Datum: 17.05.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.04.2024
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.04.2024
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann für das Haushaltsjahr 2024
5 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022
6 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 - Bildung neuer Haushaltsreste
7 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 - Örtliche Prüfung; Feststellung des Ergebnisses
8 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 - Örtliche Prüfung; Entlastung der ersten Bürgermeisterin und der Verwaltung
9 Jahresrechnung 2022 der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann; Feststellung der Jahresrechnung
10 Jahresrechnung 2022 der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann; Entlastung der ersten Bürgermeisterin und der Verwaltung
11 Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel
12 Trägerbeteiligung zur 31. Änderung des Regionalplanes - Windkraft
13 Erneuerung des Daches des Feuerwehrgebäudes Markt Erlbach
14 Dorferneuerung Rimbach - Abschluss von Vereinbarungen mit dem Landkreis zur Ortsdurchfahrt
15 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 39. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.04.2024 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 39. öffentliche Sitzung vom 05.04.2024.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 39. öffentliche Sitzung vom 05.04.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.04.2024 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:

TOP 13 - Dorferneuerung Jobstgreuth - Wilhelmsgreuth - Vergabe zur Umgestaltung des Dorfweihers
Vorbehaltlich der Förderzusage der Dorferneuerung werden die Landschafts- und Erdbauarbeiten für den Dorfweiher Jobstgreuth zum Angebotspreis von 83.803,26 € brutto an die Firma Herz Transporte – Erdbau GmbH (Feuchtwangen) vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

TOP 14 - Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Oberulsenbach-Mosbach - Vergabe der Tiefbauarbeiten
Der Auftrag zur Deckensanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Oberulsenbach und Mosbach wird an die Firma Ernst Hähnlein Bau-GmbH (Feuchtwagen) gemäß Angebot in Höhe von 256.380,64 € brutto vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Das Bierfest in Panazol, das für Anfang Oktober geplant war, wurde abgesagt. Es wird vermutlich nächstes Jahr nachgeholt.
2) Am Dienstag, den 11.06.2024 findet um 19:00 Uhr in Emskirchen ein Bürgerdialog zur Fortschreibung des „Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes“ statt.
3) Über die kommunale Allianz Aurach-Zenn gibt es eine Förderung in Höhe von 100,00 Euro für Balkonkraftwerke, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
4) Für den Waldkindergarten ist der Förderbescheid der Regierung von Mittelfranken eingegangen. Wir erhalten 60 Prozent der förderfähigen Kosten aus den Gesamtkosten in Höhe von ca. 280.000 Euro.
5) Am Dienstag, den 21.05.2024 findet die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Beginn ist um 16:00 Uhr mit Ortsterminen.
6) Für das Anwesen Ignaz-Schneider-Straße 10 wird das Landratsamt die Anordnung zur Beseitigung öffentlich bekanntmachen. Nähere Einzelheiten werden aus einer Mail der Bauaufsicht verlesen.
7) In der Gemeinschaftsunterkunft in der Frankenstraße sind aktuell 16 Personen untergebracht: 15 aus Venezuela und eine aus Kuba.
8) Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen: 
- 250,00 Euro vom Zenntaler Hof für den Feenwald
- 500,00 Euro der FF Klausaurach-Mettelaurach für einen Defibrillator in Mettelaurach
- 500,00 Euro von Armin Froschauer für einen Defibrillator in Buchen
- 1.481,75 Euro von Armin Froschauer für den Defibrillator beim SV Losaurach

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4. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann für das Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan und der Finanzplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von 106.000 Euro, davon 104.000 Euro in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts und 2.000 Euro in Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, sowie den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 und die dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 in vorgelegter Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt mit 104.000 Euro ab und im Vermögenshaushalt mit 2.000 Euro. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, sowie den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 und die dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 in vorgelegter Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt mit 104.000 Euro ab und im Vermögenshaushalt mit 2.000 Euro. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Ratsinformationssystem sind zu diesem Tagesordnungspunkt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 sowie der Rechenschaftsbericht samt Anlagen hinterlegt.
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts betragen 11.228.201,54 Euro.
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts belaufen sich auf 5.596.598,74 Euro.
In den genannten Beträgen ist eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt mit 1.465.538,66 Euro inkludiert.
Zu Beginn des Haushaltsjahres wurden aus der Rücklage 1.839.637,57 Euro entnommen. Am Jahresende konnten 2.337.057,54 Euro der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

Dr. Birgit Kreß bedankt sich bei Andrea Tiefel für den ausführlichen Bericht zur Jahresrechnung und erläutert kurz die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis.

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6. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 - Bildung neuer Haushaltsreste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bei der Erstellung der Jahresrechnung 2022 wurden folgende Haushaltsausgabereste gebildet:

Haushaltsstelle
Verwendung
Betrag
4600.9350
Doppelstabmattenzaun SP Nelkenstr. ESB
15.000 Euro
6100.9500
Endabrechnung Kirchsteigfeld mit Bayerngrund
60.000 Euro
7640.9400
Rangauhalle Einbau Sonnenschutz
70.000 Euro

Hierbei handelt es sich nicht um die Bereitstellung neuer Mittel, sondern um im Jahr 2022 veranschlagte und nicht verbrauchte Mittel, welche im Haushaltsjahr 2023 benötigt wurden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Bildung neuer Haushaltsausgabereste wie im Sachverhalt dargestellt zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Bildung neuer Haushaltsausgabereste wie im Sachverhalt dargestellt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 - Örtliche Prüfung; Feststellung des Ergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Örtliche Rechnungsprüfung fand im Schwerpunkt in den Monaten Dezember 2023 bis März 2024 statt. Rudolf Born als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt in seinem Bericht, dass alle aufkommenden Fragen im Laufe der Rechnungsprüfung oder im Einzelfall im Nachgang erläutert und erklärt wurden. Die Erläuterungen waren schlüssig und nachvollziehbar. Insofern gibt es im Bericht keine zu klärenden Textziffern.

Die Jahresrechnung 2022 kann somit festgestellt werden.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Rudolf Born empfiehlt dem Marktgemeinderat die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 - Örtliche Prüfung; Entlastung der ersten Bürgermeisterin und der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen und der Marktgemeinderat billigt die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Haushaltsüberschreitungen werden mit der Entlastung genehmigt.

Nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung hat der Marktgemeinderat in öffentlicher Sitzung die Entlastung zu beschließen, die von Rudolf Born als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses empfohlen wird. Die erste Bürgermeisterin ist als Leiterin der Verwaltung persönlich beteiligt und darf nicht an der Beschlussfassung teilnehmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Entlastung der ersten Bürgermeisterin und der Verwaltung bezüglich der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Entlastung der ersten Bürgermeisterin und der Verwaltung bezüglich der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Jahresrechnung 2022 der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann; Feststellung der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Jahresrechnungslegung des Haushaltsjahres 2022 für die Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann erfolgte am 31.05.2023.

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts betragen 88.844,59 Euro.
Der Vermögenshaushalt schließt in seinen Einnahmen und Ausgaben mit 34.139,05 Euro ab.

Die Zuführung vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt beträgt 7.714,42 Euro.

Der Rücklage wurde zu Beginn des Haushaltsjahres 30.357,54 Euro entnommen.
Zur Rechnungslegung wurden der Allgemeinen Rücklagen 19.636,83 Euro zugeführt.

Die Örtliche Rechnungsprüfung fand in den Monaten Dezember 2023 bis März 2024 statt. Es ergaben sich keine Beanstandungen.

Die Jahresrechnung 2022 kann somit festgestellt werden.

Beschlussvorschlag

Nach durchgeführter örtlicher Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022, wie beigefügt fest.

Beschluss

Nach durchgeführter örtlicher Rechnungsprüfung stellt der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022, wie beigefügt fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Jahresrechnung 2022 der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann; Entlastung der ersten Bürgermeisterin und der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen und der Marktgemeinderat billigt die Haushalts- und Wirtschaftsführung. 

Nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung i.V.m. Art. 20 BayStG hat der Marktgemeinderat in öffentlicher Sitzung die Entlastung zu beschließen, die von Rudolf Born als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses empfohlen wird. Die erste Bürgermeisterin ist als Leiterin der Stiftungsverwaltung persönlich beteiligt und darf nicht an der Beschlussfassung teilnehmen.
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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Entlastung für die Jahresrechnung 2022 der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Entlastung für die Jahresrechnung 2022 der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Pacht der aktuellen Betreiberin des REWE-Marktes ist ausgelaufen und der Eigentümer des REWE-Marktes plant in diesem Zusammenhang einen Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines Marktes mit mehr Verkaufsfläche.
Der REWE-Getränkemarkt gehört einem anderen Eigentümer und dieser war offenbar nicht zu einem Verkauf der Fläche bereit. Daher wurde dieses Gebäude bei der Planung nicht berücksichtigt.
Ursprünglich sollte der Neubau 1.835 m² Verkaufsfläche haben. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt und der höheren Landesplanungsbehörde besteht aber nur bei einer maximalen zusammenhängenden Verkaufsfläche von 1.650 m² eine Genehmigungsfähigkeit. Und auch hierfür muss erst noch ein entsprechendes Verträglichkeitsgutachten erstellt werden und der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan müssen entsprechend geändert werden.

Der Eigentümer des REWE-Marktes hat nun den Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für dieses Vorhaben gestellt. Die Antragsunterlagen sind in der Anlage beigelegt.
Aus Sicht der Verwaltung wäre es sinnvoll Baurecht für einen größeren REWE-Markt zu schaffen, um diesen Vollsortimenter auf Dauer in Markt Erlbach zu halten.

Auf Nachfrage von Klaus Adelhardt zur Nutzfläche erklärt Dr. Birgit Kreß, dass der Edeka-Markt eine maximal zulässige Gesamtverkaufsfläche von 2.300 qm hat, hierfür aber auch den Getränkemarkt vom Rest des Marktes abtrennen musste.

Matthias Meth sieht den Wegfall von Parkplätzen kritisch. Die Anzahl im Entwurf ist jedoch so zulässig.

Volker Rudolph bedauert den Abbruch eines doch relativ neuwertigen Gebäudes, sieht aber den Bedarf eines Vollsortimenters im Ortskern.

Helmut Huthöfer fragt, wie mit Regenwasser, das bisher über einen Speicher aufgefangen wurde, zukünftig umgegangen wird. Diese Frage wird im Laufe der Bauleitplanung geklärt. 

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Neubau eines großflächigen Lebensmittelmarktes (REWE) an und beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB, für die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß § 11 (3) BauNVO mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ und einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 1.650 m² zzgl. der Flächen für eine Bäckereifiliale.

2.  Der Geltungsbereich soll das Flst. 239 (Gemarkung Markt Erlbach) sowie die notwendigen Verkehrsflächen und die Flächen für die Ver- und Entsorgung enthalten. 

3. Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB erfolgen. Der Flächennutzungsplan soll nachrichtlich angepasst werden.

4. Die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger und alle weiteren relevanten Punkte sollen im entsprechenden Durchführungsvertrag vereinbart werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt diesen zu unterzeichnen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Neubau eines großflächigen Lebensmittelmarktes (REWE) an und beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB, für die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß § 11 (3) BauNVO mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ und einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 1.650 m² zzgl. der Flächen für eine Bäckereifiliale.

2.  Der Geltungsbereich soll das Flst. 239 (Gemarkung Markt Erlbach) sowie die notwendigen Verkehrsflächen und die Flächen für die Ver- und Entsorgung enthalten. 

3. Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB erfolgen. Der Flächennutzungsplan soll nachrichtlich angepasst werden.

4. Die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger und alle weiteren relevanten Punkte sollen im entsprechenden Durchführungsvertrag vereinbart werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt diesen zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Trägerbeteiligung zur 31. Änderung des Regionalplanes - Windkraft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Regionale Planungsverband Westmittelfranken hat mitgeteilt, dass aktuell die 31. Änderung des Regionalplanes durchgeführt wird. Ziel dieser Änderung ist die Ausweisung weiterer Vorrangflächen für die Windkraft, um das Flächenziel der Bundesregierung für die Ausweisung solcher Flächen zu erreichen.
Da sich unser Gemeindegebiet größtenteils auf einem Hochplateau der Frankenhöhe befindet, sind im Gemeindegebiet diverse Flächen zum Bau von Windkraftanlagen geeignet. Der Regionale Planungsverband hatte die Marktgemeinde bereits im Vorfeld darüber informiert.

Zu den bereits bestehenden Windraftgebieten (WK 41 bei Rimbach und WK 70/70a zwischen Linden und Hohenroth – siehe auch beiliegende Karte) kommen nun noch folgende Gebiete dazu. Diese sind auch in einer beiliegenden Karte dargestellt.
WK 119 westlich von Losaurach (liegt größtenteils außerhalb des Gemeindegebietes)
WK 121 im Windsheimer Forst/Schußbachwald
WK 122 zwischen Markt Erlbach und Linden
WK 125 zwischen Haidt und Neidhardswinden (liegt hauptsächlich im Emskirchener Gebiet)
Darüber hinaus soll das WK 120 westlich von Rimbach im Dietersheimer Gebiet dazukommen. 

Durch die militärischen Belange ist es wahrscheinlich, dass bei Teilen der WK 119, 120 und 121 eine Höhenbeschränkung festgesetzt wird. Für das WK 41 gibt es diese ja bereits.

Nach Angabe des Regionalen Planungsverbandes kann durch die 31. Änderung das Flächenziel für Windkraft für unsere Region erfüllt werden. Dadurch hätte der Regionalplan auch in Zukunft eine steuernde Wirkung für Windkraftanlagen. Windkraftanlagen, die dann außerhalb der festgesetzten Bereiche errichtet werden sollen, hätten dann keine Privilegierung und wären nur möglich, wenn die Marktgemeinde einer Bauleitplanung dafür ausdrücklich zustimmt.

Die 31. Änderung der Regionalplanung enthält die bereits vorab angekündigten Flächen. Diese haben einen ausreichenden Abstand zu Siedlungsbereichen (in der Regel mindestens 800 - 1.000 m) und die Wasserschutzgebiete in unserem Gemeindegebiet wurden auch entsprechend gewürdigt. 
Durch die Regelung des § 6 EEG kann die Marktgemeinde neben den Gewerbesteuer-und eventuellen Pachteinnahmen auch einen Anteil von 0,2 ct/KWh für die künftig eingespeiste Energie erhalten.

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Marktgemeinderat der Planung zustimmen.

Klaus Adelhardt stimmt dem Regionalplan zu, damit keine fremden Investoren Anlagen auf unserem Gemeindegebiet bauen. Das Problem ist jedoch, dass der produzierte Strom mangels Netze nicht abtransportiert werden kann. Er befürwortet Windenergieanlagen mehr als Photovoltaikanlagen. Grundsätzlich muss man jedoch festhalten, dass die Stromkunden letztendlich auch für den nichtproduzierten Strom zahlen müssen, was zu höheren Strompreisen führt.
Dr. Birgit Kreß erläutert, dass die N-ERGIE umfassende Pläne für den Netzausbau hat, dieser jedoch sehr zögerlich vorangeht.

Rudolf Born sieht die Umsetzung durch Projektierer vor Ort ebenfalls als bessere Variante als durch ortsfremde Großkonzerne.

Volker Rudolph stimmt der Änderung zu, da wir bei den angedachten Gebieten über den Ausbau mitbestimmen können. Durch die Energiewende wird zukünftig deutlich mehr regenerativer Strom benötigt als bisher.

Auch Wolfgang Stotz findet es wichtig, dass die Entscheidungshoheit nach wie vor bei uns liegt.

Matthias Meth befürwortet die Änderung ebenfalls. Aus seiner Sicht müssen ländliche Regionen den Strom für die Stadt produzieren.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach nimmt die Planungen zur 31. Änderung des Regionalplanes für die Region Westmittelfranken (8) zum Kapitel 6.2.2 Windenergie zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach nimmt die Planungen zur 31. Änderung des Regionalplanes für die Region Westmittelfranken (8) zum Kapitel 6.2.2 Windenergie zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Erneuerung des Daches des Feuerwehrgebäudes Markt Erlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 22.02.2024 beschlossen, dass das Dach des Feuerwehrgebäudes in Markt Erlbach erneuert werden soll. Hierfür waren Kosten in Höhe von ca. 65.000 € im Haushalt angedacht.
Da bei der Erneuerung des Daches ein wärmegedämmtes Dach eingebaut werden sollte, sind die bauphysikalischen Anforderungen an das Dach und die Dachanschlüsse aber deutlich höher und die Statik des Daches muss neu berechnet werden.

Die Verwaltung hat deshalb das Planungsbüro Keller + Rodriguez Architekten (Bad Windsheim) beauftragt die Maßnahme zu planen und auszuschreiben. (Die Büros Heffner + Müller und Wirsching & Madinger hatten aktuell keine Kapazitäten für diese Baumaßnahme.)

Das Planungsbüro hat inzwischen die Maßnahme durchkalkuliert und sie wird voraussichtlich ca. 120.000 € kosten. Die Kosten schlüsseln sich folgendermaßen auf:
Baustelleneinrichtung:        
Gerüstbau:                                         ca. 7.000 €
Dacheindeckung inkl. Rückbau:                ca. 70.000 €
Elektroinstallation:                                ca. 4.000 €
Trockenbau                                        ca. 27.000 €
Baunebenkosten                                ca. 12.000 €

Der Ausschreibungsprozess und auch die Ausführung kann voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden und da der dafür vorgesehene Haushaltsansatz von 65.000 € bei weitem nicht ausreicht, schlägt die Verwaltung vor, dass die Maßnahme für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehen werden soll.

Auf Nachfrage von Klaus Adelhardt, warum für diese Maßnahme ein Planer erforderlich ist, erklärt Dr. Birgit Kreß, dass dies in der Komplexität der Statik des Daches liegt. Die Bauverwaltung verfügt nicht über entsprechende Fachkompetenzen in diesem Bereich.

Der Vorschlag von Volker Rudolph, die Sanierung über die WBG abzuwickeln, kann nicht umgesetzt werden, da das Gebäude nicht in die WBG eingegeben wurde. Für die Planungsleistungen wären aber auch hier zusätzliche Kosten fällig.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Kostenschätzung des Planungsbüros Keller + Rodriguez zur Kenntnis. Die Erneuerung des Daches des Feuerwehrhauses Markt Erlbach soll für den Haushalt 2025 vorgesehen werden. Die Arbeiten hierfür sollen im Herbst 2024 ausgeschrieben werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Kostenschätzung des Planungsbüros Keller + Rodriguez zur Kenntnis. Die Erneuerung des Daches des Feuerwehrhauses Markt Erlbach soll für den Haushalt 2025 vorgesehen werden. Die Arbeiten hierfür sollen im Herbst 2024 ausgeschrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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14. Dorferneuerung Rimbach - Abschluss von Vereinbarungen mit dem Landkreis zur Ortsdurchfahrt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö 14

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Planungen für die Dorferneuerung in Rimbach schreiten voran und im Juni wird eine weitere Bürgerversammlung in Ortsteil stattfinden. Dabei werden weitere Details zur Planung und Umgestaltung der Ortsmitte besprochen und das Ergebnis wird mitgeteilt.
Die Dorferneuerung findet in Zusammenarbeit mit dem Landkreis statt. Dieser erneuert parallel zu den Tiefbauarbeiten der Gemeinde auch die Ortsdurchfahrt Rimbach.

In der Ortsdurchfahrt muss durch die Gemeinde auch der Kanal erneuert werden und da der Landkreis das Straßenwasser in die Kanalisation einleitet, muss sich dieser auch an den Kosten für die Kanalerneuerung beteiligen.

Bei klassifizierten Straßen zahlt der Freistaat in der Regel hierfür eine einmalige Entschädigung, die sich nach der sogenannten Ortsdurchfahrtenrichtlinie bemisst.
Im Falle von Rimbach ergäbe dies eine Gesamtpauschale von 65.697 €. Dies muss in einer Vereinbarung festgeschrieben werden. 

Darüber hinaus muss auch noch eine formelle Vereinbarung zum gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt geschlossen werden.

Beschlussvorschlag

1. Zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt Rimbach soll eine Vereinbarung mit dem Landkreis zum gemeinschaftlichen Ausbau geschlossen werden.

2. Der Freistaat soll sich an den Kosten der Straßenentwässerung beteiligen. Die vom Landkreis vorgeschlagene Pauschale von 65.697 € wird angenommen. Hierzu soll auch eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen werden.

3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die Verträge zu unterzeichnen. 

Beschluss

1. Zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt Rimbach soll eine Vereinbarung mit dem Landkreis zum gemeinschaftlichen Ausbau geschlossen werden.

2. Der Freistaat soll sich an den Kosten der Straßenentwässerung beteiligen. Die vom Landkreis vorgeschlagene Pauschale von 65.697 € wird angenommen. Hierzu soll auch eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen werden.

3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die Verträge zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 40. Marktgemeinderat 17.05.2024 ö 15

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Volker Rudolph begrüßt die Absetzung des Tagesordnungspunktes zum Rathaus in der letzten Sitzung. Beim nächsten Mal sollte jedoch ein Beschluss hierüber gefasst werden.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Absetzung im Vorfeld mit dem Fraktionssprechern abgestimmt war. 
In diesem Zusammenhang fragt Georg Zeilinger, ob es möglich wäre, dass in der Sitzung kurzfristig ein Antrag eines Marktgemeinderatsmitgliedes aufgenommen werden kann. Dies ist grundsätzlich möglich.

Ein weiteres Thema, das Volker Rudolph anspricht, ist die Städtepartnerschaft mit Panazol und die Verbundenheit zu Picanya. Die Partnerschaft müsste besser gelebt werden und es läuft zu viel Arbeit über den Verein. Eventuell kann man die Arbeit im Rathaus auf Minijob-Basis bewältigen.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass sich bei den Freunden Panazols kein 1. Vorsitzender für die Vereinsführung findet, so dass vielleicht eine Umfirmierung als Beirat eine Lösung sein könnte. In früheren Jahren gab es für bestimmte Themenbereiche Beauftragte aus dem Marktgemeinderat. Aktuell ist der Bereich in der Verwaltung personell nicht zu stemmen.
Werner Stieglitz erinnert daran, dass im Marktgemeinderat ein Bindeglied zum Verein schon mal thematisiert wurde. 
Dies wird von Dr. Birgit Kreß bestätigt, es hat sich aber niemand hierfür bereiterklärt und man kann auch niemanden hierzu zwingen.

Klaus Adelhardt wiederholt seine Bitte, die Bankette im Rahmen der Sanierung der GVS Oberulsenbach-Mosbach zu schottern. 

Paul Hegendörfer bittet darum, entlang der Ortsdurchfahrt Hagenhofen die größten Schadstellen durch den Bauhof beheben zu lassen.

Gerd Eisenbeiß berichtet, dass der Zeltaufbau aufgrund der immer stärker zu Tage tretenden Unebenheit des Festplatzes sehr schwierig wird und viele Höhenunterschiede ausgeglichen werden müssen. Bis zur Kirchweih müsste der südliche Teil gerichtet werden.
Zudem könnte man überlegen, eine Gebühr für das Parken der LKW auf dem Festplatz zu erheben.

Datenstand vom 08.07.2024 13:44 Uhr