Bauvoranfrage
Neubau eines Einfamilienhauses mit Anbau und Doppelgarage, Höhenrainerweg 40, Fl.Nr. 617/2
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 05.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Für das im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 15 Süd IV 3. Änderung liegende Grundstück mit der Flurnummer 617/2 liegt der Verwaltung eine formlose Bauvoranfrage vor. Das Vorhaben beninhaltet ein Einfamilienhaus mit Anbau und Doppelgarage. Die Grundstücksgröße des zu bebauenden Grundstücks beträgt
Folgende Fragen werden zur Bauvoranfrage gestellt:
- Ist die Überschreitung der Baugrenze im Bereich der Garage möglich?
- Ist die Überschreitung der Baugrenze in einer eingeschossigen Anbauzone möglich?
- Ist die Überschreitung der Baugrenze mit dem Hauptgebäude möglich?
- Ist die Überschreitung der Baugrenze in einer eingeschossigen Anbauzone möglich?
- Ist die Überschreitung der Baugrenze in einer eingeschossigen Terrassenüberdachung möglich?
- Ist die Erhöhung der Dachneigung (Hauptgebäude) auf 35° möglich?
Aus Sicht der Bauverwaltung handelt es sich hier um geringfügige Befreiungen vom Bebauungsplan. Da es bereits mehrere Befreiungen bzgl. Überschreitung der Baugrenze und Befreiung von der Dachneigung im Geltungsbereich der 3. Änderung sowie im ursprünglichen Bebauungsplan vorliegen. Es wird daher kein Präzedenzfall ausgelöst, somit könnte einer Befreiung zugestimmt werden.
Beschluss
Der formlosen Bauvoranfrage bezüglich Neubau eines Einfamilienhauses mit Anbau und Doppelgarage und der damit verbundenen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 15 Süd IV 3. Änderung wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Entsprechende Befreiungen mit Begründung sind im Bauantragsverfahren zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Steffelbauer hat sich wegen persönlicher Beteiligung der Abstimmung enthalten
Datenstand vom 01.06.2022 17:13 Uhr