Datum: 28.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 für die Simon-Frühwald-Straße
2 Bauantrag zur Errichtung von Unterkünften an der Simon-Frühwald-Straße
3 Bauantrag zur Errichtung von Unterkünften an der Frankenstraße
4 Bauleitplanung des Marktes Ipsheim zum Bau eines Solarparks an der ST 2252

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1. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 für die Simon-Frühwald-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 28.12.2023 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bereich an der Simon-Frühwald-Straße ist als sogenannter unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB einzuschätzen. Demnach ist das Spektrum der hier zulässigen Bauvorhaben auch deutlich größer als in beplanten Bereichen.
Hinzu kommt in diesem Bereich auch der Umstand, dass die Grundstücke teils bis zu 70 m in die Tiefe reichen, so dass auch eine Bebauung in zweiter Reihe möglich ist. Auch der Bau größerer Baukörper wäre hier zulässig.

Nachdem es in der Vergangenheit schon mehrfach Anfragen nach teils auch massiver Bebauung in zweiter Reihe gegeben hat, die wegen ihrer Größe zu Konflikten in der Nachbarschaft führen können, ist es aus Sicht der Verwaltung geboten, dass die Marktgemeinde hier steuernd eingreift und den Bereich mit einem Bebauungsplan überplant.
In diesem Zusammenhang sollte ein „reines Wohngebiet“ festgesetzt und das Maß der baulichen Nutzung limitiert werden. Darüber hinaus sollten auch Festsetzungen zur Erschließung und zur Anzahl der Stellplätze getroffen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Bereiches zu gewährleisten.

Da die Fläche im Innenbereich liegt und der Bereich im Verhältnis relativ klein ist, bietet sich ein Aufstellungsverfahren nach 13a BauGB an. Der Geltungsbereich der Planung ist in der Anlage dargestellt.

Volker Rudolph wird einem Bebauungsplan zustimmen, wenn dieser keine negativen Folgen für die aktuellen Eigentümer hat. Für diese muss der „Status quo“ erhalten bleiben, neue größere Bauvorhaben sollten abgerechnet werden.

Klaus Adelhardt bittet um eine genaue Abwägung. Bei zu vielen Unwägbarkeiten oder Belastungen für die Grundstückseigentümer muss die Planung notfalls wieder verworfen werden.

Christina Nüssel möchte wissen, ob für die Eigentümer ein Bestandsschutz greift. Diesen gibt es im kommunalen Abgabenrecht nicht.

Auf Nachfrage von Heinz Schweigert bezüglich einer Tiefenbegrenzung erklärt Michael Schlag, dass dies geprüft wird.

Beschlussvorschlag

1. Für den von der Verwaltung vorgeschlagenen Geltungsbereich an der Simon-Frühwald-Straße wird ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 37 gefasst. 
2. In dem Bebauungsplan soll ein reines Wohngebiet ausgewiesen werden und das Maß der baulichen Nutzung und auch weitere Festsetzungen, die zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Gebietes erforderlich sind, sollen festgelegt werden.

3. Das Aufstellungsverfahren soll nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt einen Planungsentwurf zu erarbeiten und diesen zur Abstimmung vorzulegen.

Beschluss

1. Für den von der Verwaltung vorgeschlagenen Geltungsbereich an der Simon-Frühwald-Straße wird ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 37 gefasst. 
2. In dem Bebauungsplan soll ein reines Wohngebiet ausgewiesen werden und das Maß der baulichen Nutzung und auch weitere Festsetzungen, die zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Gebietes erforderlich sind, sollen festgelegt werden.

3. Das Aufstellungsverfahren soll nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt einen Planungsentwurf zu erarbeiten und diesen zur Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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2. Bauantrag zur Errichtung von Unterkünften an der Simon-Frühwald-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 28.12.2023 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für die Simon-Frühwald-Straße wurde ein Bauantrag für den Bau einer temporären Flüchtlingsunterkunft für die Unterbringung von 26 Personen eingereicht. Zu diesem Zweck sollen Container für Unterbringung, Küche, Sanitär, Waschen und Sozialräume errichtet werden. Die Container nehmen einen Großteil der Grundstücksfläche ein.
Die Pläne werden in der Sitzung vorgelegt. Ein Lageplan liegt zudem in der Anlage bei.

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Der Bereich ist als sogenanntes „reines Wohngebiet“ nach § 3 BauNVO einzuschätzen. Das Vorhaben ist eine Anlage für soziale Zwecke. Solche sozialen Einrichtungen sind in einem reinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässig. 

Das Bauvorhaben wäre zulässig, wenn es sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung einfügt, die Art der baulichen Nutzung in einem reinen Wohngebiet allgemein zulässig wäre und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert, hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Bauvorhaben aber nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, da die Grundflächenzahl durch die hohe Versiegelung weit über das hinausgeht, was in der näheren Umgebung vorhanden ist. Darüber hinaus wäre es in einem reinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässig.

Eine Ausnahme oder Befreiung darf gemäß § 31 (2) BauGB zwar zur Unterbringung von Flüchtlingen erteilt werden, aber auch nur dann, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Aus Sicht der Verwaltung müssen in der speziellen räumlichen Situation in der Simon-Frühwald-Straße die nachbarlichen Interessen besonders gewürdigt werden. Der Bau von so vielen Containern zur Flüchtlingsunterbringung direkt in einem reinen Wohngebiet birgt sozialen Sprengstoff und sorgt bei vielen Bürgern aus verschiedenen Gründen für Unbehagen. Diese Bedenken können nicht ohne weiteres ignoriert werden. Solche Flüchtlingsunterkünfte sollten eher in weniger sensiblen Bereichen im Gemeindegebiet untergebracht werden.

Daher ist das Bauvorhaben insgesamt planungsrechtlich unzulässig und das gemeindliche Einvernehmen sollte verweigert werden.

Anmerkung: Da der Diskussionsverlauf überwiegend die Frankenstraße und Grundsätzliches betroffen hat sind alle Wortbeiträge unter TOP 3 erfasst.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau von Unterkünften an der Simon-Frühwald-Straße auf dem Flst. 408/11, Gemarkung Markt Erlbach, wird verweigert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau von Unterkünften an der Simon-Frühwald-Straße auf dem Flst. 408/11, Gemarkung Markt Erlbach, wird verweigert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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3. Bauantrag zur Errichtung von Unterkünften an der Frankenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 28.12.2023 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zur Unterbringung von Flüchtlingen wurden in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit dem Landratsamt und einem Investor geführt, um eine Fläche zu finden, die hinsichtlich der Nachbarschaft weniger Konflikte birgt als die ursprünglich geplante Fläche an der Simon-Frühwald-Straße.
Es wurden verschiedene Varianten durchgespielt und diverse Flächen auf ihre Eignung geprüft und im Ergebnis konnte eine Fläche an der Frankenstraße ausfindig gemacht werden (gegenüber des Bauhofgeländes), die aus Sicht der Verwaltung den besten Kompromiss hinsichtlich Lage, Erschließung, Verfügbarkeit und Nachbarschaft darstellt.

Die Fläche liegt in einem festgesetzten Gewerbe- bzw. Industriegebiet und hier sind Anlagen für soziale Zwecke ausnahmsweise zulässig. Die erforderliche Ausnahme kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und insbesondere auch die nachbarlichen Interessen an dieser Stelle weniger stark zu gewichten sind.

Der Investor hat angekündigt, dass er in Rücksprache mit dem Landratsamt auf der Fläche Wohn- und Funktionscontainer für insgesamt 40 Flüchtlinge aufstellen möchte
und bittet die Marktgemeinde um die Erteilung des Einvernehmens zu diesem Vorhaben.

Um sicherzustellen, dass nicht zwei, sondern nur eine Flüchtlingsunterkunft in Markt Erlbach gebaut wird, sollte die Erteilung des Einvernehmens aber nur unter der Voraussetzung erteilt werden, dass der Investor seinen Bauantrag für die Simon-Frühwald-Straße wieder zurücknimmt.

Volker Rudolph möchte wissen, ob die Personen, die zu uns kommen sollen, in Scheinfeld arbeiten, wenn ja, wie sie dann von Markt Erlbach aus dorthin gelangen und wo die Container platziert werden sollen.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Personen nicht zwingend in Scheinfeld arbeiten. Sie werden teilweise in Kleinbussen zu ihrem jeweiligen Arbeitgeber gefahren. Die Firma Breitsamer hat bereits signalisiert, dass sie auch Personen einstellen würde, wenn die Voraussetzungen für die Stelle passen.
Der finale Standort für die Container ist noch nicht entschieden.

Klaus Adelhardt erklärt, dass wir als Markt helfen müssen. Er spricht sich jedoch dafür aus, dass nicht nur junge Männer, sondern auch Familien untergebracht werden sollen, um die Situation für umliegende Anwohner so verträglich wie möglich zu gestalten.
Er spricht sich dafür aus, die Lage der Container festzusetzen und nicht an der südwestlichen Ecke zu genehmigen.
Weiterhin fragt er, ab wann die Flüchtlinge eine Arbeit aufnehmen dürfen, welche Handhabe wir bei einer Störung der Ordnung haben und ob es eine Sonderregelung für Lärmschutz gibt.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass drei Monate ab der ersten behördlichen Erfassung in Deutschland die Arbeitsaufnahme möglich ist. Im Hinblick auf Familien hat sich die örtliche Schulleitung ganz klar dagegen ausgesprochen, da keine weiteren Flüchtlingskinder mehr betreut werden können. Auch in den Kindertagesstätten sind keine freien Plätze vorhanden.
Für ordnungsgemäße Zustände vor Ort sind ausschließlich das Landratsamt und die Betreiber vor Ort verantwortlich, auch wenn die Polizei im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten Präsenz zeigen wird.
Hinsichtlich Lärmemissionen als auch-immissionen gibt es keine besonderen Auflagen, da wir uns baurechtlich in einem Gewerbegebiet befinden.
Es besteht auch keine Möglichkeit, den genauen Standort festzusetzen, wir können lediglich den eindringlichen Wunsch äußern, dass die weitestmögliche Entfernung von der Wohnbebauung gewählt wird. Wenn es aber keine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten gibt und der Druck auf den Landkreis weiterhin hoch bleibt wird das Landratsamt als letztes Mittel auf Turnhallen zurückgreifen müssen, was aber zu noch mehr Unmut und Unverständnis führen wird.

Auch Paul Hegendörfer sieht die Not des Landratsamtes und bekennt sich zu einer Hilfe unsererseits. Er sieht jedoch den Bauantrag für die Simon-Frühwald-Straße als bessere Alternative an, da es sich um das Privatgrundstück der Betreiber handelt und dem Markt dadurch keine Kosten entstehen.
Seine Nachfrage, ob hinsichtlich der Frankenstraße im Vorfeld mit der Freiwilligen Feuerwehr gesprochen wurde, verneint Dr. Birgit Kreß, da dies nicht erforderlich sei, da die Belange der Feuerwehr nicht beeinträchtigt werden.

Wolfgang Stotz weiß um die Verpflichtung des Marktes zur Hilfe, bittet aber zu bedenken, dass 40 Personen in der Frankenstraße fast zu viele sind, dass auch hier nachbarschaftliche Interessen gewahrt werden müssen und dass eine Wertminderung der Grundstücke einsetzt.
Er hofft, dass es an der Kirchweih zu keinen Problemen kommt.
Die Grundstückswertminderung erscheint sehr fraglich und ist kaum belegbar. Für den Zeitraum der Kirchweih wird ein gesonderter Sicherheitsdienst durch den Betreiber engagiert.
Michael Schlag referiert kurz über die Tatbestandsmerkmale der unterschiedlichen Arten der baulichen Nutzung nach der Baunutzungsverordnung und erklärt, dass eine Beurteilung des Sachverhalts rein nach dem Baurecht zu erfolgen hat.

Rudolf Born sieht die Aufstellung der Container in der Frankenstraße unproblematischer als in der Simon-Frühwald-Straße und befürwortet dieses Alternativangebot, da das Landratsamt unsere Nichterteilung des Einvernehmens in der Simon-Frühwald-Straße wahrscheinlich ersetzen würde.
Es steht jedoch außer Frage, dass die Container optisch nicht ansprechend sind und grundsätzlich keine schöne Unterbringungsmöglichkeit darstellen.

Auf Nachfrage von Christina Nüssel, ob bei den anderen Unterkünften des Betreibers Probleme bekannt sind und ob 40 Personen die Obergrenze sind, erklärt Dr. Birgit Kreß, dass es bisher keine Probleme gibt. In Summe werden es wahrscheinlich keine 40 Personen sein, es wird aber diese Anzahl an Betten geschaffen.

Christine Hildner, die die Fläche in der Frankenstraße bewirtschaftet, würde es begrüßen, wenn diese nicht zerschnitten wird, sondern sich die Container an bestehende Bauwerke anschließen.
Zudem plädiert sie für die Errichtung von Freiflächen außerhalb der Container, auf denen sich die untergebrachten Personen in den warmen Monaten aufhalten können.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat stimmt dem geplanten Bau einer zeitlich, auf drei Jahre ab Nutzungsaufnahme, begrenzten Unterkunft für die Unterbringung von bis zu 40 schutzsuchenden Flüchtlingen im westlichen Teil des Flst. 269, Gemarkung Markt Erlbach, möglichst nahe an der bestehenden Solar-Thermie-Anlage positioniert, zu.
Die entlang der Frankenstraße bestehenden Flächen für die Freiwillige Feuerwehr dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt das dafür erforderliche gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB umgehend zu erteilen, sobald der Bauherr den entsprechenden Bauantrag eingereicht hat und darüber hinaus auch seinen Bauantrag für eine Unterkunft auf dem Flst. 408/11, Gemarkung Markt Erlbach, zurückgenommen hat.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat stimmt dem geplanten Bau einer zeitlich, auf drei Jahre ab Nutzungsaufnahme, begrenzten Unterkunft für die Unterbringung von bis zu 40 schutzsuchenden Flüchtlingen im westlichen Teil des Flst. 269, Gemarkung Markt Erlbach, möglichst nahe an der bestehenden Solar-Thermie-Anlage positioniert, zu.
Die entlang der Frankenstraße bestehenden Flächen für die Freiwillige Feuerwehr dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt das dafür erforderliche gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB umgehend zu erteilen, sobald der Bauherr den entsprechenden Bauantrag eingereicht hat und darüber hinaus auch seinen Bauantrag für eine Unterkunft auf dem Flst. 408/11, Gemarkung Markt Erlbach, zurückgenommen hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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4. Bauleitplanung des Marktes Ipsheim zum Bau eines Solarparks an der ST 2252

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 36. Marktgemeinderat 28.12.2023 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Markt Ipsheim plant die Ausweisung einer Fläche für eine große Freiflächenphotovoltaikanlage. Hierzu wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert.
Die Planunterlagen dazu können unter dem folgenden Link eingesehen werden:
https://www.ipsheim.de/aktuell/bekanntmachungen

Der Geltungsbereich der Planung umfasst eine etwa 23 ha große Fläche zwischen den Ortsteilen Mailheim und Lenkersheim, die sich an der Staatsstraße 2252 befindet.
Der Geltungsbereich ist mehr als 2 km von unserem Gemeindegebiet entfernt und von keinem Punkt unseres Gemeindegebietes aus zu sehen. 
Die Belange des Marktes Markt Erlbach sind daher nicht durch die Planung betroffen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanung des Marktes Ipsheim zur Kenntnis. Da die Planung die Belange des Marktes Markt Erlbach nicht beeinträchtigt, werden keine Einwände dagegen erhoben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanung des Marktes Ipsheim zur Kenntnis. Da die Planung die Belange des Marktes Markt Erlbach nicht beeinträchtigt, werden keine Einwände dagegen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

Datenstand vom 31.01.2024 14:36 Uhr