.2023 und die 32. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.09.2023 wurden im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschriften der vorangegangenen öffentlichen Sitzungen abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschriften über die 31. öffentliche Sitzung vom 14.07.2023 und über die 32. öffentliche Sitzung vom 14.09.2023.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschriften über die 31. öffentliche Sitzung vom 14.07.2023 und über die 32. öffentliche Sitzung vom 14.09.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.07.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
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ö
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2 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.07.2023 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 13 - Vergabe des Auftrags zum Gigabitausbau
1. Der Marktgemeinderat beschließt auf der Grundlage der vorliegenden gutachterlichen Bewertung das Angebot der GlasfaserPlus GmbH vom 27.06.2023 mit einer Wirtschaftlichkeitslücke von 4.700.000 € anzunehmen und beauftragt die erste Bürgermeisterin, bei der Regierung von Mittelfranken die Zustimmung zum Förderantrag einzuholen.
2. Weiterhin wird die erste Bürgermeisterin - vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Mittelfranken bzw. der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns – beauftragt und ermächtigt, mit der GlasfaserPlus GmbH den Kooperationsvertrag zu verhandeln und abzuschließen.
3. Folgender Finanzierungsplan wird festgelegt:
2024: Abruf von Fördermitteln in Höhe von 1.057.500 € Eigenmittel: 117.500 €
2026: Abruf von Fördermitteln in Höhe von 2.115.000 € Eigenmittel: 235.000 €
2027: Abruf von Fördermitteln in Höhe von 1.057.500 € Eigenmittel: 117.500 €
Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sollen für die entsprechenden Haushaltsjahre vorgesehen werden.
TOP 15 - Wahl eines Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2023 der WBG Zirndorf/Markt Erlbach GmbH & Co. KG
Der Marktgemeinderat beschließt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwarz Harrer vom Ende GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 und des Lageberichtes für die WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG zu beauftragen.
Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Beschluss in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG zu fassen.
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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Erwin Tiefel spendet uns für den Panazolplatz ein Kunstwerk in Form eines Windspiels: Eine Wetterfahne in den französischen Nationalfarben.
2) Die N-ERGIE Netz GmbH plant einen Ausbau der bestehenden 110-KV-Hochspannungstrasse zwischen Neudorf und Endsee. Diese Trasse quert das Gemeindegebiet südlich von Jobstgreuth und Wilhelmsgreuth. Die bestehende Trasse ist aktuell nur einseitig mit Kabeln bespannt. Im Zuge des für die erneuerbaren Energien erforderlichen Ausbaus sollen die bestehenden Masten durch neue Masten ersetzt und beidseitig bespannt werden.
Die alten Masten haben eine Höhe von 23 – 35 m und eine Breite von ca. 10 m. Die neuen Masten sind mit einer Höhe von 25 – 37 m und einer Breite von ca. 10 m geplant und damit nur unwesentlich höher als die alten Masten.
Durch den Umbau und die umfangreichere Bespannung soll die neue Trasse die fünffache Transportkapazität der alten Trasse haben.
Die N-ERGIE bereitet aktuell das Planfeststellungsverfahren dafür vor und wird die Marktgemeinde im Verfahren nochmals beteiligen.
3) Die Zusammenarbeit in der Kommunalen Allianz AurachZenn wird fortgesetzt. Dazu wird das ILEK fortgeschrieben, was wiederum eine Ausschreibung dieser Leistung erforderlich macht.
4) Information zur Wärmeplanung für Kommunen: Eine Wärmeplanung wird auch für Kommunen unter 10.000 Einwohnern verpflichtend werden. Allerdings haben die Länder hier noch Ausgestaltungsspielraum. Erst wenn die Rahmenbedingungen für uns klar sind, werden wir uns dem Thema widmen.
5) Auf den Plätzen liegen für jedes Mitglied ein Kalender der Städtepartnerschaft, ein Fächer sowie ein Aufkleber aus.
6) Christina Nüssel hat zur Geburt ihrer Tochter ein kleines Geschenk erhalten. An dieser Stelle ergehen die herzlichsten Glückwünsche an Paul Hegendörfer zur Geburt seines Sohnes. Auch hier folgt ein Geschenk.
7) Am Feuerwehrgerätehaus finden aktuell rege Bautätigkeiten zur Ertüchtigung des Obergeschosses statt. An alle Helfer ergeht hierfür ein herzlicher Dank.
8) Am kommenden Sonntag, den 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Alle wahlberechtigten Bürger sollen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Bereits heute geht ein großer Dank an alle Wahlhelfer, die am Wahltag im Einsatz sein werden.
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4. Ergebnis der Machbarkeitsstudie zum Anbau einer Ganztagesbetreuung an der Caspar-Löner-Grund- und Mittelschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Das Büro Wirsching und Madinger hat eine Machbarkeitsstudie zum Anbau einer Ganztagesbetreuung für die Caspar-Löner-Schule erarbeitet. Das Büro hat sich mit zwei Varianten auseinandergesetzt. Die Studie wird in der Sitzung vorgestellt und liegt auch in der Anlage bei.
Da der Rechtsanspruch zur Ganztagesbetreuung schon in wenigen Jahren greifen wird, ist es notwendig, dass mit der Planung und Ausführung umgehend begonnen wird.
Die Planungsleistungen und Fachplanungen können allerdings nicht direkt vergeben werden, sondern müssen ausgeschrieben werden.
Im Vergaberecht hat sich zudem erst kürzlich eine Änderung ergeben, die dafür sorgt, dass eine europaweite Ausschreibung der Objektplanung und Fachplanungen erforderlich wäre. Diese Ausschreibung kann die Verwaltung nicht selbst durchführen und müsste dafür auf externe Unterstützung zurückgreifen.
Alternativ dazu wäre auch die Umsetzung des Projektes über einen Bauträger oder die WBG denkbar.
Dr. Birgit Kreß erklärt vorab, dass sich die Schulleitung und die Lehrerschaft für die Umsetzung der Variante 1 ausgesprochen haben.
Dieter Wirsching erläutert anhand einer Präsentation die beiden untersuchten Varianten für einen Anbau an das Schulgelände. Für nähere Einzelheiten zu seinen Ausführungen wird auf die Präsentation verwiesen.
Klaus Adelhardt zeigt sich irritiert, dass die Variante 1 trotz der Abbruchkosten günstiger als die Variante 2 ist. Seiner Meinung nach hätte das Hausmeisterhaus mit einem Wertansatz eingerechnet werden müssen, so wie es auch bei der Studie zum Rathaus mit dem Bestandsgebäude der Fall ist.
Dieter Wirsching erklärt, dass ein Neubau mit vier Seiten auf der Grünfläche teurer ist als ein Anbau mit drei Seiten. Zudem hat das Hausmeisterhaus kaum einen Wert und kann eigentlich keiner anderen Nutzung zugeführt werden.
Klaus Adelhardt ergänzt, dass ein Anbau kein Schmuckstück darstellt. Er spricht sich für den Bau von Klassenzimmern aus, die Räume für die Mittagsbetreuung könnten dann gebäudeintern verschoben werden.
Dr. Birgit Kreß entgegnet, dass es für den Bau von Klassenzimmern keine Sonderförderung gibt und eine räumliche Trennung mit der bereits bestehenden Betreuung im täglichen Ablauf nicht praktikabel wäre.
Für Mattias Meth ist der Anbau an der Schule nicht mit der Situation des Rathauses vergleichbar.
Friedrich Täuber erscheint die Kostensituation logisch, da für den Neubau auf der Grünfläche ein erhebliches Volumen an Aushub anfallen würde.
Karin Frühwald findet den intensiven Austausch von unterschiedlichen Argumenten gut, wohin gegen eine ungute Stimmung für das Gesamtprojekt nicht förderlich wäre.
Chistina Meth fragt, warum im RIS andere Varianten eingestellt sind. Hintergrund ist, dass es zu den einzelnen Varianten noch Untervarianten gibt.
Auf Nachfrage von Mattias Kilian bezüglich der Förderung erklärt Dr. Birgit Kreß, dass die Fördersumme ca. 1,3 Millionen Euro beträgt und sich aus FAG-Mitteln und einem Fördersatz von 6.000 Euro pro Betreuungsplatz zusammensetzt.
Werner Stieglitz gibt zu bedenken, dass in Folge des Abbruchs zukünftige Hausmeister nicht mehr direkt vor Ort sind.
Paul Hegendörfer überlegt, das Hausmeisterhaus als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen. Dies ist jedoch aufgrund der hohen Anzahl an Flüchtlingen deutlich zu klein.
Dr. Birgit Kreß bittet um eine zeitnahe Entscheidung, da aufgrund der eventuell hohen Ausschreibungshürden viel Zeit bis zur Umsetzung verstreichen könnte.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat nimmt die Machbarkeitsstudie des Büros Wirsching und Madinger zur Kenntnis. Die Variante 1 (Abbruch des Hausmeistergebäudes und Anbau an bestehenden Längsbau) soll umgesetzt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Planung und der Bau eventuell günstiger über einen Bauträger oder die WBG erfolgen können. Das Ergebnis soll zur Entscheidung über das weitere Vorgehen wieder vorgelegt werden.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat nimmt die Machbarkeitsstudie des Büros Wirsching und Madinger zur Kenntnis. Die Variante 1 (Abbruch des Hausmeistergebäudes und Anbau an bestehenden Längsbau) soll umgesetzt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Planung und der Bau eventuell günstiger über einen Bauträger oder die WBG erfolgen können. Das Ergebnis soll zur Entscheidung über das weitere Vorgehen wieder vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
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5. Ergebnis der Machbarkeitsstudie zum Neubau einer Kindertagesstätte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
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ö
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5 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Das Büro Wirsching und Madinger hat eine Machbarkeitsstudie zum Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte erarbeitet und wird diese auch in der Sitzung vorstellen. Die Studie liegt außerdem in der Anlage bei.
Aus Sicht des Planungsbüros gibt die folgenden drei möglichen Varianten:
1. Sanierung und Umnutzung des bestehenden Rathauses in der Neuen Straße zu einer KITA
2. Abbruch und Neubau einer KITA auf dem Anwesen Kirchgasse 15
3. Neubau einer KITA
Auch hierfür müsste der Planungsauftrag ausgeschrieben und vergeben werden. Bei einer Bausumme von ca. 4.000.000 € ist aber in jedem Falle eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung wäre es auch in diesem Falle sinnvoll zu prüfen, ob Planung und Bau einfacher und günstiger über einen Bauträger oder die WBG abgewickelt werden können.
Dieter Wirsching stellt die drei Varianten anhand einer Präsentation vor. Bezüglich der Einzelheiten wird auch hier auf die Präsentation verwiesen.
Klaus Adelhardt fragt nach, warum die Kosten für einen Neubau auf der „grünen Wiese“ günstiger sind als in der Kirchgasse 15. Dieter Wirsching erklärt, dass diese Zahlen auf Richtwerten basieren, die seine Mitarbeiter zugrunde gelegt haben. Er selbst sieht jedoch nicht diese Differenz.
Michael Schlag ergänzt, dass die mit 180.000 Euro veranschlagten Kosten für den Abbruch zudem mit 60 % gefördert werden.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass das Rathaus aufgrund seiner Raumstruktur für einen Kindergarten geeignet wäre. Großer Nachteil ist jedoch die sehr lange Übergangsphase für die Verwaltung, die mit sehr hohen Kosten verbunden sein würde. Der Standort in der Kirchgasse würde unseren Gedanken „Innen vor außen“ Rechnung tragen und der bisherige Standort in der Waaggasse hat gezeigt, dass diese Umgebung für einen Kindergarten geeignet ist.
Bei einem Neubau auf der grünen Wiese würde sich die Frage stellen, auf welche gemeindliche Fläche dieser errichtet werden könnte.
Chistina Nüssel spricht sich sowohl gegen einen Neubau auf freier Fläche als auch gegen die Variante im Rathaus aus. Sie findet die Variante 2 als die am besten geeignete. Auf ihre Nachfrage bezüglich des Denkmalschutzes sieht Dieter Wirsching keine Probleme, da bereits im Vorfeld entsprechend geplant und dieser entsprechend berücksichtigt wird.
Steffen Bien bereiten bei unseren vielen Großprojekten die Millionen Summen gewisse Sorgen. Die SPD spricht sich für die Variante 2 aus.
Auch Klaus Adelhardt ist aufgrund der Kostensituation in Sorge. Er spricht sich dafür aus heute keine Entscheidung zu treffen und zunächst über unsere gesamte bauliche und finanzielle Situation zu sprechen. Beim Standort Kirchgasse bemängelt er die zu geringe Anzahl an Parkplätzen.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Parkplatzsituation bisher völlig problemlos war und gegebenenfalls im Bereich der Weed weitere Stellflächen geschaffen werden könnten. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass eine langfristige Planung oftmals schwierig ist. Der Neubau eines Kindergartens hat höchste Priorität, weshalb das Projekt Rathaus erst mal verschoben wurde.
Rudolf Born sieht das Ganze pragmatisch: die Angelegenheit ist dringlich, deshalb muss eine Kindertagesstätte gebaut werden. Aufgrund der sehr hohen Interimskosten für den Umzug der Verwaltung spricht er sich für die Variante 2 aus.
Paul Hegendörfer bittet darum auch die Sanierung der Leichenhalle nicht aus den Augen zu verlieren. Zudem möchte er über die beiden Punkte getrennt abstimmen.
Werner Stieglitz spricht sich ebenfalls für Variante 2 aus. Am Beispiel der Kinderbetreuung sieht man, wie ein Rechtsanspruch, der von der Bundes- oder Landespolitik geschaffen wurde, nach unten auf die kleinste Verwaltungsebene durchgedrückt wird.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat nimmt die Machbarkeitsstudie des Büros Wirsching und Madinger zur Kenntnis. Die Variante 2 (Abbruch Wohngebäude plus Scheune und Neubau) soll umgesetzt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Planung und der Bau eventuell günstiger über einen Bauträger oder die WBG erfolgen können. Das Ergebnis soll zur Entscheidung über das weitere Vorgehen wieder vorgelegt werden.
Beschluss 1
1. Der Marktgemeinderat nimmt die Machbarkeitsstudie des Büros Wirsching und Madinger zur Kenntnis. Die Variante 2 (Abbruch Wohngebäude plus Scheune und Neubau) soll umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Beschluss 2
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Planung und der Bau eventuell günstiger über einen Bauträger oder die WBG erfolgen können. Das Ergebnis soll zur Entscheidung über das weitere Vorgehen wieder vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
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6. Trägerschaft für eine zukünftige Kindertagesstätte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Mit Schreiben vom 20.09.2023 hat uns die evangelische Kirchengemeinde mitgeteilt, dass ein Ersatzneubau des evangelischen Kindergartens auf dem Grundstück zwischen Kilianskirche und Pfarrhaus abgelehnt wird. Das Schreiben ist im RIS hinterlegt.
Wenn nun die Kommune auf eigenem Grund eine neue Einrichtung plant, so bittet die evangelische Kirchengemeinde allerdings schon heute um Zusage, die Trägerschaft für die neu zu errichtende Kindertagesstätte (viergruppige Einrichtung mit Kindergarten und Kinderkrippe) übernehmen zu können.
Diese Zusage erbittet die Kirchengemeinde, weil der Betrieb des neuen Waldkindergartens alleine für die Kirche nicht wirtschaftlich betrieben werden kann und bei einer Unsicherheit, ob der Kindergartenneubau evtl. an einen anderen Träger fallen könnte, zu Personalfluktuation führen wird.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt die Vergabe der Trägerschaft für die neu zu errichtende Kindertagesstätte an die evangelische Kirchengemeinde. Der bisherige evangelische Kindergarten wird dann aufgelassen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Vergabe der Trägerschaft für die neu zu errichtende Kindertagesstätte an die evangelische Kirchengemeinde. Der bisherige evangelische Kindergarten wird dann aufgelassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Bedarfsanerkennung nach dem BayKiBiG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Nachdem nun die meisten Familien im Neubaugebiet Kirchsteigfeld eingezogen sind, kann der Betreuungsbedarf noch einmal konkretisiert werden. Es sind weniger bzw. schon ältere Kinder als geschätzt. Aktuell werden außerdem fünf Markt Erlbacher Kinder in Einrichtungen in anderen Gemeinden betreut, die Gründe hierfür sind uns nur zum Teil bekannt.
Für Krippenkinder ab 1 Jahr rechnen wir mit einem Betreuungsbedarf von etwa 70 %, ausgehend von 54 Geburten jährlich, somit 76 Plätzen (zwei Jahrgänge).
Diese stehen in zwei Gruppen im Spatzennest (26 Plätze), zwei Gruppen bei den Wegfeldstrolchen (26 Plätzen) und einer bei den Scheunenwichteln (12 Plätzen), sowie 15 Plätzen in der derzeitigen Kleinkindgruppe ab 2 Jahren im evangelischen Kindergarten zur Verfügung.
Die Kleinkindgruppe soll erst mit einem geplanten Neubau in eine Krippengruppe umgewandelt werden.
Im Alter zwischen 3 Jahren bis zur Einschulung sind etwa 220 Kinder, die alle einen Betreuungsplatz benötigen. Ein Puffer im Betreuungsangebot von 10 % für Zuzüge wird empfohlen, also 240 Plätze.
Derzeit bieten die Wegfeldstrolche 50, die Scheunenwichtel 75 und der evangelische Kindergarten 103 Plätze an, also insgesamt 228. Der geplante Neubau soll nur noch 75 Kindergartenplätze anbieten, dafür werden Plätze im zukünftigen Waldkindergarten für 40 Kinder geschaffen.
Der Hortbedarf steigt spätestens mit Einführung des Rechtsanspruches ab 01.09.2026. Im Grundschulalter sind durchschnittlich 220 Kinder, wie viele davon tatsächlich einen Hortplatz benötigen, lässt sich noch nicht genau sagen. Eine Erweiterung zur Umsetzung des Rechtsanspruches ist geplant. Es werden 175 Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt, das entspricht 80 %.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat erkennt ab 01.09.2024 als Bedarf folgende Plätze an:
76 Plätze für Kinder bis 3 Jahren in Krippen
200 Plätze für fast 3-jährige bis zur Einschulung in Kindergärten und weitere
40 Plätze für 3-jährige bis zur Einschulung im Waldkindergarten
sowie ab 01.09.2026 175 Plätze im Hort für Grundschulkinder
Beschluss
Der Marktgemeinderat erkennt ab 01.09.2024 als Bedarf folgende Plätze an:
76 Plätze für Kinder bis 3 Jahren in Krippen
200 Plätze für fast 3-jährige bis zur Einschulung in Kindergärten und weitere
40 Plätze für 3-jährige bis zur Einschulung im Waldkindergarten
sowie ab 01.09.2026 175 Plätze im Hort für Grundschulkinder
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Änderungsantrag zur Biogasanlage Altziegenrück
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
|
ö
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8 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im Jahr 2020 wurde ein Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage in Altziegenrück gestellt.
Die Anlage wurde inzwischen erweitert, die Ausführung erfolgte aber teilweise abweichend von der Genehmigung. Daher müssen die Änderung in einem Tekturverfahren nochmals genehmigt werden.
Der Tekturantrag umfasst folgende Änderungen:
1. Lageverschiebung der Gärrestelagerbehälter
2. Lageverschiebung des Havariewalles
3. Großflächige Geländeauffüllung auf der Außenseite des Walles
4. Abweichende Ausführung des BHKW-Raumes
Aus Sicht der Verwaltung sind die Änderungen planungsrechtlich nicht anders zu bewerten als das ursprüngliche Bauvorhaben.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist nach § 35 (1) BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Daher kann die Tektur genehmigt werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag für das Bauvorhaben mit der Bautennummer 04/2020 auf dem Flst. 501, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag für das Bauvorhaben mit der Bautennummer 04/2020 auf dem Flst. 501, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Nutzungsänderung eines Stalles zu Gewerbe und Lager in Oberulsenbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
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ö
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9 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Beim Anwesen Oberulsenbach 40 befindet sich ein größeres leerstehendes Stallgebäude. Der Eigentümer hat vor einigen Monaten die sogenannte Impulsberatung der Allianz AurachZenn in Anspruch genommen und dabei die Bausubstanz auf grundsätzliche Nutzungsmöglichkeiten einschätzen lassen.
Nun möchte er eine Nutzungsänderung vornehmen und einen Teil der Halle gewerblich und den Rest der Fläche als Lagerraum nutzen.
Im gewerblichen Teil soll ein metallverarbeitender Betrieb mit CNC-Fräse eingerichtet werden und der Eigentümer plant diesen zunächst im Nebenerwerb und als 1-Mann-Betrieb zu betreiben.
Das Bauvorhaben befindet sich in einem Bereich, der planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB einzuschätzen ist.
Das Bauvorhaben gehört nicht zu den privilegierten Vorhaben nach § 35 (1) BauGB und ist daher als sogenanntes „Sonstiges Vorhaben“ nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen. Als solches ist es zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und es keine der in § 35 (3) BauGB genannten öffentlichen Belange beeinträchtigt.
Die Erschließung ist gesichert und eine Beeinträchtigung der im Gesetz genannten öffentlichen Belange ist nicht ersichtlich. Daher kann das Vorhaben zugelassen werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung des Stalles auf dem Flst. 384, Gemarkung Buchen, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung des Stalles auf dem Flst. 384, Gemarkung Buchen, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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10. Bau eines Pufferspeichers für die Biogasanlage bei Oberulsenbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
|
ö
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10 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Biogasanlage bei Oberulsenbach soll um einen großen Pufferspeicher mit ca. 18,30 m Höhe ergänzt werden, um das Nahwärmenetz effektiver betreiben zu können.
Der Lageplan und die Ansichten des Bauvorhabens liegen in der Anlage bei.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und gehört zu den privilegierten Vorhaben. Daher kann es zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Daher kann das Einvernehmen erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Für den Bau eines Pufferspeichers, für die bestehende Biogasanlage auf dem Flst. 386, Gemarkung Buchen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Beschluss
Für den Bau eines Pufferspeichers, für die bestehende Biogasanlage auf dem Flst. 386, Gemarkung Buchen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Vorstellung des Vorentwurfes zum Bau eines Firmensitzes und von Wohngebäuden am Zennhäuser Weg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
|
ö
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11 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Firma Wust-Wind- und Sonne hat vor einiger Zeit ein gewerbliches Areal (ehemals Fa. Biermann) am Zennhäuser Weg erworben und die alten Gebäude darauf abgebrochen.
Die Firma hat inzwischen einen Vorentwurf für die geplante Bebauung auf dem Gelände erarbeitet und diese mit dem Landratsamt vorbesprochen. Die geplanten Gebäude fügen sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung kann gesichert werden. Daher ist das Vorhaben auch nach § 34 BauGB ohne Bebauungsplanverfahren zulässig.
Darüber hinaus wird aktuell auch der Schallschutz geprüft, um auszuschließen, dass der südlich angrenzende Gewerbebetrieb durch das Bauvorhaben in seinem Bestand nicht beeinträchtigt wird.
Der Vorentwurf liegt in der Anlage bei und wird in der Sitzung näher erläutert.
Durch die Planung wird ein aktuell ungenutztes innerörtliches Areal deutlich aufgewertet, die Firma Wust-Wind- und Sonne kann sich einen angemessenen Firmensitz mit entsprechenden Kapazitäten einrichten und es entsteht dringend benötigter zusätzlicher Wohnraum.
Der Marktgemeinderat nimmt die Planung der Firma Wust-Wind- und Sonne zur Kenntnis.
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12. Festlegung der Projekte für das Regionalbudget 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
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ö
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12 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für 2024 wird wieder das Regionalbudget aufgelegt und die Marktgemeinde kann sich auch wieder mit kleineren Projekten darum bewerben. Die Projekte müssen jeweils in einem Kostenrahmen von unter 20.000 € (netto) liegen und die Förderung beträgt maximal 80 % der Nettoausgaben (maximal aber 10.000 € je Projekt). Da die Fördermittel begrenzt sind, fällt die Förderung in der Regel aber noch geringer aus.
Mit dem Programm kann die Marktgemeinde Maßnahmen fördern lassen, die sonst in keinem Programm förderfähig sind. Daher schlägt die Verwaltung vor, dass sich die Marktgemeinde auch für 2024 mit einigen Projekten bewirbt.
Folgende Projekte werden vorgeschlagen:
1. Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung im Bereich Kirchplatz (Kosten ca. 15.000 €)
2. Bau eines Sichtschutzzaunes am Falterbrunnen (Kosten ca. 10.000 €)
3. Neubeschaffung einer Spielgerätekombination für den Spielplatz am Himmeläckerring (Kosten ca. 20.000 €)
4. Bau einer „Landschaftsbank“ (Kosten ca. 5.000 €)
Die Projekte werden in der Sitzung näher erläutert.
Dr. Birgit Kreß berichtet, dass der Heimatverein einen Antrag auf Errichtung einer Stele mit den Namen ehemaliger jüdischer Familien aus Markt Erlbach stellen wird.
Für Klaus Adlehardt wäre die Beschattung des Marktplatzes wichtiger als die Errichtung eines Zaunes oder der Kauf einer Landschaftsbank. Dr. Birgit Kreß bittet ihn um konkrete Informationen zu Firmen, die so eine Maßnahme ausführen können.
Gerd Eisenbeiß berichtet, dass sich die Mettelauracher einen großen Grill wünschen. Er wird bis zur nächsten Sitzung nähere Informationen einholen.
Mattias Kilian erklärt, dass das Budget für unsere kommunale Allianz vermutlich auf 60.000 Euro reduziert wird. Er spricht sich dafür aus, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und die vorliegenden Ideen und Anträge in der nächsten Sitzung zu diskutieren und zu beschließen.
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13. Vergabe eines Straßennamens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
|
ö
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13 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im Zusammenhang mit der Planung des Waldkindergartes wurde von den im Verfahren beteiligten Stellen auch mitgeteilt, dass die Einrichtung eine Adresse erhalten sollte, damit der Waldkindergarten auch leichter von Rettungsdiensten und Auswärtigen gefunden werden kann.
Die Wege in dem betreffenden Bereich haben aktuell noch keine Straßennamen und es wäre (wegen der Sperrung für den Durchfahrtsverkehr am südlichen Ende des Zennhäuser Weges) auch nicht sinnvoll, den Feldweg dem Zennhäuser Weg zuzuschreiben.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Feldweg, der südlich an den asphaltierten Bereich des Zennhäuser Weges angrenzt (siehe beiliegenden Lageplan) einen eigenen Namen erhält.
Aus den Reihen des Marktgemeinderates kommen mehrere Vorschläge (Am Bäckerholz, Zum Feuerbachtal, Zum Bäckerholz), wobei sich in der kurzen Diskussion eine Mehrheit für den Namen „Zum Bäckerholz“ abzeichnet.
Beschlussvorschlag
1. Der nördliche Teil des Flst. 319, Gemarkung Markt Erlbach, mit einer Länge von ca. 20 m, soll mit dem Flst. 303/1, Gemarkung Markt Erlbach verschmolzen und dem Zennhäuser Weg zugeschlagen werden.
2. Der südlich daran angrenzende Teil des Flst. 319, Gemarkung Markt Erlbach, mit einer Länge von ca. 257 m, sowie der nördliche Teil des Flst. 334, Gemarkung Markt Erlbach mit einer Länge von 64 m erhalten den Straßennamen ...
Beschluss
1. Der nördliche Teil des Flst. 319, Gemarkung Markt Erlbach, mit einer Länge von ca. 20 m, soll mit dem Flst. 303/1, Gemarkung Markt Erlbach verschmolzen und dem Zennhäuser Weg zugeschlagen werden.
2. Der südlich daran angrenzende Teil des Flst. 319, Gemarkung Markt Erlbach, mit einer Länge von ca. 257 m, sowie der nördliche Teil des Flst. 334, Gemarkung Markt Erlbach mit einer Länge von 64 m erhalten den Straßennamen „Zum Bäckerholz“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5
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14. Information zum Stand des Umbaus der Kläranlage Linden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
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ö
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14 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Umbauarbeiten an der Kläranlage Linden sind in vollem Gange und der umgebaute Rechtlerweiher und das Betonabsetzbecken wurden inzwischen schon in Betrieb genommen.
Aktuell wird der ehemalige Klärteich umgebaut. Dabei wurde festgestellt, dass sich in dem Teich deutlich mehr Klärschlamm befunden hat als vorab angenommen. Dadurch bedingt sind die Entsorgungskosten für den Klärschlamm deutlich höher ausgefallen als ursprünglich veranschlagt.
Vor Baubeginn wurde angenommen, dass etwa 2.000 m³ Schlamm in dem Weiher vorhanden sind, tatsächlich waren es aber mehr als 5.000 m³ und eine weitere Restmenge konnte aus technischen Gründen nicht aus dem Weiher abgesaugt werden. Da der Klärschlamm sehr dünnflüssig ist (Feststoffgehalt von unter 5 %), war es vorab nicht möglich die Menge genauer zu schätzen.
Es ist zu vermuten, dass der Klärweiher seit seinem Bau in den 1970er Jahren noch nie entlandet wurde und daher eine so große Menge an Schlamm enthalten war.
Die Entsorgungskosten des Schlammes wurden vorab auf ca. 100.000 € geschätzt – durch die vielfach höhere Menge belaufen sich die Kosten nun tatsächlich auf ca. 250.000 €.
Trotz des hohen Aufwandes wird aber immer noch eine gewisse Restmenge in dem Klärweiher verbleiben, der nicht abgesaugt werden kann.
Um Kosten einzusparen haben das Ingenieurbüro und das Wasserwirtschaftsamt vorgeschlagen, dass die Marktgemeinde auf die geplante Unterteilung des Klärweihers verzichtet. Dieser Vorschlag wird bei der weiteren Baumaßnahme berücksichtigt.
Durch einen Verzicht auf die Unterteilung des bestehenden Klärweihers können auf der einen Seite erhebliche Kosten eingespart werden und die Teichfläche vergrößert sich, so dass die Anlage noch eine größere Reinigungsreserve hat – auf der anderen Seite erschwert die fehlende Unterteilung eine zukünftige Entlandungen, weil sich der Klärschlamm wieder im gesamten Weiher absetzt und nicht hauptsächlich im westlichen Teil.
Michael Schlag erläutert kurz die geänderte Planung aufgrund der nicht vorhersehbaren Unwägbarkeiten, für die aber noch keine Kostenersparnis beziffert werden kann. Für das verschlammte Wasser soll eine Art Umleitung errichtet werden und es soll ein geschotterter Weg errichtet werden, von dem aus der Weiher besser entschlammt werden kann.
Klaus Adelhardt findet die zusätzliche Rohrleitung sinnvoll. Er bemängelt jedoch, dass man die Differenz der Schlammmenge hätte erkennen oder wissen müssen. Auf seine Nachfragen zur Dauer des Wasserrechtes und zum Nutzen der Bretterwand erläutert Michael Schlag, dass das Wasserrecht 20 Jahre beträgt und die Bretterwand dem Rückhalt von groben Stoffen dient.
Helmut Huthöfer bittet darum, dass in diesem Zusammenhang der Pilsenbach mit entlandet werden sollte. Dies ist bereits im Jahr 2022 erfolgt, nach Abschluss der Baumaßnahme wird der Bach nochmal nachgeputzt.
Matthias Kilian ist irritiert und teils auch frustriert, dass die tatsächliche Schlammmenge nicht erkannt wurde, obwohl zwei Ingenieurbüros tätig waren. Er könnte sich eine Absaugung auch mittels eines speziellen Bootes vorstellen.
Für Friedrich Täuber ist es fraglich, ob sich die präventive Aufschotterung lohnt, wenn jahrzehntelang ohnehin nicht abgesaugt wird. Michael Schlag erklärt, dass durch den Weg eine regelmäßige Absaugung durchgeführt werden kann.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Umbau der Kläranlage Linden zur Kenntnis.
2. Der Nachtrag Nummer 5 zum Bau einer Umfahrungsleitung durch die Firma Ochs in Höhe von 26.878,74 Euro wird genehmigt.
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15. Finanzielle Unterstützung des "WIM"-Projekts an der Caspar-Löner-Grundschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
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ö
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beschließend
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15 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
An unserer Caspar-Löner-Grundschule läuft seit einigen Jahren erfolgreich das Projekt WIM- „Wir musizieren“ als zusätzliches Angebot für alle Kinder der 1. und 2. Klassen.
Das Projekt wird jährlich von Seiten der Marktgemeinde mitfinanziert.
Um die Weiterführung dieses wertvollen Angebotes für unsere Grundschulkinder zu sichern, bittet die EMP-Fachkraft Anke Lechner um finanzielle Unterstützung durch den Markt Markt Erlbach für das Schuljahr 2023/2024.
Bislang wurde das Projekt noch vom Tonkünstlerverband mitbezuschusst, eine Rückmeldung hierzu steht aber noch aus.
Die Gesamtkosten belaufen sich insgesamt auf 6.190,00 Euro.
Frau Lechner bittet mit Schreiben vom 07.09.2023 um Finanzierung des Projekts von Seiten der Marktgemeinde. Das Schreiben ist als Anlage zu diesem TOP hinterlegt.
Für das Projekt haben sich auch einzelne Grundschullehrerinnen mitausgesprochen. Die Empfehlungen sind ebenfalls hinterlegt.
Werner Stieglitz erinnert an die schöne Vorstellung beim Schulfest, die bewiesen hat, dass die Förderung und somit kommunales Geld sinnvoll eingesetzt wird.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat begrüßt die Weiterführung des Angebotes „WIM - Wir musizieren“ an der Caspar-Löner-Grundschule und beschließt die Finanzierungslücke bis zu einer Höhe von insgesamt 6.190 Euro zu übernehmen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat begrüßt die Weiterführung des Angebotes „WIM - Wir musizieren“ an der Caspar-Löner-Grundschule und beschließt die Finanzierungslücke bis zu einer Höhe von insgesamt 6.190 Euro zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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16. Rückblick auf das 10-jährige Jubiläum mit Panazol und Antrag auf Begründung einer Städtepartnerschaft mit Picanya
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
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ö
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16 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Anlässlich der 10-jährigen Feierlichkeit unserer Städtepartnerschaft mit Panazol hat der Bürgermeister aus Picanya, Herr Josep Almenar, Frau Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß ein Schreiben und einen einstimmigen Stadtratsbeschluss übergeben, in dem Picanya eine offizielle Städtepartnerschaft mit Markt Erlbach begründen möchte. Das Schreiben ist im RIS hinterlegt.
Das spanische Picanya (direkt bei Valencia gelegen) pflegt schon seit 30 Jahren eine Städtepartnerschaft mit Panazol. Seit wir mit Panazol verbunden sind, werden auch wir in Picanya immer eingeladen und alle Veranstaltungen und Festivitäten werden in allen drei Städten/Gemeinden immer in dieser dreier Konstellation gefeiert.
Ob wir die Bande nach Picanya auch offiziell begründen können, sollte erst nach Gesprächen mit den Freunden Panazols entschieden werden, da diese maßgeblich für die Pflege der Partnerschaft verantwortlich sein werden.
Dr. Birgit Kreß gibt einen kurzen Rückblick auf das Kirchweih-Wochenende und bedankt sich bei allen, die zum Gelingen beigetragen haben. Sie präsentiert kurz die Geschen, die wir aus unserer Partnerstadt erhalten haben.
Für das Jubiläums-Wochenende hat der Bezirk Mittelfranken einen Zuschuss in Höhe von 1.800,00 Euro gewährt.
Nachdem die 1. Vorsitzende der Freunde Panazols, Frau Sabine Truch, ihr Amt zu Beginn des Jahres 2024 niederlegen wird, werden wir über den o.g. Antrag erst entscheiden, wenn die weitere Ausrichtung des Vereins klar ist. Dies wird Herrn Bürgermeister Josep Almenar so mitgeteilt.
In einem kurzen Ausblick weist Dr. Birgit Kreß auf folgende Termine hin:
1) Bilderausstellung im Museum am Freitag, den 27.10.2023 um 17:00 Uhr (intern für den Marktgemeinderat)
2) Freitag, 19.04.2024: Konzert in Markt Erlbach mit einem Orchseter aus Panazol
3) Oktober 2024: Bierfest in Panazol
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17. Information über die Flüchtlingssituation im Landkreis und das weitere Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
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ö
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17 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Dr. Birgit Kreß berichtet über die aktuelle Situation und einige Punkte aus der nichtöffentlichen Bürgermeister-Dienstversammlung vom 29.09.2023.
Es stellt sich aktuell so dar, dass der Zustrom nach Deutschland sehr hoch ist und damit auch die Verteilung an die einzelnen Bundesländer, Regierungsbezirke und hier heruntergebrochen auf die Landkreise und kreisfreien Städte wieder stark zunimmt. Ein Ende dieser Situation ist nicht in Sicht, die Zahlen werden vielmehr noch weiter ansteigen.
Der Landkreis erfüllt seine Quote zur Aufnahme im Moment mit ca. 77 %, so dass sich der Verantwortung einer Zuweisung weiterer Flüchtlinge nicht entzogen werden kann.
In Markt Erlbach sind aktuell 21 Asylbewerber untergebracht. Nicht eingerechnet sind hierbei die bereits anerkannten Flüchtlinge sowie Personen aus der Ukraine. Bei einer gerechten landkreisweiten Verteilung müssten wir weitere 40 Asylbewerber aufnehmen, auch wenn eine dezentrale Lösung sehr schwierig und kaum umsetzbar ist.
Obwohl es ausdrücklich keine Pflichtaufgabe der kreisangehörigen Gemeinden und somit auch nicht von Markt Erlbach ist, Flüchtlinge aufzunehmen, sind alle Städte und Gemeinden im Landkreis bereit und gewillt, das Landratsamt bei dieser sehr schwierigen Lage zu unterstützen.
Problematisch ist jedoch, dass kaum Wohnungen zur Verfügung stehen, in denen Personen untergebracht werden können. In einem der nächsten Mitteilungsblätter wird daher ein Aufruf an die Bevölkerung zur Meldung von freiem Wohnraum erfolgen. Der Markt hat selbst keine geeigneten Liegenschaften, da es gewisse Kriterien an den Wohnraum gibt (z.B. keine Öleinzelöfen oder Holzöfen).
Auch wir als Gemeinde sind bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe in der Pflicht, Flächen näher zu untersuchen, die für die Errichtung von vorübergehendem Wohnraum dienen können und diese entsprechend zu erschließen und für Räumlichkeiten in Form von Wohncontainern vorzubereiten.
Der Markt müsste bei der Errichtung der Wohncontainer in Vorleistung gehen und hierfür ca. 40.000 Euro (je nach Anzahl und Art der Container) vorstrecken.
Leider ist die Situation wie bei vielen weiteren Themen mittlerweile auch hier so, dass alles auf die kleinste Verwaltungsebene abgewälzt wird und die Kommunen das Problem dann schon irgendwie bewältigen.
Friedrich Täuber betont, dass die Unterbringung nicht in einem Ortsteil erfolgen kann, sondern aufgrund der Infrastruktur nur im Kernort möglich ist.
Klaus Adelhardt sieht die gesamte Lage als sehr schwierig an, da wir oftmals nicht wissen, wer sich bei uns aufhält und es sich überwiegend um junge Männer handelt. Die Lösung kann seiner Meinung nach nur in Containern erfolgen. Ein generelles Problem sieht er in der großzügigen finanziellen Unterstützung der Flüchtlinge, weshalb dringend eine Umstellung auf Sachleistungen geboten wäre.
Karin Frühwald ruft dazu auf, gegenüber der großen Politik „NEIN“ zu sagen, damit in Berlin endlich vernünftige Lösungen erarbeitet werden.
Matthias Meth sieht in der aktuellen Flüchtlingspolitik der Ampel-Koalition keine Hoffnung auf eine baldige Änderung der Situation. Er befürchtet vielmehr, dass wir in ein paar Jahren zu solchen bundes- oder landespolitischen Problemen gar nicht mehr gefragt werden.
Werner Stieglitz befürwortet eine Solidarität mit dem Dietersheimer Protest, da es sonst auch uns mit einer zentralen Lösung treffen kann. Letztendlich fällt uns leider die erfolgreiche Arbeit der Helferkreise und generell unsere Einsatzbereitschaft auf die Füße.
Er findet den Aufruf an die Bevölkerung gut, vielleicht ergeben sich ja freie Kapazitäten.
Rudolf Born sieht die Masse der Menschen als Problem an, zumal viele gar keine Bleibeperspektive haben. Eine vernünftige Betreuung sieht er nur in größeren Einheiten als gewährleistet an.
Steffen Bien verweist auf positive Beispiele bei der Integration von Flüchtlingen. Er selbst hat im Jahr 2015 drei Personen aufgenommen und dies habe wunderbar funktioniert. Wichtig ist aus seiner Sicht ein offener Dialog des Landratsamtes mit den Bürgern.
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18. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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33. Marktgemeinderat
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06.10.2023
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ö
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18 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Dr. Birgit Kreß berichtet über den Eingang zweier Spenden: 2.420,50 Euro von der Firma Galateanu für den Kindergarten Wegfeld und 150,00 Euro von Dr. Birgit Kreß für die FF Markt Erlbach.
Auf Nachfrage von Christina Nüssel zu einer Absperrung im Hagenhofer Weg erklärt Sebastian Gaukler, dass sich diese auf Privatgrund befindet, es handelt sich um einen Kanaleinbruch.
Datenstand vom 27.11.2023 09:52 Uhr