Datum: 08.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates
2 Bericht der ersten Bürgermeisterin
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
4 Errichtung von zwei Windenergieanlagen zwischen Linden und Hagenhofen
5 Gemeinde- und Ortsverbindungsstraße Losaurach - Erweiterung des Ausbaubereiches
6 Beschaffung eines gebrauchten Drehleiterfahrzeuges für die Stützpunktwehr Markt Erlbach
7 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 08.03.2024 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 37. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.02.2024 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 37. öffentliche Sitzung vom 02.02.2024.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 37. öffentliche Sitzung vom 02.02.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 08.03.2024 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Im Medic-Center in der Neuen Straße ist ab sofort eine Kinderärztin ansässig, die zweimal pro Woche Sprechstunde hat.
2) Das Freilandmuseum Bad Windsheim hat Interesse am „Brechhäuschen“ von Klausaurach und wird dieses in Kürze begutachten, ob es im Freigelände in Bad Windsheim aufgebaut werden kann.
3) Beim Heimatfilmabend am 03.03.2024 wurden 923,69 Euro für die Bürgerstiftung gespendet.
4) Der Familienstützpunkt in Emskirchen plant in den nächsten Wochen und Monaten mehrere Aktivitäten und Veranstaltungen. Näheres dazu kann aus der Tagespresse entnommen werden.

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 08.03.2024 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.02.2024 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:

TOP 13 – Vergabe der Planungsleistungen für den Bereich am Neuen Weiher (Wohnmobilstellplatz und Grünanlagen)

1. Die Planungsleistungen für den Bereich am Neuen Weiher sollen an das Büro Christofori (Heilsbronn) gemäß Honorarangebot vom 12.01.2024 in Höhe von 49.205,13 € brutto vergeben werden. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 – 4 beauftragt. Wenn die Förderzusage der LAG-Rangau (LEADER) für das Projekt vorliegt, sollen die Leistungsphasen 5 – 9 abgerufen werden. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

2. Sobald ein Planentwurf des Ingenieurbüros erarbeitet wurde, soll dieser dem Gremium zur Zustimmung vorgelegt werden. 

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4. Errichtung von zwei Windenergieanlagen zwischen Linden und Hagenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 08.03.2024 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma Naturenergie Zeilinger plant die Errichtung von zwei Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils 230 m zwischen Linden und Hagenhofen. Ein Lageplan liegt in der Anlage bei.
Die Anlagen sind privilegiert im Sinne des § 35 (1) BauGB und die Errichtung ist demnach zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist.
Die Flächen sind im Regionalplan als sogenannte Vorranggebiete für Windkraftanlagen vorgesehen (WK 70 und WK 70a) und andere öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die erforderliche Erschließung wird zudem gesichert.
Daher kann das gemeindliche Einvernehmen dazu auch erteilt werden. 

Da die Windkraftanlagen auch nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden müssen, muss die Gemeinde in diesem Falle auch eine Stellungnahme nach dem BImSchG zu dem Vorhaben abgeben.
Die Windkraftanlagen sind 1.000 m bzw. 1.400 m von der nächsten Wohnbebauung (Linden) entfernt. Daher sind keine unzumutbaren Lärmemissionen und Schattenwürfe zu erwarten.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau von zwei Windkraftanlagen zwischen Linden und Hagenhofen wird erteilt.
2. Im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach BImSchG werden keine Einwände durch die Marktgemeinde gegen das Vorhaben erhoben.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau von zwei Windkraftanlagen zwischen Linden und Hagenhofen wird erteilt.
2. Im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach BImSchG werden keine Einwände durch die Marktgemeinde gegen das Vorhaben erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Gemeinde- und Ortsverbindungsstraße Losaurach - Erweiterung des Ausbaubereiches

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 08.03.2024 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Ingenieurbüro Inrotec hat eine Bestandsaufnahme der Gemeindeverbindungs- und Ortsstraße Losaurach durchgeführt. Außerdem fand eine Besprechung mit der Abfallwirtschaft des Landkreises statt, um auszuloten, wohin der bei den Bauarbeiten anfallende Aushub und der mit Teer belastete Asphalt entsorgt werden kann.
Das Ingenieurbüro Inrotec hat zu Recht angemerkt, dass auch die Ortsstraße zwischen dem südlichen Ortseingang von Losaurach und der Brücke sehr stark beschädigt ist und in dem Zuge auch erneuert werden sollte.
Das Büro Inrotec hat die Kosten grob ermittelt und schätzt die Maßnahme auf ca. 400.000 Euro.

Dr. Birgit Kreß war im ersten Moment über die Höhe der Kosten negativ überrascht. Bei einer Umsetzung könnte man jedoch den gesamten Straßenzug von Nord nach Süd sanieren und im Gegensatz zu anderen Ortsteilen ist hier keine Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen erforderlich.

Georg Zeilinger erinnert daran, dass sich der Bau- und Umweltausschuss vor Ort die andere Straßenseite angesehen hat und sich für eine Sanierung des Teilabschnitts in nördliche Richtung ausgesprochen hat. Zudem gibt es Straßen auf unserer Liste, die deutlich schlechter sind. Der Abschnitt nach Süden hat für ihn keine Priorität.

Heinz Schweigert hingegen sieht den Zustand der Straße als schlecht an und spricht sich für eine Sanierung aus. Grundsätzlich sollte mehr Geld in die Sanierung unserer Straßen investiert werden.

Werner Stieglitz erinnert an unsere Prioritätenliste, von der die Verwaltung nicht abweichen sollte.

Christina Nüssel möchte wissen, welcher Ansatz im Haushalt für den Straßenunterhalt vorgesehen ist. Für die GVS Oberulsenbach-Mosbach sind 350.000 Euro eingestellt, für die Umgestaltung der Windsheimer Straße ein Ansatz für Planungs- und Ingenierukosten und für Eschenbach eine Vormerkung für Straßenbaumaßnahmen rund um das genossenschaftliche Nahwärmenetz.

Steffen Bien spricht sich dafür aus, nochmal einen Plan mit allen zu sanierenden Straßen zu erstellen. 
Dieser ist bereits vorhanden und wird abgearbeitet.

Gerd Eisenbeiß stimmt Georg Zeilinger zu und nennt die Ortsdurchfahrt von Hagenhofen als Beispiel für eine noch schlechtere Straße.

Für Matthias Meth ist diese zusätzliche Summe sehr viel Geld, aber dann wären die Straßen in Losaurach für die nächsten Jahrzehnte abgearbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Gemeindeverbindungs- und Ortsstraße Losaurach im Bereich zwischen der Fa. Gubesch und dem südlichen Ortseingang von Losaurach erneuert werden soll.  Die Arbeiten sollen 2024 geplant und für 2025 ausgeschrieben werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Gemeindeverbindungs- und Ortsstraße Losaurach im Bereich zwischen der Fa. Gubesch und dem südlichen Ortseingang von Losaurach erneuert werden soll.  Die Arbeiten sollen 2024 geplant und für 2025 ausgeschrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 8

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6. Beschaffung eines gebrauchten Drehleiterfahrzeuges für die Stützpunktwehr Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 08.03.2024 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In den letzten Jahren hat sich unsere Stützpunktwehr immer wieder mit dem Thema „Drehleiterfahrzeug“ befasst. Seit mehreren Wochen ist die Verwaltung mit den Kommandanten in einem engen Austausch bezüglich der Beschaffung einer Drehleiter.
Bei allen Beteiligten herrscht Einigkeit, dass eine Beschaffung analog dem Emskirchener Modell erfolgen soll, d.h. dass eine gebrauchte Drehleiter in sehr gut erhaltenem Zustand erworben wird.

Auf unterschiedlichen Portalen stehen immer wieder Fahrzeuge zur Verfügung, die unsere Anforderungen erfüllen. Aktuell wird auf www.zoll-auktion.de eine Drehleiter angeboten, mit der sich unsere Feuerwehrführung intensiv auseinandergesetzt hat.
Die Auktion endet am Dienstag, den 05.03.2024 um 9:30 Uhr. Das Startgebot liegt bei 90.000 Euro. Um realistische Chancen auf den Zuschlag für dieses Fahrzeug zu haben, sollte ein Gebot von 130.000 Euro abgegeben werden.

Grundsätzlich muss bei der Beschaffung einer DLK (Drehleiter mit Korb) Folgendes berücksichtigt werden:
1) Zusätzlich wird für Beladung und Funk eine Summe von ca. 15.000 Euro fällig.
2) Für die sog. 10- bzw. 20-Jahresprüfung ist mit Kosten von 30.000 Euro bzw. 45.000 Euro zu rechnen. 
3) Für eine Ausbildung zum Drehleitermaschinisten stehen bis zu 15 Kameraden bereit, davon sind 5 Bauhofmitarbeiter vorgesehen.  Die Ausbildung würde bei einem Kauf schnellstmöglich direkt vor Ort organisiert werden. Ob wir kurzfristig einen solchen Lehrgang bekommen ist nicht sicher. Möglicherweise steht die Leiter erst einmal da, ohne dass sie zum Einsatz kommt.
4) Zu bedenken ist auch, dass wir mit der Anmeldung einer Drehleiter künftig auch zu viel mehr Einsätzen gerufen werden. Untertags bedeutet dies, dass vor allem unsere Bauhofmannschaft gefragt sein wird.
5) Mit dem Landratsamt wird geklärt, ob es einen (freiwilligen) Zuschuss des Landkreises gibt. Eine staatliche Förderung seitens der Regierung von Mittelfranken ist ausgeschlossen.

Sollten wir den Zuschlag für das Fahrzeug erhalten, fällt die Abgabe des Gebotes dringliche Anordnung bzw. unaufschiebbares Geschäft der ersten Bürgermeisterin nach Art. 37 Abs. 3 GO.
Eine nachträgliche Genehmigung durch den Marktgemeinderat wäre nicht zwingend erforderlich, lediglich die Bekanntgabe des Sachverhalts.

Dr. Birgit Kreß berichtet, dass der meistbietende Käufer mehr als 80.000 Euro über unserem Gebot lag, das in der Fraktionssprechersitzung gemeinsam festgelegt wurde.
Ein Beschluss ist somit entbehrlich.

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 38. Marktgemeinderat 08.03.2024 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortbeiträge.

Datenstand vom 28.03.2024 14:27 Uhr