Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinden Große Kreisstadt Erding, Bebauungsplan Nr. 248 zum Neubau eines Baustoffzentrums Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 08.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.08.2024 ö Sachstandsinformation 6

Sachvortrag

Der Stadtrat der Stadt Erding hat in seiner Sitzung am 24.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 248 für den Neubau eines Baustoffzentrums beschlossen. 

Das Plangebiet umfasst ca. 6,8 ha und befindet sich im Westen des Stadtgebiets Erding, am südlichen Rand des Gewerbegebiets West südlich der Dachauer Straße.

Im Flächennutzungsplan ist der vorgesehene Baubereich bereits als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. 

Der neue Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines Geltungsbereichs den bestehenden Bebauungsplan Nr. 137 „Gebiet südlich der Dachauer Straße (Gelände der ehemaligen Ziegelei)“.

Anlass der Aufstellung des neuen Bebauungsplans ist die geplante Erweiterung eines westlich von Klettham an der Dachauer Straße ansässigen Baustoffzentrums. Zur Zukunftssicherung und um betriebliche Abläufe zu optimieren, soll auf einer betriebseigenen Fläche südlich des bestehenden Baustoffzentrums ein Neubau errichtet werden.  

Als Art der baulichen Nutzung soll ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt werden. Die neue Flächenausweisung wird die bereits vorhandene Gliederung von Gewerbegebieten am westlichen Ortsrand fortführen. 
Lagerflächen für Baumaterialien sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Lagerplätze als selbstständige Anlagen für Schrott und Abfälle sind ausgeschlossen.

Erschließung und Anbindung des Plangebiets sind durch den bestehenden Straßenanschluss über die Dachauer Straße gesichert.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 06.09.2024 zum Entwurf des Bebauungsplans Stellung zu nehmen.

Da die neue Überplanung der Gewerbefläche keine maßgeblichen Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Stadt Erding mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, in die Planung eingreifende Änderungen handelt.  

Datenstand vom 20.11.2024 09:26 Uhr