Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung einer Verkaufshütte für regionale Produkte Burgerfeld, Fl.Nr. 1060/98 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.12.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Errichtung einer Verkaufshütte für regionale Produkte vor.
Nachdem die geplante Verkaufshütte in einer festgesetzten privaten Grünfläche errichtet werden soll, ist hierfür eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 52 „Burgerfeld“ erforderlich. Bei der Verkaufshütte (3 m x 3 m) handelt es sich grundsätzlich um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1. Nr. 1 Buchstabe a) Bayerische Bauordnung. Für Anträge auf isolierte Befreiung ist der Markt zuständig.
Da für das Grundstück eine befristete Baugenehmigung „Herstellung eines Parkplatzes zur zeitlich beschränkten Nutzung als Firmenparkplatz“ besteht, spricht sich die Verwaltung dafür aus, dass der isolierten Befreiung ebenso nur befristet bis 30.04.2025 das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Beschluss

Für die Errichtung einer Verkaufshütte für regionale Produkte wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt und von der Festsetzung Nr. 5 Punkt 3 Überbauung der privaten Grünfläche des Bebauungsplans Nr. 52 „Burgerfeld“ befreit. Das gemeindliche Einvernehmen wird allerdings erstmal bis 30.04.2025 befristet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit dem Bauherren soll über den Standort gesprochen werden. Am besten sollte die Hütte etwas südlicher auf dem Grünstreifen aufgestellt werden.

Datenstand vom 29.03.2023 09:46 Uhr