Datum: 20.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Historisches Rathaus - großer Saal
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Große Kreisstadt Marktredwitz
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften
2 Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 mit Finanzplan und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
2.1 Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 mit Finanzplan und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Marktredwitz (DS-Nrn. 43, 45, 46, 56, 57 und 58/2022) - Arbeitsbesprechung 19.11.2022 -
2.2 Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 mit Finanzplanung und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der J.-M.-Bauer´schen-Wohltätigkeitsstiftung (DS-Nrn. 49 und 50/2022)

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Große Kreisstadt Marktredwitz) 12-2022. Sitzung des Stadtrates (HH-Verabschiedung) 20.12.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschriften der Hauptausschusssitzung vom 22.11.2022, Stadtratssitzung vom 29.11.2022 und Bauausschusssitzung vom 07.12.2022 werden ohne Einwände genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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2. Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 mit Finanzplan und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Große Kreisstadt Marktredwitz) 12-2022. Sitzung des Stadtrates (HH-Verabschiedung) 20.12.2022 ö 2
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2.1. Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 mit Finanzplan und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Marktredwitz (DS-Nrn. 43, 45, 46, 56, 57 und 58/2022) - Arbeitsbesprechung 19.11.2022 -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Große Kreisstadt Marktredwitz) 12-2022. Sitzung des Stadtrates (HH-Verabschiedung) 20.12.2022 ö 2.1

Beschluss

a)        Dem Haushaltsplan der Stadt Marktredwitz für das Haushaltsjahr 2023 (EDV-Ausdruck, DS-Nrn. 45, 46 und 56/2022) wird zugestimmt.

Die DS-Nrn. 45, 46 und 56/2022 sind Bestandteile dieses Beschlusses und liegen der Niederschrift als Anlage bei.

b)        Dem Stellenplan für die Beamten und Beschäftigten für das Jahr 2023 in der Form der DS-Nr. 43/2022 wird zugestimmt.

Die DS-Nr. 43/2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.

c)        Dem Finanzplan 2024 – 2026 (EDV-Ausdruck, DS-Nrn. 45 und 56/2022) wird zugestimmt.

Die DS-Nrn. 45 und 56/2022 sind Bestandteile dieses Beschlusses und liegen der Niederschrift als Anlage bei.

d)        Der Bildung von Budgets lt. DS-Nr. 58/2022 wird zugestimmt.

Die DS-Nr. 58/2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.

e)        Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Marktredwitz folgende Haushaltssatzung:


 

Haushaltssatzung der Stadt Marktredwitz
(Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge) für das

Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Marktredwitz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt           2023

in den Einnahmen
und Ausgaben mit          EUR  50.809.150

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen
und Ausgaben mit           EUR  12.378.085

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird wie folgt festgesetzt:
2023:                0,0 EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird 2023 auf 3.530.000 EUR festgesetzt.

 
§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer        2023

       a) für land- u. forstwirtschaftliche
            Betriebe        (A)        350 v. H.
       b) für Grundstücke        (B)        380 v. H.

2.        Gewerbesteuer                360 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird 2023 auf 12.500.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Besondere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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2.2. Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 mit Finanzplanung und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der J.-M.-Bauer´schen-Wohltätigkeitsstiftung (DS-Nrn. 49 und 50/2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Große Kreisstadt Marktredwitz) 12-2022. Sitzung des Stadtrates (HH-Verabschiedung) 20.12.2022 ö 2.2

Beschluss

1.        Dem Haushaltsplan der J.-M.-Bauer´schen-Wohltätigkeitsstiftung Marktredwitz für das Haushaltsjahr 2023 mit Finanzplanung (DS-Nr.  50/2022) wird zugestimmt.

2.        Aufgrund des Art. 6 und Art. 16 Abs. 1 Satz 3 Stiftungsgesetzes i. V. m. § 6 der Stiftungssatzung und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Marktredwitz folgende Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung


Haushaltssatzung der "Johann-Matthäus-Bauer´schen Wohltätigkeitsstiftung Marktredwitz" (Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge) für das

Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 6 und Art. 16 Abs. 1 Satz 3 Stiftungsgesetzes in Verbindung mit § 6 der Stiftungssatzung und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Marktredwitz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt                2023

       in den Einnahmen
       und Ausgaben mit                                61.500 €

und 

im Vermögenshaushalt

       in den Einnahmen
       und Ausgaben mit                                16.650 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind 2023 nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt 2023 werden nicht festgesetzt.
 
§ 4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 2023 werden nicht beansprucht.

§ 5

Besondere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Die DS-Nrn. 49 und 50/2022 sind Bestandteile dieses Beschlusses und liegen der Niederschrift als Anlage bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2023 12:03 Uhr