Vereidigung der neu gewählten Bürgermeisterin Walentina Dahms
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 27.06.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) | Marktgemeinderatssitzung | 27.06.2024 | ö | 2 |
Sachvortrag
Gemäß Art. 27 Abs. 1 des Kommunal-Wahlbeamten-Gesetzes (KWBG) hat die erste Bürgermeisterin spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Marktgemeinderat nach Beginn der Amtszeit abhält, einen Diensteid zu leisten.
Der Diensteid hat nach Art. 27 Abs. 1 Satz 2 KWBG folgenden Wortlaut:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten,
so wahr mir Gott helfe.“
Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms wird durch das älteste anwesende Mitglied des Marktgemeinderates, Herrn Dr. Georg Holley, vereidigt (Art. 27 Abs. 3 KWBG).
Datenstand vom 19.08.2024 12:31 Uhr