Datum: 25.09.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgerhaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 17:20 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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25.09.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der nichtöffentliche Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.05.2024 wurde liegt in der Anlage bei.
Beschlussvorschlag
Der nichtöffentliche Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.05.2024 wird genehmigt.
Beschluss
Der nichtöffentliche Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.05.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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25.09.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.05.2024 wurde folgender Beschluss gefasst, bei dem die Gründe der Geheimhaltung entfallen sind.
TOP 10 – Ortsdurchfahrt Eschenbach – Vergabe der Planungsleistungen für die Erneuerung
Die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Eschenbach soll vom Ingenieurbüro Eichler (Aurachtal) geplant und ausgeschrieben werden. Das Honorarangebot in Höhe von 29.993,07 € brutto wird angenommen. Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt den Honorarvertrag zu unterzeichnen.
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3. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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25.09.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Bis zur Sitzung wurden keine Bauvoranfragen vorgelegt.
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4. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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25.09.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Bis zur Sitzung wurden keine Bauanträge vorgelegt.
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5. Besichtigung des Neubaus der Tagespflege (mit OT)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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25.09.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die „Haus der Generationen GmbH“ hat inzwischen den Neubau für die betreute Wohneinrichtung, anstelle des abgebrochenen Anwesens Hauptstraße 59, erstellt und der Innenausbau kommt gut voran. Die Arbeiten an den Außenanlagen sollen ebenfalls beginnen.
Anschließend ist die umfassende Sanierung des Anwesens Hauptstraße 57 mit der Tagespflege geplant.
Vor der Bauausschusssitzung fand ein Ortstermin zur Besichtigung des Objektes statt. Dabei erläuterten die Bauherren und der Architekt den aktuellen Baufortschritt.
Die Einrichtung soll noch im Oktober in Betrieb gehen.
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6. Ersatzpflanzung von Bäumen auf dem Friedhof in Linden (mit OT)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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25.09.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Auf dem Friedhof in Linden stehen zwei große Bäume (Mehlbeeren) die sehr viel Totholz aufwiesen und deshalb stark zurückgeschnitten werden mussten. Einer der Bäume ist nicht mehr zu erhalten und der Gesundheitszustand des zweiten Baumes ist ebenfalls bedenklich. Unser Gärtner hat deshalb vorgeschlagen, dass beide Bäume ersetzt werden sollten.
Die Baume sollen bei einem Ortstermin vor der Sitzung begutachtet werden.
Beschlussvorschlag
Die beiden Mehlbeerenbäume auf dem Friedhof in Linden sollen entfernt und durch zwei neue Bäume ersetzt werden. Für die Ersatzpflanzung sollen Bäume verwendet werden, die an die Standortbedingungen angepasst sind.
Beschluss
Die beiden Mehlbeerenbäume auf dem Friedhof in Linden sollen entfernt und durch neue Bäume ersetzt werden. Für die Ersatzpflanzung sollen wieder Mehlbeeren verwendet werden. Die Baumallee entlang des Hauptweges soll wieder vervollständigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. Dorferneuerung - Erneuerung der Zufahrt am Feuerwehrhaus Jobstgreuth (mit OT)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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25.09.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Erneuerung des Feuerwehrhauses in Jobstgreuth ist fast abgeschlossen und als eine der letzten Maßnahmen müsste auch noch die asphaltierte Zufahrt in Stand gesetzt werden. Ein Teil der Arbeiten kann durch die Firma Müller oder die Firma Dienstbier erledigt werden. Die Asphaltarbeiten würde die Firma Dienstbier übernehmen.
Aus Kostengründen wäre es aber sinnvoller, wenn auch die Firma Dienstbier die Erdbauarbeiten übernimmt, da diese die besseren Einheitspreise hat.
Bei der Zufahrt müssten folgende Arbeiten erledigt werden:
- Abbruch alter Belag
- Verbesserung Unterbau
- Einbau Geotextil
- Einbau Schottertragschicht
- Asphalteinbau
Für die Zufahrt gibt es zwei Möglichkeiten:
- Nur Reparatur der stärksten Beschädigungen auf ca. 35 m² -
Kosten ca. 9.500 €
- Erneuerung von ca. 2/3 der Zufahrtsfläche (bis zur Asphaltfuge) auf ca. 75 m² - Kosten ca. 14.500 €
Die Verwaltung schlägt vor, dass die umfangreichere Variante gewählt wird.
Die Zufahrt und auch das Feuerwehrhaus wurden bei einem Ortstermin vor der Sitzung angesehen.
Der Feuerwehrkommandant Herr Heinlein wies bei dem Ortstermin darauf hin, dass das in der Einfahrt anfallende Wasser auch berücksichtigt werden muss. Und dass auch die Zufahrt zu seiner Wiese gerichtet werden muss.
Hinsichtlich der Zufahrt gibt es bereits die entsprechenden Absprachen mit der Firma Müller. Die Entwässerung der Zufahrt dürfte wegen der geringen Gesamtfläche aber kein großes Problem darstellen.
Marktgemeinderat Klaus Adelhard schlug vor, dass die Zufahrt künftig nur noch geschottert werden sollte, um Kosten einzusparen. Nach Aussage der Verwaltung würde dies bei dem anstehenden Gefälle von mehr als 10 Prozent aber nicht lange halten und der Zugang zum Feuerwehrhaus wäre damit auch nicht mehr barrierefrei möglich.
Das Gremium diskutierte daraufhin umfangreich verschiedene Ausbauvarianten (Aufschottern, Asphaltausbau, Spurweg, Ausbau mit Rasengittersteinen….)
Beschlussvorschlag
Am Feuerwehrhaus Jobstgreuth soll die asphaltierte Zufahrt auf einer Fläche von ca. 75 m² erneuert werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Nachträge der Fa. Müller und auch den Auftrag für die Fa. Dienstbier zu unterzeichnen.
Beschluss
Am Feuerwehrhaus Jobstgreuth soll die asphaltierte Zufahrt auf einer Fläche von ca. 75 m² erneuert werden. Die Erneuerung soll in Form eines Spurweges oder mit Rasengittersteinen erfolgen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Auftrag für die Fa. Dienstbier zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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8. Erneuerung der Ortsdurchfahrt in Eschenbach -Umbindung der Straßenentwässerung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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25.09.2024
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ö
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Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Bei den Tiefbauarbeiten zum Nahwärmenetz der Genossenschaft in Eschenbach wurde ein alter Straßenentwässerungskanal in Teilen freigelegt, der nicht verzeichnet und auch nicht bekannt war.
Der Kanal liegt an der Nordseite der Fahrbahn der Fürther Straße und hat vermutlich eine Gesamtlänge von ca. 120 - 150 m. Daran angeschlossen sind offensichtlich die Straßeneinläufe und auch private Drainagen, Hofabläufe und Regenrinnen. Der vermutete Kanalverlauf ist in der Anlage dargestellt.
Der Kanal ist in einem sehr schlechten Zustand und teilweise auch zusammengebrochen.
Sofern er bei den aktuellen Tiefbauarbeiten zu Tage tritt, wird er notdürftig in Stand gesetzt. Die Kosten dafür muss die Marktgemeinde tragen, da der Kanal nicht Eigentum des Abwasserzweckverbandes ist. Eine komplette Erneuerung wäre für die Marktgemeinde aufwendig und vor allem teuer. Um die Straße zu entwässern, muss aber eine dauerhafte Lösung gefunden werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass bei der anstehenden Straßensanierung der Fürther Straße die Straßeneinläufe direkt auf den Mischwasserkanal des Abwasserzweckverbandes umgebunden werden und dass die Anlieger aufgefordert werden ihre Entwässerungsleitungen ebenfalls auf ihren privaten Kanalhausanschluss umzubinden.
Die Umbindung der Straßeneinläufe wird voraussichtlich ca. 50.000 € kosten. Eine komplette Erneuerung des Kanals würde dagegen voraussichtlich mit ca. 100.000 - 150.000 € zu Buche schlagen.
Der alte Kanal kann dann erst einmal bis auf weiteres in der Straße belassen werden.
Wenn einige private Anlieger keine Umbindung vornehmen, dann wird dies vorerst noch nicht zu Problemen führen. Und wenn es später doch einen Rückstau gibt, dann sind die Anlieger, aber nicht mehr die Gemeinde in der Pflicht.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der vorhandene und sehr baufällige Straßenentwässerungskanal soll stillgelegt werden. Daher soll bei der anstehenden Straßensanierung der Fürther Straße in Eschenbach die Straßenentwässerung in dem bestreffenden Bereich auf den Mischwasserkanal angebunden werden. Die Anlieger sollen zudem aufgefordert werden die privaten Anschlüsse an den Straßenentwässerungskanal auf ihren Kanalhausanschluss umzubinden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der vorhandene und sehr baufällige Straßenentwässerungskanal soll stillgelegt werden. Daher soll bei der anstehenden Straßensanierung der Fürther Straße in Eschenbach die Straßenentwässerung in dem bestreffenden Bereich auf den Mischwasserkanal angebunden werden. Die Anlieger sollen zudem aufgefordert werden die privaten Anschlüsse an den Straßenentwässerungskanal auf ihren Kanalhausanschluss umzubinden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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9. Antrag auf Erweiterung/Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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25.09.2024
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ö
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9 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im südöstlichen Teil von Haidt soll eine bestehende landwirtschaftliche Halle abgebrochen und durch einen Pferdestall ersetzt werden und es ist der Neubau einer Reithalle geplant. Die Planung liegt in der Anlage bei und wird in der Sitzung erläutert.
Der Ersatzneubau ist planungsrechtlich unproblematisch, aber der Neubau der Reithalle würde sich im Außenbereich befinden. Die Bauherren verfügen aber nicht über die entsprechende landwirtschaftliche Privilegierung, daher ist das Vorhaben im Außenbereich nicht einfach so zulässig.
Die Eigentümer haben wegen der Reithalle deswegen bereits vorab Kontakt mit dem Landratsamt aufgenommen und dieses hat signalisiert, dass die Reithalle realisiert werden kann, wenn die bestehende Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt erweitert wird, um das entsprechende Baurecht zu schaffen.
Die Bauherren haben inzwischen den entsprechenden Antrag für die Änderung der Innenbereichssatzung an die Marktgemeinde gestellt und sind bereit, die damit verbundenen Kosten für Planung, Gutachten, Ausgleich, Entwässerung, etc. selbst zu tragen.
Beschlussvorschlag
- Der Bauausschuss nimmt die Planungen zum Abbruch und Neubau einer landwirtschaftlichen Halle, sowie zum Neubau einer Reithalle zur Kenntnis.
- Dem Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt wird zugestimmt. Im südöstlichen Teil des Ortsteiles Haidt soll durch eine Ergänzungssatzung im Sinne des § 34 (4) Satz 3 Nr. 3 BauGB die für den Bau der Reithalle erforderliche Fläche dem Innenbereich zugeordnet werden.
- Die Antragsteller müssen sich in einem städtebaulichen Vertrag verpflichten, die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten für Planung, Gutachten, Ausgleich, Entwässerung, etc…. selbst zu tragen.
Der Entwurf der Innenbereichssatzung ist in Abstimmung mit der Verwaltung zu erarbeiten. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und nach § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Beschluss
- Der Bauausschuss nimmt die Planungen zum Abbruch und Neubau einer landwirtschaftlichen Halle, sowie zum Neubau einer Reithalle zur Kenntnis.
- Dem Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt wird zugestimmt. Im südöstlichen Teil des Ortsteiles Haidt soll durch eine Ergänzungssatzung im Sinne des § 34 (4) Satz 3 Nr. 3 BauGB die für den Bau der Reithalle erforderliche Fläche dem Innenbereich zugeordnet werden.
- Die Antragsteller müssen sich in einem städtebaulichen Vertrag verpflichten, die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten für Planung, Gutachten, Ausgleich, Entwässerung, etc…. selbst zu tragen.
Der Entwurf der Innenbereichssatzung ist in Abstimmung mit der Verwaltung zu erarbeiten. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und nach § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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10. Festlegung der Projekte für das Regionalbudget 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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25.09.2024
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ö
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10 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Auslobung des Förderverfahrens zum Regionalbudget für das Jahr 2025 ist bereits erfolgt und es können wieder Förderanträge für Projekte mit einem Gesamtumfang von jeweils bis zu 20.000 € eingereicht werden. Da die zugesagten Fördergelder für die Allianzgemeinden aber begrenzt sind, sollten die Projekte nach ihrer Wichtigkeit priorisiert werden.
Aus Sicht der Verwaltung könnte der Markt Markt Erlbach für 2025 folgende Projekte beantragen (die Maßnahmen werden in der Sitzung genauer erläutert)
- Beschaffung von Masten für die Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung (Kosten ca. 20.000 €)
- Beschaffung von vier Landschaftsbänken für den Ortsteil Wilhelmsgreuth und Linden (Kosten ca. 9.000 €)
- Infotafeln für einen „Märchenweg (Kosten ca. 10.000 €)
Toilettenwagen für Feste und Vereine
Beschlussvorschlag
Der Markt Markt Erlbach beteiligt am Regionalbudget 2025 mit folgenden Projekten:
- Beschaffung von Masten für die Weihnachtsbeleuchtung
- Beschaffung von zwei Landschaftsbänken für den OT Wilhelmsgreuth
- Beschaffung von Infotafeln für einen „Märchenweg“
Die Projekte sollen auch in dieser Reihenfolge priorisiert werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Fördervereinbarungen zu unterzeichnen und die Beschaffungen zu tätigen, sobald eine Förderbewilligung vorliegt.
Beschluss
Der Markt Markt Erlbach beteiligt am Regionalbudget 2025 mit folgenden Projekten:
- Neuer Toilettenwagen für Feste und Vereine (Kosten ca. 20.000 €)
- Beschaffung von Infotafeln für einen „Märchenweg“ (Kosten ca. 10.000 €)
- Beschaffung von Masten für die Weihnachtsbeleuchtung (Kosten ca. 20.000 €)
- Beschaffung von vier Landschaftsbänken für den OT Wilhelmsgreuth und Linden (Kosten ca. 9.000 €)
Die Projekte sollen auch in dieser Reihenfolge priorisiert werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Fördervereinbarungen zu unterzeichnen und die Beschaffungen zu tätigen, sobald eine Förderbewilligung vorliegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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11. Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach der KITA Scheunenwichtel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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25.09.2024
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ö
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11 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Durch die Anpassung der Solaranlagensatzung wird der Bau von solchen Anlagen im Kernort deutlich erleichtert und auch auf der KITA Scheunenwichtel wäre nun eine PV-Anlage möglich.
Die Einrichtung hat einen erhöhten Strombedarf (Beleuchtung, mehrere Küchen, Belüftung…) und dieser Bedarf besteht durch den Betrieb zur Tageszeit insbesondere dann, wenn auch die Sonne scheint. Durch die Kombination mit einem Stromspeicher kann der Eigennutzungsgrad der Anlage erhöht werden.
Wegen der gestalterischen Auflagen aus der Solaranlagensatzung wäre eine Anlage mit ca. 15 kWp am sinnvollsten und durch den Einbau eines Akkus mit 12,8 KW könnte der Eigennutzungsgrad auf ca. 70 % erhöht werden.
Eine solche Anlage würde etwa 25.000 – 30.000 € kosten.
Die Marktgemeinde betreibt zwar nicht die KITA-Scheunenwichtel, aber durch die PV-Anlage sinken die Verbrauchskosten der Einrichtung und dies verringert das Defizit der Einrichtung, das von der Marktgemeinde zu tragen wäre.
Beschlussvorschlag
- Auf dem Dach der KITA Scheunenwichtel soll einen PV-Anlage mit Stromspeicher errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür Angebote einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2025 vorgesehen werden.
Beschluss
- Auf dem Dach der KITA Scheunenwichtel soll eine PV-Anlage mit Stromspeicher errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür Angebote einzuholen.
- Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2025 vorgesehen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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12. Information zum Stand des Kernwegeausbaus und Entwicklung eines Ökokontos
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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25.09.2024
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ö
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12 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Das Verfahren zum Kernwegeausbau zieht sich mittlerweile schon seit Jahren hin, aber inzwischen scheint es seinem Ende zuzugehen.
Das Amt für ländliche Entwicklung plant die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten im Winter 2024/2025 und die Baumaßnahmen sollen dann endlich im Frühjahr beginnen.
In den vergangenen Monaten fanden Absprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde zu den erforderlichen Ausgleichsflächen statt und es wurde vereinbart, dass der Ausgleich für den Ausbau der GVS Mosbach – Schellert in Form einer Obstbaumpflanzung auf dem Flst. 490/1, Gemarkung Trautskirchen erfolgen soll.
Das Grundstück im Gemeindegebiet von Trautskirchen hatte die Marktgemeinde vor ca. 10 Jahren erworben um es als Tausch- oder Ausgleichsfläche zu verwenden. Die Fläche ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Das 1,3 ha große Grundstück ist zu ca. 0,5 ha als Acker genutzt (diese Fläche ist verpachtet) und die anderen 0,8 ha sind Grünland das aber nur schwer nutzbar ist.
Nach Abzug der Ausgleichfläche für den Kernweg verbleibt noch eine Restgrünfläche von ca. 0,7 ha die als Streuobstwiese aufgewertet werden kann. Die dabei generierten Ökopunkte (ca. 21.000 Ökopunkte) können entsprechend von der Marktgemeinde verwendet werden.
Wenn zwischen der Herstellung der Ausgleichsfläche und der Inanspruchnahme eine Zeit vergeht, dann dürfen diese Ökopunkte auch mit 3 % pro Jahr „verzinst“ werden.
Dadurch vermehrt sich die Zahl der verfügbaren Ökopunkte noch weiter, um bis zu maximal 30 %.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die restliche Grünfläche auf dem Flst. 490/1 entsprechend zu einer Ökokontofläche entwickelt wird.
Um das zu bewerkstelligen ist vorab eine entsprechende Planung und Bilanzierung des Ausgleichs erforderlich. Außerdem muss die Zuwegung vom Wasserhaus her ertüchtigt werden, da der Grünweg (teils auch auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Trautskirchen) in keinem guten Zustand ist.
Beschlussvorschlag
- Das noch verfügbare Grünland auf dem Flst. 490/1, Gemarkung Trautskirchen soll mit einer Streuobstwiese bepflanzt und als Ökokonto ausgewiesen werden.
- Die Zuwegung aus Richtung des Wasserhauses soll in Rücksprache mit der Gemeinde Trautskirchen verbessert werden.
- Die erforderlichen Pflanzarbeiten sollen ausgeschrieben werden.
- Die notwendigen Haushaltsmittel sind vorzusehen.
Beschluss
- Das noch verfügbare Grünland auf dem Flst. 490/1, Gemarkung Trautskirchen soll mit einer Streuobstwiese bepflanzt und als Ökokonto ausgewiesen werden.
- Die erforderlichen Pflanzarbeiten sollen ausgeschrieben werden.
- Die notwendigen Haushaltsmittel sind vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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13. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach)
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Bau- und Umweltausschuss
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25.09.2024
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ö
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13 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
- Marktgemeinderat Gerd Eisenbeiß spricht folgende Punkte an:
- Das Klettergerüst auf dem Spielplatz in Eschenbach ist beschädigt. Die Verwaltung wird gebeten es zu begutachten.
- Die asphaltierten Flurbereinigungswege am Ortsrand von Linden und auch der Weg zwischen Mettelaurach und Rimbach sind in einem schlechten Zustand und die Schlaglöcher müssten ausgebessert werden.
- Es wird nachgefragt, ob der Weiher in Rimbach schon verpachtet ist. Die Verwaltung teilt mit, dass es dafür bereits einen Pächter gibt.
- Marktgemeinderat Klaus Adelhardt weist darauf hin, dass sich der Gehweg in der Simon-Frühwald-Straße gesenkt hat. Marktgemeinderat Matthias Kilian schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass beim Glasfaserausbau die Gehwege im Zusammenarbeit mit der Telekom/GlasfaserPlus in größerem Umfang erneuert werden sollten.
Marktgemeinderat Matthias Meth fragt an ob es möglich ist auf der Staatsstraße 2244 bei Kemmathen die Geschwindigkeit auf 60 oder 70 km/h zu reduzieren. Die Verwaltung wird deswegen einmal anfragen.
Datenstand vom 05.11.2024 15:55 Uhr