Datum: 14.06.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.05.2024
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Neubau des REWE-Marktes - Vorstellung des Projektes durch den Investor
5 Gigabitausbau im Bundesprogramm (Gigabit-RL 2.0) - Start des Auswahlverfahrens und der weiteren Schritte zur Umsetzung
6 Gigabitausbau im Bundesprogramm (Gigabit-RL 2.0) - Beauftragung der weiteren fachlichen Begleitung
7 Neuerlass der Gebührensatzung für das Rangaubad
8 Erlass einer Gebührensatzung für die Rangauhalle
9 Neuerlass der Benutzungssatzung für die Rangauhalle
10 Beschluss zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Sanierungssatzung
11 Flurneuordnungsverfahren Kappersberg
12 Kostenmehrung bei der Sanierung der GVS Mosbach-Oberulsenbach - Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
13 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 14.06.2024 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 40. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.05.2024 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 40. öffentliche Sitzung vom 17.05.2024.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 40. öffentliche Sitzung vom 17.05.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 14.06.2024 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.05.2024 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 17 - Vergabe der Planungsleistungen zur Ganztagesbetreuung

1. Die Architektenleistungen für den Neubau der Ganztagesbetreuung werden an das Büro Liebberger & Schwarz (Bad Windsheim) gemäß Honorarangebot vom 22.04.2024 in Höhe von 197.236,60 € brutto vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Honorarvertrag zu unterzeichnen.

2. Die weiteren für das Projekt erforderlichen Fachplanungen sollen ebenfalls über die Firma Bayerngrund (sofern erforderlich europaweit) ausgeschrieben werden.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 14.06.2024 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:

) Für Asylbewerber gibt es die Möglichkeit, gemeinnützig zu arbeiten. Wir werden von diesem Angebot Gebrauch machen und für die Grünpflege beim Bauhof die Bereitschaft unter den in Markt Erlbach untergebrachten Flüchtlingen werben.
2) Die Hortplätze werden für das kommende Schuljahr noch einmal aufgestockt. Gespräche dazu laufen derzeit mit dem Landratsamt. Angedacht ist, den ehemaligen Vereinsraum, der als Hausaufgabenzimmer genutzt wird, als Gruppenraum zu nehmen und für die Hausaufgaben den Silentiumraum der Schule zu nutzen.
3) Beim Ferienprogramm wird heuer erstmals unser Bauhof ein Angebot machen.
4) Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:
50,00 Euro von Manfred Billmann für den FF-Verein Eschenbach
250,00 Euro von der Bäckerei Schindler für die FF Eschenbach
5) Die Tafel in Neustadt a.d.Aisch stellt eine sogenannte „Rentnertüte“ für Bedürftige zusammen. Die Abwicklung bei uns soll über das Quartiersmanagement laufen, die Ausfuhr der Tüten könnte über den Bürgerbus erfolgen.
6) Zur Weiterentwicklung des ILEK-Konzeptes startet in Kürze eine Onlinebeteiligung, bei der die Bürger ihre Anregungen und Ideen einbringen können.

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4. Neubau des REWE-Marktes - Vorstellung des Projektes durch den Investor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 14.06.2024 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Eigentümer des REWE-Marktes hat in der vergangenen Sitzung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Neubau eines größeren REWE-Marktes beantragt, was auch beschlossen wurde.
Aufgrund eines Kommunikationsfehlers seitens des Investors und folglich dessen Abwesenheit wird der TOP auf die nächste Sitzung vertagt.

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5. Gigabitausbau im Bundesprogramm (Gigabit-RL 2.0) - Start des Auswahlverfahrens und der weiteren Schritte zur Umsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 14.06.2024 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Büro Breitbandberatung Bayern hat in Abstimmung mit dem Breitbandzentrum und nach Anhörung der verschiedenen Versorgungsunternehmen die Unterlagen für das erforderliche Auswahlverfahren zum Gigabit-Förderprogramm des Bundes vorbereitet.
Nach den Aussagen der verschiedenen Stellen können in unserem Gemeindegebiet noch insgesamt 230 Adressen mit Glasfaser ausgebaut werden, die aus verschiedenen Gründen in keinem der anderen vorhergehenden Förderprogramme bezuschusst werden konnten oder für die kein Versorger einen eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt hat.

Diese Adressen verteilen sich auf die folgenden acht Erschließungsgebiete (siehe auch beiliegender Plan):
Altziegenrück, Eschenbach, Hagenhofen, Kotzenaurach, Linden, Losaurach, Markt Erlbach, Rimbach

Die meisten förderfähigen Adressen liegen in Eschenbach (90 Adressen), Hagenhofen (73 Adressen) und Markt Erlbach (56 Adressen).

Die Firma Breitbandberatung Bayern schätzt, dass der Ausbau der genannten förderfähigen Adressen ca. 2,1 Mio. Euro kosten wird. Hiervon werden 90 % der Kosten durch den Bund und den Freistaat Bayern bezuschusst.

Die Ausschreibung des Ausbaus soll im sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ erfolgen. Sofern die Wirtschaftlichkeitslücke den Betrag von 2,1 Mio. Euro übersteigt, kann das Auswahlverfahren aufgehoben werden.

Es wird vorgeschlagen, dass die im Auswahlverfahren eingereichten Angebote nach folgender Bewertungsmatrix gewichtet werden:

Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
90 %
Realisierungszeit
10 %

Für das Auswahlverfahren und den Abschluss eines Kooperationsvertrages müssen folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
  • Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes 
  • Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
  • Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe
  • Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land 
  • Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss Kooperations-vereinbarung mit ausgewähltem Bieter

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Gebiete für das Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 einzubringen:

Erschließungsgebiete 1 - 8 (gesamt ca. 230 Adressen):
Altziegenrück, Eschenbach, Hagenhofen, Kotzenaurach, Linden, Losaurach, Markt Erlbach, Rimbach

Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke – für eine mögliche Aufhebung des Verfahrens – wird auf 2,1 Mio. € festgelegt.

Die Auswahlkriterien zur Auswertung der eingehenden Angebote sind:
90 % Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
10 % Realisierungszeit

Im Weiteren wird die Verwaltung beauftragt die weiteren Schritte durchzuführen:
  • Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
  • Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes 
  • Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
  • Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe
  • Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land 
  • Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss Kooperationsvereinbarung mit ausgewähltem Bieter

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Gebiete für das Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 einzubringen:

Erschließungsgebiete 1 - 8 (gesamt ca. 230 Adressen):
Altziegenrück, Eschenbach, Hagenhofen, Kotzenaurach, Linden, Losaurach, Markt Erlbach, Rimbach

Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke – für eine mögliche Aufhebung des Verfahrens – wird auf 2,1 Mio. € festgelegt.

Die Auswahlkriterien zur Auswertung der eingehenden Angebote sind:
90 % Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
10 % Realisierungszeit

Im Weiteren wird die Verwaltung beauftragt die weiteren Schritte durchzuführen:
  • Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
  • Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes 
  • Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
  • Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe
  • Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land 
  • Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss Kooperationsvereinbarung mit ausgewähltem Bieter

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Gigabitausbau im Bundesprogramm (Gigabit-RL 2.0) - Beauftragung der weiteren fachlichen Begleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 14.06.2024 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma Breitbandberatung Bayern wurde mit den Vorarbeiten für das Gigabitförderprogramm des Bundes beauftragt. Die beauftragten Leistungen sind inzwischen erledigt (Markterkundung, Branchendialog, vorläufiger Förderantrag).

Für das weitere Verfahren muss nun aber noch die fachliche Begleitung für folgende weitere Leistungen beauftragt werden:
  • Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes 
  • Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
  • Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe
  • Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land 
  • Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit ausgewähltem Bieter

Die Firma bietet diese fachliche Begleitung dieser Grundleistungen zu einem Preis von 20.759,55 € brutto an. Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand angeboten.

Da die Firma Breitbandberatung Bayern die Marktgemeinde bereits in diversen Verfahren zum Breitband- und Mobilfunkausbau gut beraten und begleitet hat, schlägt die Verwaltung vor, auch in diesem Falle den entsprechenden Auftrag zu erteilen.

Die Beratungsleistungen sind bis zu einer Höhe von insgesamt 50.000 € förderfähig. Der Fördersatz beträgt 100 %.

Beschlussvorschlag

Die Firma Breitbandberatung Bayern wird für die weitere fachliche Begleitung und Umsetzung des Förderverfahrens zum Gigabitausbau im Bundesprogramm (Gigabit-RL 2.0) beauftragt. Das Angebot vom 28.05.2024 in Höhe von 20.759,55 € brutto wird angenommen.

Beschluss

Die Firma Breitbandberatung Bayern wird für die weitere fachliche Begleitung und Umsetzung des Förderverfahrens zum Gigabitausbau im Bundesprogramm (Gigabit-RL 2.0) beauftragt. Das Angebot vom 28.05.2024 in Höhe von 20.759,55 € brutto wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Neuerlass der Gebührensatzung für das Rangaubad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 14.06.2024 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.12.2023 hat die Verwaltung in nichtöffentlicher Situation eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben für das Rangaubad der vergangenen Jahre vorgestellt.
Aufgrund der gestiegenen Bewirtschaftungs- und Energiekosten in den letzten Jahren liegt die Kostendeckung aktuell bei ca. 18 Prozent. 
Nach Ausarbeitung der Gebührensatzung und Einarbeitung der im Haupt- und Finanzausschuss vorgebrachten Anregungen würde mit der neuen Gebührensatzung, die sich in Konsequenz auch auf die einzelvertraglichen Regelungen mit den privaten Schwimmschulanbietern auswirkt, ein Kostendeckungsgrad von ca. 50 Prozent erreicht werden.
Die neue Gebührensatzung liegt als Anlage zu diesem TOP bei und beinhaltet neben der Anpassung der Eintrittspreise auch eine sprachliche Anpassung vorgenommen. So wurde beispielsweise die Begrifflichkeit „Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %“ in „Schwerbehinderte (GdB mindestens 50%)“ geändert, da es sich um unterschiedliche Sachverhalte handelt und durch den Grad der Behinderung ein größerer Personenkreis abgedeckt wird.
Die Gebühren sollen wie folgt angehoben werden:

bisher
neu
Erwachsene
Erwachsene ermäßigt
3,00 €
2,00 €
4,00 €
3,00 €
Kind
1,50 €
2,00 €
10er Erwachsene
10er Kind
10er ermäßígt
25,00 €
12,00 €
18,00 €
35,00 €
17,00 €
27,00 €
Jahreskarte
Jahreskarte Kind
Jahreskarte ermäßigt
110,00 €
65,00 €
75,00 €
140,00 €
85,00 €
100,00 €












Der Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.12.2023 lautet wie folgt:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, die Gebühren wie vorgeschlagen in den Satzungen anzupassen und dem Marktgemeinderat zum Beschluss vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Gebührensatzung für das Rangaubad in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Gebührensatzung für das Rangaubad in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Erlass einer Gebührensatzung für die Rangauhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 14.06.2024 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.12.2023 hat die Verwaltung in nichtöffentlicher Situation auch eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben für die Rangauhalle der vergangenen Jahre vorgestellt.
Auch hier schlagen die gestiegenen Bewirtschaftungs- und Energiekosten zu Buche, so dass durch eine Anpassung der Gebühren eine Kostendeckung von zumindest 75 Prozent erreicht werden sollte.

Im Gegensatz zum Rangaubad besteht bei der Rangauhalle zudem seit Beginn an die Ungereimtheit, dass es zwar eine Benutzungssatzung, aber keine Gebührensatzung gab, sondern eine Gebührentabelle.
Dies hatte in der Praxis zur Folge, dass das Benutzungsverhältnis öffentlich-rechtlich war, die Benutzungsgebühren aber privatrechtlich abgerechnet wurden.
Aus diesem Grund ist es aus Sicht der Verwaltung zielführend, die Gebührentabelle in eine Gebührensatzung „umzuwandeln“ und gemäß der Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss auszugestalten.
Die Gebührensatzung ist als Anlage zu diesem TOP hinterlegt.

Bisher gab es eine Vielzahl an Kategorien bezüglich der unterschiedlichen Nutzung. Aus Gründen der Vereinfachung und Übersichtlichkeit und der Tatsache, dass es manche Nutzungsarten nicht mehr gibt (Kraftraum, Schulsporthalle, Vereinsraum), wurden in der neuen Gebührensatzung drei Kategorien festgelegt:
1)Gewerbliche Nutzung
2) Vereine/Behörden/Institutionen
3) Sportliche Nutzung

Weiterhin wurden die Nebenkosten übersichtlich zusammengefasst und teils pauschaliert.

In Folge des Erlasses der Gebührensatzung wird die Verwaltung im Nachgang mit dem TSV Markt Erlbach, dem SV Losaurach und dem Faschingskomitee neue Vereinbarungen hinsichtlich deren Pauschalgebühren treffen.

Der Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.12.2023 lautet wie folgt:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, die Gebühren wie vorgeschlagen in den Satzungen anzupassen und dem Marktgemeinderat zum Beschluss vorzulegen.


Dr. Birgit Kreß schlägt vor, für eine Unterstützung unserer Vereine die Gebühr für die gesamte Halle auf 75,00 Euro und für die halbe Halle auf 50,00 Euro zu reduzieren. Dies findet im Gremium Unterstützung.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Gebührensatzung für die Rangauhalle in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Gebührensatzung für die Rangauhalle in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Neuerlass der Benutzungssatzung für die Rangauhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 14.06.2024 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Zuge des Erlass‘ einer Gebührensatzung für die Rangauhalle soll auch die Benutzungssatzung für die Rangauhalle aktualisiert werden.
Die bisherige Satzung stammt von 2011 und enthält teilweise Regelungen, die nicht mehr aktuell sind (Schulsporthalle, Vereinsraum).
In der neuen Satzung wurden diese Regelungen entfernt oder bestehende Regelungen der Praxis angepasst (z.B. das Betreten der Umkleideräume nur durch Sportler wurde um Erziehungsberechtigte erweitert, was bei sportlicher Nutzung mit kleinen Kindern der Realität entspricht).
Neue Regelungen wurden nicht aufgenommen, es handelt sich rein um eine Aktualisierung der Benutzungssatzung.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Benutzungssatzung für die Rangauhalle in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Benutzungssatzung für die Rangauhalle in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Beschluss zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Sanierungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 14.06.2024 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Städtebauförderung hat darauf hingewiesen, dass die am 25.01.2008 in Kraft getretene Sanierungssatzung für den Innenort Markt Erlbach keine festgesetzte Gültigkeitsfrist hat, obwohl diese gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorgeschrieben wäre.
Sanierungssatzungen sind höchstens auf 15 Jahre zu befristen. Demnach wäre diese Frist am 24.01.2023 ausgelaufen.
Um dies zu heilen ist aber keine Neuaufstellung der Satzung nötig. Die Marktgemeinde muss lediglich einen rückwirkenden Beschluss fassen, um die maximal zulässige Frist von 15 Jahren wieder zu verlängern.

Die Sanierungssatzung bildet die Grundlage für die Förderung in den verschiedenen Förderprogrammen der Städtebauförderung. Da im Innenort noch diverse Maßnahmen in diesen Förderprogrammen geplant sind (Straßensanierungen, Privatsanierungen, Sanierung öffentlicher Einrichtungen und Denkmäler), ist die Sanierungssatzung auch weiterhin noch erforderlich.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die die Sanierungssatzung für das „Sanierungsgebiet Innenort Markt Erlbach“ weiterhin erforderlich ist.

2. Der Marktgemeinderat beschließt daher rückwirkend zum 25.01.2023, dass die Gültigkeitsdauer der am 07.12.2007 beschlossenen und am 25.01.2008 in Kraft getretenen Sanierungssatzung zur förmlichen Festlegung des „Sanierungsgebietes Innenort Markt Erlbach“ um 15 Jahre verlängert wird. Die Satzung hat damit eine weitere Gültigkeit bis einschließlich zum 24.01.2038.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die die Sanierungssatzung für das „Sanierungsgebiet Innenort Markt Erlbach“ weiterhin erforderlich ist.

2. Der Marktgemeinderat beschließt daher rückwirkend zum 25.01.2023, dass die Gültigkeitsdauer der am 07.12.2007 beschlossenen und am 25.01.2008 in Kraft getretenen Sanierungssatzung zur förmlichen Festlegung des „Sanierungsgebietes Innenort Markt Erlbach“ um 15 Jahre verlängert wird. Die Satzung hat damit eine weitere Gültigkeit bis einschließlich zum 24.01.2038.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Flurneuordnungsverfahren Kappersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 14.06.2024 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Eigentümer des ehemaligen Gemeindewaldes Kappersberg (ca. 7,5 ha) haben ein Flurneuordnungsverfahren zur Aufteilung des Waldes beim Amt für ländliche Entwicklung beantragt.
Hierzu fand am 02.05.2024 eine Versammlung der Teilnehmergemeinschaft statt bei der das ALE einen Aufteilungsvorschlag vorlegte (siehe Plan in der Anlage) um die Flächen entsprechend gerecht zu verteilen. Der Vorschlag wurde von allen Eigentümern angenommen.

Im Rahmen des Verfahrens werden auch die öffentlichen Feld- und Waldwege neu abgemarkt und zum Teil auch neu gebildet. 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Anlagen: 
  • nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege (FlstNr. 436, 438, 442 und
447, jeweils in der Gemarkung Kotzenaurach)

Die Wege sind auch in der beiliegenden Karte ersichtlich. Das Eigentum an den neuen Wegeflächen geht kostenfrei an die Marktgemeinde über. Die Wege sind nicht ausgebaut, so dass nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes die Baulast bei den Anliegern liegt.

Um das Flurneuordnungsverfahren abzuschließen, muss die Marktgemeinde hierzu einen entsprechenden Beschluss fassen.


Werner Stieglitz möchte wissen, ab wann für die Wege eine Ausbaupflicht besteht. Michael Schlag erklärt, dass diese dann eintritt, wenn die Wege entweder durch uns erstmals ausgebaut werden oder durch die dortigen Eigentümer mit unserer Zustimmung.
Bisher gab es in diesem Wald einen Weg, nach dem Verfahren sind es drei Wege.

Klaus Adelhardt war der Meinung, dass es sich um einen Rechtlerwald handelt. Dies ist nicht der Fall, die Flurstücke sind auf acht Eigentümer verteilt.

Beschlussvorschlag

1. Der Markt Markt Erlbach erklärt sich bereit, das Eigentum und die Unterhaltung der nicht ausgebauten Feld- und Waldwege (Flst. 436, 438, 442 und 447 aus der Gemarkung Kotzenaurach) zu übernehmen und dementsprechend zu widmen. 
2. Die Straßenbaulast für die nicht ausgebauten Feld- und Waldwege verbleibt aber gemäß Art. 53 Abs. 1 BayStrWG bei den beteiligten Grundstückseigentümern. 
3. Gesetzliche Befugnisse zur Kostenumlegung auf Beteiligte werden dadurch nicht berührt (z. B. für die Unterhaltung der Feld- und Waldwege nach Art.54 Abs.3 BayStrWG oder der Gewässer III.Ordnung nach Art. 26 Abs 2 Nr.3 BayWG i.V.m. § 40 Abs.1 Sätze 2 und 3 WHG).

Beschluss

1. Der Markt Markt Erlbach erklärt sich bereit, das Eigentum und die Unterhaltung der nicht ausgebauten Feld- und Waldwege (Flst. 436, 438, 442 und 447 aus der Gemarkung Kotzenaurach) zu übernehmen und dementsprechend zu widmen. 
2. Die Straßenbaulast für die nicht ausgebauten Feld- und Waldwege verbleibt aber gemäß Art. 53 Abs. 1 BayStrWG bei den beteiligten Grundstückseigentümern. 
3. Gesetzliche Befugnisse zur Kostenumlegung auf Beteiligte werden dadurch nicht berührt (z. B. für die Unterhaltung der Feld- und Waldwege nach Art.54 Abs.3 BayStrWG oder der Gewässer III.Ordnung nach Art. 26 Abs 2 Nr.3 BayWG i.V.m. § 40 Abs.1 Sätze 2 und 3 WHG).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Kostenmehrung bei der Sanierung der GVS Mosbach-Oberulsenbach - Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 14.06.2024 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma EHF (Feuchtwangen) hat in den vergangenen Tagen mit den Arbeiten an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mosbach und Oberulsenbach bekommen.
In Rücksprache mit dem Ingenieurbüro wurde eine 2 cm starke Asphaltschicht abgefräst, um dann einzugrenzen, in welchen Bereichen eine Asphaltarmierung eingebaut werden muss und wo auch Arbeiten am Untergrund erforderlich sind.

Dabei wurde festgestellt, dass der Straßenzustand und auch die Asphaltstärke noch deutlich schlechter ist, als das vorher angefertigte Bodengutachten erwarten ließ.
Für das Bodengutachten wurden auf der 1,7 km langen Strecke insgesamt 13 Bohrungen durchgeführt und die Bohrprofile wurden ausgewertet. Dabei wurden Asphaltstärken von 8 – 20 cm festgestellt. So dass davon auszugehen war, dass eine Deckensanierung in Verbindung einer teilweisen Asphaltarmierung ausreichen würde.

Nach dem Abfräsen der Asphaltdeckschicht trat aber ein anderes Bild zu Tage (siehe auch beiliegende Bilddokumentation). Die Asphaltschicht der Straße und auch der Unterbau sind noch viel uneinheitlicher als vorab angenommen.
Im Randbereich der Straße läuft die Asphaltdicke fast gegen Null aus, während sie zur Straßenmitte hin immer stärker wird.
In einigen Bereichen wurde die Straße teilweise fast ohne jeglichen Unterbau errichtet und auch ein korrektes Schotterplanum wurde wohl nicht – oder nur in Teilen hergestellt und Unebenheiten des Unterbaus und auch das Dachprofil der Straße wurden mit Asphalt ausgefüllt bzw. aufgebaut.

Aus diesem Grunde ist die favorisierte Lösung einer etwas verbesserten Deckensanierung der Straße nicht möglich. Denn in Teilen ist schon nach dem Fräsen keine Decke mehr vorhanden gewesen und durch die unterschiedlichen Asphaltdicken in Querrichtung des Straßenquerschnittes würden die Seitenbereiche immer wieder ausbrechen.
Auch die Festigkeit des Straßenunterbaus ist in vielen Bereichen deutlich schlechter als vorab anzunehmen war.

Die Baufirma und das Ingenieurbüro haben die zwei folgenden Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen, wie ein Ausbau erfolgen könnte.

Variante 1
Vollflächiger Einbau einer 8 cm dicken Asphalttragschicht und einer 4 cm starken Deckschicht

Variante 2
Vollflächiger Einbau einer 10 cm starken kombinierten Tragdeckschicht

Variante 1 würde insgesamt mit Mehrkosten in Höhe von ca. 203.500 € brutto zu Buche schlagen (155.100 € für den Nachtrag zzgl. die erforderliche Untergrundverbesserung).

Variante 2 würde Mehrkosten von insgesamt ca. 179.200 € verursachen (130.700 € für den Nachtrag zzgl. die erforderliche Untergrundverbesserung)

Die Baufirma und auch das Ingenieurbüro Inrotec empfehlen die Variante 1, da der zweischichtige Asphalteinbau deutlich haltbarer ist und eventuell auftretende Risse in der Unterschicht meist nicht in der Deckschicht ankommen. Der einschichtige Aufbau bei der Variante 2 wäre in dieser Hinsicht weniger dauerhaft. 

Die Verwaltung schließt sich dieser Einschätzung an und empfiehlt dem Marktgemeinderat 
den entsprechenden Nachtrag zu beschließen.

In der ursprünglichen Kostenschätzung des Ingenieurbüros Inrotec waren 356.400 € angesetzt. Die Vergabesumme der Fa. EHF belief sich auf 258.400 €. Durch die nun aufgetretenen Kostenmehrungen wird die Maßnahme voraussichtlich insgesamt ca. 462.000 € kosten.

Michael Schlag erläutert anhand von Bildern noch einmal die Problematik und stellt die o.g. Varianten vor.

Klaus Adelhardt würde eher den einschichtigen Ausbau ausführen, man soll jedoch den Fachleuten vertrauen und die zweischichtige Variante wählen.
Insgesamt ist die Summe für den Ausbau sehr hoch, zumal keine Gewährleistung aufgrund der Bodenbeschaffenheit besteht.
Auf seine Nachfrage, wo Bohrungen durchgeführt wurden, erklärt Michael Schlag, dass diese auf der gesamten Strecke verteilt waren.
Er bittet nochmals darum, die Bankette zu befestigen und die Fahrbahn zu entwässern, evtl. über Querschlitze.

Helmut Huthöfer regt an, in den Bereichen im Wald, die besonders feucht sind, Schroppen einzubauen.

Beschlussvorschlag

1.  Der Marktgemeinderat nimmt die Aussagen der Verwaltung zu den Kostenmehrungen bei der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mosbach und Oberulsenbach zur Kenntnis.

2. Die Straßensanierung soll mit der von der Baufirma und dem Ingenieurbüro vorgeschlagenen Variante 1 (Einbau einer 8 cm starken Asphalttragschicht und einer 4 cm Asphaltdeckschicht) vollflächig saniert werden. Der Nachtrag der Firma EHF (Feuchtwangen) vom 06.06.2024 in Höhe von 155.082,47 € brutto wird angenommen und die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt diesen zu unterzeichnen. Die erforderlichen Mehrarbeiten zur Untergrundverbesserung sollen ausgeführt werden.

Beschluss

1.  Der Marktgemeinderat nimmt die Aussagen der Verwaltung zu den Kostenmehrungen bei der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mosbach und Oberulsenbach zur Kenntnis.

2. Die Straßensanierung soll mit der von der Baufirma und dem Ingenieurbüro vorgeschlagenen Variante 1 (Einbau einer 8 cm starken Asphalttragschicht und einer 4 cm Asphaltdeckschicht) vollflächig saniert werden. Der Nachtrag der Firma EHF (Feuchtwangen) vom 06.06.2024 in Höhe von 155.082,47 € brutto wird angenommen und die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt diesen zu unterzeichnen. Die erforderlichen Mehrarbeiten zur Untergrundverbesserung sollen ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 41. Marktgemeinderat 14.06.2024 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 05.11.2024 15:51 Uhr