Am 13. März 2024 fand im Landratsamt Ebersberg ein Arbeitsgespräch zur Unterbringung von Flüchtlingen in Markt Schwaben statt, an dem Herr Regierungspräsident Dr. Schober, Herr Landrat Niedergesäß, Herr Bürgermeister Stolze, Frau Dahms, Frau Idek sowie Mitarbeiter aus den Verwaltungen der Regierung von Oberbayern und dem Landratsamt teilgenommen haben. Im Rahmen dieses Gespräches wurde die aktuelle Situation besprochen sowie mögliche Konzepte zur Unterbringung von Flüchtlingen in Markt Schwaben erörtert.
Als Ergebnis wurde das Folgende vereinbart: Die vorgesehene Belegungszahl von 120 Flüchtlingen in der Unterkunft „Am Ziegelstadel“ in Markt Schwaben wird auf rd. 60 Personen reduziert, wenn die Gemeinde an einem anderen Standort am Ort die Unterbringung von 90 Flüchtlingen sicherstellt. Die Planung und Errichtung der Unterkunft erfolgen durch die Gemeinde, da im Landratsamt keine Kapazitäten hierzu vorhanden sind. Weiter wurde vereinbart, dass die Gemeinde binnen drei Monaten - mithin bis zum 13. Juni 2024 - der Regierung die entsprechenden Beschlüsse des Marktgemeinderates samt einem Zeitplan hinsichtlich der Zurverfügungstellung einer weiteren Unterkunft vorlegt.
2.
Ziel des ganzheitlichen Konzeptes ist es, die Unterkünfte von Flüchtlingen möglichst über den gesamten Ort zu verteilen, das Umfeld an einzelnen Standorten nicht zu überfordern und damit eine Integration zu erleichtern. Vor dem Hintergrund dieses Konzeptes, der damit verbundenen Vereinbarung sowie mit Blick auf die Vorlagefrist von drei Monaten hat die Verwaltung in einem ersten Arbeitsschritt folgende Aufgaben erledigt:
- Zusammenstellung von Grundstücken, die im Eigentum der Gemeinde stehen, als auch von Grundstücken von Eigentümern, die diese zur Errichtung einer Unterkunft von Flüchtlingen zur Verfügung stellen.
- Erarbeitung einer Matrix zur Bewertung der verschiedenen Grundstücke und Bildung einer Rangliste zur Festlegung eines Standortes zur Errichtung einer weiteren Unterkunft zur Unterbringung von bis zu 90 Flüchtlingen sowie zur Festlegung eines weiteren Standortes für die künftige Errichtung einer Unterkunft.
- Führen von Gesprächen mit Eigentümern und Investoren
- Prüfung, ob es unter haushaltsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Aspekten möglich ist, eine Unterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen durch die Gemeinde planen und errichten zu lassen.
Die Verwaltung kommt nach Prüfung der zum derzeitigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen zu dem Ergebnis, dem Markgemeinderat zu empfehlen, auf einem durch den Marktgemeinderat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung festzulegendem Grundstück, eine Unterkunft für bis zu 90 Flüchtlinge durch die Gemeinde planen und errichten zu lassen und diese an das Landratsamt zu vermieten. Hierzu im Einzelnen:
Gespräche mit dem Landratsamt und der Regierung von Oberbayern haben ergeben, dass es haushaltsrechtlich möglich ist - auch im Rahmen einer bereits bewilligten und beantragten Stabilisierungshilfe - Darlehen zur Finanzierung der Planung und Errichtung der Flüchtlingsunterkunft aufzunehmen, da es sich für die Gemeinde um eine rentierliche Investition handelt und die Gemeinde ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt, Flüchtlinge aufzunehmen.
Die Finanzierung der Darlehen erfolgt nach Beantragung und Bewilligung eines Gesamtfinanzierungskonzeptes durch die Regierung von Oberbayern. Hierzu legt die Gemeinde der Regierung einen Investitionsplan samt Gesamtfinanzierungskonzept zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit vor. Das Finanzierungskonzept beinhaltet zum einen die monatlichen Kosten pro Flüchtling für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren sowie die monatlichen Mieteinnahmen für die Flüchtlingsunterkunft, die sich an der ortsüblichen Miete orientieren.
Der fachliche Austausch mit anderen Gemeinden und dem staatlichen Landratsamt Ebersberg hat ergeben, dass die Herstellungskosten für eine Gemeinschaftsunterkunft, die zur Unterbringung von 90 Geflüchteten dienen soll, bei rd. 2,2 Mio. EUR liegen werden. Dieser Finanzierungsaufwand wird auf der Einnahmenseite über Investitionszahlungen und laufende Mieteinnahmen über die Laufzeit (mind. sieben Jahre) gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund wird dieses Projekt im Finanzhaushalt als rentierliches Investitionsvorhaben abgebildet. Nach Ablauf der Laufzeit ist es für die Gemeinde möglich, das dann im Eigentum stehenden Gebäude einer Nachnutzung zuzuführen, z. B. für vergünstigten Wohnraum oder soziale Zwecke.
In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, dass die Gemeinde zu jedem Zeitpunkt Verfahren zur Überplanung des jeweiligen Grundstücks einleiten kann. Planungsziel kann dabei z. B. die befristete Baurechtsschaffung für eine Einrichtung für soziale Zwecke sein. Im Zuge der Überplanung obliegt es zudem der Gemeinde eine mögliche Nachnutzung für das Grundstück festzulegen.
Bei dem mit dem Landratsamt abzuschließenden Mietvertrag handelt es sich um einen gewerblichen Mietvertrag, der sich hinsichtlich der Laufzeit mit der Laufzeit der Finanzierung deckt. Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch den Mieter. Auch rechnet der Mieter direkt mit den Versorgern ab.
In einem nächsten Schritt ist ein Architekt mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 und 2 zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft zu beauftragen. Aufgrund des engen Zeitplanes erfolgt die Ausschreibung unmittelbar nach der Sitzung des Marktgemeinderates, die Verwaltung prüft dabei vergaberechtliche Erleichterungen. Ziel ist es, dass der beauftragte Architekt dem Marktgemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zwei Unterkunftsvarianten in Leichtbauweise samt Kostenschätzungen zur Entscheidung vorstellt. Im Anschluss ist der Investitionsplan und das Gesamtfinanzierungskonzept der Regierung von Oberbayern vorzulegen.
Bei der Ausgestaltung der Unterbringung hat die Gemeinde die „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und vergleichbaren dezentralen Unterkünften für Asylbewerber“ des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration zu beachten. Die Verwaltung empfiehlt, Ermessensspielräume, die die Leitlinien ermöglichen, mit dem Fokus auf eine bestmögliche Wohnqualität unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu nutzen.
3.
Der in der Sitzung des Marktgemeinderates am 18. Januar 2024 unter TOP 2 gefasste Beschluss ist insoweit aufzuheben, als dass dieser die Einrichtung für Flüchtlinge am Standort „Am Ziegelstadel“ ablehnt. Dieser Teil des Beschlusses widerspricht inhaltlich dem integrativen, ganzheitlichen Konzept zur Unterbringung von Flüchtlingen in Markt Schwaben.