Datum: 12.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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42. Marktgemeinderat
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12.07.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Niederschrift über die 41. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.06.2024 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 41. öffentliche Sitzung vom 14.06.2024.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 41. öffentliche Sitzung vom 14.06.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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42. Marktgemeinderat
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12.07.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.06.2024 gibt es keine Beschlüsse, die bekanntzugeben sind.
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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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42. Marktgemeinderat
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12.07.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Das Drehleiterfahrzeug, das unsere Feuerwehrführungskräfte ins Auge gefasst hatten und über das wir in der letzten nichtöffentlichen Sitzung einen Beschluss gefasst haben, konnte bei der durchgeführten Auktion zum Preis von 63.500,00 Euro erworben werden.
2) Aufgrund der Absage des Bierfestes in unserer Partnerstadt Panazol findet die Sitzung des Marktgemeinderates wie ursprünglich geplant und bereits veröffentlicht am Freitag, den 04.10.2024 statt. Die Fraktionssprechersitzung hierzu findet bereits am Montag, den 30.09.2024 um 17:30 Uhr statt.
3) Die beiden Bauwagen für den Waldkindergarten werden diese Woche geliefert und ab nächster Woche erfolgt die Innenausstattung, so dass der Kindergartenbetrieb zum 01.09.2024 starten kann.
4) In der Unterkunft in der Frankenstraße sind aktuell 26 Personen aus Mittel- und Südamerika sowie neun türkisch-stämmige Asylbewerber untergebracht. Der Großteil der Personen steht in einem Arbeitsverhältnis (Gubesch und artec), zwei Personen machen eine Ausbildung in der Pflege in Neustadt a.d.Aisch und eine Person eine Ausbildung zum Bürokaufmann.
5) Die Veranstaltung „Der Zenngrund geht auf Reisen“ wird erst im Herbst 2025 stattfinden.
6) Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:
700,00 Euro Rechnungsverzicht von Norbert Wick für die FF Eschenbach
133,00 Euro von Norbert Wick für die Kinderfeuerwehr „Löschbande“
500,00 Euro von Werner Kube für den FF-Verein Eschenbach
200,00 Euro von Kastner Produktgestaltung GmbH für den FF-Verein Eschenbach
100,00 Euro von Heffner+Müller Ingenieurbüro für den FF-Verein Eschenbach
7) Mit folgenden Kinder- und Schülerzahlen wird - Stand heute – für das neue Kindergarten- bzw. Schuljahr gerechnet (die exakte Aufteilung der Schüler ist als Anlage zu diesem TOP hinterlegt):
Schülerzahlen
Grundschule: 244 Schüler (im laufenden Jahr 218), davon 1. bis 3. Klasse dreizügig
Mittelschule: 127 Schüler (im laufenden Jahr 128), keine Ganztagesklasse mehr
Gesamtschülerzahl: 371
Kinderzahlen
Evangelischer Kindergarten: 95 Kinder, davon 77 Regelkinder und 18 Kinder unter 3 Jahren (ein paar Kitaplätze sind noch frei, allerdings gibt es noch offene Anmeldungen)
Waldkita: 20 Kinder (voll belegt)
Kita Scheunenwichtel: 73 Kinder, aktuell 2 freie Plätze, ab Januar 81 Kinder, mit Doppelplatzbelegung 85 Kinder
Kita Wegfeldstrolche: 76 Kinder (voll belegt)
Hort: 100 Kinder (voll belegt), Überbelegung beantragt
Gesamtkinderzahl: 364
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4. Neubau des REWE-Marktes - Vorstellung des Projektes durch den Investor
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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42. Marktgemeinderat
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12.07.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Eigentümer des REWE-Marktes hat in der vergangenen Sitzung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Neubau eines größeren REWE-Marktes beantragt und wird das Projekt nun in der öffentlichen Sitzung vorstellen.
Herr Alexander Deisenrieder, Regionalleiter im Bereich Expansionsmanagement der REWE-Gruppe und Herr Johannes Hofbauer, Geschäftsführer der CIG Immobilien GmbH (=Eigentümerin des Grundstücks) erläutern anhand einer Präsentation die Pläne für den Neubau eines neuen Marktes. Die Präsentation ist als Anlage zu diesem TOP im RIS hinterlegt.
Der aktuelle Markt einschließlich des Getränkemarktes wird Ende August schließen. Für den Abbruch und den Neubau bis hin zur Neueröffnung ist mit einem Zeitraum von neun bis zwölf Monaten zu rechnen.
Dr. Birgit Kreß möchte wissen, was mit dem Gebäude des Getränkemarktes geplant ist, wie zukünftig die Zufahrt und Anlieferung erfolgen und ob es wieder eine Bäckereifiliale geben wird.
Herr Deisenrieder berichtet, dass mit dem Eigentümer des Getränkemarktes keine Einigung erzielt werden konnte und diese Fläche in den weiteren Planungen keine Rolle spielt. Die Zufahrt und die Anlieferung erfolgen zukünftig ausschließlich über die Neue Straße. Stand heute wird im Eingangsbereich des neuen Marktes wieder eine Filiale vom Brothaus angesiedelt.
Auf Nachfrage von Steffen Bien, was mit den Beschäftigten passiert, erklärt Herr Deisenrieder, dass diese in andere Märkte wechseln oder teilweise eine andere Arbeitsstelle gesucht haben.
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5. Antrag der SPD-Fraktion zum Nahwärmenetz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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42. Marktgemeinderat
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12.07.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Am Wochenende des 20. und 21.04.2024 kam es zunächst zu einer Störung im Nahwärmenetz im Bereich des Himmelgartenwegs und des Himmelreichs. Unmittelbar nach Behebung dieser Störung gab es dann einen ca. 18-stündigen Netzausfall, in dessen Folge eine Entlüftung und Nachbefüllung des Netzes erforderlich war. Nähere Einzelheiten hat uns die NatCon Mittelfranken in ihrem Schreiben vom 06.05.2024 mitgeteilt, das als Anlage zu diesem TOP hinterlegt ist.
Im Nachgang zu diesem Netzausfall hat die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 25.04.2024 bei der Verwaltung einen Antrag (ebenfalls im RIS hinterlegt) mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Gemeindeverwaltung zusammen mit dem
Nahwärmenetzbetreiber einen Notfallplan erstellt und darauf dringt, dass die Maßnahmen
auch umgesetzt werden, so dass die angeschlossenen Gebäude frostfrei gehalten werden
können und die Bewohner ihre wichtigsten Bedürfnisse (warme Dusche) befriedigen
können.“
Nachdem der Markt Markt Erlbach beim Nahwärmenetz nur Anschlussnehmer ist und keinerlei Maßnahmen erzwingen oder gar selbst umsetzen kann, wurde der Antrag der SPD-Fraktion der NatCon Mittelfranken mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt.
Das Antwortschreiben vom 22.05.2024 ging am 27.05.2024 bei der Verwaltung ein und ist ebenfalls im RIS hinterlegt. Es enthält im Wesentlichen folgende Aussagen:
1) Bei Ausfall eines Kessels im großen Heizhaus in der Frankenstraße versorgen die Kessel der kleinen Heizzentrale an der Rangauhalle das Netz.
2) Die Solarthermieanlage übernimmt im Sommer nahezu die komplette Wärmeversorgung.
3) Im Winter könnte zusätzlich wieder ein Hotmobil bereitgestellt werden.
4) Die vorhandenen drei Pufferspeicher können Störungen in der Nacht abfedern.
5) Die Anlagen werden zweimal täglich vor Ort überprüft, zudem ist eine Fernüberwachung mit Störungsmelder installiert.
6) Störungsmeldungen an die Rufbereitschaft werden aufgezeichnet und anschließend entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
7) Bei einem gesamten Netzausfall wie am o.g. Wochenende soll es zukünftig eine zeitnahe Information über die Homepage von NatCon als auch per Rundmail an die Anschlussnehmer geben.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Antrag der SPD-Fraktion nicht rechtmäßig beschlossen werden und sollte daher abgelehnt werden, da wir als Markt Markt Erlbach dem Netzbetreiber keine Auflagen erteilen können oder diesen zu Maßnahmen zwingen können.
Zudem erläutert der Netzbetreiber in seinem Schreiben ausführlich, welche Maßnahmen bereits getroffen wurden bzw. noch umgesetzt werden (siehe Punkte 1 bis 7).
Steffen Bien hält die Antwort der Verwaltung für ausreichend, er wird aber dennoch für den Antrag stimmen.
Klaus Adelhardt spricht sich dafür aus auch weiterhin Druck auf NatCon auszuüben. Im Hinblick auf den Netzausfall gibt es jedoch keine Solidargemeinschaft und die Gemeinde kann keine Sonderlösungen für Einzelfälle bereithalten. Dr. Birgit Kreß erklärt, dass sie regelmäßig bei NatCon vorstellig wird und Probleme sofort meldet. Auch sie verdeutlicht, dass wir in solchen Fällen nicht helfen können und alle Bürger gleich behandeln müssen (Beispiel: Ausfall einer Ölheizung in einem Einfamilienhaus).
Werner Stieglitz spricht sich für die Ablehnung des Antrages aus. Dieser hat jedoch bewirkt, dass wir eine ausführliche Antwort zu diesem Netzausfall bekommen haben.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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6. Übergabe Projektierung Neubau Kita Kirchgasse 15 an unsere WBG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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42. Marktgemeinderat
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12.07.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Das Anwesen Kirchgasse 15 wurde der WBG zur Entwicklung übertragen und der Marktgemeinderat hatte beschlossen, dass dort eine neue viergruppige Kindertagesstätte als Ersatz für den evangelischen Kindergarten entstehen soll.
Um das Projekt anzuschieben hat die Marktgemeinde das Büro Wirsching und Madinger mit der Erarbeitung einer Vorplanung (LP 1 + 2) beauftragt.
Das Büro Wirsching und Madinger hat nun einen ersten Entwurf für den Neubau der KITA an der Kirchgasse erarbeitet und der Entwurf wird in der Sitzung vorgelegt.
Aktuell findet dazu noch die interne Abstimmung mit der Kirche und der WBG statt.
Das Planungsbüro schätzt die Gesamtkosten der Baumaßnahme auf ca. 4,5 – 5,0 Mio. €. Die Förderung wird voraussichtlich ca. 2,5 Mio. € betragen.
Wie bereits vorab besprochen wäre es sinnvoll, das Projekt an die WBG zu übergeben, da diese freier agieren und auch einen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Darüber hinaus würde die WBG die Verwaltung bei der Abwicklung der Baumaßnahme und dem späteren Gebäudeunterhalt deutlich entlasten.
Dazu bedarf es aber auch eines formalen Beschlusses des Marktgemeinderates, um das Projekt und auch um die zusätzlichen Grundstücksflächen (Grundstück für die Außenanlagen) an die WBG zu übertragen.
Dr. Birgit Kreß stellt die beiden Varianten vor und berichtet, dass mit der WBG ein Vorgespräch bezüglich der Umsetzung stattgefunden hat. Diese ist bereit, dass Projekt zu realisieren. Auf Nachfrage von Werner Stieglitz, wer im Entscheidungsprozess mit „Wir“ gemeint ist, erklärt sie, dass dies der Marktgemeinderat ist. Auf seine Frage bezüglich der Finanzierung erklärt Dr. Birgit Kreß, dass wir an die WBG Miete zahlen müssen. Es sind noch weitere Verträge erforderlich, die mit der Rechtsaufsicht abgestimmt werden müssen, aber immer dem Marktgemeinderat vorgelegt werden.
Klaus Adelhardt spricht sich gegen eine Umsetzung durch die WBG aus, da dies zu einer Kostensteigerung führt und ein Vorsteuerabzug keinen Vorteil bringt.
Friedrich Täuber hingegen sieht ein solches Projekt als Tagesgeschäft der WBG an, die es effektiver, schneller und auch günstiger umsetzen kann.
Auch Rudolf Born spricht sich für die WBG aus, da diese eine bessere Verhandlungsposition als der Markt hat und eine europaweite Ausschreibung umgehen kann. Bei eigener Umsetzung wäre eventuell ein zusätzlicher Mitarbeiter im Bauamt erforderlich.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat nimmt die Planungen zum Neubau einer Kindertagesstätte zur Kenntnis.
2. Das Projekt und die weiteren erforderlichen Grundstücksflächen (Teilflächen aus den Flst. 200/1, Flst. 809 und das Flst. 810 aus der Gemarkung Markt Erlbach) sollen an die WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG übertragen werden. Hierzu soll ein Vereinbarungsentwurf aufgesetzt und zur Abstimmung vorgelegt werden.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat nimmt die Planungen zum Neubau einer Kindertagesstätte zur Kenntnis.
2. Das Projekt und die weiteren erforderlichen Grundstücksflächen (Teilflächen aus den Flst. 200/1, Flst. 809 und das Flst. 810 aus der Gemarkung Markt Erlbach) sollen an die WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG übertragen werden. Hierzu soll ein Vereinbarungsentwurf aufgesetzt und zur Abstimmung vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3
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7. Beschaffung von digitalen Meldeempfängern im Rahmen des Sonderförderprogramms
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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42. Marktgemeinderat
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12.07.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Freistaat Bayern fördert noch bis Ende des Jahres 2024 die Beschaffung von Endgeräten für den digitalen BOS-Funk (sog. Pager) im Bereich der kommunalen Feuerwehr. Diese Umrüstung ist notwendig, um von Analogfunk auf Digitalfunk übergehen zu können.
Die Anschaffungskosten eines Pagers samt Sicherheitskarte liegen bei ca. 820 Euro pro Gerät. Die Förderung beträgt 80 Prozent, höchstens jedoch 680 Euro pro Gerät.
Für die Förderung ist die Stärkemeldung unserer Feuerwehren zum Stichtag 01.01.2019 relevant. Laut dieser Meldung werden uns 69 Geräte gefördert.
In Rücksprache mit unseren Kommandanten reicht diese Anzahl nicht mehr aus. Sinnvoll wäre die Anschaffung von 90 Pagern.
Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 73.800 Euro. Es wird mit einer Förderung von max. 46.920 Euro gerechnet.
Vergleichsangebote können hier nicht eingeholt werden, da die Beschaffung dieser Meldeempfänger über die Regierung im BOS-Einkaufsportal abzuwickeln ist.
Haushaltsmittel waren für diese Anschaffung nicht vorgesehen. Es stehen jedoch noch HH-Mittel, welche für die Drehleiteranschaffung nicht verbraucht wurden, zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt die Beschaffung von 90 digitalen Meldeempfängern im Rahmen des Sonderförderprogramms Digitalfunk.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Beschaffung von 90 digitalen Meldeempfängern im Rahmen des Sonderförderprogramms Digitalfunk.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Dorferneuerung Rimbach - Beschluss zur Einleitung der einfachen Dorferneuerung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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42. Marktgemeinderat
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12.07.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im Juni hat eine zweite Bürgerversammlung zu der Dorferneuerung in Rimbach stattgefunden. Dabei wurden die überarbeiteten Planungen vorgestellt und die von den Bürgern vorgebrachten Anregungen besprochen.
Hauptthemen waren dabei der weitere Umgang mit dem Hirtenhäuschen und dessen Umfeld, die Anlage eines Gehweges an der Kreisstraße und eine bauliche Anpassung der südlichen Ortseinfahrt, um den Durchfahrtsverkehr zu bremsen.
Zum Hirtenhäuschen mit Umfeld und dem Gehweg gab es verschiedene Meinungen im Dorf. Ein kleiner Teil der Anlieger wollte, dass das Hirtenhäuschen abgebrochen und die Straße verbreitert wird. Der überwiegende Teil und auch das Amt für ländliche Entwicklung wünschen aber einen Erhalt und eine Sanierung bzw. Umbau des Gebäudes.
Bei dem Gehweg an der Kreisstraße möchten zwei Anlieger, dass die Situation so bleibt wie sie ist, der überwiegende Teil wünscht aber einen einseitigen Gehweg auf der Westseite der Kreisstraße.
Der aktuelle Planungsstand wird in der Sitzung genauer erläutert und liegt auch in der Anlage bei.
Um den Förderantrag für die Maßnahme zu stellen, muss der Marktgemeinderat noch einen formalen Beschluss fassen.
Die Bürger hatten im Frühjahr auch einen eigenen Workshop organisiert und dabei viele verschiedene Wünsche vorgebracht. Das Protokoll wird ebenfalls beigelegt.
Die Wünsche lassen sich folgenden Kategorien zuordnen:
1. Ästhetik (Pflasterbelag und Beleuchtung)
2. Geschwindigkeitsbegrenzung an der Kreisstraße
3. Gehsteig an der Beerbacher Straße
4. Öffentliche Mobilität (Bushaltestelle und Mitfahrbank)
5. Gemeinschaftsfördernder Dorfplatz (Sitzgelegenheiten, Backhäuschen, Brunnen, Getränkeautomat, Boule-Feld, Lagerfeuerplatz…)
Zu 1. Die Wünsche zur Ästhetik lassen sich größtenteils berücksichtigen.
Zu 2. Der Bau eines Gehweges im Ort verschmälert die Fahrbahn und trägt damit zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung im nördlichen Teil bei. Im südlichen Teil ist bauliche Lösung nur möglich, wenn der entsprechende Grunderwerb erfolgen kann. Es ist aber fraglich, ob wir die benötigte Fläche bekommen können.
Zu 3. Ein Gehsteig an der Beerbacher Straße ist zwar möglich, aber aus Sicht der Verwaltung unnötig. Auf der Straße gibt es so gut wie keinen Durchgangsverkehr und die Verkehrsbelastung ist insgesamt so gering, dass man auf der Straße gefahrlos Fußball spielen könnte.
Darüber hinaus müssten die Anlieger im Rahmen der Erschließungsbeitragssatzung an der Neuanlage des Gehweges 90 % der Kosten tragen.
Zu 4. Eine Bushaltestelle an der Kreisstraße ist leider nicht möglich, weil sich keiner der Eigentümer der geeigneten Flächen bereit erklärt hat eine Fläche abzutreten.
Eine Mitfahrbank, oder zumindest eine Sitzgelegenheit an der Kreisstraße aber möglich und wird eingeplant.
Zu 5. Ein Brunnen mit Sprühnebel in der Ortsmitte wäre zwar möglich, ist aber beim Bau und Unterhalt recht teuer. Ein Wasserspender am Hirtenhäuschen wäre bei Bedarf einfacher umzusetzen. Für ein Boule-Feld, Lagerfeuer ist aber kein ausreichender Platz.
Auch ein Getränke- und Essensautomat, eine Fahrradreparaturstation und ein Backhäuschen sind prinzipiell vorstellbar, aber der jeweilige Nutzen kann durchaus diskutiert werden. Die Verwaltung schlägt vor, dass diese kleineren Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erneuerung des Hirtenhäuschens nochmals im Detail diskutiert werden.
Klaus Adelhardt möchte wissen, ob überhaupt eine Dorferneuerung durchgeführt werden muss, ob das Hirtenhäuschen zwingend für eine Förderung ist und welche Kosten für diesen Teilbereich anfallen. Er spricht sich dafür aus, einen Beschluss zu fassen, in dem das Hirtenhäuschen außen vor bleibt und merkt an, dass Entwürfe immer individuelle Vorlieben des jeweiligen Planers sind.
Grundsätzlich könnte der Markt auch selbst Tiefbaumaßnahmen ohne Fördermittel des ALE umsetzen. In diesem Fall ist das Hirtenhäuschen für eine Förderung maßgeblich, da es Bestandteil des Verfahrens ist. Exakte Kosten für diese Position sind noch nicht bekannt.
Auf Nachfrage von Christine Hildner, ob es ohne Hirtenhäuschen überhaupt zu einer Dorferneuerung kommt, erklärt Michael Schlag, dass dann nur die nötigsten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Straßensanierung durchgeführt werden.
Friedrich Täuber kann die Diskussion überhaupt nicht nachvollziehen: Das Gebäude ist da, die Rimbacher wollen es erhalten und es kann für geringe Kosten saniert werden.
Dr. Birgit Kreß ergänzt, dass sich in der letzten Versammlung die Mehrheit der Rimbacher für den Erhalt ausgesprochen hat. Sie stellt kurz die Ideen vor, die in der Versammlung vorgetragen wurden.
Michael Schlag erläutert die baulichen Maßnahmen (Baubeginn Frühjahr 2025), die auf Grund mangelnder Verkaufsbereitschaft aber oft nicht umgesetzt werden können. Er berichtet, dass sich die Anwohner gegen eine Verbreiterung des Gehwegs ausgesprochen haben. An dieser Stelle wird nun der Bordstein abgesenkt. Grundsätzlich kann der Durchgangsverkehr mit 700 Fahrzeugen/24h als gering bezeichnet werden.
Werner Stieglitz fragt nach dem Protokoll der Versammlung im Juni und möchte wissen, wie das Hirtenhäuschen betrieben wird. Seiner Meinung nach wird hierfür ein Kümmerer benötigt. Zudem hat er vernommen, dass die Mehrheit gegen einen Erhalt des Hauses ist.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass das Protokoll noch nicht vorliegt. Es wird keinen festen Ansprechpartner für das Haus geben, da es ein loser Treffpunkt und kein Dorfhaus wie in Mettelaurach werden soll. Sie sieht in dem Haus Potential für eine Sanierung. Sie bekräftigt, dass die Verwaltung keine Ambitionen im Hinblick auf gewisse Maßnahmen hat, sondern die Wünsche der Rimbacher (sofern umsetzbar und finanzierbar) realisiert werden sollen.
Karin Frühwald hat sich bei den Rimbachern umgehört und es hat sich eine Mehrheit für den Erhalt des Hauses ausgesprochen.
Aus Sicht von Gerd Eisenbeiß stellt das ALE manchmal nicht ganz alltagstaugliche Forderungen. Der Blick aus dem Häuschen ins Grüne hat nur dann Charme, wenn die Tore geöffnet sind. Er spricht sich gegen Bäume auf dem Gehweg aus, da diese hier nur stören. Die Grünfläche Richtung Beerbach hält er ebenfalls für überflüssig.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass eine Dorferneuerung kein Erhalt des aktuellen Zustandes, sondern eine Verbesserung ist. Die Bäume auf dem Gehweg sind ein Wunsch des dortigen Anwohners. Die Grünfläche am Ortsausgang dient den Fußgängern zum Ausweichen von Fahrzeugen.
Rudolf Born spricht sich dafür aus, einen Beschluss zu fassen und sich zum heutigen Planungsstand noch nicht in Einzelheiten zu verlieren.
Abschließend bittet Dr. Birgit Kreß um Nachsicht, dass die Beschlussvorlage kurzfristig ergänzt wurde, da die Pläne erst heute in der Verwaltung eingegangen sind. Es geht zunächst um eine Beschlussfassung zur Einleitung des Verfahrens, über Feinheiten und einzelne Maßnahmen kann dann zum jeweiligen Zeitpunkt beraten und beschlossen werden.
Beschlussvorschlag
1. Mit der aktuellen Planung zur Dorferneuerung besteht Einverständnis und diese soll beantragt werden.
2. Das Hirtenhäuschen soll saniert und erneuert werden.
3. An der Kreisstraße soll auf der Westseite ein durchgängiger Gehweg errichtet werden. Wenn möglich, dann soll auch eine Obstbaumreihe an der Straße nach Beerbach und eine Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduktion am südlichen Ortseingang realisiert werden. Auf einen Gehsteig an der Straße nach Beerbach und einen Sprühnebelbrunnen auf dem Dorfplatz wird verzichtet.
4. Auf der Grundlage der Planung soll die Verwaltung den entsprechenden Antrag auf Einleitung der einfachen Dorferneuerung stellen.
5. Die Tiefbauarbeiten sollen ausgeschrieben werden.
6. Die Verwaltung wird beauftragt für die Erneuerung des Hirtenhäuschens Angebote für die Planungsleistungen einzuholen und vorzulegen.
7. Die von den Bürgern vorgebrachten kleineren Maßnahmen wie ein Backhäuschen, ein Trinkbrunnen, ein Getränkeautomat, Fahrradreparaturstation…. sollen bei der Detailplanung zur Hirtenhäuschen nochmals diskutiert werden.
Beschluss 1
1. Mit der aktuellen Planung zur Dorferneuerung besteht Einverständnis und diese soll beantragt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Beschluss 2
2. Das Hirtenhäuschen soll saniert und erneuert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5
Beschluss 3
3. An der Kreisstraße soll auf der Westseite ein durchgängiger Gehweg errichtet werden. Wenn möglich, dann soll auch eine Obstbaumreihe an der Straße nach Beerbach und eine Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduktion am südlichen Ortseingang realisiert werden. Auf einen Gehsteig an der Straße nach Beerbach und einen Sprühnebelbrunnen auf dem Dorfplatz wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 4
4. Auf der Grundlage der Planung soll die Verwaltung den entsprechenden Antrag auf Einleitung der einfachen Dorferneuerung stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 5
5. Die Tiefbauarbeiten sollen ausgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 6
6. Die Verwaltung wird beauftragt für die Erneuerung des Hirtenhäuschens Angebote für die Planungsleistungen einzuholen und vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
Beschluss 7
7. Die von den Bürgern vorgebrachten kleineren Maßnahmen wie ein Backhäuschen, ein Trinkbrunnen, ein Getränkeautomat, Fahrradreparaturstation…. sollen bei der Detailplanung zur Hirtenhäuschen nochmals diskutiert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Neubau einer Ganztagesbetreuung in der Grundschule/Hort - Vergabeverfahren zu den weiteren Fachplanungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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42. Marktgemeinderat
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12.07.2024
|
ö
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9 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für die Ganztagesbetreuung müssen noch weitere Fachplanungen (z.B. Statik, Haustechnik….) beauftragt werden. Wegen einer Änderung im Vergaberecht müssen Planungsleistungen seit dem vergangenen Jahr addiert werden und wenn diese die Schwelle für europaweite Vergaben in Summe überschreiten, dann müssen die verschiedenen Fachplanungen europaweit ausgeschrieben werden.
Dies bedeutet einen deutlich höheren zeitlichen und finanziellen Aufwand.
Das Vergaberecht bietet aber immer noch ein kleines Schlupfloch, um zumindest einen Teil der Planungsleistungen ohne europaweites Verfahren vergeben zu können.
Die Regelung besagt sinngemäß, dass Leistungen bis zu einer Gesamtsumme von 20 % der gesamten geschätzten Planungskosten auch in einem nationalen Verfahren beauftragt werden können.
Die Gesamtplanungskosten für die Ganztagesbetreuung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 285.000 € netto. Darin enthalten sind folgende Leistungsbilder nach HOAI:
Objektplanung – 160.000 €
Tragwerksplanung – 43.000 €
Technische Gebäudeausrüstung – 82.000 €
20 % von dieser Summe entspräche einem Betrag von 57.000 €. Demnach wäre es möglich das Leistungsbild der Tragwerksplanung (geschätzte Kosten 43.000 € netto) auch ohne europaweites Verfahren zu vergeben.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass für dieses Leistungsbild Angebote eingeholt werden ohne europaweites Verfahren. Da diese Leistung kurzfristig schon in einer frühen Phase der Planung erforderlich ist, bittet die Verwaltung darum, dass der Marktgemeinderat zustimmt, dass die Leistung an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden kann.
Paul Hegendörfer fragt, ob in diesem Fall eine Vergabe nach einem Punkteverfahren erfolgt. Michael Schlag erklärt, dass dies hier nicht erforderlich ist.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Da eine Vergabe des Leistungsbildes der Tragwerksplanung im Rahmen der Ausnahmeregelung nach § 3 (9) VgV ohne europaweite Ausschreibung möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, hierfür entsprechende Angebote einzuholen. Die Verwaltung wird ermächtigt den entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Da eine Vergabe des Leistungsbildes der Tragwerksplanung im Rahmen der Ausnahmeregelung nach § 3 (9) VgV ohne europaweite Ausschreibung möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, hierfür entsprechende Angebote einzuholen. Die Verwaltung wird ermächtigt den entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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42. Marktgemeinderat
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12.07.2024
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ö
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10 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortbeiträge.
Datenstand vom 05.11.2024 15:53 Uhr