Datum: 08.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.11.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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35. Marktgemeinderat
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08.12.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Niederschrift über die 34. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.11.2023 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 34. öffentliche Sitzung vom 10.11.2023.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 34. öffentliche Sitzung vom 10.11.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Bericht der ersten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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35. Marktgemeinderat
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08.12.2023
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ö
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2 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Der Sitzungsplan für 2024, der auch weitere Termine neben den Sitzungen enthält, wurde bereits per Mail an alle Marktgemeinderatsmitglieder versandt.
2) Der Beginn des Weihnachtsessens am 16.12.2023 wird um eine Stunde nach hinten auf 19:00 Uhr verschoben, damit das Musical des CVJM in der Rangauhalle noch besucht werden kann. Zu diesem Musical hat sich das Bayerische Fernsehen angesagt und wird im Rahmen der Frankenschau am 17.12.2023 einen Beitrag senden.
3) Der aktuelle Stand beim HLF 20 ist wie folgt: im Juni wird das Fahrgestell von MAN an Ziegler verbracht und dann in den nächsten 103 Wochen (!) der Aufbau hergestellt.
4) In der Sitzung wird über den Baufortschritt beim „Haus der Generationen“ berichtet.
5) Der Antrag beim Regionalbudget wurde dahingehend abgeändert, dass der Zaun am Falterbrunnen entfällt.
6) Die Geburtenstatistiken aus dem Landratsamt wurden per Mail an alle Marktgemeinderatsmitglieder versandt.
7) Der Bayerische Gemeindetag bietet ein dreitägiges Seminar für Gemeinderatsmitglieder zur Jugendarbeit an (nähere Infos dazu in der Anlage).
8) Die Europäische Akademie Bayern e. V. bietet die Vernetzung „EuropaGemeindeRäte Bayern“ an (das Schreiben wurde per Mail bereits an alle versandt).
9) Die Firma Naturstrom hat einen online-Adventskalender und unter dem Türchen Nr. 23 ist das Projekt unseres Heimatvereins „Erinnerungsstele für die jüdischen Mitbürger/innen“ unserer Marktgemeinde aufgenommen worden. Es wird mit 500,- € unterstützt.
10) Für den Gigabit-Ausbau erhalten wir in einer ersten Tranche eine Förderung in Höhe von 1,775 Millionen Euro.
11) Für den Ersatzbau der Kindertagesstätte in der Kirchgasse werden in den nächsten Wochen Gespräche mit der WBG geführt, nähere Einzelheiten werden dann in einer der ersten Sitzungen 2024 vorgestellt.
12) Die Ausschreibung über den Anbau an der Schule für die Ganztagesbetreuung soll über BayernGrund erfolgen.
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3. Genossenschaftliches Nahwärmenetz in Eschenbach - Tief- und Straßenbauarbeiten, Abschluss Gestattungsvertrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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35. Marktgemeinderat
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08.12.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Eschenbacher Bürgerschaft hat eine Genossenschaft zum Bau eines Nahwärmenetzes gegründet und plant aktuell den Ausbau.
Die Bauarbeiten sollen in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden. Der erste Bauabschnitt sieht einen Ausbau im Bereich Fürther Straße, Gänsleite, Bahnhofstraße und Waaggasse vor. Der zweite Bauabschnitt beinhaltet die Siedlung Eschenbach „West“.
Zur Wärmeversorgung wird ein Heizkraftwerk auf dem Anwesen Billmann errichtet.
Näheres kann auch dem beiliegenden Schreiben der Genossenschaft entnommen werden.
Um Kosten zu sparen hat die Genossenschaft vorgeschlagen, dass weitere Tiefbauarbeiten miteinander koordiniert werden könnten. Zum einen plant die Firma GlasfaserPlus in Teilen einen Ausbau. Der Wasserbeschaffungsverband Eschenbach muss einen Teil seiner Leitungen erneuern und sowohl die Fürther Straße als auch die Bahnhofstraße müssen erneuert werden. Zudem wären auch Straßensanierungen in Teilbereichen der Siedlung Eschenbach „West“ erstrebenswert.
Aus Sicht der Verwaltung wären daher gemeinsame Tiefbaumaßnahmen sinnvoll, weil die Straßenbaukosten unter allen Beteiligten (zumindest im Bezug zur Grabenbreite) aufgeteilt werden können. Die Marktgemeinde hat zudem einen Unterhaltskostenvorschuss für die Unterhaltung der Fürther Straße erhalten. Dieses Geld könnte beispielsweise für eine Deckensanierung der Fürther Straße verwendet werden. Daher wäre eine kurzfristige Sanierung der Fürther Straße aus Sicht der Verwaltung auch angebracht.
Eine kurzfristige Erneuerung der Bahnhofstraße ist hingegen kurzfristig nicht geplant, da hier auch die Kanal- und Wasserleitungen erneuert werden müssen. Das ist für den Wasserversorger und den Abwasserzweckverband zeitnah kaum möglich.
Über die Erneuerung der Straßen im Bereich der Siedlung Eschenbach „West“ kann später entschieden werden, wenn der zweite Bauabschnitt des Nahwärmenetzes greifbar wird.
Der Bauausschuss hat sich bereits mit der Angelegenheit befasst und hat einen Empfehlungsbeschluss mit folgendem Wortlaut gefasst:
„Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Marktgemeinderat:
1. In der Fürther Straße in Eschenbach sollte die Straßendecke im Zusammenhang mit den Arbeiten zum Bau des 1. Bauabschnittes des genossenschaftlichen Nahwärmenetzes erneuert werden. Zur Finanzierung soll der vom staatlichen Bauamt gezahlte Unterhaltskostenvorschuss verwendet werden. Die Tiefbaukosten sollen zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden und sollen im Haushalt vorgesehen werden.
2. Die Erneuerung der Bahnhofstraße in Eschenbach sollte noch nicht im Zusammenhang mit dem genossenschaftlichen Nahwärmenetz erneuert werden, da hier auch umfangreiche Arbeiten an Kanal- und Wasserleitungen erforderlich sind, die von den Versorgern finanziell aktuell noch nicht leistbar sind.
3. Über die Erneuerung der Straßen in der Siedlung Eschenbach „West“ sollte entschieden werden, wenn der zweite Bauabschnitt des Nahwärmenetzes zur Ausführung ansteht.“
Die Genossenschaft benötigt zudem auch die Zustimmung der Marktgemeinde, dass die öffentlichen Straßen zur Verlegung der Leitungen verwendet werden dürfen. Hierzu muss ein Gestattungsvertrag abgeschlossen werden.
Mit der Fa. Naturstrom/NatCon wurden auch schon entsprechende Verträge abgeschlossen, die neben technischen Details und anderen grundlegenden Regeln auch die Höhe der Entschädigung für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen regeln.
Bei den bereits bestehenden Verträgen wurde vereinbart, dass die Marktgemeinde pro Jahr je laufendem Meter Hauptleitungstrasse eine Entschädigung erhält, die dem vierfachen dessen entspricht, was die Kilowattstunde an Wärme regulär kostet.
Beispiel: Bei einer Länge von 1000 m Hauptleitungstrasse und einem Arbeitspreis von 10 ct/kWh entspräche dies einer jährlichen Zahlung von 400 €.
Da bereits entsprechende Verträge für einen vergleichbaren Sachverhalt bestehen und angeschlossene Bürger in Markt Erlbach und dem Baugebiet Kirchsteigfeld in Eschenbach diese Kosten bereits mittragen müssen, wäre es kaum vermittelbar, wenn die Marktgemeinde eine geringere Entschädigung von der Genossenschaft verlangen würde.
Daher schlägt die Verwaltung vor, dass der Gestattungsvertrag mit der Genossenschaft inhaltlich auch an die bereits bestehenden Verträge angepasst wird.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat befürwortet die Errichtung des genossenschaftlichen Nahwärmenetzes in Eschenbach und nimmt die geplanten Bauabschnitte zur Kenntnis.
2. Die Verlegung der Leitungen darf auf öffentlichem Straßengrund erfolgen. Nähere Details dazu sind in einem Gestattungsvertrag mit der Nahwärme Eschenbach eG zu regeln. Der Gestattungsvertrag ist inhaltlich an die bereits mit der Firma Naturstrom/NatCon abgeschlossenen Verträge zur Straßennutzung anzulehnen. Die jährliche Höhe der Entschädigung beträgt auch hier je laufenden Meter Hauptleitungstrasse das Vierfache des jeweils gültigen Arbeitspreises je kWh Wärme für das zu errichtende Wärmenetz. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
3. In der Fürther Straße in Eschenbach soll die Straßendecke im Zusammenhang mit den Arbeiten zum Bau des ersten Bauabschnittes des genossenschaftlichen Nahwärmenetzes erneuert werden. Zur Finanzierung soll der vom Staatlichen Bauamt Ansbach gezahlte Unterhaltskostenvorschuss verwendet werden. Die Tiefbaukosten sollen zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden und sollen im Haushalt vorgesehen werden.
4. Die Erneuerung der Bahnhofstraße in Eschenbach soll noch nicht im Zusammenhang mit dem genossenschaftlichen Nahwärmenetz erfolgen.
5. Über die Erneuerung der Straßen in der Siedlung Eschenbach „West“ soll entschieden werden, wenn der zweite Bauabschnitt des Nahwärmenetzes zur Ausführung ansteht.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat befürwortet die Errichtung des genossenschaftlichen Nahwärmenetzes in Eschenbach und nimmt die geplanten Bauabschnitte zur Kenntnis.
2. Die Verlegung der Leitungen darf auf öffentlichem Straßengrund erfolgen. Nähere Details dazu sind in einem Gestattungsvertrag mit der Nahwärme Eschenbach eG zu regeln. Der Gestattungsvertrag ist inhaltlich an die bereits mit der Firma Naturstrom/NatCon abgeschlossenen Verträge zur Straßennutzung anzulehnen. Die jährliche Höhe der Entschädigung beträgt auch hier je laufenden Meter Hauptleitungstrasse das Vierfache des jeweils gültigen Arbeitspreises je kWh Wärme für das zu errichtende Wärmenetz. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
3. In der Fürther Straße in Eschenbach soll die Straßendecke im Zusammenhang mit den Arbeiten zum Bau des ersten Bauabschnittes des genossenschaftlichen Nahwärmenetzes erneuert werden. Zur Finanzierung soll der vom Staatlichen Bauamt Ansbach gezahlte Unterhaltskostenvorschuss verwendet werden. Die Tiefbaukosten sollen zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden und sollen im Haushalt vorgesehen werden.
4. Die Erneuerung der Bahnhofstraße in Eschenbach soll noch nicht im Zusammenhang mit dem genossenschaftlichen Nahwärmenetz erfolgen.
5. Über die Erneuerung der Straßen in der Siedlung Eschenbach „West“ soll entschieden werden, wenn der zweite Bauabschnitt des Nahwärmenetzes zur Ausführung ansteht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Jahresantrag zur Städtebauförderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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35. Marktgemeinderat
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08.12.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für die Städtebauförderung muss jedes Jahr im Voraus ein Jahresantrag gestellt werden.
Die Verwaltung hat die Unterlagen dafür vorbereitet und die förderfähigen Kosten dafür überschlägig ermittelt und mit dem Ortsplaner Herrn Rühl und der Regierung von Mittelfranken abgestimmt
Für das Jahr 2024 sind demnach voraussichtlich förderfähige Kosten in Höhe von 471 T€ für Grunderwerb, Projekte und das kommunale Förderprogramm vorgesehen. Die Aufstellung dazu liegt in der Anlage bei.
Auf Nachfrage von Klaus Adelhardt erklärt Dr. Birgit Kreß, dass der Markt immer mit einer Kofinanzierung von 40 Prozent an allen Maßnahmen beteiligt sein muss.
Beschlussvorschlag
Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2024 zum Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2024 eingestellt werden.
Beschluss
Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2024 zum Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2024 eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Bestellung einer Stiftungspflegerin für die Stiftung "Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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35. Marktgemeinderat
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08.12.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Neben den aus der Satzung sich ergebenden Organen unserer Stiftung „Bürgerhaus Zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“ ist es ebenfalls notwendig eine Stiftungspflegerin zu benennen (Art. 17 Satz 1 Bayerisches Stiftungsgesetz).
Seit Gründung der Stiftung wurde dieses Amt von Frau Marianne Teichmann übernommen. Da die Stiftungspflegschaft nur bis 31.12.2023 benannt war, benötigen wir für die nächsten Jahre hierfür wieder einen Beschluss.
Frau Teichmann hat sich dankenswerterweise wieder bereit erklärt als Stiftungspflegerin zu fungieren. Die Verwaltung schlägt vor dieses Amt wieder für fünf Jahre bis zum 31.12.2028 zu befristen.
Die Bestellung als Stiftungspflegerin erfolgt dann durch das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim als Stiftungsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt, Frau Marianne Teichmann als Stiftungspflegerin für die Stiftung „Bürgerhaus Zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“ für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 vorzuschlagen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, Frau Marianne Teichmann als Stiftungspflegerin für die Stiftung „Bürgerhaus Zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“ für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Festlegung des Planungsumfanges für die Erneuerung der Verkehrsflächen und Gehwege an der Windsheimer und Ansbacher Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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35. Marktgemeinderat
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08.12.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Markt Markt Erlbach hat das Ingenieurbüro Heller (Herrieden) damit beauftragt die Ansbacher und Windsheimer Straße umzuplanen, um die Verkehrssituation und - sicherheit zu verbessern und um beidseitig der Straßen einen Gehweg anlegen zu können.
Das Ingenieurbüro hat inzwischen einen ersten Entwurf vorgelegt. Dieser wurde bei einem Ortstermin vor der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses erläutert.
Ursprünglich war als Planungsumgriff der Bereich zwischen der Einmündung Pilsenmühler Weg und der Einmündung Hagenhofer Weg gedacht, aber das Planungsbüro empfiehlt den Bereich noch bis zum „Zimmerplatz“ zu erweitern und auch den Bohlenplatz mit Brunnen mit einzubeziehen, da dieser auch erneuert werden muss.
Der Kostenumfang für die gesamte Maßnahme wird auf ca. 1 Mio. € geschätzt. Davon trägt der Freistaat Bayern, die Städtebauförderung und auch der Wasserzweckverband einen Anteil. Die genaue Kostenaufteilung kann aber noch nicht beziffert und erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Der Bauausschuss hat über den Ausbauumfang beraten und empfiehlt dem Marktgemeinderat zu entscheiden, dass die Ansbacher und Windsheimer Straße in dem vom Ingenieurbüro vorgeschlagenen Umfang erneuert werden sollten.
Klaus Adelhardt befürwortet die Erweiterung des Planungsumgriffs, fordert jedoch eine Lösung, um in diesem Bereich die Fahrbahn von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.
Michael Schlag erklärt, dass in der Windsheimer Straße in den letzten Jahren Stellplätze außerhalb der Fahrbahn geschaffen wurden und dass Grenzmarkierungen erweitert wurden. In der neuen Planung sind Längsparkplätze vorgesehen, jedoch befinden wir uns erst in einem ersten Entwurfsstadium.
Paul Hegendörfer wiederum sieht keine Alternative zum Parken am Fahrbahnrand, da es kaum Stellflächen auf Privatgrund gibt.
Beschlussvorschlag
1. Der Planungsumgriff für die Umgestaltung der Ansbacher und Windsheimer Straße soll bis auf Höhe der Einmündung „Am Zimmerplatz“ erweitert werden und auch der Bohlenplatz soll mit überplant werden.
2. Die für die Baumaßnahme erforderlichen Kosten sollen im Haushalt für die kommenden Jahre vorgesehen werden.
Beschluss
1. Der Planungsumgriff für die Umgestaltung der Ansbacher und Windsheimer Straße soll bis auf Höhe der Einmündung „Am Zimmerplatz“ erweitert werden und auch der Bohlenplatz soll mit überplant werden.
2. Die für die Baumaßnahme erforderlichen Kosten sollen im Haushalt für die kommenden Jahre vorgesehen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Erneuerung der GVS zwischen Mosbach und Oberulsenbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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35. Marktgemeinderat
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08.12.2023
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ö
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7 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Bau und Umweltausschuss hat sich bereits mehrfach mit der Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mosbach und Oberulsenbach (insgesamt ca. 1,7 km) auseinandergesetzt und das Büro Inrotec wurde gebeten dazu nochmals verschiedene Sanierungsvarianten durchzurechnen.
Das Ingenieurbüro hat dazu die drei folgenden Sanierungsvarianten geprüft:
1. Auffräsen des Ober- und Unterbaus, Stabilisierung des Straßenunterbaus durch Einfräsen eines speziellen betonhaltigen Bindemittels und Herstellung einer 5,00 m breiten Fahrbahn (bisherige Breite 4,50 m)
Kosten ca. 950.000 €
2. Auffräsen des Ober- und Unterbaus, Einbau einer zusätzlichen Schotterausgleichsschicht und Herstellung einer 5,00 m breiten Fahrbahn mit Bankett
Kosten ca. 910.000 €
3. Abfräsen der Asphaltdeckschicht, Einbau einer Asphaltbewährung bei den besonders schadhaften Bereichen und Einbau einer neuen Deckschicht mit 4,50 m Breite wie im Bestand
Kosten ca. 350.000 €
Aus Sicht des Planungsbüros wäre die Variante 1 die mit Abstand beste und dauerhafteste Lösung, weil der Unterbau durch den Einbau eines Bindemittels im Fahrbahn- und auch im Bankettbereich so stark verfestigt wird, dass die Straße auch großen Lasten durch die Landwirtschaft standhalten kann. Auch das Überfahren der Bankette wäre unproblematisch. Die Variante ist zwar die teuerste Variante, entspricht aber in Punkto Haltbarkeit einem Neubau mit entsprechendem Unterbau und ist dennoch günstiger als ein Neubau.
Die Variante 2 stellt im Vergleich zum Bestand zwar eine Verbesserung dar, ist aber hinsichtlich der Haltbarkeit weniger gut zu bewerten als die Variante 1, obwohl sie fast genauso teuer ist.
Variante 3 ist zwar mit Abstand die günstigste Lösung, bietet aber im Vergleich zum aktuellen Zustand nur minimale Verbesserungen. Das Ingenieurbüro rät von dieser Variante ab, da die Baufirma keine Gewährleistung dafür übernehmen wird und auf kurz oder lang wieder Schäden an den Asphalträndern und den bestehenden Schadstellen auftreten können.
Da es sich bei allen Varianten um „Sanierungen“ und keinen Vollausbau handelt, ist eine Förderung leider nicht möglich und ein Vollausbau wäre noch deutlich teurer, so dass die Mehrkosten auch durch eine Förderung kaum abgedeckt werden.
Aus Sicht der Verwaltung wäre auch die Variante 1 wünschenswert. Es ist aber fraglich, ob die Marktgemeinde Kosten in Höhe von 950.000 € für eine Straße aufbringen möchte, die nur so wenig befahren wird wie diese.
Die Variante 3 ist deutlich günstiger und würde zumindest eine Zeit lang eine Verbesserung des Straßenzustandes bringen, ist aber natürlich bei weitem nicht so haltbar wie Variante 1 und eine Gewährleistung gibt es auch nicht.
Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung darüber beraten, welche der drei Varianten zur Ausführung kommen sollte und hat sich dabei für die Variante 3 (Sanierung der Deckschicht für ca. 350.000 €) ausgesprochen und empfiehlt dem Marktgemeinderat dies auch zu beschließen und die Arbeiten 2024 ausführen zu lassen.
Klaus Adelhardt würde grundsätzlich immer die beste Ausbauvariante bevorzugen, sieht in diesem Fall die günstigste Variante aber als ausreichend an. Er bittet um ordentliche Ausführung und Befestigung der Bankette.
Beschlussvorschlag
1. Zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mosbach und Oberulsenbach soll die Variante 3 (Sanierung der Deckschicht für ca. 350.000 €) angewendet werden.
2. Das Ingenieurbüro Inrotec soll die Ausschreibung erarbeiten und durchführen. Das Ausschreibungsergebnis soll zum Beschluss über die Vergabe vorgelegt werden.
3. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2024 eingestellt werden.
Beschluss
1. Zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mosbach und Oberulsenbach soll die Variante 3 (Sanierung der Deckschicht für ca. 350.000 €) angewendet werden.
2. Das Ingenieurbüro Inrotec soll die Ausschreibung erarbeiten und durchführen. Das Ausschreibungsergebnis soll zum Beschluss über die Vergabe vorgelegt werden.
3. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2024 eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Schäden an der GVS nördlich von Losaurach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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35. Marktgemeinderat
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08.12.2023
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ö
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8 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In der vergangenen Sitzung wurde die Gemeindeverbindungsstraße nördlich von Losaurach bei einem Ortstermin begutachtet und die Verwaltung wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Inrotec verschiedene Reparatur- und Sanierungsvarianten zu ermitteln.
Das Ingenieurbüro hat sich mit der Materie befasst und schlägt vor, dass die Gemeindeverbindungsstraße umfassend saniert wird und dass der PAK- und phenolhaltige Asphalt komplett entsorgt werden sollte.
Eine reine Deckschichtsanierung würde bei der starken Belastung mit Schwerlastverkehr (Fa. Dienstbier, Fa. Gubesch und landwirtschaftliche Fahrzeuge) nicht lange halten und auch eine Deckenreparatur mit Rollsplitt wäre hier keine Option, da die Straße dafür ein zu großes Gefälle hat.
Das Planungsbüro schätzt die Tiefbaukosten inkl. Entsorgung auf ca. 750.000 €.
Der Bauausschuss hat diesen Sachverhalt auch bereits beraten und empfiehlt dem Marktgemeinderat dem Vorschlag des Planungsbüros zu folgen und die Maßnahme für 2025 einzuplanen.
Klaus Adelhardt möchte wissen, ob auch eine Sanierung mit Splitt möglich wäre und wie breit die Fahrbahn nach der Sanierung sein wird.
Michael Schlag erläutert, dass diese Variante aufgrund des Gefälles ausscheidet. Die Einzelheiten zur Fahrbahnbreite werden nachgereicht.
Weiterhin spricht sich Klaus Adelhardt dafür aus, auch den unteren Bereich dieses Streckenabschnitts mit anzupassen.
Beschlussvorschlag
1. Die Orts- und Gemeindeverbindungsstraße zwischen der Ortsmitte Losaurach und der Fa. Gubesch soll 2025 umfassend erneuert werden. Der PAK- und phenolhaltige Asphalt soll entsorgt werden.
2. Das Büro Inrotec wird beauftragt die Maßnahme zu planen.
3. Die Umsetzung soll 2025 erfolgen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2025 vorgesehen werden.
Beschluss
1. Die Orts- und Gemeindeverbindungsstraße zwischen der Ortsmitte Losaurach und der Fa. Gubesch soll 2025 umfassend erneuert werden. Der PAK- und phenolhaltige Asphalt soll entsorgt werden.
2. Das Büro Inrotec wird beauftragt die Maßnahme zu planen.
3. Die Umsetzung soll 2025 erfolgen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2025 vorgesehen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Bauleitplanung des Marktes Wilhermsdorf - Aufstellung des Bebauungsplanes "WEST - Wohn- und Gewerbegebiete" und Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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35. Marktgemeinderat
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08.12.2023
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ö
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9 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Markt Wilhermsdorf plant die Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten mit einer Größe von insgesamt ca. 20 ha westlich von Wilhermsdorf.
Hierzu soll ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert werden.
Die frühzeitige Beteiligung wurde bereits im vergangenen Jahr durchgeführt. Dabei wurde auch der Markt Markt Erlbach schon beteiligt.
Die Planunterlagen können unter dem beiliegenden Link eingesehen werden:
Der Bebauungsplan liegt zudem in der Anlage bei.
Das in der Planung enthaltene Wohnbaugebiet ist größenmäßig etwa mit dem Baugebiet „Kirchsteigfeld“ bei Eschenbach vergleichbar. Durch eine verdichtete Bauweise sollen dort ca. 150 WE entstehen.
Die geplanten Gewerbeflächen haben insgesamt eine Größe von ca. 10 ha. Das entspricht etwa der Fläche, die durch das Industriegebiet „Lerchenfeld“ und das Gewerbegebiet „Lerchenfeld – Nord“ eingenommen werden.
Darüber hinaus sind auch große Flächen für Regenrückhaltung, Lärmschutzanlagen und Grün- und Ausgleichsflächen vorgesehen.
Es handelt sich zwar um eine sehr umfangreiche Planung, aber es ist nicht davon auszugehen, dass diese die Belange des Marktes Markt Erlbach in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Insbesondere auch deshalb, weil zentrenrelevante und großflächige Einzelhandelsnutzungen ausgeschlossen werden – so dass der zentrale Versorgungsbereich des Marktes Markt Erlbach nicht tangiert wird. Außerdem ist das Baugebiet gut erschlossen und der Verkehr kann über die bestehenden Gemeinde- und Staatstraßen abgewickelt werden.
Das in dem Bereich anfallende Oberflächenwasser wird zurückgehalten und gedrosselt in Richtung Ulsenbach bzw. Zenn abgegeben. Wegen der bestehenden Topographie und der Fließrichtung der Gewässer in Richtung Süden und Osten sind keine Auswirkungen durch wild abfließendes Wasser für unser Gemeindegebiet zu erwarten.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanungen des Marktes Wilhermsdorf zur Kenntnis. Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „WEST-Wohn- und Gewerbegebiete“ und die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine Einwände erhoben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanungen des Marktes Wilhermsdorf zur Kenntnis. Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „WEST-Wohn- und Gewerbegebiete“ und die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. Bauleitplanung der Stadt Bad Windsheim - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 "Solarpark Ickelheim" und der zugehörigen 27. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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35. Marktgemeinderat
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08.12.2023
|
ö
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10 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Stadt Bad Windsheim hat das Aufstellungsverfahren für die beiden oben genannten Bauleitpläne eingeleitet. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer sehr großen PV-Freiflächenanlage mit insgesamt fast 43 ha.
Die Planungsunterlagen können unter dem folgenden Link eingesehen werden:
Der Geltungsbereich der Planung mit Grünanlagen, wegen und Ausgleichsflächen umfasst eine Fläche von ca. 53 ha.
Auch wenn die Anlage immense Ausmaße hat, so ist sie von unserem Gemeindegebiet aus weder zu sehen noch beeinträchtigt sie die Belange des Marktes Markt Erlbach.
Beschlussvorschlag
Die Marktgemeinde nimmt die Bauleitplanungen der Stadt Bad Windsheim zur Kenntnis. Gegen die Planungen werden keine Einwände im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erhoben.
Beschluss
Die Marktgemeinde nimmt die Bauleitplanungen der Stadt Bad Windsheim zur Kenntnis. Gegen die Planungen werden keine Einwände im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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11. Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchungen des Marktes Ipsheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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35. Marktgemeinderat
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08.12.2023
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ö
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11 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Markt Ipsheim plant eine Fortschreibung seiner Planungen zu dem bestehenden Sanierungsgebiet in Ipsheim und hat in diesem Zusammenhang das Büro Stadt & Land mit der Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 139 BauGB beantragt.
Das Verfahren für die VU beinhaltet auch eine Behördenbeteiligung. Der Markt Ipsheim bittet den Markt Markt Erlbach daher um Stellungnahme zu der Planung.
Die Planunterlagen können unter dem folgenden Link eingesehen werden:
Der Entwurf des Städtebaulichen Rahmenplans liegt zudem in der Anlage bei.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Markt Markt Erlbach durch die Planung des Marktes Ipsheim nicht betroffen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat nimmt die Planungen des Marktes Ipsheim zur Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchung (VU) zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Planungen des Marktes Ipsheim zur Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchung (VU) zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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12. Änderung der Baugestaltungssatzung für Solaranlagen im Sanierungsgebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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35. Marktgemeinderat
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08.12.2023
|
ö
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12 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Verwaltung hat in Rücksprache mit der unteren Denkmalbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege den Satzungsentwurf für die Solaranlagensatzung für den Kernort überarbeitet.
Michael Schlag erläutert die wichtigsten Punkte aus der Satzung, deren Ziel es ist, die bestehende Satzung zu vereinfachen:
1) Der Geltungsbereich wurde verkleinert.
2) Bestehende Anlagen sind von der Satzung nicht betroffen.
3) Für neue Anlagen wurden Kriterien (z.B. Größe und Farbe) festgelegt.
4) In der Hauptstraße sind Ausnahmen möglich.
5) Für den Geltungsbereich ist für Anlagen eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Baugestaltungssatzung für Solaranlagen im Sanierungsgebiet als Satzung.
Die Satzung ist auszufertigen und bekanntzumachen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Baugestaltungssatzung für Solaranlagen im Sanierungsgebiet als Satzung.
Die Satzung ist auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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13. Abschluss einer Vereinbarung über die Refinanzierung der Erschließung von Neubaugebieten mit dem Zweckverband Wasserversorgung Markt Erlbacher Gruppe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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35. Marktgemeinderat
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08.12.2023
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Schon seit Längerem beschäftigt sich der Zweckverband mit der Problematik, dass eine kostendeckende Finanzierung von Neubaugebieten faktisch nicht möglich ist. Grundproblematik ist unter anderem die Globalkalkulation, welche für alle Anschlussnehmer kalkuliert, aber nur der Teil der Neuanschließer seinen Beitrag leistet, weshalb ein Defizit entsteht. Generell werden Defizite über die Gebühren nach Art. 8 KAG aufgefangen.
Um künftig gerade bei Ausweisungen von Neubaugebieten dieser Problematik entgegenzustehen, haben die Zweckverbände in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Meyerhuber aus Ansbach einen Vereinbarungsentwurf ausgearbeitet, in welchem die Refinanzierung von Erschließungsmaßnahmen unter anderem mit einem Erschließungsträger, geregelt ist.
Der Vertragsentwurf liegt als Anlage bei. Dieser wurde bereits in der vergangenen Verbandsversammlung vom 13.11.2023 beschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Marktgemeinde befürwortet den Abschluss der Vereinbarung über die Refinanzierung der Erschließung von Neubaugebieten mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung Markt Erlbacher Gruppe.
Der zweite Bürgermeister Werner Stieglitz wird ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Beschluss
Die Marktgemeinde befürwortet den Abschluss der Vereinbarung über die Refinanzierung der Erschließung von Neubaugebieten mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung Markt Erlbacher Gruppe.
Der zweite Bürgermeister Werner Stieglitz wird ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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14. Abschluss einer Vereinbarung über die Refinanzierung der Erschließung von Neubaugebieten mit dem Zweckverband Abwasserentsorgung Oberes Zenntal
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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35. Marktgemeinderat
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08.12.2023
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ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Schon seit Längerem beschäftigt sich der Zweckverband mit der Problematik, dass eine kostendeckende Finanzierung von Neubaugebieten faktisch nicht möglich ist. Grundproblematik ist unter anderem die Globalkalkulation, welche für alle Anschlussnehmer kalkuliert, aber nur der Teil der Neuanschließer seinen Beitrag leistet, weshalb ein Defizit entsteht. Generell werden Defizite über die Gebühren nach Art. 8 KAG aufgefangen.
Um künftig gerade bei Ausweisungen von Neubaugebieten dieser Problematik entgegenzustehen, haben die Zweckverbände in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Meyerhuber aus Ansbach einen Vereinbarungsentwurf ausgearbeitet, in welchem die Refinanzierung von Erschließungsmaßnahmen unter anderem mit einem Erschließungsträger, geregelt ist.
Der Vertragsentwurf liegt als Anlage bei. Dieser wurde bereits in der vergangenen Verbandsversammlung vom 13.11.2023 beschlossen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat befürwortet den Abschluss der Vereinbarung.
Der zweite Bürgermeister Werner Stieglitz wird ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat befürwortet den Abschluss der Vereinbarung.
Der zweite Bürgermeister Werner Stieglitz wird ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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15. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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35. Marktgemeinderat
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08.12.2023
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ö
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Ende Januar oder Anfang Februar wird eine Besichtigung mehrerer Rathäuser stattfinden. Stand jetzt sind folgende Gemeinden geplant: Wilhermsdorf, Langenzenn und evtl. Herzogenaurach. Werner Stieglitz schlägt noch Baiersdorf vor, da diese kürzlich ihr Rathaus saniert haben.
2) Für einen Ausflug kommt evtl. eine politische Bildungsfahrt nach Berlin in Betracht, die Verwaltung wird aber noch weitere Vorschläge erarbeiten.
In ihrem Jahresschlusswort erinnert Dr. Birgit Kreß zunächst an die aktuellen Kriege und Krisen in der Welt und deren Ausfluss auf Deutschland.
Sie bedankt sich beim gesamten Gremium für die gute Zusammenarbeit und die gefassten Beschlüsse. Wichtige Maßnahmen im abgelaufenen Jahr sind der Umbau der Kläranlage Linden, die Erweiterung des Horts, die Einweihung des Spielplatzes im Kirchsteigfeld, die Gründung einer WBG, der neue Edeka-Markt und der Standort der RLH, die Einweihung einer Agri-PV-Anlage oder die Richtfeste für die zusätzliche Heizzentrale oder das Haus der Genrationen.
In den nächsten Jahren stehen der Ausbau der erneuerbaren Energien, der weitere Glasfaser- und Mobilfunkausbau sowie Dorferneuerungsverfahren auf der Agenda.
Personell gab es nicht nur im Gremium mit dem Ausscheiden von Heinz Schwemmer und dem Nachrücken von Karin Frühwald sowie Ortssprecher Rene Stahl Veränderungen, auch in der Verwaltung wurde eine Auszubildende eingestellt und im neuen Jahr startet bei uns das Quartiersmanagement.
Bei den Landtagswahlen wurde mit Werner Stieglitz ein Kollege aus unseren Reihen in den Landtag gewählt.
Nicht unerwähnt dürfen alle unseren Ehrenamtlichen bleiben, die in diesem Jahr mit vielen Jubiläumsfeierlichkeiten das gesellschaftliche Leben bereichert haben. Ihnen gebührt ein großer Dank.
Abschließend bedankt sich Dr. Birgit Kreß bei allen Mitarbeitern des Marktes und der Zweckverbände und wünscht ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr.
Georg Zeilinger hält für das Gremium die Jahresabschlussrede. Auch er erinnert an den Wechsel im Marktgemeinderat bei der FW-Fraktion und an die Wahl von Werner Stieglitz in den Landtag.
Er ergänzt die Auflistung der Projekte um den Begriff der Machbarkeitsstudie, der bei uns zum Wort des Jahres wurde, da mehrere Studien in Auftrag gegeben wurden.
Für die Gesellschaft wünscht er sich das Benehmen und den Respekt, der auch im Gremium vorherrscht.
Sein Dank gilt neben der ersten Bürgermeisterin auch der Verwaltung für die Vorbereitung der Sitzung und dem Lösen von Anliegen auf dem kurzen Dienstweg, dem Bauhof, allen ehrenamtlich Engagierten sowie Frau Ganter für die objektive Berichterstattung.
Er schließt seine Rede mit den besten Wünschen für die Weihnachtszeit und das neue Jahr.
Datenstand vom 31.01.2024 14:37 Uhr