Datum: 02.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates vom 08.12.2023 und 28.12.2023
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.12.2023
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung Haidt
5 Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach zur Linksabbiegespur für den EDEKA-Markt
6 Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Solarpark Dottenheim und parallele Änderung des Flächennutzungsplanes
7 Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Solarpark Altheim und parallele Änderung des Flächennutzungsplanes
8 Umgestaltung der Anschlussstelle der Ortsstraße Klausaurach an die Kreisstraße NEA 24
9 Information zum Stand der Dorferneuerung im Ortsteil Rimbach
10 Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte Kirchgasse 15
11 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates vom 08.12.2023 und 28.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 37. Marktgemeinderat 02.02.2024 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschriften über die 35. und 36. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.12.2023 und 28.12.2023 wurden im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschriften der vorangegangenen öffentlichen Sitzungen abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschriften über die 35. und 36. öffentliche Sitzung vom 08.12.2023 und 28.12.2023.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschriften über die 35. und 36. öffentliche Sitzung vom 08.12.2023 und 28.12.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 37. Marktgemeinderat 02.02.2024 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.12.2023 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:

TOP 17 – Erneuerung der Lautsprecheranlage in der Rangauhalle
Der Marktgemeinderat stimmt der Aufrüstung der Lautsprecheranlage in der Rangauhalle zu und nimmt die Angebote der Firma Niedermeier Beschallungstechnik an. 
Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die Aufträge zu vergeben.

TOP 19 – Bildung einer Sonderrücklage für den Straßenunterhalt der Ortsdurchfahrt Eschenbach
Der Marktgemeinderat beschließt die Bildung einer Sonderrücklage in Höhe von 166.500,00 Euro für Straßenerneuerungsmaßnahmen im Ortsteil Eschenbach.

TOP 20 – Beschaffung und Aufstellung von Sonnensegeln für den Außenbereich der KITA Scheunenwichtel
Der Auftrag zur Errichtung von Sonnensegeln an der KITA Scheunenwichtel wird an die Fa. Schell (Markt Erlbach) zum Angebotspreis von 17.199,00 € brutto vergeben. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2024 eingestellt werden.

TOP 21 – Beschaffung eines Notstromaggregates für die Liegenschaften Bauhof und Feuerwehrhaus
Das Angebot der Fa. Franck Elektrotechnik GmbH für einen Stromerzeuger der Fa. Endress (ESE 20 YW/RS) zum Bruttopreis von 18.408,55 € wird angenommen. Der Stromerzeuger soll im Bauhof fest installiert werden. Die Firma soll zudem auch mit den für die für die Gebäudeeinspeisung noch erforderlichen Leistungen und die Erstinbetriebnahme und Vororteinweisung beauftragt werden.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 37. Marktgemeinderat 02.02.2024 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Die Fraktionssprechersitzung für die März-Sitzung wird auf Montag, den 04.03.2024 um 16:30 Uhr vorgezogen. 
2) Die Sitzung des Marktgemeinderates im April wird um eine Woche vorgezogen und findet am Freitag, den 05.04.2024 statt. Die Fraktionssprechersitzung findet dann entsprechend am Mittwoch, den 03.04.2024 um 16:30 Uhr statt.
3) Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Dienstag, den 12.03.2024 um 17:00 Uhr statt.
4) Die Sitzung des Marktgemeinderates am Freitag, den 04.10.2024 wird auf Freitag, den 27.09.2024 vorverlegt. Hintergrund ist das Bierfest in unserer Partnerstadt Panazol, das am ersten Oktoberwochenende stattfindet.
5) Der Altbürgermeister von Neustadt an der Aisch, Herr Dr. Wolfgang Mück hat ein Buch mit dem Titel „Von der Heldenverehrung zum Opfergedenken“ über die Kriegerdenkmäler im Landkreis veröffentlicht. Hierin sind auch viele Gedenkstellen aus Markt Erlbach präsentiert.
6) Im Saal des Bürgerhauses werden zukünftig standesamtliche Trauungen bei einer Hochzeitsgesellschaft von mindestens 25 Personen durchgeführt. Eine besondere Widmung des Raumes ist nicht erforderlich.
7) Auf Grund der beengten Räumlichkeiten im Rathaus zieht das Forstrevier in den nächsten Wochen in ein leerstehendes Bürozimmer in den Bauhof.
8) Die Informationsveranstaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen am 23.01.2024 in der Rangauhalle war mit 400 Bürgern sehr gut besucht. Obwohl in mehreren Wortbeiträgen Bedenken gegen das Projekt geäußert wurden, war die Stimmung grundsätzlich sehr friedlich.
9) Auf Grund eines Wasserschadens im Wegfeld-Kindergarten sind aktuell zwei Gruppenräume nicht nutzbar. Aktuell laufen die Trocknungsarbeiten, anschließend werden die Schadstellen saniert.
10) Es ergeht ein herzlicher Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die am gestrigen Donnerstag an der Rathaus-Besichtigung teilgenommen haben. Dadurch konnten nochmal weitere Eindrücke gewonnen werde.
11) Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:
Lothar Redlingshöfer: 50,00€ für die FF Eschenbach
Fliesen- & Bodenwelt GbR: 150,00€ für die Kinderfeuerwehr
12) Folgende Veranstaltungen stehen in nächster Zeit an:
Faschingszug am 13.02.2024
Bürgerversammlungen vom 19. bis 21.02.2024
Ehrungsabend am 01.03.2024
Heimatfilmabend am 03.03.2024

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4. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung Haidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 37. Marktgemeinderat 02.02.2024 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Aufstellung der 1. Änderung zur Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt wurde im Zusammenhang mit der Ausweisung von Bauland für eine Maschinenhalle auch eine ökologische Ausgleichsfläche am östlichen Ortsrand festgesetzt.
Die untere Naturschutzbehörde hatte die Ausgleichsfläche kontrolliert und dabei festgestellt, dass diese nicht ordnungsgemäß hergestellt worden war und dass darüber hinaus auch landwirtschaftliche Fahrzeuge auf der Fläche parkten.
Der Bauherr gab auf Nachfrage an, dass er wegen seines umfangreichen Maschinenparkes die Fläche dauerhaft benötigen würde.

Der Bauherr stellte daraufhin einen Antrag zur Änderung der Innenbereichssatzung. Dieser Antrag wurde vom Bauausschuss allerdings zurückgestellt, weil nach dessen Ansicht die Erschließung (insbesondere der Ausbauzustand der Straßen) für den inzwischen gewachsenen Betrieb nicht ausreichend sei.
Die Verwaltung suchte daher das Gespräch mit dem Landratsamt, um den Sachverhalt rechtlich zu klären. Nach Aussage des Landratsamtes ist der Betrieb baurechtlich an dieser Stelle nicht zu beanstanden und die Erschließung – insbesondere auch die Zufahrt - ist gesichert. Dem Bauherren können daher keine weitergehenden Auflagen zur Erschließung gemacht werden.

Um die Sache rechtlich korrekt abzuschließen, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen eine Änderung der Innenbereichssatzung und zum anderen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung.
Der einfachste und schnellste Weg wäre die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen.
Der Bauherr würde diesen Weg auch gehen und hat einen entsprechenden Antrag (siehe Anlage) eingereicht. Als Ausgleich für die entfallene Ausgleichsfläche wird die Kompensation über ein Ökokonto vorgeschlagen.

Dem anwesenden Nachbarn Richard Ittner wird ausnahmsweise das Wort erteilt. Er erklärt, dass auf dem Weg entlang seines Grundstücks sehr viel Verkehr stattfindet. Die Situation ist nicht mehr vergleichbar zu dem Zeitpunkt, als er den Weg auf eigene Kosten asphaltiert hat.

Für Klaus Adelhardt handelt es sich nicht mehr um einen landwirtschaftlichen Betrieb, sondern aufgrund des Ausmaßes und der Fahrzeuge um einen Gewerbebetrieb. Sowohl der Markt als auch der Nachbar dürfen hinsichtlich des Weges nicht belastet werden. Er hat mit dem Landratsamt über diesen Sachverhalt gesprochen und ihm wurde erklärt, dass der Antragsteller für eine Erschließung herangezogen werden kann.

Auf Grund der Tatsache, dass der Verwaltung eine andere Information vorliegt, wird der Sachverhalt an die Kommunalaufsicht mit der Bitte um Prüfung weitergereicht.

Rudolf Born bittet darum über den eigentlichen Antrag abzustimmen, da der Weg nicht Gegenstand des Sachverhalts ist.

Volker Rudolph möchte wissen, ob der Sachverhalt „Fritz Zeilinger“ als Vergleichsfall herangezogen werden kann. Dies ist nicht der Fall.

Friedrich Täuber mahnt zur Vorsicht und bittet um genaue Überprüfung des Sachverhalts.

Die Beschlussfassung über den Antrag wird bis zu einer Rückmeldung durch die Kommunalaufsicht zurückgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung für das Flst. 548/1, Gemarkung Siedelbach, zur Kenntnis. Die beantragte Befreiung wird erteilt, der ökologische Ausgleich ist über das genannte Ökokonto durchzuführen. 

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5. Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach zur Linksabbiegespur für den EDEKA-Markt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 37. Marktgemeinderat 02.02.2024 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Zusammenhang mit dem Bau des EDEKA-Marktes war die Anlage einer Linksabbiegespur auf der Staatsstraße 2252 erforderlich. Hierzu muss formal noch ein Vertrag zwischen dem Staatlichen Bauamt, der Fa. Mayr Gewerbe- und Industriebau GmbH und dem Markt Markt Erlbach abgeschlossen werden.
In diesem Vertrag werden nicht nur die Übernahme der Baukosten, sondern auch die Zahlung eines Unterhaltskostenzuschusses in Höhe von ca. 61.600 € zzgl. 10 % Verwaltungskosten, insgesamt also knapp 68.000 €, geregelt.
Der Vertragsentwurf wird in der Sitzung erläutert. Zur Unterzeichnung des Vertrages ist die Zustimmung des Marktgemeinderates erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt dem vom Staatlichen Bauamt Ansbach vorgelegten Vereinbarungsentwurf zum Neubau und künftigen Unterhalt zur Linksabbiegespur des Bebauungsplanes Nr. 29 - „Nahversorgungszentrum Nürnberger Straße“ im Zuge der Staatsstraße 2252 zu. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den Vertrag zu unterzeichnen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem vom Staatlichen Bauamt Ansbach vorgelegten Vereinbarungsentwurf zum Neubau und künftigen Unterhalt zur Linksabbiegespur des Bebauungsplanes Nr. 29 - „Nahversorgungszentrum Nürnberger Straße“ im Zuge der Staatsstraße 2252 zu. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den Vertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Solarpark Dottenheim und parallele Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 37. Marktgemeinderat 02.02.2024 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Gebiet der Gemeinde Dietersheim soll in der Nähe des Ortsteiles Dottenheim eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Zu diesem Zweck wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert.
Der Geltungsbereich der Planungen umfasst einen ca. 16,5 ha großen Bereich südwestlich von Dottenheim zwischen der Bundesstraße und der Bahn.
Nähere Informationen zu der Planung können unter dem folgenden Link eingesehen werden:
https://www.dietersheim.de/communice-news/news/artikel/bebauungsplan-nr-25-solarpark-dottenheim-und-11-aenderung-des-flaechennutzungsplanes-180

Aus Sicht der Verwaltung beeinträchtigt die Planung die Belange des Marktes Markt Erlbach nicht.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanungen der Gemeinde Dietersheim für den Bau eines Solarparkes bei Dottenheim zur Kenntnis. Es werden keine Einwände dagegen erhoben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanungen der Gemeinde Dietersheim für den Bau eines Solarparkes bei Dottenheim zur Kenntnis. Es werden keine Einwände dagegen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

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7. Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Solarpark Altheim und parallele Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 37. Marktgemeinderat 02.02.2024 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Gebiet der Gemeinde Dietersheim soll auch in der Nähe des Ortsteiles Altheim eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Zu diesem Zweck wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert.
Der Geltungsbereich der Planungen umfasst einen ca. 15 ha großen Bereich westlich von Altheim an der Gemeindegrenze zum Markt Ipsheim.
Nähere Informationen zu der Planung können unter dem folgenden Link eingesehen werden:
https://www.dietersheim.de/communice-news/news/artikel/bebauungsplan-nr-25-solarpark-dottenheim-und-11-aenderung-des-flaechennutzungsplanes-180-1

Aus Sicht der Verwaltung beeinträchtigt die Planung die Belange des Marktes Markt Erlbach nicht.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanungen der Gemeinde Dietersheim für den Bau eines Solarparkes bei Altheim zur Kenntnis. Es werden keine Einwände dagegen erhoben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanungen der Gemeinde Dietersheim für den Bau eines Solarparkes bei Altheim zur Kenntnis. Es werden keine Einwände dagegen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

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8. Umgestaltung der Anschlussstelle der Ortsstraße Klausaurach an die Kreisstraße NEA 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 37. Marktgemeinderat 02.02.2024 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Bauausschusssitzung am 23.11.2023 wurde darüber informiert, dass das „Brechhäusla“ am westlichen Ortseingang von Klausaurach nicht ohne weiteres zu einer Bushaltestelle umgebaut werden kann und die Verwaltung und die Dorfgemeinschaft wurden vom Gremium gebeten darüber nachzudenken, wie der Bereich umgestaltet werden kann.
Die Dorfgemeinschaft hat hierzu eine Versammlung abgehalten und sich dafür ausgesprochen, dass das Gebäude abgebrochen und durch eine neue Bushaltestelle ersetzt werden soll.
Anfang der Woche fand ein Ortstermin mit dem Tiefbauamt des Landkreises, der Fa. Dienstbier, dem Bauhof und der Verwaltung statt. Dabei wurde besprochen, wie der Bereich sinnvoll umgestaltet werden kann. Das Ergebnis der Besprechung wird in der Sitzung mitgeteilt

Nach Ansicht aller Beteiligten wäre es sinnvoll, das Gebäude abzubrechen und die Verkehrsinsel etwas zu verkleinern. Auf der Verkehrsinsel kann dann ein transparentes Buswartehaus aufgestellt werden.

Klaus Adelhardt findet es schade, dass sein Vorschlag bezüglich des Busses nicht umgesetzt wurde. Er hat sich nicht für eine separate Busbucht ausgesprochen, sondern dafür, dass der Bus die Äste als Umfahrung nutzt. Michael Schlag erklärt, dass dies im Rahmen einer Verkehrsschau mit der Polizei und dem Landratsamt geprüft wurde, aufgrund der zu engen Kurvenradien aber nicht umgesetzt werden kann.
Hinsichtlich der Kosten kann noch keine Aussage getroffen werden.

Gerd Eisenbeiß stimmt der Aussage von Klaus Adelhardt zu. Er findet es positiv, dass die beiden Straßenäste erhalten bleiben.

Auch Heinz Schweigert gibt seinen beiden Vorrednern dahingehend Recht, dass aus Sicherheitsgründen ein Einfahren des Busses in die Ortschaft besser wäre.

Volker Rudolph fragt, ob das Brechhäuschen auch nicht gleich als Buswartehäuschen genutzt werden kann. Dies wurde geprüft, ist aber aufgrund der Baufälligkeit nicht möglich.
Ein Abbruch einschließlich Kauf eines neuen Häuschens sind wirtschaftlicher als die Sanierung des Gebäudes.

Beschlussvorschlag

Die Fa. Dienstbier wird beauftragt das „Brechhäusla“ am westlichen Rand von Klausaurach abzubrechen und die Verkehrsinsel etwas zu verkleinern. Sie wird außerdem beauftragt ein Buswartehäuschen aufzustellen. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt die entsprechenden Nachträge zu unterzeichnen.

Beschluss

Die Fa. Dienstbier wird beauftragt das „Brechhäusla“ am westlichen Rand von Klausaurach abzubrechen und die Verkehrsinsel etwas zu verkleinern. Sie wird außerdem beauftragt ein Buswartehäuschen aufzustellen. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt die entsprechenden Nachträge zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Information zum Stand der Dorferneuerung im Ortsteil Rimbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 37. Marktgemeinderat 02.02.2024 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am 25.01.2024 fand eine Bürgerversammlung zur geplanten Dorferneuerung Rimbach statt. Dabei wurden die Planungen zur Umgestaltung der Straßen, Plätze und zur Erneuerung der unterirdischen Infrastruktur vorgestellt und abgestimmt.
Dr. Birgit Kreß erläutert kurz die angedachten Maßnahmen. So sollen u.a. ein durchgängiger Gehweg angelegt werden, ein kleiner Aufenthaltsbereich in der Dorfmitte gestaltet werden und evtl. das sog. „Hirtenhäusla“ ertüchtigt werden, wobei sich die Dorfgemeinschaft eher für einen Abbruch ausspricht.
Den anwesenden Bürgern wurde vorab auch mitgeteilt, dass der Markt zukünftig Betreiber von Kleinkläranlagen, die ihr gefiltertes Waser in den öffentlichen Kanal einleiten, anteilsmäßig Gebühren verrechnen möchte.

Gerd Eisenbeiß bittet darum, das Votum der Rimbacher zu befolgen und das Häuschen abzubrechen. Bezüglich des Vorschlags von Städteplaner Matthias Rühl für einen Dorftreff sieht er den Nachteil, dass es in Rimbach keinen Verein gibt, der die Bewirtung übernehmen könnte.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Planungen zur Dorferneuerung Rimbach zur Kenntnis.

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10. Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte Kirchgasse 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 37. Marktgemeinderat 02.02.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Um die Realisierung der Kindertagesstätte in der Kirchgasse 15 wirtschaftlich darzustellen und zu prüfen ist die Vergabe der Planungsleistungen I und II zur Erstellung einer Kostenschätzung notwendig.
Angestrebt wird der Bau auf dem Grundstück Kirchgasse 15, welches zu Beginn des Jahres 2023 in unsere WBG Zirndorf/Markt Erlbach GmbH & Co.KG eingelegt wurde.  Gerne könnte das Projekt über unsere eigene Gesellschaft umgesetzt werden.

Um eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes und weitere notwendige Schritte einleiten zu können, bildet die Kostenschätzung aus der LP II die Grundlage. 
Da die Machbarkeitsstudie bereits von den Architekten Wirsching & Madinger GmbH, Architekten und Ingenieure, erstellt wurde, soll die Kostenschätzung ebenfalls über das Architekturbüro erfolgen.

Klaus Adelhardt moniert, dass keine weiteren Angebote eingeholt wurden und möchte wissen, warum der Punkt nicht in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wird und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Michael Schlag erklärt, dass kein weiteres Büro angefragt wurde, da Wirsching und Madinger durch die Machbarkeitsstudie schon Detailwissen besitzen, welches in den LP I und II genutzt werden kann.
Aufgrund der Tatsache, dass nicht über mehrere Angebote diskutiert und entschieden werden muss, erübrigt sich die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung. Die Kosten werden auf ca. 50.000 Euro geschätzt.

Christina Nüssel bittet darum, zukünftig mehrere Angebote einzuholen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt das Büro Wirsching und Madinger GmbH, Architekten und Ingenieure, mit der Leistungsphase I und II für den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte auf der Kirchgasse 15 zu beauftragen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt das Büro Wirsching und Madinger GmbH, Architekten und Ingenieure, mit der Leistungsphase I und II für den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte auf der Kirchgasse 15 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 37. Marktgemeinderat 02.02.2024 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Christina Nüssel möchte wissen, ob im Wegfeld-Kindergarten aufgrund des Wasserschadens eine größere Sanierung ansteht.
Dies ist nicht der Fall. Neben der Behebung der Schäden werden neue Leitungen für Warmwasser installiert und in zwei Bädern werden die Böden und Toiletten getauscht.
Für den rückwärtigen Zugang zum Gebäude wird ein Weg gepflastert, die Ausführung erfolgt evtl. mit Rasengittersteinen, wogegen sich Klaus Adelhardt deutlich ausspricht.

Des Weiteren findet sie die Terminierung der Bürgerversammlungen aufgrund möglicher Glätte und Schneefalls unglücklich, ein Termin im April oder Mai wäre besser gewesen.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass diese mögliche Gefahr auch bisher bei den Versammlungen Ende November bestand und dass im späten Frühjahr einfach zu viele andere Veranstaltungen stattfinden.

Volker Rudolph möchte wissen, ob das neue Heizkraftwerk schon in Betrieb ist. Am 12.02.2024 wird ein Probelauf durchgeführt, danach soll es in Betrieb gehen.

Wolfgang Stotz bittet darum, im Hagenhofer Weg aus ortsauswärtiger Fahrtrichtung kommend das Geschwindigkeitsdisplay anzubringen.

Datenstand vom 28.03.2024 14:32 Uhr