Datum: 07.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 22:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 06.12.2024
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.12.2024
3 Bericht der ersten Bürgermeisterin
4 Dorferneuerung Rimbach - Informationen zum weiteren Verfahren und zur Förderung von Privatmaßnahmen
5 Bauantrag für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils neun Wohnungen
6 Umbau der Ansbacher und Windsheimer Straße - Weiterer Zeitplan und Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt
7 Sanierung der Nürnberger Straße zwischen der Erlanger Straße und der Neuen Straße
8 Bebauungsplan Nr. 37 "Sondergebiet Lebensmittelmarkt Neue Straße" - Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung und Beschluss der Offenlage
9 Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage im Ortsteil Kemmathen
10 Zonierungskonzept für Solaranlagen für die Schutzzone im Naturpark Frankenhöhe
11 Flurneuordnungsverfahren Kappersberg - Widmung der Wegeflächen
12 Änderung der Satzung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG
13 Beschlussfassung über den Austausch von Hydranten im Gebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Eschenbach
14 Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der FF Klausaurach-Mettelaurach
15 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 06.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Niederschrift über die 45. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 06.12.2024 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Birgit Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 45. öffentliche Sitzung vom 06.12.2024.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 45. öffentliche Sitzung vom 06.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.12.2024 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht: 
TOP 12 - Kläranlage Hagenhofen - Auftragsvergaben für die Durchführung eines Messprogrammes
1. Für die Kläranlage Hagenhofen soll ein Abwassermessprogramm durchgeführt werden, um die tatsächlich erforderliche Ausbaugröße zu ermitteln.
2. Das Ingenieurbüro Abwasser König (Merkendorf) wird mit der Betreuung und Auswertung des Abwassermessprogrammes zum Preis von 5.950 € brutto beauftragt.
3. Das Analytik Institut Rietzler (Ansbach) wird mit der Auswertung der Abwasserproben zum Angebotspreis von 5.816,72 € brutto beauftragt.
4. Die zur Messung erforderlichen Gerätschaften sollen von der Firma Preg Umwelttechnik (Balingen) ausgeliehen und installiert werden. Das entsprechende Angebot in Höhe von 7.317,31 € brutto wird angenommen.
5. Die erforderliche Betreuung vor Ort soll durch den Abwasserzweckverband erfolgen.

TOP 13 - Kläranlage Hagenhofen - Befahrung des Kanalnetzes und Auswertung
1. Das Angebot des Ingenieurbüros Inrotec vom 14.11.2024 in Höhe von 13.270,32 € zur Ausschreibung und Auswertung der Kanalbefahrung Hagenhofen und entsprechender Sanierungsplanung wird angenommen. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
2. Die Kanalbefahrung zum Kanalnetz Hagenhofen soll ausgeschrieben und zur Vergabe vorgelegt werden.

TOP 14 - Vergabe der Abbrucharbeiten für das Hausmeisterhaus an der Caspar-Löner-Grund- und Mittelschule
Die Arbeiten zum Abbruch des Hausmeisterhauses werden an die Firma PKAbbruch (Gnodstadt) zum Angebotspreis von 74.717,01 € brutto vergeben.

TOP 15 - Vergabe der Planungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär für den Neubau der Horterweiterung für die Ganztagesschule
Die Fachplanungen für HLS für die Erweiterung des Hortes werden an das Büro Kalb (Fürth), zum Angebotspreis von 51.392,21 € brutto vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

TOP 16 - Vergabe der Planungsleistungen für Elektro für die Horterweiterung zur Ganztagesschule
Die Fachplanung für Elektro für die Erweiterung des Hortes wird an das Ingenieurbüro Kalb (Fürth), zum Angebotspreis von 56.861,90 € brutto vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Der Rangau-Musikzug lädt zum Konzert „Operettenzauber“ am Sonntag, den 16.02.2025 um 17:00 Uhr in die Aula der Schule ein.
2) Am Dienstag, den 04.03.2025 findet um 13.30 Uhr der Faschingsumzug statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung.
3) Terminvormerkung: Die Einweihung der Dorferneuerung Wilhelmsgreuth findet am Samstag, den 28.06.2025 statt.
4) Aktuelles aus unserer Partnerstadt Panazol: 
-Henri Labrune, der Initiator unserer Partnerschaft, ist am 24.12.2024 verstorben.
- Aus Panazol und Picanya sind Neujahrswünsche eingetroffen, die verlesen werden.
-Für Picanya sind weitere Spenden eingegangen, die wir weiterleiten werden. Herzlichen Dank an die Spender an unsere Bürgerstiftung „Unser Markt Erlbach“. Die Gesamtsumme beläuft sich somit auf 10.870,00 Euro.
- Wir sind zur Einweihung eines neuen Rathausanbaus am Wochenende vom 19. bis 22.06.2025 nach Panazol eingeladen. Es wäre schön, wenn dazu auch eine Abordnung aus den Fraktionen teilnehmen würde.
5) Das Anwesen Ignaz-Schneider-Straße ist verkauft und wird abgerissen. Es soll im Anschluss als Bauplatz veräußert werden.
6) Für das Regionalbudget 2025 sind Figuren und Tafeln für das Projekt „Märchenwald“ aufgenommen worden und die Masten für die Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung in der Hauptstraße.
7) Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Dienstag, den 11.03.2025 um 17:00 Uhr statt.
8) Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 26.03.2025 um 16:00 Uhr statt.
9) Es wird eine Übersicht zu den erlassenen Grundsteuerbescheiden und den damit eingegangenen Einwendungen gegeben.
10) Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:
250,00 Euro von Jessica Brand, Eva-Maria Hildner und Lisa Kirchdörfer für den Jugendbeirat
300,00 Euro von Inrotec für den Bürgerbus
250,00 Euro von der Firma Adelhardt für die Löschbande
Steakmesser im Wert von 63,82 Euro von Wolfgang Heffner für das Bürgerhaus
11) Der Ehrungsabend findet unter dem Titel „Erfolg und Tradition“ am Freitag, den 28.03.2025 um 19:00 Uhr in der Rangauhalle statt.
12) Der Heimatfilmabend „Markt Erlbach vor 20 Jahren“ findet am Sonntag, den 30.03.2025 um 18:00 Uhr in der Rangauhalle statt.
13) Am Samstag, den 05.04.2025 findet wieder die Müllsammelaktion „Putz-munter“ statt.

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4. Dorferneuerung Rimbach - Informationen zum weiteren Verfahren und zur Förderung von Privatmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat den Antrag auf Einleitung einer einfachen Dorferneuerung beim Amt für Ländliche Entwicklung eingereicht und dieses hat das Verfahren nun auch offiziell eröffnet.
Herr Joachim Reindler, Sachgebietsleiter Land- und Dorfentwicklung am Amt für Ländliche Entwicklung, wird in der Sitzung noch einmal zusammenfassen, worauf es bei dem Verfahren ankommt und auch weshalb das Hirtenhäusla besonders wichtig für das Verfahren ist.
Darüber hinaus wird er auch erläutern, wie die Förderung von privaten Baumaßnahmen bezuschusst werden und wie das Verfahren dafür abläuft. Die Rimbacher Bürger wurden daher auch zu der Sitzung mit eingeladen.

Die Arbeiten für die Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten wurden ausgeschrieben und die Vergabe soll im März erfolgen. Baubeginn soll im April 2025 sein. Die Bürger sollen vorher noch in einer Bürgerversammlung über die geplanten Maßnahmen informiert werden.

Der Landkreis schreibt in Rücksprache mit der Marktgemeinde in den nächsten Wochen auch die gesamten Straßenbauarbeiten und die Herstellung der Gehwege in dem Ortsteil aus und die Marktgemeinde muss dem Landkreis hierfür den entsprechenden Anteil erstatten. Hierfür muss noch eine Vereinbarung abgeschlossen werden.

Die Straßenbauarbeiten sollen Mitte 2025 beginnen und werden voraussichtlich bis zum Frühjahr 2026 abgeschlossen.

Joachim Reindler berichtet zunächst aus einer amtsinternen Besprechung über die Dorferneuerung in Jobstgreuth. Aufgrund der gestiegenen Baukosten in den letzten Jahren hat das ALE entschieden, für die Außenanlagen und das Feuerwehrgerätehaus weitere 55.000 Euro und für den Parkplatz am Friedhof und den Gehweg in das Tal weitere 70.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung zu stellen.
Dr. Birgit Kreß bedankt sich ganz herzlich für diese zusätzlichen Finanzmittel. Sie betont, dass es immer einen Spagat zwischen der tatsächlichen Ausführung und den damit verbundenen Kosten darstellt. Ohne weitere Förderung wäre auch ein Verzicht auf manche Maßnahmen denkbar.

Bezüglich der Dorferneuerung in Mettelaurach erklärt Joachim Reindler, dass aufgrund der vorhandenen Schäden eine umfassende Dorferneuerung durchgeführt wird. Für solche Maßnahmen besteht grundsätzlich eine lange Warteliste, man wird jedoch bereits im Jahr 2026 mit dem Seminar in Klosterlangheim starten. Der Beginn des Verfahrens ist dann für die erste Jahreshälfte 2027 vorgesehen (nicht der Beginn der Baumaßnahmen!).

Zur Dorferneuerung in Rimbach gibt Joachim Reindler zunächst einen kurzen Abriss über das Hirtenhäusla. Er hat zusammen mit Städteplaner Matthias Rühl einen Blick in die Geschichte des Ortes geworfen und dabei festgestellt, dass dieses Gebäude die letzte historische Verbindung ist und die Identität von Rimbach auf diesem Gebäude fußt. Bei der Info-Veranstaltung am 17.06.2024 hat auch er das Stimmungsbild so wahrgenommen, dass sich die Mehrheit einen Erhalt wünscht. Bei einem Abbruch muss mit einer Beschleunigung des Verkehrs gerechnet werden und ein Ersatzbau lässt sich aufgrund der Abstandsflächen und des Brandschutzes nur schwer realisieren. Eine Sanierung muss mit einem tragfähigen Konzept einhergehen und seitens des ALE wird angeregt, für den zukünftigen Betrieb einen Dorfverein zu gründen. Die Kosten in Höhe von 170.000 Euro sind zwar hoch, im Baubereich aber mittlerweile alltäglich. Eine Kostenreduzierung ist nur mit viel Eigenleistung zu erreichen.

Dr. Birgit Kreß erklärt, dass nichts gegen den Willen der Rimbacher Bürger umgesetzt wird und die Maßnahme im Einklang mit den Bürgern und auch dem Kostenrahmen erfolgen muss. Die Kosten sind jedoch nicht immer im Vorfeld abzuschätzen, was am Beispiel des Bürgerhauses deutlich wird. Hier wurde mit Sanierungskosten in Höhe von 500.000 Euro gerechnet, letztendlich musste man aber 2,0 Millionen Euro investieren. Grundsätzlich ist eine Dorferneuerung aber eine einmalige Chance zur Aufwertung der Ortsteile.

Michael Schlag schlägt einen Workshop mit den Bürgern vor. Die Vergabe könnte stufenweise erfolgen, so dass nicht alle Planungsleistungen abgerufen werden müssen. Um die Kosten in Relation zu setzen beschwichtigt er dahingehend, dass in Rimbach über 1,8 Millionen Euro verbaut werden, wovon das Hirtenhäusla aber nur 10 Prozent ausmacht.

Werner Stieglitz spricht sich dafür aus, zunächst ein weiteres Gespräch mit den Rimbachern einzuberufen und anschließend in die Planungen einzusteigen.

Matthias Kilian sieht auch die hohen Kosten als Knackpunkt, jedoch war bisher die Kernaussage, dass sich die Rimbacher den Erhalt des Gebäudes wünschen. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, dann muss man doch über einen Abbruch nachdenken. Den Vorschlag von Michael Schlag zur stufenweisen Umsetzung findet er gut.

Für Christina Nüssel ist die Meinung der Rimbacher für das weitere Vorgehen entscheidend. Wenn die Mehrheit einen Abbruch wünscht sollen keine weiteren Planungen erfolgen. Wenn das Haus erhalten und genutzt werden soll ist im Anschluss zwingend ein Kümmerer für das Gebäude und den Betrieb erforderlich.

Heinz Schweigert bittet diesbezüglich die Verwaltung um Einberufung einer Versammlung und die Suche nach einem Kümmerer zu unterstützen.

Matthias Meth möchte wissen, ob die bisherige Aussage, dass eine Förderung durch das ALE vom Erhalt des Gebäudes abhängig gemacht wird, weiterhin Bestand hat. Joachim Reindler erklärt, dass er dies bei der ersten Bürgerversammlung so geäußert hat. Die Kernaussage heute ist aber, dass die Auszahlung von Fördermitteln nicht vom Erhalt des Gebäudes abhängig gemacht wird. Es muss vielmehr ein stimmiges Gesamtkonzept für die Dorferneuerung vorhanden sein. Es hat sich deshalb in der Vergangenheit bewährt, zunächst eine Ideensammlung ohne begrenzenden Kostenfaktor zu starten.

Gerd Eisenbeiß sieht in einer Kostenrelation keinen Sinn, da sonst alles im Hauptort investiert werden müsste, ein Kanal jedoch überall dringend benötigt wird.

Rudolf Born hat Verständnis dafür, dass die Diskussion mit viel Emotion geführt wird und auch das Bauchgefühl eine Rolle spielt. Für das weitere Vorgehen ist eine grundlegende Planung aber unerlässlich.

Abschließend berichtet Joachim Reindler über das weitere Vorgehen: Nachdem die Verwaltung die Antragsunterlagen bereits eingereicht hat werden innerhalb der nächsten 14 Tage die Einleitungsschreiben, welche für private Fördermaßnahmen essentiell sind, versandt. Insgesamt liegen 90 Prozent der Anwesen im förderfähigen Bereich. Die Antragsfrist für private Maßnahmen beträgt drei Jahre ab dem Datum des Schreibens, nach sechs Jahren muss die Maßnahme abgerechnet sein.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Aussagen des ALE und der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Die Bürger sollen über die anstehenden Baumaßnahmen informiert werden.
3. Mit dem Kreis soll eine Vereinbarung zur Ausschreibung und Ausführung der Straßenbauarbeiten und der Kostenaufteilung abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Aussagen des ALE und der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Die Bürger sollen über die anstehenden Baumaßnahmen informiert werden.
3. Mit dem Kreis soll eine Vereinbarung zur Ausschreibung und Ausführung der Straßenbauarbeiten und der Kostenaufteilung abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Bauantrag für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils neun Wohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem ehemaligen Gewerbegrundstück an der Ecke Zennhäuser Weg / Am Breiten Rain sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils neun Wohneinheiten errichtet werden. Die Erschließung erfolgt über eine geplante Privatstraße. Die zugehörigen Pläne liegen in der Anlage bei.
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Daher kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Die Bauherren (Firma Wust-Wind- und Sonne) möchten darüber hinaus auch gerne die private Erschließungsstraße als „Energie-Allee“ benennen und haben darum gebeten, dass die beiden Mehrfamilienhäuser und auch der geplante Firmensitz der Firma eine Adresse an der „Energie-Allee“ erhalten. Die Familie Paulus wird dieses Anliegen auch persönlich in der Sitzung erläutern.
Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Wunsch durchaus nachvollziehbar, nachdem die Firma auch die Privatstraße baut und unterhält. 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Privatstraße nach Abschluss der Bauarbeiten als sogenannter „Eigentümerweg“ im Sinne des Art. 53 Satz 1 Nr. 3 BayStrWG gewidmet wird. Durch diese Widmung bleibt die Baulast bei dem privaten Eigentümer, erhält aber den rechtlichen Charakter einer Erschließungsstraße, ist auch öffentlich nutzbar und unterliegt der Straßenverkehrsordnung.

Stefan Paulus berichtet zunächst über den aktuellen Stand der beiden Vorhaben. Das Firmengebäude, soll im Juni aufgerichtet sein. Der Bezug der Räumlichkeiten erfolgt 2026. Die Genehmigung für dieses Gebäude einschließlich der vorgesehenen Parkplätze liegt bereits vor. Diese Parkplätze stehen außerhalb der Geschäftszeiten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Wohngebäude, die nach dem höchsten KfW-Standard gebaut werden (KfW 40 mit dem staatlichen „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“), umfassen insgesamt 18 Zwei-bzw. Dreizimmer-Wohnungen.
Nadine Paulus ergänzt, dass beide Wohngebäude über einen Aufzug verfügen, ein Kellergeschoss haben und jede Wohneinheit einen Balkon oder eine Terrasse besitzt. Die Fassaden aller drei Gebäude werden gleich gestaltet. Zudem hat man darauf geachtet, möglichst wenig Fläche zu verbrauchen.

Auf Nachfrage von Werner Stieglitz, wem die Räum- und Streupflicht für die Privatstraße obliegt, erklärt Michael Schlag, dass diese als auch die gesamte Straßenbaulast bei einer Widmung als Eigentümerweg vom Eigentümer umgesetzt werden muss.

Gerd Eisenbeiß findet die Entwicklung in diesem Areal gut und wichtig. Er möchte wissen, ob aufgrund der räumlichen Nähe zur Firma Adelhardt ein Lärmschutzgutachten erstellt wurde. Die AWO musste damals einen Lärmschutzwall bauen. Der Straßenname passt grundsätzlich, das Firmengebäude sollte aber den Zennhäuser Weg als Adresse haben.
Stefan Paulus erklärt, dass das Gutachten in Abstimmung mit Klaus Adelhardt angefertigt wurde (wurde aber im Laufe des Verfahrens nicht mehr benötigt)
Michael Schlag ergänzt, dass der Bau der AWO in einem Sondergebiet errichtet wurde und deswegen andere Auflagen zu erfüllen waren. Die Anzahl an Parkplätzen sieht er kritisch, zumal bei anderen Bauvorhaben von uns 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit gefordert wurden. 

Dr. Birgit Kreß sieht hier einen anderen Parkdruck als im Erlengraben, in dem es eine Vielzahl von Mehrfamilien- und Reihenhäusern gibt. Zudem ist es nicht zielführend, alle Flächen zu versiegeln. 

Matthias Kilian sieht das Problem, dass eine größere Anzahl an Stellplätzen rechtlich nicht durchsetzbar ist. Die Planung findet er gut, jedoch passt der Straßenname nicht zur baulichen Ausführung.

Volker Rudolph sieht bezüglich der Anzahl der Parkplätze kein Problem, da die Stellflächen für die Firma außerhalb der Geschäftszeiten von den Mietern genutzt werden können. Bezüglich des Straßennamens hat er keine Bedenken, da die Eigentümer diese auf eigene Kosten errichten und unterhalten und somit der Wunsch nicht verwehrt werden sollte. 

Anna Wachtler findet die Anzahl der Parkplätze ausreichend. Der Begriff „Allee“ klingt schöner als „Straße“ und sollte deshalb genehmigt werden.

Rudolf Born findet die Planung sehr schön. Auch mit dem Straßennamen und der Anzahl an Parkplätzen hat er keine Probleme. Der Besuchereingang kann durchaus über den Zennhäuser Weg erschlossen werden.

Stefan Paulus erklärt nochmal den besonderen Wunsch nach der Firmenanschrift „Energie-Allee 1“. Markt Erlbach ist das Zentrum von Bürgeranlagen in Nordbayern und wird dadurch noch bekannter. 

Dr. Birgit Kreß ruft in Erinnerung, dass das AWO-Sozialzentrum auch über die Ansbacher Straße erschlossen ist, aber der Name Eva-Sichermann-Straße vergeben wurde. Und bezüglich der Anzahl an Gebäuden kann die Straße „Am Zimmerplatz“ als Vergleich herangezogen werden, denn dort gibt es auch nur ein Anwesen (Netto-Markt).

Matthias Meth sieht in der Zuordnung des Gebäudes zur Energie-Allee kein Problem, bei lediglich drei Gebäuden sollte die Firma jeder finden.

Christina Nüssel gratuliert Familie Paulus zu diesem tollen Projekt. Sie wird der Namensgebung der Straße zustimmen, wobei dieser Beschluss keine Begehrlichkeiten bei anderen Antragstellern wecken sollte. 

Volker Rudolph erklärt hierzu abschließend, dass auch andere Antragsteller eine eigene Straße bekommen, sollten sie ein Projekt dieser Größenordnung realisieren.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Flurstück 372, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.
2. Die geplante Privatstraße auf den Flst. 372 und 372/1, Gemarkung Markt Erlbach, soll den Namen „Energie-Allee“ erhalten und nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen formal als Eigentümerweg im Sinne des Art. 53 Satz 1 Nr. 3 BayStrWG gewidmet werden.

Beschluss 1

1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Flurstück 372, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Die geplante Privatstraße auf den Flst. 372 und 372/1, Gemarkung Markt Erlbach, soll den Namen „Energie-Allee“ erhalten und nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen formal als Eigentümerweg im Sinne des Art. 53 Satz 1 Nr. 3 BayStrWG gewidmet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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6. Umbau der Ansbacher und Windsheimer Straße - Weiterer Zeitplan und Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der vergangenen Woche hat ein Abstimmungsgespräch mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach zum Umbau der Ansbacher und Windsheimer Straße stattgefunden, um den zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme, die Kostenaufteilung und die Koordination mit den anderen Beteiligten zu besprechen.
Die Marktgemeinde plant den Neubau bzw. der Erneuerung der Gehwege und der Straßenbeleuchtung im Bereich zwischen dem Pilsenmühler Weg und dem Netto-Markt und auch eine Erneuerung des Bohlenplatzes. Der Freistaat will die Straße im Bereich zwischen dem AWO-Seniorenheim und dem Netto-Markt erneuern und der Wasserzweckverband plant einen Leitungsaustausch im Bereich zwischen der Hauptstraße und dem Hagenhofer Weg. 

Die Telekom will ebenfalls Leitungen verlegen, aber der Umfang dieser Maßnahmen ist noch nicht bekannt. Sofern die Telekom/Glasfaserplus nicht rechtzeitig eine Mitverlegung ihrer Leitungen organisieren kann, wäre es sinnvoll, wenn die Marktgemeinde die erforderlichen Leerrohre mitverlegt und eine Vereinbarung mit der Telekom zum Kauf der Leerrohre abschließt. Dadurch könnten doppelte Tiefbauarbeiten und eine Beschädigung der neuen Straßen- und Pflasterflächen vermieden werden.

Für die Maßnahme ist folgender Zeitplan angedacht:

Februar 2025 - Förderzusage BayGVFG erwartet
März/April 2025 – Ausschreibung der Tiefbauarbeiten und Abbruch
April/Mai 2025 - Bürgerinformationsveranstaltung
Mai/Juni 2025 – Erstellung Beweissicherung
Mitte 2025 – Abbruch Nebengebäude Hauptstraße 67
Ab Mitte 2025 bis Mitte 2026 – Durchführung der Tiefbauarbeiten 

Die Ansbacher und Windsheimer Straße wird in mehreren Abschnitten erneuert und während der gesamten Baumaßnahme wird eine überortliche Umleitung ausgeschildert.
Die Zufahrt zum Pilsenmühler Weg, die Neue Straße, die Hauptstraße und auch der Hagenhofer Weg sind zeitweise gesperrt. Die Bauabschnitte und innerörtlichen Umleitungen müssen noch im Detail abgestimmt werden.

Im Frühjahr ist eine Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen, um die recht komplexe Baumaßnahme und die damit verbundenen Herausforderungen und Veränderungen vorzustellen.

Da der Straßenbereich sehr eng bebaut ist, macht auch eine umfangreiche Beweissicherung im Voraus Sinn, um die Vorschäden an den Gebäuden zu erheben und einem möglichen Streit vorzubeugen. Die Verwaltung wird daher Angebote für eine solche Beweissicherung einholen.

Es ist vorgesehen, dass die Marktgemeinde Träger der gesamten Baumaßnahme ist und auch die Maßnahmen des Freistaates mit ausschreibt. Hierzu hat das Staatliche Bauamt einen Vereinbarungsentwurf vorgelegt, um die Kompetenzen und die Kostenaufteilung zu regeln.

Der Vertragsentwurf beinhaltet folgende Regelungen:

1. Die Projektleitung und Planung der gesamten Maßnahme liegen bei der Marktgemeinde. Die Kosten werden durch den Markt vorfinanziert und es können je nach Baufortschritt Abschläge vom Staatlichen Bauamt angefordert werden.

2. Der Markt Markt Erlbach trägt die Kosten für den Bau bzw. die Erneuerung der Gehwege, die Hochborde, die Straßenentwässerung und die Straßenbeleuchtung, den Grunderwerb, sowie auch für den Abbruch der Nebengebäude (Hauptstraße 67)
Anmerkung: Diese Kosten werden auch teilweise durch die Regierung bezuschusst

3. Die Kosten für den Straßenbau, Rinnen und Tiefborde trägt das Staatliche Bauamt.

4. Für die Erneuerung der Straßeneinläufe und den Bau der Hochborde erhält die Marktgemeinde eine pauschale Entschädigung entsprechend Ortsdurchfahrtenrichtlinie
(744 € je Straßeneinlauf und 11 € je lfm Hochbord).

5. Die Marktgemeinde erhält zudem eine pauschale Erstattung von 15 % der Baukosten für den Straßenbau für die anfallenden Nebenkosten (Planung, Gebühren, Gutachten….)

Gemäß Kostenberechnung fallen, nach Abzug der Kosten, die das Staatliche Bauamt tragen muss, für die Marktgemeinde voraussichtlich folgende Kosten (Brutto) an:

1. Abbruch – ca. 70.000 €
2. Gehwege, Parkplätze  - ca. 450.000 €
3. Straßenbeleuchtung – 44.000 €
3. Bohlenplatz – 85.000 €
4. Gutachten, Sonstiges -  ca. 25.000 €

Insgesamt ca. 674.000 €. Hiervon verbleibt, nach Abzug der Fördergelder und Kostenerstattung, voraussichtlich ein Anteil von ca. 340.000 € bei der Marktgemeinde.

Volker Rudolph wirft die Frage in den Raum, ob ein Gehweg entlang der Scheune überhaupt erforderlich ist, nachdem es für die Fußgänger das Rosengäßchen gibt. 
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass mit dem Umbau Platz geschaffen wird und kein Grund ersichtlich ist, den Gehweg nicht zu realisieren. E bietet sich eine einmalige Chance, die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen.

Matthias Meth stimmt Volker Rudolph zu. Er würde vielmehr die Fahrbahn breiter ausführen.
Werner Stieglitz sieht in der Planung ein sehr gutes und tolles Projekt. Es ist erstaunlich, dass es in diesem Bereich noch nicht zu einer Unfallhäufung mit Fußgängern gekommen ist. Auf Nachfrage, wie die Parkplatzsituation gestaltet wird, kann aktuell noch nichts gesagt werden. 

Christine Nüssel möchte wissen, wie der Gehweg ausgeführt wird und inwieweit die Zufahrt zum Anwesen Stieglitz betroffen ist. 
Michael Schlag berichtet, dass der Gehweg mit einem Hochbord ausgeführt wird. Bei der Zufahrt zum Anwesen Stieglitz handelt es sich um eine Fläche des Marktes, für die ein Geh- und Fahrtrecht besteht.

Helmut Huthöfer bittet darum, den vorhandenen Brunnen vor dem Anwesen Sahin im Blick zu behalten. Michael Schlag erklärt, dass dieser womöglich bereits vor einigen Jahren verfüllt wurde.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Zeitplanung und der Kostenberechnung zu.

2. Im Frühjahr 2025 soll eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden.

3. Mit dem Staatlichen Bauamt soll eine Maßnahmenvereinbarung auf der Grundlage des vorgelegten Vereinbarungsentwurfes abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt diese zu unterzeichnen.

4. Wenn keine koordinierte Verlegung von Glasfaserinfrastruktur durch die Telekom/Glasfaserplus möglich ist, dann sollen die erforderlichen Leistungen im Rahmen der Tiefbaumaßnahme mit ausgeschrieben und ausgeführt werden, wenn die Telekom/GlasfaserPlus bereit ist dem Markt die dafür anfallenden Kosten zu erstatten. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

5. Die für die Baumaßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel werden für 2025 und 2026 vorgesehen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Zeitplanung und der Kostenberechnung zu.

2. Im Frühjahr 2025 soll eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden.

3. Mit dem Staatlichen Bauamt soll eine Maßnahmenvereinbarung auf der Grundlage des vorgelegten Vereinbarungsentwurfes abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt diese zu unterzeichnen.

4. Wenn keine koordinierte Verlegung von Glasfaserinfrastruktur durch die Telekom/Glasfaserplus möglich ist, dann sollen die erforderlichen Leistungen im Rahmen der Tiefbaumaßnahme mit ausgeschrieben und ausgeführt werden, wenn die Telekom/GlasfaserPlus bereit ist dem Markt die dafür anfallenden Kosten zu erstatten. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

5. Die für die Baumaßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel werden für 2025 und 2026 vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Sanierung der Nürnberger Straße zwischen der Erlanger Straße und der Neuen Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am 17.12.2024 fand in der Nürnberger Straße ein Ortstermin mit dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, dem Staatlichen Bauamt Ansbach, der Polizei und der Familie Köhler statt. Anlass war eine Anfrage der Familie Köhler an das Landratsamt bezüglich der Lärm- und Verkehrsbelastung. Hierüber gab es im Nachgang einen Presseartikel.
Im Nachgang zu diesem Ortstermin waren erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß und Geschäftsleiter Sebastian Gaukler bei einem persönlichen Gespräch beim Leiter des Staatlichen Bauamtes Ansbach, Herrn Heinrich Schmidt und dem zuständigen Abteilungsleiter für unseren Straßenbaubereich, Herrn Frank Biedermann. Ebenfalls mit anwesend war Herr Rolf Weichselbaum, Leiter der Verkehrsbehörde am Landratsamt.
In der Sitzung werden die Ergebnisse aus den beiden Terminen mitgeteilt.

Dr. Birgit Kreß berichtet, dass das Staatliche Bauamt ohne große Diskussion eine Sanierung des betroffenen Teilabschnitts der Nürnberger Straße zugesagt hat. Die Ausführung soll unmittelbar im Anschluss an die Fertigstellung der Ansbacher/Windsheimer Straße erfolgen. Von unserer Seite wird der Gehweg auf der Südwestseite saniert und die Wasserleitung erneuert, der Abwasserkanal muss nicht saniert werden. 

Michael Schlag erläutert, dass eine Finanzierung über das GVFG nicht möglich ist, da die Schwellenwerte nicht erreicht werden. Aus diesem Grund wird eine Förderung aus Städtebaumitteln geprüft.

Werner Stieglitz möchte wissen, warum dieser Missstand nicht schon früher behoben wurde und ob es Planungen für die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zum Edeka-Markt gibt. Das Staatliche Bauamt hat diese Arbeiten bisher an unsere Planungen zur Umverlegung des Denkmals geknüpft. Daher erfolgte noch keine Sanierung. Bezüglich eines Geh- und Radweges ist die Verwaltung mit der Deutschen Bahn in Kontakt und es wird eine Wegeführung entlang der Gleise geprüft. Hierzu müssen der Bahn jedoch umfangreiche Unterlagen vorgelegt werden.

Volker Rudolph bittet darum, die Wegweiser am Denkmal zu versetzen, da diese die Sicht in südliche Blickrichtung versperren.

Anna Wachtler fragt, ob in der Nürnberger Straße eine Streckenbeschränkung auf 30 km/h umgesetzt werden kann. Das Landratsamt hätte dies geprüft, aufgrund der Sanierung entfällt dies aber jetzt.

Beschlussvorschlag

1. Die Nürnberger Straße im Bereich zwischen der Einmündung Erlanger Straße und Neue Straße und der Gehweg in diesem Bereich sollen erneuert werden. Die Arbeiten sollen im Zusammenhang mit den geplanten Arbeiten an der Ansbacher und Windsheimer Straße ausgeschrieben werden. 

2. Das Ingenieurbüro Heller soll mit der Planung beauftragt werden. Die Vergabe der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

3. Mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach soll eine Maßnahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt auch diese zu unterzeichnen.

Beschluss

1. Die Nürnberger Straße im Bereich zwischen der Einmündung Erlanger Straße und Neue Straße und der Gehweg in diesem Bereich sollen erneuert werden. Die Arbeiten sollen im Zusammenhang mit den geplanten Arbeiten an der Ansbacher und Windsheimer Straße ausgeschrieben werden. 

2. Das Ingenieurbüro Heller soll mit der Planung beauftragt werden. Die Vergabe der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

3. Mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach soll eine Maßnahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt auch diese zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan Nr. 37 "Sondergebiet Lebensmittelmarkt Neue Straße" - Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung und Beschluss der Offenlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu dem oben genannten Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 12.12. bzw. 23.12.2024 bis 24.01.2025 durchgeführt. 

Der Tagesordnungspunkt muss vertagt werden, nachdem noch nicht alle Stellungnahmen ausgewertet werden konnten.

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9. Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage im Ortsteil Kemmathen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Ortsteil Kemmathen soll eine bestehende Scheune abgebrochen werden und an derselben Stelle soll ein Wohnhaus errichtet werden. Die Planunterlagen dazu liegen in der Anlage bei.
Der Ortsteil Kemmathen ist zu klein um einen Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB zu bilden. Daher ist Kemmathen als Siedlung im Außenbereich nach § 35 BauGB anzusehen.
Wohnhäuser sind im Außenbereich nur als sogenannte „Sonstige Bauvorhaben“ zugelassen, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

Da das Bauvorhaben als Ersatzbau für ein bereits bestehendes Gebäude gedacht ist, ist es unwahrscheinlich, dass öffentliche Belange dem entgegenstehen. Die Erschließung (Straße, Wasserversorgung) ist gesichert, zur Entwässerung muss eine Kleinkläranlage errichtet werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 345, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 345, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Zonierungskonzept für Solaranlagen für die Schutzzone im Naturpark Frankenhöhe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Naturpark Frankenhöhe sind ca. 75 % der Flächen als „Schutzzonen“ in Form von Landschafts- oder Naturschutzgebieten festgesetzt. Dies trifft auch auf das Gemeindegebiet des Marktes Markt Erlbach zu.
In diesen Schutzzonen sind Freiflächenphotovoltaikanlagen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren zwar einige Typen von Solaranlagen nach § 35 (1) zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich erklärt – aber in Schutzgebieten sind diese dennoch nicht ohne weiteres zulässig und in den meisten Fällen greift die Privilegierung auch nicht, da es dafür enge Voraussetzungen gibt.

Da im Rahmen der Energiewende auch Freiflächenphotovoltaikanlagen ein wichtiger Baustein sind, hat der Bezirk Mittelfranken ein Zonierungskonzept in Auftrag gegeben, das Flächen definieren sollte, die auf Grund ihrer Gegebenheiten trotz Schutzgebietsstatus für Solaranlagen denkbar wären. In diesen Gebieten würde der Schutzstatus kein Ausschlusskriterium mehr darstellen.
Ähnlich wurde es vor einigen Jahren auch bei der Windkraft praktiziert.

In unserem Gemeindegebiet wurden verschiedene Gebiete erfasst, in denen dadurch trotz Landschaftsschutz auch PV-Anlagen denkbar wären. Da die Anlagen aber in den meisten Fällen nicht privilegiert sind, wären Sie trotzdem nur zulässig, wenn die Marktgemeinde einen Bebauungsplan aufstellt. Näheres wird in der Sitzung erläutert.

Die für die Zonierung vorgeschlagenen Bereiche sind in der Anlage dargestellt und grün markiert.

Der Bezirk Mittelfranken hat die Marktgemeinde um Stellungnahme zu der Planung gebeten. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die Planung, da die Marktgemeinde dennoch in den allermeisten Fällen die Planungshoheit behält und damit auch entscheiden kann, wo Solaranlagen gebaut werden können.

Harald Eisenbeiß bemängelt, dass das Zonierungskonzept die Schutzzonen, die 1988 u.a. zum Erhalt des Landschaftsbildes eingerichtet wurden, außer Kraft setzt und das Verfahren einer Änderung des Flächennutzungsplanes gleichkommt. Die Flächen wurden seiner Ansicht nach willkürlich ohne Beachtung von Flurstücksgrenzen gewählt und stellen einen Freifahrtschein für Investoren dar. Zudem bekommt die Landwirtschaft in dem Konzept keine Beachtung. Die Landwirte bekommen eine einmalige Zahlung, während hingegen sie bei einer jährlichen Verpachtung über Jahrzehnte Einnahmen generieren können.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass es in diesem Verfahren rein um Landschafts- oder Naturschutzgebiete geht und alle anderen Aspekte außer Acht bleiben. Die Gemeinden haben auch weiterhin die Planungshoheit und können Anlagen, wenn diese nicht gewünscht sind, die Genehmigung verweigern.

Volker Rudolph entgegnet Harald Eisenbeiß, dass es doch in der Entscheidungshoheit der Landwirte selbst liegt, was sie mit ihren Flächen machen. 

Werner Stieglitz erkennt anhand der Diskussion, dass Einwände bestehen. Aber auch er sieht keinen Freifahrtschein für auswärtige Investoren.

Michael Schlag ergänzt in Richtung Harald Eisenbeiß, dass er seine Einwände auch als Privatperson einbringen kann, diese aber mit einer Begründung hinterlegt sein müssen.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt das Zonierungskonzept des Bezirkes Mittelfranken für Solaranlagen zur Kenntnis. 
2. Zu der Planung werden keine Einwände erhoben.

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat nimmt das Zonierungskonzept des Bezirkes Mittelfranken für Solaranlagen zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zu der Planung werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

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11. Flurneuordnungsverfahren Kappersberg - Widmung der Wegeflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Verfahren zur Flurneuordnung zur Aufteilung der Waldflächen der Waldgenossenschaft Kappersberg geht in die Abschlussphase und das Amt für Ländliche Entwicklung hat die Marktgemeinde darum gebeten, dass die herausgemarkten Wege in dem Waldbereich öffentlich gewidmet werden. Aus diesem Grunde muss nun die Widmung formal beschlossen und bekannt gemacht werden.

Die Wegeflächen und die künftigen Flurstücksbezeichnungen sind in der beiliegenden Karte dargestellt. Durch die Widmung entstehen insgesamt 688 m an nicht ausgebauten Feld- und Waldwegen. Die Baulast dafür liegt entsprechend Art. 54 (1) BayStrWG bei den Anliegern, da die Wege nicht ausgebaut sind.

Die Marktgemeinde hat bereits jetzt die Verfügungsgewalt über die Wegeflächen, auch wenn der formale Eigentumsübergang erst nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens erfolgt. Die Eigentümer haben dem im Rahmen des Verfahrens zugestimmt. Daher kann auch schon jetzt eine Widmung erfolgen.

Beschlussvorschlag

Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Kappersberg werden folgende Wege gemäß Art. 6 (1) in Verbindung mit § 54 (1) BayStrWG als nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet (alle genannten Flurstücke liegen in der Gemarkung Kotzenaurach, die genannten Flurstücksnummern beziehen sich auf die geplante Neubenennung der Flurstücke nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens)

Weg 1:                        Flst. 436                 
Anfangspunkt:                Im Westen - Weg auf dem Flst. 439
Endpunkt:                        Im Osten - Flst. 433
Länge:                        125 m
Ausbauzustand:                nicht ausgebaut
Straßenbaulast:                Anlieger
Widmungsbeschränkung:        keine


Weg 2:                        Flst. 438
Anfangspunkt:                Im Westen - Weg auf dem Flst. 439
Endpunkt:                        Im Osten - Flst. 433
Länge:                        102 m
Ausbauzustand:                nicht ausgebaut
Straßenbaulast:                Anlieger
Widmungsbeschränkung:        keine


Weg 3:                        Flst. 442
Anfangspunkt:                Im Osten - Weg auf dem Flst. 439
Endpunkt:                        Im Westen - Weg auf dem Flst. 441
Länge:                        165 m
Ausbauzustand:                nicht ausgebaut
Straßenbaulast:                Anlieger
Widmungsbeschränkung:        keine


Weg 4:                        Flst. 447
Anfangspunkt:                Im Osten - Weg auf dem Flst. 439
Endpunkt:                        Im Südwesten - Weg auf dem Flst. 441
Länge:                        296 m
Ausbauzustand:                nicht ausgebaut
Straßenbaulast:                Anlieger
Widmungsbeschränkung:        keine

Beschluss

Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Kappersberg werden folgende Wege gemäß Art. 6 (1) in Verbindung mit § 54 (1) BayStrWG als nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet (alle genannten Flurstücke liegen in der Gemarkung Kotzenaurach, die genannten Flurstücksnummern beziehen sich auf die geplante Neubenennung der Flurstücke nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens)

Weg 1:                        Flst. 436                 
Anfangspunkt:                Im Westen - Weg auf dem Flst. 439
Endpunkt:                        Im Osten - Flst. 433
Länge:                        125 m
Ausbauzustand:                nicht ausgebaut
Straßenbaulast:                Anlieger
Widmungsbeschränkung:        keine


Weg 2:                        Flst. 438
Anfangspunkt:                Im Westen - Weg auf dem Flst. 439
Endpunkt:                        Im Osten - Flst. 433
Länge:                        102 m
Ausbauzustand:                nicht ausgebaut
Straßenbaulast:                Anlieger
Widmungsbeschränkung:        keine


Weg 3:                        Flst. 442
Anfangspunkt:                Im Osten - Weg auf dem Flst. 439
Endpunkt:                        Im Westen - Weg auf dem Flst. 441
Länge:                        165 m
Ausbauzustand:                nicht ausgebaut
Straßenbaulast:                Anlieger
Widmungsbeschränkung:        keine


Weg 4:                        Flst. 447
Anfangspunkt:                Im Osten - Weg auf dem Flst. 439
Endpunkt:                        Im Südwesten - Weg auf dem Flst. 441
Länge:                        296 m
Ausbauzustand:                nicht ausgebaut
Straßenbaulast:                Anlieger
Widmungsbeschränkung:        keine

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Änderung der Satzung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö beschließend 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) bewirkt, dass große Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Unternehmen für die Geschäftsjahre ab dem 01.01.2025 die Lageberichtserstattung, um einen Nachhaltigkeitsbericht zu ergänzen haben.
Nach Art. 91 Absatz 1 Gemeindeordnung a. F. musste der Jahresabschluss unserer WBG nach den Richtlinien der großen Kapitalgesellschaften erfolgen. Mit Datum vom 09.12.2024 hat das Land Bayern im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nr. 23) diese Pflicht herausgenommen, sowie die Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht und dessen Prüfung als Freiwilligkeit aufgenommen.

Die Geschäftsführung unserer WBG ist bestrebt, die dadurch resultierenden Erleichterungen durch Änderung der Satzung wahrzunehmen. Im Wesentlichen sind Kosteneinsparungen durch Wegfall für die Beauftragung und Durchführung der Prüfungsleistung für das Unternehmen zu nennen.
Dies bedeutet in der Praxis, dass das Unternehmen selbstverständlich einen Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) erstellt, dieser jedoch nicht durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert und niedergeschrieben wird, sondern die Prüfung künftig über den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen soll. 
Die WBG wird nach Empfehlung des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft GdW einen für die Branche angemessenen Nachhaltigkeitsbericht führen. Die Prüfung hierfür entfällt nach Satzungsänderung. Wie der Gesetzesänderung des bayerischen Landtages zu Grunde liegt, ist die Erstellung eines prüfungsfähigen Nachhaltigkeitsberichts für kleine Kapitalgesellschaften sowohl kosten- als auch personalbedingt nicht ableistbar bzw. vertretbar. 
Die Satzungsänderungen beziehen sich auf § 9 Jahresabschluss:

Alte Fassung
Neue Fassung
§ 9 Jahresabschluss
§ 9 Jahresabschluss
  1. 1Die Komplementärin hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen. 2Für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sind die Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften anzuwenden.
  1. 1Die Komplementärin hat für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss nach den gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches aufzustellen.
  1. Der Prüfungsbericht der/des Abschlussprüferin/Abschlussprüfers ist den Gesellschafterinnen/Gesellschaftern unverzüglich zuzuleiten.
  1. Der Jahresabschluss ist den Gesellschafterinnen/Gesellschaftern unverzüglich zuzuleiten.
  1. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss durch Beschluss fest, der der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf.
  1. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss durch Beschluss fest, der der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf.

Die Neufassung der Satzung findet bereits Anwendung für den Jahresabschluss 2024.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat bevollmächtigt die erste Bürgermeisterin, in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG die Satzungsänderungen wie im Sachverhalt beschrieben zu beschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bevollmächtigt die erste Bürgermeisterin, in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG die Satzungsänderungen wie im Sachverhalt beschrieben zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Beschlussfassung über den Austausch von Hydranten im Gebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am 19.11.1996 hat der Bauausschuss beschlossen, dem Wasserbeschaffungsverband einmalig 5.000,00 DM für die Reparatur von zwei Oberflurhydranten zu gewähren. Im Gegenzug musste sich der Wasserbeschaffungsverband Eschenbach verpflichten, zukünftig alle bestehenden Hydranten in seinem Verbandsgebiet auf eigene Kosten zu erhalten (also auch defekte Hydranten zu ersetzen).
Dieser Beschluss wurde in einer Vereinbarung vom 15.04.1997 schriftlich fixiert, die vom damaligen ersten Bürgermeister Peter Rudolph und dem damaligen Verbandsvorsitzenden Günter Billmann unterzeichnet wurde.

Die Freiwillige Feuerwehr Eschenbach hat in den letzten Monaten festgestellt, dass im Versorgungsgebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Eschenbach zwei Unterflurhydranten defekt sind und getauscht werden müssen. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten belaufen sich einschließlich Materialkosten auf ca. 10.000 Euro.
Für die Löschwasserversorgung und somit auch für den ordnungsgemäßen Betrieb der Hydranten ist die Gemeinde zuständig.

Diese kommunale Pflichtaufgabe steht im Widerspruch zu der geschlossenen Vereinbarung aus dem Jahr 1997. Zudem ist es aufgrund der aktuellen Kosten für den kompletten Austausch eines Hydranten (ca. 5.000,00 Euro) fragwürdig, ob mit einer einmaligen Ablöse in Höhe von 5.000,00 DM diese Aufgabe unbegrenzt auf den Wasserbeschaffungsverband übertragen werden kann.

Am 19.12.2024 fand deshalb ein Gespräch zwischen der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß, Geschäftsleiter Sebastian Gaukler, dem Verbandsvorsitzenden Helmut Knörr und Wasserwart Michael Rumrich statt.

Seitens der Verwaltung wurde folgende Lösung vorgeschlagen, die von allen Beteiligten angenommen wurde:
1) Der Beschluss des Bauausschusses vom 19.11.1996 wird aufgehoben, somit wird auch die Vereinbarung vom 15.04.1997 mangels Grundlage nichtig.
2) Der Markt Markt Erlbach trägt die Kosten für den Austausch von defekten Hydranten im Rahmen seiner Pflichtaufgabe der Bereitstellung der Löschwasserversorgung.
3) Die Freiwillige Feuerwehr Eschenbach prüft einmal jährlich sämtliche Hydranten in Eschenbach (auch außerhalb des Verbandsgebietes) und meldet festgestellte Mängel (z.B. fehlendes Hinweisschild, Hydrant lässt sich schwer drehen, Deckel gebrochen usw.) der Verwaltung.

Auf Nachfrage von Christina Nüssel zur Verwendung der damals erhaltenen 5.000,0 DM erklärt Dr. Birgit Kreß, dass mit dieser Summe zwei neue Oberflurhydranten beschafft wurden.

Gerd Eisenbeiß möchte wissen, in welchen Ortsteilen die Feuerwehren die Überprüfung der Hydranten übernimmt. Dies sind alle Ortsteile mit Ausnahme von Hagenhofen, Kotzenaurach und Markt Erlbach selbst.

Beschlussvorschlag

Der Beschluss des Bauausschusses vom 19.11.1996 zu TOP 11.2 „Feuerschutzeinrichtung in Eschenbach“ (Inhalt des Beschlusses siehe oben) wird aufgehoben.

Beschluss

Der Beschluss des Bauausschusses vom 19.11.1996 zu TOP 11.2 „Feuerschutzeinrichtung in Eschenbach“ (Inhalt des Beschlusses siehe oben) wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der FF Klausaurach-Mettelaurach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 14

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Mitgliederversammlung der FF Klausaurach-Mettelaurach am 31.01.2025 wurden turnusgemäß die Kommandanten gewählt.
Die beiden bisherigen Kommandanten, Thomas Wehr und Bernd Trapp, haben nach 30-jähriger Amtszeit (!) die Führung abgegeben. Eine Würdigung dieser Verdienste folgt am Ehrungsabend.
Die Neuwahlen, die von Dr. Birgit Kreß und Sebastian Gaukler geleitet wurden, brachten folgendes Ergebnis: Herr Johannes Förster wurde zum Kommandanten und Herr Thomas Fleischmann zum stellvertretenden Kommandanten neu gewählt. 
Die beiden Gewählten müssen die erforderlichen Lehrgänge an der Feuerwehrschule (Leiter einer Feuerwehr, Gruppenführerlehrgang) absolvieren.
Vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates (von dieser ist auszugehen) sollen die beiden Gewählten in ihrem Amt bestätigt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG den neu gewählten Kommandanten der FF Klausaurach-Mettelaurach, Herrn Johannes Förster, für die Amtszeit vom 22.03.2025 bis 21.03.2031.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 BayFwG den neu gewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Klausaurach-Mettelaurach, Herrn Thomas Fleischmann, für die Amtszeit vom 22.03.2025 bis 21.03.2031.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG den neu gewählten Kommandanten der FF Klausaurach-Mettelaurach, Herrn Johannes Förster, für die Amtszeit vom 22.03.2025 bis 21.03.2031.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 BayFwG den neu gewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Klausaurach-Mettelaurach, Herrn Thomas Fleischmann, für die Amtszeit vom 22.03.2025 bis 21.03.2031.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 15

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Harald Eisenbeiß möchte den Sachstand zur Verlegung der Landkreishecke wissen. Dieser kann ad hoc nicht genannt werden und wird nachgereicht.

Volker Rudolph spricht den Sitzungstermin am 02.05.2025 an, ob dieser evtl. verlegt werden könnte. Das Problem ist, dass durch eine Verlegung auch die nachfolgenden Sitzungen verschoben werden müssen. Daher bleibt der Termin bestehen.

Datenstand vom 21.03.2025 09:19 Uhr