Datum: 05.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.03.2024
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.03.2024
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2024
5 Machbarkeitsstudie zum Rathaus - Auswahl einer Variante zur Umsetzung
6 Neubau einer Feuerungsstätte am Stolzweg in Eschenbach
7 Umbenennung der Hauptstraße im Ortsteil Linden
8 Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Neuen Straße in Markt Erlbach
9 Ortsumgehung Linden - Stellungnahme zum Planentwurf
10 Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der Europawahl und der Landratswahl
11 Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Eschenbach
12 Antrag auf Verwendung des gemeindlichen Wappens durch den JCEW 1920 Markt Erlbach
13 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 05.04.2024 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 38. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.03.2024 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 38. öffentliche Sitzung vom 08.03.2024.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 38. öffentliche Sitzung vom 08.03.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 05.04.2024 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.03.2024 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 9 – Feuerwehrhaus Jobstgreuth – Vergabe der Arbeiten für die Außenanlagen
Der Auftrag für Außenanlagen am Feuerwehrhaus in Jobstgreuth wird an die Firma Müller Zaubergärtner (Langenzenn) zum Angebotspreis von 57.677,16 € brutto vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Auftrag zu unterzeichnen.

TOP 10 – Waldkindergarten – Auftragsvergabe zur Bestellung der Wagen
Der Auftrag zur Herstellung und Lieferung von zwei Bauwagen für den Waldkindergarten wird an die Firma Martens Forsttechnik aus Bensheim zum Angebotspreis von 233.668,40 Euro brutto inklusive Aufbau vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 05.04.2024 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Am morgigen Samstag, den 06.04.2024 findet ab 9:00 am Feuerwehrgerätehaus und in den Ortsteilen unsere Müllsammelaktion „Markt Erlbach ist putz-munter“ statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung.
2) Die Baugenehmigung für den Waldkindergarten liegt vor. Die evangelische Kirche als Träger der Einrichtung hat sich für den Namen „Evangelischer Kindergarten Abenteuerwald“ entschieden.
3) Am Panazolplatz hat der Bauhof das Windspiel aufgestellt, das uns Erwin Tiefel zu unserer französischen Städtepartnerschaft geschenkt hat. Dafür ganz herzlichen Dank!
4) Der Bauantrag zum Bau von Wohncontainern für die Unterbringung von Geflüchteten an der Simon-Frühwald-Straße wurde vom Bauherrn zurückgezogen. Der Bauantrag für die Wohncontainer an der Frankenstraße ist vom Landratsamt genehmigt worden und liegt vor.
5) Am Freitag, den 19.04.2024 findet in der Rangauhalle ein gemeinsames Konzert des Jugendorchesters aus Panazol mit dem Rangau-Musikzug statt.
6) Die beiden Mehrfamilienhäuser von Wolfgang Heffner, Manfred Müller und Thomas Feuerlein im Zennhäuser Weg 5a sind als positives Beispiel für energiefreundliche Gebäude mit Mieterstrom in einer Broschüre des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung aufgenommen worden.
7) Für das von der Feuerwehrschule Würzburg ausgeschriebene Tragkraftspritzenfahrzeug, für das wir ein Gebot für die FF Eschenbach abgegeben haben, erhielten wir leider nicht den Zuschlag.
8) Für die beiden Windräder der Naturenergie Zeilinger im Bereich südöstlich von Linden wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (und zugleich Baugenehmigung) erteilt.

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4. Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 05.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 sind im Ratsinformationssystem hinterlegt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seinen Sitzungen am 20.12.2023 und 12.03.2024 den Haushalt vorberaten.

Die Reden von Dr. Birgit Kreß, Andrea Tiefel, Christina Nüssel und Rudolf Born sind als Anlage zu diesem TOP hinterlegt.

Volker Rudolph bedankt sich bei Andrea Tiefel und der Verwaltung für die Erstellung des Haushalts, mit dem eine gute Arbeitsgrundlage für den Marktgemeinderat geschaffen wurde. Die bevorstehenden Investitionen können gut finanziert werden und eventuelle Schulden sind nicht zwingend negativ zu sehen, da man im Gegenzug Werte schafft.
Natürlich müssen alle Ausgaben mit Bedacht getätigt werden, man muss jedoch keinen strikten Sparkurs fahren.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 in der vorgelegten Form zu verabschieden. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.950.000 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.650.000 Euro ab.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat den Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 sowie den Stellenplan für das Jahr 2024 in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 in der vorgelegten Form zu verabschieden. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.950.000 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.650.000 Euro ab.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat den Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 sowie den Stellenplan für das Jahr 2024 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Machbarkeitsstudie zum Rathaus - Auswahl einer Variante zur Umsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 05.04.2024 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Büro Wirsching und Madinger hat bereits im vergangenen Jahr seine Machbarkeitsstudie zum Rathaus beendet und der Marktgemeinderat hat aus den vier vorgeschlagenen Varianten bereits zwei ausgeschieden.
In der engeren Wahl sind nun noch die beiden folgenden Varianten:

Variante 1
Instandsetzung und Erweiterung des bestehenden Rathauses Neue Straße 16

Variante 4
Instandsetzung des historischen Rathauses in der Hauptstraße und Errichtung eines Ergänzungsbaus

Beide Varianten haben Vorzüge und Nachteile und in der Anlage sind auch noch einmal die entsprechenden Auszüge aus der Machbarkeitsstudie dazu beigelegt.
Vor einigen Wochen fand zudem eine Besichtigung benachbarter Rathäuser statt, um aus den Erfahrungen anderer Gemeinden zu lernen. Dabei wurden die Rathäuser in Wilhermsdorf, Langenzenn und Uehlfeld besichtigt.

Die Mitarbeiter der Verwaltung wurden auch anonym befragt, welche Variante sie bevorzugen würden und diese haben sich mit großer Mehrheit für die Variante 4 ausgesprochen.

Nachdem inzwischen lang und breit über das Für und Wider diskutiert und alle wichtigen Informationen erhoben wurden, ist es nun an der Zeit, eine wegweisende Entscheidung zu treffen, welche Variante in den kommenden Jahren tatsächlich umgesetzt werden soll.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass folgende Variante der Machbarkeitsstudie zum Rathaus umgesetzt werden soll: …………
2. Die Verwaltung wird beauftragt Varianten zur Umsetzung des Projektes zu ermitteln (z.B. Mietkauf, Bauträger, WBG……) und zur Entscheidung vorzulegen.
3. Die Verwaltung wird außerdem auch beauftragt einen möglichen Zeitplan für die Umsetzung zu erarbeiten und passende Förderprogramme zu recherchieren.

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6. Neubau einer Feuerungsstätte am Stolzweg in Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 05.04.2024 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für das geplante genossenschaftliche Nahwärmenetz im Ortsteil Eschenbach soll ein Heizkraftwerk (Hackschnitzel) im Bereich zwischen Stolzweg und Fürther Straße errichtet werden.

Die Fläche befindet sich aktuell im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB. Das Bauvorhaben gehört aber zu den nach § 35 (1) BauGB privilegierten Vorhaben.

Es ist daher zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben voraussichtlich nicht entgegen. Ein Wasser- und ein Schmutzwasseranschluss sind nach Aussage des Bauherren nicht erforderlich, aber hinsichtlich der Zufahrt muss eine Regelung zum Bau und Unterhalt getroffen werden.

Die Zufahrt soll in Richtung Fürther Straße erfolgen. Dazu muss der bestehende Straßengraben verrohrt werden. Die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der Zufahrt und der Grabenverrohrung muss der Bauherr tragen. Hierzu ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung erforderlich.

Wenn dieser Punkt erfüllt sind, dann kann das Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Feuerungsstätte auf dem Flst. 308, Gemarkung Eschenbach, wird unter der folgenden Auflage erteilt:
Für die Herstellung einer Zufahrt zur Fürther Straße ist eine Vereinbarung mit dem Bauherren abzuschließen. Hierin muss sich der Bauherr verpflichten die erforderliche Zufahrt und Grabenverrohrung auf eigene Kosten herzustellen und auf Dauer zu unterhalten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Feuerungsstätte auf dem Flst. 308, Gemarkung Eschenbach, wird unter der folgenden Auflage erteilt:
Für die Herstellung einer Zufahrt zur Fürther Straße ist eine Vereinbarung mit dem Bauherren abzuschließen. Hierin muss sich der Bauherr verpflichten die erforderliche Zufahrt und Grabenverrohrung auf eigene Kosten herzustellen und auf Dauer zu unterhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Umbenennung der Hauptstraße im Ortsteil Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 05.04.2024 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Ausgangssituation für die Umbenennung der Hauptstraße in Linden dürfte allen bekannt sein und ist seit vielen Jahren und Jahrzehnten ein oft diskutiertes Thema, insbesondere auf den Bürgerversammlungen in Linden. 
Bei der diesjährigen Bürgerversammlung hat die Verwaltung das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Folgende Probleme liegen aufgrund der beiden Hauptstraßen zugrunde:
- Fehlleitung von Fahrzeugen über die Navigationssysteme
- Nahezu täglich fehlerhafte Zustellung von Briefen, Paketen, Warenanlieferungen usw.
- Größtes Problem: falsche Anfahrt bei einem medizinischen Notfall

Eine Gegenüberstellung der beiden Hauptstraßen ergibt folgendes Bild (Stand zum 19.02.2024):


Linden
Markt Erlbach
Straßenlänge
815 m
535 m
Anwesen
58
64
Einwohner
155
244
Gewerbebetriebe
4
38










Die Umbenennung einer Straße ist ein Verwaltungsakt und ist in Art. 52 Abs. 1 des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG) geregelt. Die Entscheidung hierüber trifft der Marktgemeinderat, § 2 Nr. 21 unserer Geschäftsordnung.
Es dürfen keine Namen verwendet werden, die mit bestehenden Straßen verwechselt werden können (deswegen ja die Umbenennung), zudem soll er kurz, einfach und verständlich sein.
Da die betroffenen Anwohner gehört werden sollen, hat Friedrich Täuber eine Umfrage mit einer Vielzahl an Vorschlägen durchgeführt. Bei einer ersten Abstimmung haben sich folgende drei Favoriten ergeben, über die bis 03.04.2024 eine erneute Abstimmung erfolgt, das Ergebnis liegt bis zur Fraktionssprechersitzung vor:
(Alte) Dorfstraße
Lindenstraße
Lindener Straße

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Namen. Aus Sicht der Verwaltung sollte jedoch dem Mehrheitsvotum der Anwohner gefolgt werden.

Nach der heutigen Beschlussfassung beschafft der Bauhof neue Straßennamensschilder. Die Ermittlung, welche Schilder an welcher Örtlichkeit benötigt werden, ist bereits erfolgt. Die Verwaltung informiert die Grundstückseigentümer über die Änderung und zeitgleich zusätzlich folgende Stellen:
- Deutsche Post
- N-ERGIE Netz GmbH (also den Netzbetreiber, nicht den Stromlieferanten!)
- Finanzamt
- Vermessungsamt (von diesem sollte eine automatische Meldung an das Grundbuchamt am Amtsgericht gehen)
- Bezirksschornsteinfeger
- Landesbrandversicherung der Versicherungskammer Bayern in Neustadt a.d.Aisch

Von der Beschlussfassung bis zur tatsächlichen Umsetzung dauert es ca. 8 bis 10 Wochen.

Für die betroffenen Bürger entstehen bei der Änderung von behördlichen Dokumenten (z.B. Ausweisdokumente oder Zulassungsbescheinigung) keine Kosten.

Matthias Kilian hätte sich im Marktgemeinderat im Vorfeld eine Abstimmung erhofft, welche der beiden Hauptstraßen umbenannt wird. Aufgrund der Tatsache, dass sich nicht alle Anwohner der Hauptstraße in Linden beteiligt haben, ist das Verfahren nicht demokratisch.
Dr. Birgit Kreß widerspricht und erklärt, dass mehr Demokratie bei diesem Prozess nicht ersichtlich ist, die Bürger wurden von Beginn an aktiv bei allen Schritten einbezogen. Daher wird dem Mehrheitsvorschlag aus Linden zugestimmt.

Friedrich Täuber ergänzt, dass der Großteil an den Umfragen teilgenommen hat und es zu Beginn um die 20 Vorschläge gab, die sich dann auf die o.g. drei Verbliebenen reduziert haben.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die Hauptstraße im Ortsteil Linden in Lindenstraße umzubenennen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Hauptstraße im Ortsteil Linden in Lindenstraße umzubenennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Neuen Straße in Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 05.04.2024 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bauausschuss hat im vergangenen Jahr den Grundsatzbeschluss gefasst, dass künftig jährlich 10 – 15 Straßenlampen (möglichst Straßenzugweise) ausgetauscht werden sollen, um zu verhindern, dass die oft sehr alten Leuchten plötzlich ohne Vorwarnung in großer Zahl ausfallen. Die Verwaltung soll dazu in jedem Jahr einen entsprechenden Austauschvorschlag vorlegen.

Die Straßenleuchten in der Neuen Straße zählen mit zu den ältesten Leuchten (teils 50 Jahre und älter) und sollten aus Sicht der Verwaltung daher erneuert werden. Im Bereich zwischen der Ansbacher Straße und dem Anwesen Neue Straße 43 wurden bereits neue Leuchten des Typs SL 11 Midi (LED) eingebaut. Diese Leuchten sollten auch im weiteren Verlauf verwendet werden.

Die N-ERGIE hat hierzu ein Angebot vorgelegt und bietet den Ausbau der verbliebenen neun alten Leuchten und den Einbau von zwölf neuen Lampen zum Preis von insgesamt 58.163,73 € brutto an.

Die Verwaltung schlägt vor das Angebot anzunehmen.

Beschlussvorschlag

Das Angebot der N-ERGIE Netz GmbH zum Austausch der Straßenbeleuchtung in der Neuen Straße Markt Erlbach in Höhe von 58.163,73 € brutto wird angenommen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.

Beschluss

Das Angebot der N-ERGIE Netz GmbH zum Austausch der Straßenbeleuchtung in der Neuen Straße Markt Erlbach in Höhe von 58.163,73 € brutto wird angenommen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Ortsumgehung Linden - Stellungnahme zum Planentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 05.04.2024 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Staatliche Bauamt Ansbach hat die Erarbeitung eines Planentwurfes für die Ortsumgehung Linden in Auftrag gegeben. Mit diesem Planentwurf soll das Planfeststellungsverfahren begonnen werden.
Vorher wird jetzt aber eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In diesem Zuge wurde auch der Markt Markt Erlbach mit beteiligt und der Planentwurf inkl. aller Gutachten und Anlagen wurde übersendet und den Mitgliedern des Marktgemeinderates auch weitergeleitet.

Das Staatliche Bauamt hat die von den Bürgern bevorzugte und besonders ortsferne Trassenvariante gewählt. Im Osten und Westen von Linden sind einfache Ortszufahrten vorgesehen. Im nördlichen Teil ist am Schnittpunkt mit der Kreisstraße NEA 24 ein Kreisverkehr vorgesehen.
Die Verwaltung hat den Entwurf durchgesehen und die Planung ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich in Ordnung.

Durch den Bau der Umgehung werden allerdings einige bestehende landwirtschaftliche Wegeverbindungen durchtrennt. Von Osten nach Westen gesehen betrifft das die folgenden Verbindungen:
1. Den Weg von Linden in Richtung Flugwache (bzw. Mobilfunkmast)
2. Den Weg in Verlängerung des Seetenweges in Richtung Klausaurach
3. Den Weg am Friedhof in Richtung Aurachquelle
4. Den Weg am Westrand von Linden (nördliche Verlängerung des Rötenweges) in Richtung Norden

Hierzu hat es im Vorfeld bereits Gespräche zwischen der Landwirtschaft und dem Staatlichen Bauamt gegeben, um einen Kompromiss zu finden. Seinerzeit wurde besprochen, dass die Wegeverbindungen 2 und 3 durch neue Wege nördlich der Ortsumgehung wieder angebunden werden. Für die Wegeverbindungen 1 und 4 ist aber kein Ersatz geplant.

Das Staatliche Bauamt hat auch eine sogenannte Artenschutzrechtliche Prüfung beauftragt, um zu ermitteln, welche streng geschützten Pflanzen und Tiere von der Maßnahme betroffen sind. Dabei wurde festgestellt, dass durch die geplante Trasse insgesamt 26 (!) Feldlerchenbrutpaare und einige andere Bodenbrüter verdrängt werden.
Zum Vergleich: bei der Ortsumgehung Eschenbach war weniger als ein Drittel von der Trasse betroffen.

Aus Sicht der Verwaltung ist es daher sehr fraglich, ob die von den Bürgern gewünschte Variante auch genehmigungsfähig ist. Insbesondere weil bei anderen ortsnäheren Trassenvarianten deutlich weniger schützenswerte Vogelarten betroffen sind und auch bei diesen Varianten der erforderliche Lärmschutz zur Wohnbebauung eingehalten wäre.

Um den artenschutzrechtlichen Eingriff zu kompensieren müssten insgesamt ca. 13 ha Ausgleichsfläche geschaffen werden, die der landwirtschaftlichen Nutzung weitgehend entzogen werden. Bei anderen Trassenvarianten wären es deutlich weniger.

Werner Stieglitz berichtet, dass er zusammen mit seiner Abgeordnetenkollegin Gabi Schmidt ein Gespräch bei Herrn Staatsminister Christian Bernreiter zur Ortsumgehung hatte und dort nochmals bekräftigt wurde, dass die Politik hinter dem Projekt steht.
Ebenso ist das Staatliche Bauamt Ansbach ist mit seinen Planungen im angekündigten Zeitplan.
Er hofft, dass die bis jetzt geleistete Arbeit nicht umsonst war. Man muss jedoch aufgrund der artenschutzrechtlichen Belange auf Einsprüche vorbereitet sein.
Er spricht sich dafür aus, neben dem Tier- und Artenschutz das Augenmerk auch auf den Schutz der Menschen vor Ort zu legen.

Dr. Birgit Kreß bedauert, dass dem Arten- und Naturschutz leider ein höherer Stellenwert bemessen wird als dem Wohle der Bürger.

Friedrich Täuber schließt sich den Vorrednern an und erklärt, dass seiner Meinung nach zu viel Wert auf den Tierschutz, insbesondere die Feldlerche gelegt wird. 
Die ortsferne Trasse ist auch dadurch bedingt, dass man auf einen passenden Zuschnitt der Flurstücke geachtet hat.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach nimmt die Planung des Staatlichen Bauamtes zur Ortsumgehung Linden zur Kenntnis. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach nimmt die Planung des Staatlichen Bauamtes zur Ortsumgehung Linden zur Kenntnis. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der Europawahl und der Landratswahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 05.04.2024 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Rahmen der Landtags- und Bezirkswahl haben mehrere Gemeinden im Umkreis das Erfrischungsgeld für Wahlhelfer erhöht. So hat beispielsweise der Markt Wilhermsdorf seine Entschädigung von 50,00 auf 75,00 Euro angehoben, was in der Verwaltung zu Nachfragen geführt hat, ob auch bei uns eine Anpassung stattfindet.
Nachdem es in einzelnen Stimmbezirken immer schwieriger wird, Freiwillige für dieses Ehrenamt zu finden, wird seitens der Verwaltung eine Anhebung des Erfrischungsgeldes auf 75,00 Euro vorgeschlagen.

Beschlussvorschlag

Die Wahlhelfer erhalten für die ehrenamtliche Teilnahme an der Europawahl und Landratswahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 75,00 Euro.

Beschluss

Die Wahlhelfer erhalten für die ehrenamtliche Teilnahme an der Europawahl und Landratswahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 75,00 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der FF Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 05.04.2024 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Mitgliederversammlung der FF Eschenbach am 28.03.2024 wurden turnusgemäß die Kommandanten gewählt.
Die Neuwahlen, die von Dr. Birgit Kreß und Sebastian Gaukler geleitet wurden, brachten folgendes Ergebnis: Herr Johann Wehr wurde zum Kommandanten wiedergewählt und Herr Andreas Link zum stellvertretenden Kommandanten der neu gewählt. 
Andreas Link muss die erforderlichen Lehrgänge an der Feuerwehrschule (Leiter einer Feuerwehr, Gruppenführerlehrgang) absolvieren, Johann Wehr kann diese Lehrgänge als bisheriger Kommandant bereits nachweisen. 
Vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates (von dieser ist auszugehen) sollen die beiden Gewählten in ihrem Amt bestätigt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG den wiedergewählten Kommandanten der FF Eschenbach, Herrn Johann Wehr.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 BayFwG den neu gewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Eschenbach, Herrn Andreas Link.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG den wiedergewählten Kommandanten der FF Eschenbach, Herrn Johann Wehr.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 BayFwG den neu gewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Eschenbach, Herrn Andreas Link.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Verwendung des gemeindlichen Wappens durch den JCEW 1920 Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 05.04.2024 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der JCEW 1920 Markt Erlbach möchte für den Maibaum eine Fahne gestalten, auf der das eigene Logo sowie das Wappen der Marktgemeinde abgebildet werden sollen. 
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen den Antrag keine Einwände und mit der Erlaubniserteilung werden die üblichen Auflagen verbunden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag auf Verwendung des gemeindlichen Wappens auf der Fahne des JCEW 1920 Markt Erlbach für den Maibaum zu genehmigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag auf Verwendung des gemeindlichen Wappens auf der Fahne des JCEW 1920 Markt Erlbach für den Maibaum zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 05.04.2024 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Georg Zeilinger möchte wissen, wie der Sachstand bezüglich der Maschinenhalle und dem Weg am Ortsrand von Haidt ist. In Kürze findet ein Gespräch am Landratsamt statt, im Anschluss wird dann in der nächsten Sitzung darüber berichtet.

Er bedauert, dass wir für das ausgeschriebene Fahrzeug für die FF Eschenbach nicht den Zuschlag erhalten haben und bittet die Verwaltung, weiterhin nach einem Fahrzeug zu suchen. Er setzt sich dafür ein, dass der von der FF Eschenbach in Aussicht gestellte Betrag auch für andere Fahrzeuge zur Verfügung steht.

Auf Nachfrage von Rudolf Born zum Sachstand beim Anwesen Ignaz-Schneider-Straße 10 erklärt Dr. Birgit Kreß, dass es keinen neuen Sachstand gibt, die Verwaltung wird zum wiederholten Male beim Landratsamt nachfragen.

Datenstand vom 08.07.2024 14:14 Uhr