Datum: 08.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Verabschiedung von Georg Zeilinger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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44. Marktgemeinderat
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08.11.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In der letzten Sitzung des Marktgemeinderates wurde die Entlassung von Georg Zeilinger aus dem Marktgemeinderat festgestellt. In der heutigen Sitzung wird er offiziell verabschiedet.
Dr. Birgit Kreß blickt dabei auf seinen kommunalpolitischen Werdegang zurück.
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2. Vereidigung von Silvia Kühnl-Standfest als Marktgemeinderatsmitglied
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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44. Marktgemeinderat
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08.11.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 15.03.2020 ist Frau Silvia Kühnl-Standfest die nächste zu berücksichtigende Listennachfolgerin des Wahlvorschlags der CSU. Sie wurde gemäß Artikel 47 Absatz 4 Satz 2 GLKrWG mit Schreiben vom 09.10.2024 über die Listennachfolge verständigt und hat binnen der gesetzlichen Wochenfrist erklärt, das Amt anzunehmen und den Eid gemäß Artikel 31 Absatz 4 GO zu leisten.
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß nimmt ihr folgenden Eid ab:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
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3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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44. Marktgemeinderat
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08.11.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Niederschrift über die 43. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 04.10.2024 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 43. öffentliche Sitzung vom 04.10.2024.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 43. öffentliche Sitzung vom 04.10.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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44. Marktgemeinderat
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08.11.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Gemäß Artikel 52 Absatz 3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.07.2024 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 12 – Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Herstellung eines Stellplatzes auf dem Anwesen Flurstraße 25
Die Firma Dienstbier wird auf der Grundlage des Angebotes vom 23.09.2024, in Höhe von 167.312,44 € brutto beauftragt die Tiefbauarbeiten zur Herstellung des Parkplatzes auf dem Anwesen Flurstraße 25 auszuführen.
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5. Bericht der ersten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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44. Marktgemeinderat
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08.11.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Für die FF Eschenbach wurde ein gebrauchtes TSF zum Preis von 24.900 Euro netto beschafft.
2) Die Arbeiten für den neuen REWE-Markt liegen nach einem Gespräch mit dem zuständigen Regionalleiter im Zeitplan, auch wenn aktuelle keine Abbrucharbeiten stattfinden.
3) In den Herbstferien wurde der Boden der Rangauhalle erneuert. Es handelte sich um eine dringliche Anordnung, da dieser Termin kurzfristig verfügbar war, seitens der Firma aber erst nach der letzten Sitzung mitgeteilt wurde. Die Kosten belaufen sich auf ca. 19.000 Euro.
4) Der Ausflug des Marktgemeinderates soll am Samstag, den 15.03.2025 stattfinden. Es müssen sich mindestens 70 Prozent aus dem Gremium anmelden, ansonsten entfällt der Ausflug.
5) Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:
50,00 Euro von der VTG Eschenbach für den Bürgerbus
100,00 Euro von Johann Krämer für den Bürgerbus
6) Am heutigen Nachmittag wurden wir und die Naturenergie Zeilinger durch die Regierung von Mittelfranken in das „Team Energiewende Mittelfranken“ aufgenommen.
7) Am Montag, den 11.11.2024 findet um 17:11 Uhr der Rathaussturm statt. Es wird um Teilnahme gebeten.
8) Am Sonntag, den 17.11.2024 findet der Volkstrauertag statt. Beginn ist um 10:00 Uhr mit dem Gottesdienst in der Kilianskirche.
9) Aufgrund des schweren Unwetters in Spanien ist auch unsere befreundete Stadt Picanya schwer getroffen worden. Aus diesem Grund wurde über die Bürgerstiftung zu einer Spendenaktion aufgerufen.
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6. Vorstellung der Ergebnisse der Seniorenumfrage und aktueller Projekte des Quartiersmanagements
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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44. Marktgemeinderat
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08.11.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Unsere Quartiersmanagerin Franziska Zoufal hat im Frühjahr eine Umfrage unter den Senioren in unserem Gemeindegebiet zu verschiedenen Themenbereichen (u.a. Bürgerbus, Teilnahme an Veranstaltungen, Ehrenamt) durchgeführt. Sie wird die Ergebnisse aus der Umfrage sowie ihre aktuellen Projekte im Quartiersmanagement in der Sitzung vorstellen.
Dr. Birgit Kreß bedankt sich für den Vortrag und betont, dass wir im Bereich der Seniorenarbeit auf Ehrenamtliche angewiesen sind, ohne deren Engagement viele Aktionen nicht möglich wären.
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7. Neuerlass einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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44. Marktgemeinderat
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08.11.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die bisherigen Berechnungsgrundlagen zur Festlegung der Einheitswerte der Grundsteuer wurden vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und gewisse Ungleichbehandlungen zwischen den einzelnen Grundsteuerzahlern herrsche. Aufgrund dessen wurde eine neue Grundsteuerreform angestrebt, welche per Gesetz zum 01.01.2025 greift.
In Bayern wird ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt, d. h. jedes Grundstück wird nach Grundfläche, Wohn- und Nutzfläche gleich bewertet. Für die Ermittlung dieser Werte wurde jeder Grundstücksbesitzer Bayerns mit Abgabe einer Grundsteuererklärung herangezogen. Anhand dieser Werte wurde ein Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt an die Gemeinden übermittelt, damit diese zum 01.01.2025 hierfür einen eigenen Hebesatz festlegen können.
Da die Grundsteuer die Gemeinde eigens erhebt (§1,2 GrStG), bestimmt diese auch die Höhe des Grundsteueraufkommens.
Im Rahmen der Grundsteuerreform ist des Öfteren die Begrifflichkeit der „Aufkommensneutralität“ zu lesen. Der Begriff wird leider oft missverstanden. Damit ist nicht gemeint, dass die individuelle Grundsteuer der Grundstücksbesitzer gleichbleibt, sondern damit das Aufkommen der Gemeinden stabil zu halten ist.
Die Grundsteuer ist ein Einnahmemittel um Investitionen verschiedenster Pflichtaufgaben, sei es im Bereich Feuerwehr, Schulwesen, Kindertagesstättenbereich oder Straßenbau bis hin zu Förderung der öffentlichen Kultur finanzieren zu können.
Deshalb ist es trotz des Gebots der Aufkommensneutralität legitim und geboten, wenn Gemeinden aus haushaltsrechtlichen Gründen (Sicherstellung der Mindestzuführung, Vermeidung von Schuldenanstieg) höhere Hebesätze festlegen.
Die letzte Hebesatzanpassung unserer Marktgemeinde war für die Grundsteuer A im Jahr 1991 und für Grundsteuer B im Jahr 1974. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde zuletzt 1980 festgelegt.
Die jahrzehntelange Stabilität der Hebesätze hat aufgrund der Inflations- und Teuerungsrate (im Schnitt 2,4 % p.a.) bereits zu einer tatsächlichen Minderung der Einnahmen geführt.
Für unser Gemeindegebiet sind 3.238 Grundsteuerfälle veranlagt. Um eine aussagekräftige Prognose darstellen zu können, wurde vom Steueramt eine Hochrechnung der einzelnen Steuerarten vorgenommen.
Grundsteuer B
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Hebesatz
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Einnahmen
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Im Jahr 2024
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340 v. H.
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507.640 Euro
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Im Jahr 2025
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340 v. H.
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895.788 Euro
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Aufkommensneutral 2025
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193 v. H.
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508.491 Euro
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Vorschlag 2025
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270 v. H.
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711.361 Euro
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Grundsteuer A
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Hebesatz
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Einnahmen
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Im Jahr 2024
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378 v. H.
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76.440 Euro
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Im Jahr 2025
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378 v. H.
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97.207 Euro
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Aufkommensneutral 2025
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300 v. H.
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77.148 Euro
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Vorschlag 2025
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390 v. H.
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100.293 Euro
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Zu beachten gilt, dass es sich bei der Hochrechnung um eine teilweise Schätzung handelt. Des Weiteren wird es von Seiten des Finanzamtes noch zu Messbetragsänderungen in den Folgejahren kommen. Auch ist die rechtliche Handhabung des Art. 8 BayGrStG noch fraglich, weshalb das Verfahren bei Erlassanträgen noch nicht abschließend geklärt werden kann.
Die Gewerbesteuer ist ebenfalls eine Realsteuer und liegt im Aufgabenbereich der Marktgemeinde. Bereits in diesem Jahr ist ein Rückgang der Einnahmen aus diesem Bereich zu verzeichnen. Die Schwankungen bei den Gewerbesteuereinnahmen unterliegen natürlich der Konjunktur. Jedoch könnte eine Hebesatzanpassung vorsorglich die Senkungen aufgrund von Wirtschaftsschwankungen mildern. Um Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten, wurde darauf geachtet den Vorschlag der Hebesatzerhöhung moderat ausfallen zu lassen.
Gewerbesteuer
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Hebesatz
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Einnahmen
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2025
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345 v. H.
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2.251.440,00 Euro
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Vorschlag 2025
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380 v. H.
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2.486.502,00 Euro
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Die neue Hebesatzsatzung liegt als Anlage zu diesem TOP bei.
Nachrichtlich:
Die Marktgemeinde erhält jährlich vom Bayerischen Landesamt für Statistik die Mitteilung der Steuerkraft. Diese gibt Auskunft über die Einnahmen aus den Realsteuern, sowie den Beteiligungen an der Einkommens- und Umsatzsteuer. Derzeit liegt die Steuerkraft je Einwohner bei 966,19 Euro, welches unterhalb der Durchschnittswerte im Vergleich zu anderen kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis (1.068,55 Euro) liegt.
Andrea Tiefel erläutert die Grundsteuerreform und ihre Auswirkungen anhand ausgewählter Grundstücke im Gemeindegebiet.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die in den letzten Wochen von der Landes- und Bundespolitik ausgerufene „Aufkommensneutralität“ sehr unglücklich ist, da es sich um eine rein kommunale Entscheidung handelt, wie das Aufkommen der Grundsteuer festgesetzt wird. Die bisher gültigen Sätze stammen aus dem Jahr 1974 (Grundsteuern) bzw. 1980 (Gewerbesteuer), so dass seit 50 Jahren bzw. 44 Jahren keine Anpassung mehr erfolgte. Diese beide Einnahmearten einer Gemeinde bleiben vor Ort und werden wieder in wichtige Infrastrukturprojekte wie beispielsweise den Straßenbau oder für Spielplätze investiert.
Werner Stieglitz erklärt, dass unsere jetzige Aufkommenserhöhung nicht der Reform geschuldet ist, sondern vielmehr, dass die Steuern über einen langen Zeitraum nicht angetastet wurden. Es sollte daher jedes Jahr eine Überprüfung erfolgen.
Paul Hegendörfer bittet darum, bei der Anpassung der Gewerbesteuer das Maß nicht überzustrapazieren.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass diese nicht die Intention ist, Aber auch hier bleibt das Geld vor Ort und der Markt hat in den letzten Jahren viele Flächen für das Gewerbe erschlossen und dabei immer mehr Geld investieren müssen als durch den Grundstücksverkauf erlöst wurde. Zudem sind nur die Gewerbetreibenden betroffen, die Gewinne erwirtschaften.
Klaus Adelhardt sieht auch das Erfordernis, die Steuern anzupassen, zumal sich die Erhöhung in Grenzen hält.
Volker Rudolph könnte sich bei der Gewerbesteuer einen etwas höheren Satz vorstellen, da diese Abgabe gewinnbezogen ist, während die Grundsteuer von allen Bürgern gezahlt werden muss.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Marktgemeinde Markt Erlbach in vorgelegter Form.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Marktgemeinde Markt Erlbach in vorgelegter Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Übernahme des evangelischen Friedhofs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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44. Marktgemeinderat
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08.11.2024
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ö
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|
8 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Seit dem Spätsommer 2018 hat die evangelische Kirchengemeinde offiziell den Wunsch an den Markt herangetragen, dass wir den Friedhof in Markt Erlbach übernehmen sollen.
Nachdem der erste Vertragsentwurf zu keinerlei Konsens geführt hatte, was der Kirchengemeinde im Januar 2019 schriftlich mitgeteilt wurde, gab es in den letzten Jahren keine Bewegung in dieser Sache.
Im September dieses Jahres wurde der Verwaltung dann ein neuer Vertragsentwurf vorgelegt, der mit Vertretern der Kirchengemeinde und des Dekanats Neustadt a.d.Aisch am 24.09.2024 besprochen wurde.
In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 04.10.2024 wurde das Gremium über die Inhalte des Vertrages informiert.
Dieser beinhaltet im Wesentlichen folgende Regelungen:
1) Übertragung der Flurnummern 592 (2.140 qm, unentgeltlich) und 595 (6.187 qm, zum ortsüblichen Bodenrichtwertpreis für Grünland)
2) Übertragung der vorhandenen Rücklagen
3) Übernahme der bekannten Mängel ohne Anspruch auf Haftung durch die Kirchengemeinde
4) Fortführung der Bestattungen und der Handhabung von Begräbnisfeiern nach christlichen Werten
Weitere Einzelheiten wird die Verwaltung mit der Kirchengemeinde regeln, die dann in einen finalen Vertrag münden.
Die Übernahme kann frühestens zum 01.01.2026 wirksam werden, da die Verwaltung sämtliche Daten, die bisher nur als handschriftliche Aufzeichnungen vorliegen, in ein entsprechendes EDV-Fachverfahren übertragen muss.
Mit der Übernahme des Friedhofs wird auch die bisherige Friedhofspflegerin in ein Arbeitsverhältnis beim Markt treten, was jedoch nicht Bestandteil des Notarvertrages sein wird.
Hinzu kommen weitere Aufgaben, die sich durch die Übernahme ergeben:
1) Beschaffung eines EDV-Fachverfahrens für Friedhofsverwaltung
2) Mehrbelastung des Standesamtes durch die Übertragung zusätzlicher Aufgaben
3) Erlass einer neuen Friedhofsordnung sowie Kalkulation und Erlass einer einheitlichen Gebührensatzung für die beiden (dann gemeindlichen) Friedhöfe
Zudem muss der Markt in den nächsten Jahren entsprechende Positionen in den Haushalt einstellen, um die teils sehr marode Infrastruktur im gesamten Friedhofsbereich zu sanieren. Die Kosten hierfür werden sich im unteren siebenstelligen Bereich bewegen.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass für den Friedhof Finanzmittel im Haushalt eingestellt werden. Man ist sich bewusst, dass man mit dem Friedhof im wahrsten Sinne des Wortes ein „Millionengrab“ übernimmt und der Markt wird die erforderlichen umfangreichen Sanierungsmaßnahmen nicht sofort umsetzen können.
Werner Stieglitz ist froh, dass in dieser causa endlich eine Einigung erzielt werden konnte und das Thema jetzt abgeschlossen ist. Die Friedhofspflegerin Brigitte Krämer wird natürlich gerne vom Markt übernommen. Er bittet darum, die Planungen für die Sanierung des Leichenhauses, das hinsichtlich seines Zustandes zu den schäbigsten im Landkreis zählen dürfte, vorzubereiten.
Klaus Adelhardt stimmt ihm diesbezüglich zu. Er spricht sich für eine Übernahme aus, auch wenn es fragwürdig ist, hierfür auch noch Geld an die Kirchengemeinde zu bezahlen.
Auch Rudolf Born spricht sich für eine Übernahme aus, da es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe handelt. Er findet den Kaufpreis angemessen, zumal uns die Kirchengemeinde die vorhandenen Rücklagen überlässt.
Uns muss jedoch bewusst sein, dass wir uns damit auch Aufgaben mit sehr hohen Ausgaben einkaufen.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat beschließt die Übernahme des evangelischen Friedhofs mit Wirkung zum 01.01.2026.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kirchengemeinde einen finalen Vertrag vorzubereiten. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Vertrag zu den vorgenannten Rahmenbedingungen zu unterzeichnen.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat beschließt die Übernahme des evangelischen Friedhofs mit Wirkung zum 01.01.2026.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kirchengemeinde einen finalen Vertrag vorzubereiten. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Vertrag zu den vorgenannten Rahmenbedingungen zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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9. Jahresantrag zur Städtebauförderung für 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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44. Marktgemeinderat
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08.11.2024
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ö
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9 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für das Jahr 2025 muss vorab wieder ein sogenannter Jahresantrag für die Städtebauförderung eingereicht werden. In dem Jahresantrag sind die Projekte zu benennen, die voraussichtlich im kommenden und auch in den folgenden Jahren anstehen.
Der Jahresantrag für 2025 sieht förderfähige Kosten in Höhe von 396.000 € vor. Der Antrag wird in der Sitzung von Dr. Birgit Kreß erläutert.
Auf Nachfrage von Volker Rudolph zu der Position „Torhaus“ erklärt sie, dass es sich lediglich um einen Merkposten handelt, hierfür gibt es keine Planungen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für den Jahresantrag 2025 zur Städtebauförderung zu (Programm „Wachstum- und nachhaltige Erneuerung“). Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2025 eingestellt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für den Jahresantrag 2025 zur Städtebauförderung zu (Programm „Wachstum- und nachhaltige Erneuerung“). Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2025 eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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10. Finanzielle Unterstützung des "WIM"-Projekts an der Caspar-Löner-Grundschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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44. Marktgemeinderat
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08.11.2024
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
An unserer Caspar-Löner-Grundschule läuft seit einigen Jahren erfolgreich das Projekt „WIM – Wir musizieren“ als zusätzliches musikalisches Angebot für alle Kinder der ersten und zweiten Jahrgangsstufe. Das Projekt wird jährlich von der Marktgemeinde mitfinanziert.
Um die Weiterführung dieses wertvollen Angebotes für unsere Grundschulkinder zu sichern, bittet die EMP-Fachkraft Anke Lechner wieder um finanzielle Unterstützung (Antrag vom 21.10.2024) für das Schuljahr 2024/2025.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 7.428,00 Euro.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat begrüßt die Weiterführung des Angebotes „WIM - Wir musizieren“ an der Caspar-Löner-Grundschule und beschließt die Finanzierungslücke bis zu einer Höhe von insgesamt 7.428,00 Euro zu übernehmen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat begrüßt die Weiterführung des Angebotes „WIM - Wir musizieren“ an der Caspar-Löner-Grundschule und beschließt die Finanzierungslücke bis zu einer Höhe von insgesamt 7.428,00 Euro zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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11. Besetzung der Ausschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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44. Marktgemeinderat
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08.11.2024
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ö
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11 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Durch das Ausscheiden von Georg Zeilinger und die Vereidigung des neuen Marktgemeinderatsmitgliedes Silvia Kühnl-Standfest müssen die Ausschüsse neu besetzt werden.
Diese werden künftig wie folgt von der CSU-Fraktion besetzt:
Haupt- und Finanzausschuss (HFA), 8 Mitglieder
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Fraktion
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Ausschussmitglied
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Reihenfolge der Stellvertretung
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CSU
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Hegendörfer, Paul
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1. Meth, Rudolf
2. Stieglitz, Werner
3. Eisenbeiß, Gerd
4. Eisenbeiß, Harald
5. Adelhardt, Klaus
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CSU
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Nüssel, Christina
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CSU
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Kühnl-Standfest, Silvia
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Bau- und Umweltausschuss (BUA), 8 Mitglieder
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Fraktion
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Ausschussmitglied
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Reihenfolge der Stellvertretung
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CSU
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Adelhardt, Klaus
|
1. Kühnl-Standfest, Silvia
2. Stieglitz, Werner
3. Hegendörfer, Paul
4. Meth, Rudolf
5. Nüssel, Christina
|
CSU
|
Eisenbeiß, Gerd
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CSU
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Eisenbeiß, Harald
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Rechnungsprüfungsausschuss (RPA), 5 Mitglieder
|
Fraktion
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Ausschussmitglied
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Reihenfolge der Stellvertretung
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CSU
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Eisenbeiß, Gerd
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1. Stieglitz, Werner
2. Hegendörfer, Paul
3. Meth, Rudolf
4. Kühnl-Standfest, Silvia
5. Eisenbeiß, Harald
6. Adelhardt, Klaus
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CSU
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Der Marktgemeinderat nimmt ohne Beschlussfassung Kenntnis von der neuen Besetzung der Ausschüsse.
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12. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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44. Marktgemeinderat
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08.11.2024
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ö
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12 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Matthias Kilian möchte den Stand zur Umbenennung der Hauptstraße wissen.
Michael Schlag berichtet, dass die Allgemeinverfügung hierzu im Mitteilungsblatt abgedruckt war und im Schaukasten am Rathaus hängt und die Umbenennung zum 01.01.2025 wirksam wird.
Die Anwesen, die auch von einer Änderung der Hausnummer betroffen sind, erhalten ein gesondertes Schreiben.
In diesem Zusammenhang fragt Christina Nüssel, ob die Eigentümer eine Art Checkliste erhalten, was sie veranlassen müssen. Dies ist bis jetzt nicht vorgesehen, aber die Verwaltung wird eine kleine Übersicht erarbeiten.
Friedrich Täuber moniert den schlechten Zustand der Ortsdurchfahrt, dessen Ursache seiner Meinung nach am maroden Kanalnetz liegt.
Michael Schlag verneint dies und erklärt, dass das Staatliche Bauamt Ansbach vor der provisorischen Sanierung auf den mangelhaften Unterbau hingewiesen hat und deswegen für die Ausführung keine Gewährleistung übernommen wird. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ortsdurchfahrt in die Baulast des Marktes übergeht, zahlt der Freistaat eine Ablöse an uns, die aber den Sanierungsbedarf bei weitem nicht abdecken wird.
Steffen Bien appelliert an das Gremium, das heutige Sitzungsgeld an Picanya zu spenden.
Volker Rudolph ergänzt den Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit der Spende.
Er bittet die Verwaltung, für den Sitzungssaal eine Leinwand zu beschaffen, um Präsentationen oder Luftbilder deutlicher darzustellen.
Datenstand vom 19.02.2025 09:25 Uhr