Datum: 08.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Große Kreisstadt Marktredwitz
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfrage; Neubau einer Wohnanlage mit Gewerbeeinheit und Tiefgaragen, FlNrn. 115/5, 115/6, 115/18, 116/3, Gemarkung Marktredwitz, Leopoldstr. 2
2 Baugenehmigung; Neubau eines EDEKA-Logistikzentrums, Fl.Nr. 100 (neu), Gemarkung Thölau

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1. Bauvoranfrage; Neubau einer Wohnanlage mit Gewerbeeinheit und Tiefgaragen, FlNrn. 115/5, 115/6, 115/18, 116/3, Gemarkung Marktredwitz, Leopoldstr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Große Kreisstadt Marktredwitz) 02-2021. Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass eine Erteilung der Baugenehmigung in Aussicht gestellt wird, unter dem Vorbehalt, dass keine begründeten Nachbareinwendungen erhoben werden, den Forderungen der Träger öffentlicher Belange Rechnung getragen wird und die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Baugenehmigung; Neubau eines EDEKA-Logistikzentrums, Fl.Nr. 100 (neu), Gemarkung Thölau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Große Kreisstadt Marktredwitz) 02-2021. Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Es dient zustimmend zur Kenntnis, dass 

  1. die Baugenehmigung erteilt wird, unter der Voraussetzung,  dass den Forderungen der Träger öffentlicher Belange Rechnung  getragen werden kann, keine begründeten Nachbareinwendungen erhoben  und die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden,

  2. von folgenden Festsetzungen des Bebauungplanes Sondergebiet Logistikzentrum südlich der WUN 14 (EDEKA) befreit wird:
  • Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe BA 3
  • Überschreitung der festgelegten nördlichen Baugrenze mit baulichen Anlagen

c)         eine Teilbaugenehmigung für Erd-, Entwässerungs- und Gründungsarbeiten erteilt wird
       unter der Voraussetzung,  dass den Forderungen der Träger öffentlicher Belang Rechnung
       getragen werden kann, keine begründeten Nachbareinwendungen erhoben         und die bau-        ordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2021 15:58 Uhr