Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung des bestehenden Stallgebäudes in zwei Wohneinheiten und Errichtung von Stellplätzen Haus 2, Fl.Nr. 1322 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.12.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Das bestehende Stallgebäude soll in zwei Wohneinheiten mit jeweils unter 100 m² umgenutzt werden. Es werden 5 Stellplätze nachgewiesen und somit ist der Stellplatznachweis erfüllt. 
Es liegt eine Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. 
„Die betrieblichen Verhältnisse haben sich seit unserem Schreiben vom 06.03.2013 (Ihr Az.: B-2013-170) nicht wesentlich geändert. Es wird weiterhin keine Erwerbslandwirtschaft betrieben. An der Hofstelle ist nur ein altes, von der Antragstellerin und ihrer Tochter genutztes Bauernhaus vorhanden, das die einzige Wohneinheit auf der Hofstelle darstellt. Einwände gegen das Bauvorhaben werden unsererseits nicht erhoben.
Aus Sicht der Bauverwaltung kann hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da gemäß § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch im Falle einer Nutzungsänderung zu Wohnzwecken, höchstens 3 Wohnungen je Hofstelle zulässig sind. 

Beschluss

Zu der Nutzungsänderung des bestehenden Stallgebäudes in zwei Wohneinheiten und Errichtung von Stellplätzen für das Grundstück Haus 2 wird das gemeindlichen Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2023 09:46 Uhr