Antrag des Bürgermeisters auf Entlassung zum 31.05.2024 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 14.03.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Herr Erster Bürgermeister Michael Stolze hat mit Schreiben vom 27.02.2024 die Entlassung aus dem Amt als erster Bürgermeister zum 31.05.2024 beantragt.

Das Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) bestimmt in Art. 16 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG, dass der Beamte auf Zeit zu entlassen ist, wenn er es verlangt. 
Die Entlassung ist in diesen Fällen zum beantragten Zeitpunkt auszusprechen (Art. 16 Abs. 3 Satz 2 KWBG). 

Beschluss

  1. Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Herr Michael Stolze entsprechend dem Antrag vom 27.02.2024 gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 2 KWBG i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG zum 31.05.2024 zu entlassen ist und spricht die Entlassung zum 31.05.2024 aus.

  2. Der Marktgemeinderat schlägt dem Landratsamt Ebersberg als Rechtsaufsichtsbehörde vor, den Wahltermin gemäß Art. 44 GLKrWG auf dem 09.06.2024 (Europawahl) festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Michael Stolze hat gemäß Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 26.04.2024 10:58 Uhr