Datum: 06.12.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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45. Marktgemeinderat
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06.12.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Niederschrift über die 44. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.11.2024 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 44. öffentliche Sitzung vom 08.11.2024.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 44. öffentliche Sitzung vom 08.11.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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45. Marktgemeinderat
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06.12.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Gemäß Artikel 52 Absatz 3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.11.2024 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 14 – Horterweiterung zum Ausbau der Ganztagesbetreuung – Vergabe der Leistungen zur Planung der Bau- und Raumakustik
Das Honorarangebot des Ingenieurbüros Sorge (Nürnberg) in Höhe von 15.842,69 € brutto für die Bauakustik und die Raumakustik wird angenommen. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.
TOP 15 - Auftragsvergabe zur Umverlegung eines Regenwasserkanals an der Röschenmühle
Der schadhafte Regenwasserkanal an der Röschenmühle soll durch die Firma Dienstbier neu verlegt werden. Das Angebot vom 21.10.2024 in Höhe von 27.949,20 € brutto wird angenommen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
TOP 16 - Gemeindeverbindungsstraße Losaurach - Auftragsvergabe für die Bestandsaufnahme und Reinigung von Kanälen und Durchlässen
Der Auftrag zur Bestandsaufnahme und Reinigung der Entwässerungseinrichtungen an der Gemeindeverbindungsstraße bei Losaurach wird zum Angebotspreis von 18.660,90 € brutto (abzüglich 4 % Nachlass) an die Firma Brochier Entwässerungstechnik GmbH (Nürnberg) vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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45. Marktgemeinderat
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06.12.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Nach dem Spendenaufruf für die vom Starkregen und Überschwemmungen betroffene und uns befreundete Stadt Picanya sind in der Bürgerstiftung 9.106,00 Euro eingegangen. Die Verwaltung kümmert sich um eine zeitnahe Weiterleitung nach Spanien.
2) Die Stadt Bad Windsheim plant im Schußbachwald die Errichtung eines Windparks mit bis zu sechs Windenergieanlagen. Aktuell wird die Umsetzung geprüft.
3) Das BRK wird in seinen Kindertagesstätten jeweils in den Ferien im Rangaubad Wassergewöhnung/Schwimmunterricht für die Kinder durchführen.
4) Der Neubau des Hauses der Generationen ist fertiggestellt. Darin befinden sich acht Übergangswohnungen für psychisch Kranke, die nach einem Klinikaufenthalt auf ein selbständiges Leben vorbereitet werden.
5) Im Zennhäuser Weg wurden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zwei mobile Hindernisse im Fahrbahnbereich aufgebaut. Dadurch soll die Geschwindigkeit im Bereich vor der Schule weiter reduziert werden.
6) Der Sitzungskalender für 2025 wurde vorab an alle per Mail versandt.
Es entwickelt sich eine kurze Diskussion bezüglich der Ansetzung am 02.05.2025 sowie um Ferienzeiten, Brückentage und den ersten Freitag im Monat.
7) Der Markt übernimmt die auf dem Dach der Feuerwehr befindliche PV-Anlage und nutzt den erzeugten Strom. Die Anlage befand sich bisher im Eigentum (als GbR) mehrerer Bürger.
Auf Nachfrage von Volker Rudolph erklärt Dr. Birgit Kreß, dass hierfür keine Kosten fällig werden.
8) Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:
3.000,00 Euro von der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG für die FF Markt Erlbach zur Anschaffung von Sichtschutzwänden
5.000,00 Euro von der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG für einen Märchenwald
9) Die Gemeinden der kommunalen Allianzen „Aurach-Zenn“ und „NeuStadt und Land“ wurden zu Schwammregionen ernannt. Bei Starkregen soll das Wasser leichter versickern können und soll besser zurückgehalten und gespeichert werden.
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4. Sanierung des Anwesens Hauptstraße 48 durch die WBG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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45. Marktgemeinderat
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06.12.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die WBG hat ein Planungsbüro damit beauftragt, die Kosten für die Sanierung des Anwesens Hauptstraße 48 zu berechnen. Das Planungsbüro hat dazu zwei Varianten erarbeitet. Zum einen eine Variante mit rechtlich zwingenden Maßnahmen, die das Gebäude hinsichtlich Rettungswege und Brandschutz nur auf den aktuell zulässigen Stand bringt und als zweites eine umfassendere und energetische Sanierung.
Bei der kleinen Variante können die Kosten (ca. 87.000 € brutto) rechtlich nicht auf die Miete umgelegt werden, so dass die WBG ein langfristiges Defizit einfahren würde.
Bei der umfangreicheren Modernisierung (Fenster, Fassade, Sanitärräume, Dämmung, Leitungen und Installation) dagegen können die Kosten (ca. 306.000 €) größtenteils über die Miete umgelegt werden und die Maßnahme würde sich langfristig rechnen.
Timo Schäfer, Geschäftsführer der WBG, erläutert zunächst grundsätzliche Details zum Gebäude und zu den geplanten Maßnahmen. Für die weitere Planung wird das Architekturbüro Lackner und Roth aus Fürth beauftragt. Ziel ist es, die Sanierung im Sommer 2027 abzuschließen.
Die Finanzierung erfolgt über Fremdkapital außerhalb des kommunalen Haushalts sowie über bestehendes Vermögen. Nach der Sanierung soll die Miete auf 7,00 Euro/qm für die Wohnung und auf 9,00 Euro/qm für den Friseur angepasst werden, da hiermit ein Gewinn erwirtschaftet werden muss. Nachdem aktuell keine valide Aussage zu den Baukosten und den Zinsen getroffen werden kann, ist auch eine höhere Miete nicht auszuschließen.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Kosten für die Maßnahme sehr hoch ausfallen. Das Anwesen wurde jedoch genau mit dem Ziel einer Sanierung erworben.
Klaus Adelhardt möchte wissen, was mit dem Mieter und dem Friseurladen geschieht.
Timo Schäfer erklärt, dass für den Mieter eine sozialverträgliche Lösung gefunden wird. Das Friseurgeschäft wird mit einer Schließzeit von etwa acht Wochen rechnen müssen. Mit beiden Parteien werden Gespräche geführt, da die Auswirkungen vom Beschluss abhängen.
Volker Rudolph kann die Erhöhung der Miete nachvollziehen. Es wäre jedoch schade, wenn dies zur Schließung des Friseurbetriebs führen würde.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass man mit der Betreiberin sprechen wird und – falls eine solche Konstellation im Raum steht – Lösungen finden wird.
Beschlussvorschlag
Das Anwesen Hauptstraße 48 soll, wie von der WBG vorgeschlagen, für ca. 306.000 € brutto umfassend modernisiert und saniert werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt und beauftragt hierfür in der Gesellschafterversammlung der WBG zu stimmen.
Beschluss
Das Anwesen Hauptstraße 48 soll, wie von der WBG vorgeschlagen, für ca. 306.000 € brutto umfassend modernisiert und saniert werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt und beauftragt hierfür in der Gesellschafterversammlung der WBG zu stimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Rechnungslegung 2023 - WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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45. Marktgemeinderat
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06.12.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Zu Beginn des Jahres 2023 wurde unsere Wohnbaugesellschaft WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG gegründet. Für das erste Geschäftsjahr liegt uns nun, wie im Gesellschaftsvertrag nach § 9 geregelt, der Jahresabschluss samt Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers vor:
Die Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 46 T€ aus. Die liquiden Mittel betrugen zum Stichtag 159 T€, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nicht.
Gegenstand der Prüfung des Wirtschaftsprüfers waren die Prüfung der Buchführung, der Jahresabschluss 2023, der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.
Die Prüfung des Jahresabschluss 2023 hat Folgendes ergeben:
Nach Beurteilung des Wirtschaftsprüfers wurden die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geführt.
Die Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, die nach unserer Auffassung Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen könnten.
Ferner hat die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Beurteilung des Wirtschaftsprüfers keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben.
Vom Jahresüberschuss in Höhe von 46.432,09 Euro erfolgt noch die Auszahlung der Geschäftsvergütung nach § 3 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG (= 20% der Jahressollmieten) zu einem Betrag von 14.582,54 Euro.
Der Rest des Überschusses verbleibt bei der Kommanditistin.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat bevollmächtigt die erste Bürgermeisterin Frau Dr. Birgit Kreß in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG folgende Beschlüsse zu fassen:
1) Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 in der vorgelegten und vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Form wird festgestellt.
2) Der Komplementärin wird für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung erteilt.
3) Der Jahresüberschuss in Höhe von 46.432,09 Euro wird in Höhe von 31.489,55 Euro der Kommanditistin und in Höhe von 14.582,54 Euro der Komplementärin gutgeschrieben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bevollmächtigt die erste Bürgermeisterin Frau Dr. Birgit Kreß in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG folgende Beschlüsse zu fassen:
1) Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 in der vorgelegten und vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Form wird festgestellt.
2) Der Komplementärin wird für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung erteilt.
3) Der Jahresüberschuss in Höhe von 46.432,09 Euro wird in Höhe von 31.489,55 Euro der Kommanditistin und in Höhe von 14.582,54 Euro der Komplementärin gutgeschrieben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Beschluss Planunterlagen der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG für das Wirtschaftsjahr 2025 ff
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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45. Marktgemeinderat
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06.12.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Zum TOP sind als Anlagen die Planunterlagen unserer WBG hinterlegt.
Erfolgsplan
Die Darstellung des Erfolgsplans ist analog der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft und somit auch im jeweiligen Jahresabschluss / Prüfungsbericht identisch abgebildet.
Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung belaufen sich im Planjahr 2025 auf 93,6 T€. Hierin enthalten sind Erlöse aus Betriebskostenabrechnungen in Höhe von 22,5 T€.
In der Position „Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen“ sind Instandhaltungskosten in Höhe von 10 T€, sowie Umlagevorauszahlungen in Höhe von 25 T€ enthalten. Gesamtaufwand 35 T€.
Die „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ belaufen sich im Planjahr analog dem Vorjahr auf 5 T€.
Somit erzielt die Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von 51,9 T€ im Wirtschaftsjahr 2025.
Vermögensplan
Die Darstellung des Vermögensplans ist die klassische Cashflow-Darstellung bestehend aus Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit.
Ausgehend vom Jahresergebnis aus der Erfolgsplanung wurden Annahmen zur Zunahme/Abnahme der Rückstellungen geplant, sodass der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit planmäßig 66,9 T€ beträgt.
Die geplante Investition ist für 2025 im Cashflow in Höhe von 230 T€ dargestellt. Die Finanzierung der Investition (Kirchgasse 15) ist im Cashflow mit 150 T€ vermerkt.
Investitionsplan
Der Investitionsplan ist aufgeteilt in drei Abschnitte: Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen.
Die Gesellschaft verfügt weder über immaterielle Vermögensgegenstände noch über Finanzanlagen.
In den Sachanlagen ist das Anlagevermögen der Gesellschaft abgebildet.
Die energetische Modernisierungsmaßnahme Hauptstraße 48 ist unter der Position Ausgaben für Investitionen in das Anlagevermögen, a) Sachanlagen, Anlage im Bau mit 80 T€ dargestellt. Die Kosten im Planjahr für den Neubau in der Kirchgasse 15 in Höhe von 150 T€ wurden in der Kategorie „Bauvorbereitungskosten“ ausgewiesen.
Mittelfristige Finanzplanung (5-Jahres-Planung)
Der mittelfristige Finanzplan ist in der Darstellung identisch mit der Vermögensplanung (Cashflow). Als Planungsprämissen ist die Neubaumaßnahme in der Kirchgasse 15, sowie die Modernisierungsmaßnahme Hauptstraße 48 dargestellt.
Die Fertigstellung der im Investitionsplan dargestellten Investitionen in das Anlagevermögen ist im Jahr 2027 festgelegt, sodass sich Abschreibungen in Höhe von 105 T€ ab 2028 ergeben.
Die Position „Einnahmen aus der Aufnahme von Finanzkrediten“ weist die Aufnahme von Fremdkapital für die Hauptstraße 48 im Jahr 2026 mit 80 T€ und im Jahr 2027 mit 150 T€ aus. Für die Neubaumaßnahme Kirchgasse 15 werden in 2026 1.500 T€ und in 2027 2.700 T€ Einnahmen aus Zuschüssen, sowie 800 T€ Fremdkapitalaufnahme ausgewiesen, sodass sich Gesamtsummen für 2026 in Höhe von 1.580 T€ und in 2027 für 3.650 T€ ablesen lassen.
Unter der Position „Ausgaben aus der Tilgung von Finanzkrediten“ ist der Tilgungsbeginn für beide Investitionsmaßnahmen ab 2028 geplant und weist 20,6 T€ (4,6 T€ Hauptstr. 48, 16 T€ Kirchgasse 15) aus.
Die „Ausgaben aus Zinsen und sonstigen Aufwendungen“ geben die Zinszahlungen für die beiden Investitionen in das Anlagevermögen in den Planjahren wieder.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat nimmt die Planunterlagen 2025 der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG zur Kenntnis und bevollmächtigt die erste Bürgermeisterin in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG die Planunterlagen, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Investitionsplan und mittelfristige Finanzplanung 2025, zu beschließen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Planunterlagen 2025 der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG zur Kenntnis und bevollmächtigt die erste Bürgermeisterin in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG die Planunterlagen, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Investitionsplan und mittelfristige Finanzplanung 2025, zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Beschluss zur formellen Einleitung der einfachen Dorferneuerung Rimbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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45. Marktgemeinderat
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06.12.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In den vergangenen Wochen fand ein Ortstermin mit dem Amt für ländliche Entwicklung im Ortsteil Rimbach statt. Bei diesem Ortstermin hat das ALE den endgültigen Umgriff des Fördergebietes für die öffentlichen und privaten Sanierungsmaßnahmen festgelegt.
Nachdem die Erneuerung der Gehwege entlang der Kreisstraße in einem anderen Förderprogramm förderfähig ist (GVFG), beschränkt sich die Förderung des ALE für die öffentlichen Maßnahmen auf den Bereich der Ortsstraße von der Einfahrt des Anwesens Rimbach 26 bis zur Kreisstraße (inkl. Hirtenhäusla). Das ist erfreulicherweise deutlich mehr als eigentlich angedacht war.
Darüber hinaus hat das Amt auch zugestimmt, dass private Baumaßnahmen an fast allen privaten Anwesen in Rimbach vom ALE bezuschusst werden können. Ursprünglich sollten nur die Anwesen in der Ortsmitte dabei sein.
Um das Förderverfahren formal zu beginnen, muss ein Plan zur „Ortsräumlichen Planung“ inkl. Erläuterungsbericht und Kostenschätzung eingereicht werden. Diese müssen aber vorher vom Marktgemeinderat bestätigt werden. Die Unterlagen liegen in der Anlage bei und werden in der Sitzung nochmals erläutert.
Zum Hirtenhäusla hat ein Ortstermin mit dem Architekturbüro Liebberger & Schwarz stattgefunden. Dieses hat im Rahmen einer sogenannten „Impulsberatung“ das Haus in Augenschein genommen und begutachtet, ob das Haus sanierungsfähig ist und welche Umbaumöglichkeiten bestehen. Die Stellungnahme des Büros liegt auch bei.
Michael Schlag erläutert anhand des Planentwurfs die baulichen Maßnahmen. Zudem soll durch eine Einengung am nördlichen Ortseingang und einen leichten Fahrbahnverschwenk am südlichen Ortseingang die Verkehrsgeschwindigkeit reduziert werden.
Die Kosten für alle Maßnahmen belaufen sich nach aktueller Schätzung, wenn alles umgesetzt wird, auf 1,79 Millionen Euro, wobei die gesamten Fördermittel lediglich um die 438.000 Euro betragen (ohne Gewähr, Stand zum heutigen Tag: 66.000 Euro vom LRA für den Kanalbau, 76.000 Euro über die RZWas für die Wasserleitung, 55.000 Euro vom Freistaat für den Gehweg, 240.000 Euro vom ALE für die Ortsstraße und das Hirtenhäusla).
Das ALE besteht zudem auf die Sanierung des Hirtenhäuschens, da es dieses mit Umgriff als zentralen Platz der Dorferneuerung ansieht. Bei der letzten Informationsveranstaltung in Rimbach haben sich auch etwa zwei Drittel der anwesenden Dorfbewohner für eine Sanierung ausgesprochen.
Matthias Kilian möchte wissen, warum die förderfähigen Kosten nur 322.000 Euro betragen. Michael Schlag erklärt, dass dies die Maßnahmen an der Ortsstraße betrifft.
Klaus Adelhardt hat kein Verständnis dafür, dass 170.000 Euro in die Sanierung des Gebäudes investiert werden. Es muss hier eine andere Lösung gefunden werden.
Er bittet darum schriftlich festzuhalten, dass über die Sanierung nochmals gesprochen wird. Zudem sieht er die Notwendigkeit einer stärkeren Dorfgemeinschaft in Rimbach.
Christina Nüssel ist der Meinung, dass das investierte Geld nicht verpuffen darf und das Häusla verbindlich genutzt werden muss. Hierfür muss es einen Ansprechpartner geben, der sich darum kümmert bzw. evtl. sogar verpflichtet werden kann.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass diesbezüglich ein enger Austausch mit der Dorfgemeinschaft erfolgen muss und Absprachen getroffen werden müssen.
Die Kosten alleine für die Aufwertung des Hirtenhäuslas sind viel zu hoch, das kann so nicht umgesetzt werden. Und die Gesamtkosten in Höhe von fast 2 Millionen Euro sind für so einen kleinen Ortsteil schon sehr grenzwertig.
Karin Frühwald hat bei der Summe auch Bauchschmerzen für die Tatsache, dass man im Anschluss kaum eine nennenswerte Nutzung hat.
Rudolf Meth spricht sich ebenfalls dafür aus, ohne eine konkrete Nutzung viel Geld in die Sanierung zu investieren.
Christine Hildner bittet nochmals um Auflistung der einzelnen Fördermittel (s.o.).
Auf Nachfrage von Helmut Huthöfer zur Ableitung des Oberflächenwassers erläutert Michael Schlag, dass dieses aus allen Bereichen in einen kleinen Bach in Richtung Beerbach abgeleitet wird.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat nimmt die von den Büros Inrotec und Stadt & Land erarbeitete ortsräumliche Planung (inkl. Kostenberechnung und Erläuterungsbericht) zur Dorferneuerung in Rimbach und auch die Ausführungen des Architekturbüros Liebberger & Schwarz zum Hirtenhäusla zustimmend zur Kenntnis.
2. Mit der Planung soll der Antrag auf Einleitung der einfachen Dorferneuerung für den Ortsteil Rimbach gestellt werden.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat nimmt die von den Büros Inrotec und Stadt & Land erarbeitete ortsräumliche Planung (inkl. Kostenberechnung und Erläuterungsbericht) zur Dorferneuerung in Rimbach und auch die Ausführungen des Architekturbüros Liebberger & Schwarz zum Hirtenhäusla zustimmend zur Kenntnis.
2. Mit der Planung soll der Antrag auf Einleitung der einfachen Dorferneuerung für den Ortsteil Rimbach gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 37 - Neubau REWE-Markt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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45. Marktgemeinderat
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06.12.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für den Bebauungsplan zum Neubau des REWE-Marktes wurde inzwischen ein Planungsentwurf erarbeitet und mit der Verwaltung abgestimmt. Darüber hinaus wurde auch das erforderliche Einzelhandelsgutachten erarbeitet.
Die Unterlagen liegen in der Anlage bei und werden in der Sitzung vorgestellt.
Das Einzelhandelsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Neubau (inkl. Getränkemarkt und Backstube) zwar zu Umsatzverteilungen innerhalb des Gemeindegebietes führt, dass sich diese aber in einem zulässigen Rahmen bewegen.
Daher ist das Vorhaben auch mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar.
Als nächster Schritt steht eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung an.
Michael Schlag erläutert anhand der Entwürfe die aktuellen Planungen der Rewe-Gruppe. Die Verkaufsfläche beträgt 1.000 qm, der Getränkemarkt hat eine Fläche von 550 qm und im Eingangsbereich befindet sich eine Bäckerei mit Sitzgelegenheiten mit einer Fläche von 80 qm, so dass die bauplanungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Durch die Drehung des Gebäudes stehen beim neuen Markt weniger Parkplätze zur Verfügung (insgesamt 51 Stellplätze). Im Hinblick auf die Kubatur und die Ansicht wird der Neubau ähnlich wie der Markt in Wilhermsdorf. Auf dem Dach wird zudem eine PV-Anlage installiert.
Volker Rudolph möchte wissen, was mit dem Oberflächenwasser geschieht, da der Edeka-Markt ein eigenes Becken benötigt hat. Das ist hier nicht der Fall, denn nach Rücksprache mit dem Zweckverband Abwasser ist der Kanal ausreichend dimensioniert. Es wird unterirdisch jedoch ein Löschwasserbecken mit 100 cbm Fassungsvermögen gebaut.
Matthias Kilian fragt, ob eine Postfiliale im Eingangsbereich entsteht, da dies in den Plänen vermerkt ist. Es handelt sich um einen internen Raum, der im Entwurf so bezeichnet wurde.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat nimmt den Planentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 zur Kenntnis.
2. Mit dem Planentwurf soll eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat nimmt den Planentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 zur Kenntnis.
2. Mit dem Planentwurf soll eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 110-kV Freileitung Neudorf – Endsee - Stellungnahme des Marktes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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45. Marktgemeinderat
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06.12.2024
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ö
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9 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die vorliegende Planung des Vorhabensträgers, der N-ERGIE Netz GmbH, betrifft den Teilabschnitt 1 Neudorf – Wilhelmsgreuth der 110-kV Freileitung Neudorf – Endsee. Die 110-kV Freileitung Neudorf – Endsee wurde im Jahr 1955 errichtet und umfasst eine Gesamtlänge von ca. 38,5 km und besteht aus insgesamt 150 Masten. Durch die Maßnahme soll die Übertragungskapazität der Leitung erweitert werden, um die Möglichkeit zur Aufnahme und Verteilung von zunehmenden Erträgen aus Quellen erneuerbarer Energien zu schaffen.
Geplant ist die Leitung während des Umbaus weiterhin auf voller Kapazität betreiben zu können. Aufgrund der Länge der geplanten Leitung erfolgt eine Einteilung in 4 Bauabschnitte. In diesem Planfeststellungsverfahren wird der Bauabschnitt 1 (BA 1) behandelt. Der BA 1 beginnt bei Neudorf und verläuft bis auf Höhe der Ortslage von Wilhelmsgreuth und somit in unser Gemeindegebiet.
Der überwiegende Teil der alten Leitungstrasse besteht aus Stahlgittermasten, die im Wesentlichen als Einebenenmasten ausgeführt sind. Auf der Leitung sind durchgehend Einfachseile installiert. Es ist geplant die Leitung standortgleich ersatzneuzubauen. Dabei sollen die Masten nun als Stahlvollwandmaste ausgeführt werden. Zudem ist vorgesehen, anstelle eines Systems als Einfachseil die Leitung zweiseitig mit Leiterseilen in Zweierbündeln zu belegen.
Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die Regierung von Mittelfranken, Stabstelle für Energieleitungen.
abrufbar.
In diesem ersten Verfahren befinden sich in unserem Gemeindegebiet drei Masten, einer davon an der Gemeindegrenze zu Trautskirchen.
Die neuen Masten befinden sich am gleichen Standort südwestlich von Wilhelmsgreuth bzw. südöstlich von Jobstgreuth und haben einen Abstand zur nächsten Wohnbebauung zwischen 480 und 520 Metern.
Zwei Masten haben eine Höhe von 26,50 Metern (gemessen bis zur Mastspitze, 2 Meter höher als die bisherigen Masten), ein Mast hat eine Höhe von 30,50 Metern (4 Meter höher als der bisherige Mast).
Die Belange des Marktes Markt Erlbach werden durch die Planungen nicht berührt, negative Auswirkungen auf unsere Bürger in den beiden Ortsteilen sind nicht ersichtlich.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass gegen die Planungen keine Einwände erhoben werden.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat begrüßt die Erweiterung der Netzkapazitäten und erhebt gegen die Planungen der N-ERGIE Netz GmbH keine Einwände.
Beschluss
Der Marktgemeinderat begrüßt die Erweiterung der Netzkapazitäten und erhebt gegen die Planungen der N-ERGIE Netz GmbH keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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45. Marktgemeinderat
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06.12.2024
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ö
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10 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Matthias Kilian fragt, wann die Schäden in der Ortsdurchfahrt Linden behoben werden. Michael Schlag erklärt, dass die Schadstellen nach dem Winter ausgebessert werden sollen.
Eine weitere Anmerkung bezieht sich auf die Kreisstraße von Linden nach Klausaurach. Diese ist sehr wellig, die Geschwindigkeit ist noch auf 70 km/h beschränkt und die Markierungen fehlen. Der Landkreis befindet sich aktuell in Verhandlungen mit der ausführenden Tiefbaufirma, da es im Ausführungszeitraum für Asphaltierungsarbeiten fast schon zu kalt war und dadurch die Unebenheiten entstanden sind.
Steffen Bien berichtet, dass sich seine Arbeitskollegen in Nürnberg positiv über unser Handeln bezüglich der Flüchtlingsunterkunft geäußert haben. Er selbst findet es gut, dass die Gemeinde geschlossen hinter diesem Projekt stand.
Dr. Birgit Kreß ergänzt, dass in der Frankenschau ein Bericht über die Unterkunft und die Bewohner gesendet wurde.
Abschließend sprechen Dr. Birgit Kreß und Heinz Schweigert die Jahresschlussworte.
Datenstand vom 19.02.2025 09:28 Uhr