Ausscheiden des Marktgemeinderatsmitgliedes Frau Walentina Dahms Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 27.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3.1

Sachvortrag

Die erste Bürgermeisterin kann nicht gleichzeitig ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied sein (Art. 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bzw. Nr. 6 Gemeindeordnung (GO)).

Frau Walentina Dahms verliert daher mit dem Amtsantritt als erste Bürgermeisterin ihr bisheriges Amt als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GLKrWG, Nr. 84.2 Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek). 

Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG hat der Marktgemeinderat den Amtsverlust festzustellen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG fest, dass Frau Walentina Dahms mit dem Amtsantritt als erste Bürgermeisterin ihr Amt als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied verloren hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 19.08.2024 12:31 Uhr