Antrag auf Baugenehmigung
Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit 12 Wohneinheiten und Kellergeschoss mit 22 Stellplätzen
Textorstraße 9, Fl.Nrn. 410/2, 410/5
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Für die beiden Flurnummern 410/2 und 410/5 gibt es einen genehmigten Vorbescheid aus dem Jahr 2023 für den Neubau von 10 Reihenhäusern mit Tiefgarage in Modulbauweise.
Der Verwaltung liegt nun ein neuer Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung vor. Die beiden Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, die Zulässigkeit ist aufgrund der Innenbereichslage der Grundstücke nach § 34 Baugesetzbuch zu prüfen (nicht überplanter Innenbereich). Es sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit 12 Wohneinheiten entstehen.
Die erforderlichen PKW-Stellplätze werden, wie auch schon im genehmigten Vorbescheid, in der Tiefgarage nachgewiesen. Ein Abweichungsantrag liegt hierzu vor.
Begründung Planer:
Die, in der Stellplatzsatzung oberirdisch festgelegten, Besucherstellplätze für KFZ sind in der Tiefgarage, in der festgesetzten Anzahl, ausgewiesen. Die Besucherstellplätze in der Garage sind über die Tiefgaragen-Rampe ohne Hindernis eines Garagentors o. ä. frei zugänglich / befahrbar. Die, für die Bewohner der Wohnanlage vorgesehenen KFZ-Stellplätze sind ebenso über die TG-Rampe und einem Garagentor in der TG, welches die Besucherstellplätze von den übrigen Stellplätzen trennt, erreichbar. Oberirdische Hinweisschilder werden angebracht.
Ein Freiflächengestaltungsplan liegt der Planung auch bei.
Laut Planer beträgt die GRZ 0,49 und die GFZ 0,87.
Beschluss
Zum Antrag auf Baugenehmigung „Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit 12 Wohneinheiten und Kellergeschoss mit 22 Stellplätzen“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Abweichung von der Stellplatzsatzung bzgl. der oberirdisch zu errichtenden Stellplätze wird erteilt.
Bezüglich der Mindestabstände der einzelnen Fahrradstellplätze verweisen wir an die Richtlinie
TR 6102 des ADFC.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Herr Steffelbauer nahm an der Abstimmung nicht teil.
Datenstand vom 24.06.2024 13:45 Uhr