Neuwahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 27.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.06.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3.5

Sachvortrag

Frau Walentina Dahms hat aufgrund des Amtsantritts als erste Bürgermeisterin ihr bisheriges Amt als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied verloren (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), Nr. 84.2 Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek)). 

Ein Verlust des Amts als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied hat auch den Verlust des Amts als zweite Bürgermeisterin zur Folge (Art. 15 Abs. 6 Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (KWBG)), weil ein weiterer Bürgermeister bzw. eine weitere Bürgermeisterin stets ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied sein muss (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GO)).

Endet das Beamtenverhältnis einer weiteren Bürgermeisterin oder eines weiteren Bürgermeisters während der Wahlzeit des Marktgemeinderats, so findet für den Rest der Wahlzeit innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt (Art. 35 Abs. 3 GO).

Ein zweiter Bürgermeister bzw. eine zweite Bürgermeisterin muss auch dann nach Art. 35 Abs. 3 GO nachgewählt werden, wenn ein dritter Bürgermeister vorhanden ist. 
Die Amtszeit des dritten Bürgermeisters besteht für die Dauer der Wahlzeit des Marktgemeinderates unverändert fort.

Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO sind die weiteren Bürgermeister aus der Mitte des Marktgemeinderates zu wählen. Die Wahl hat unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen. 
Nach Art. 39 Abs. 1 GO ist jedes Marktgemeinderatsmitglied wählbar, das Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist.

Die erste Bürgermeisterin kann zur Unterstützung bei der Durchführung der Wahl der weiteren Bürgermeister/innen als Hilfsgremium (z. B. zur Ausgabe der Stimmzettel oder zur Auszählung der Stimmen) einen Wahlausschuss berufen.
Es wird vorgeschlagen, einen Wahlausschuss zu bilden, dem, sofern der Marktgemeinderat hiergegen keine Einwände erhebt, folgende Personen angehören sollen:
Die Verwaltungsmitarbeiter Herr Kleebauer und Frau Pregler als Beisitzer sowie Frau Erste Bürgermeisterin Walentina Dahms als Vorsitzende.    

Die erste Bürgermeisterin bittet das Gremium, Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des zweiten Bürgermeisters bzw. der zweiten Bürgermeisterin zu benennen.

Aus der Mitte des Marktgemeinderates werden Herr Markus Steffelbauer und Herr Dr. Joachim Weikel als Kandidaten vorgeschlagen.

Die Marktgemeinderatsmitglieder sind bei ihrer Wahl nicht an Vorschläge für die Wahl der weiteren Bürgermeister/innen gebunden. Sie können auch ein Marktgemeinderatsmitglied wählen, das in der betreffenden Marktgemeinderatssitzung nicht anwesend ist. 

Anschließend wird die Wahl des zweiten Bürgermeisters bzw. der zweiten Bürgermeisterin durchgeführt.

Die Wahlberechtigten werden gebeten, sich zum Ausfüllen des jeweiligen Stimmzettels zu den bereitgestellten Wahlblenden zu begeben und nach dem Ausfüllen den Stimmzettel gefaltet in die aufgestellte Wahlurne einzulegen. Jede Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis der Marktgemeinderatsmitglieder vermerkt.

Nach der Durchführung der Wahl werden die Stimmen ausgezählt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. 
Neinstimmen und leere Stimmzettel sowie solche Stimmzettel, die den Namen des/der Gewählten nicht eindeutig ersehen lassen oder aufgrund von Kennzeichen oder Ähnlichem das Wahlgeheimnis verletzen können, sind ungültig (§ 28 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung).

Der Wahlausschuss öffnet die Wahlurne, entfaltet die Stimmzettel einzeln und liest die abgegebenen Stimmen vor, die in einer getrennten Liste vermerkt werden.

Anschließend wird folgendes Wahlergebnis bekanntgegeben:

Wahlberechtigt:
1
Erste Bürgermeisterin

24
Ehrenamtliche Marktgemeinderatsmitglieder



Anwesend:
1
Erste Bürgermeisterin

22
Ehrenamtliche Marktgemeinderatsmitglieder



Wahlergebnis:





Abgegebene Stimmen:
23
Stimmen
Ungültige Stimmen:
1
Stimme
Gültige Stimmen:
22
Stimmen



Auf Herrn Markus Steffelbauer entfielen:
17
Stimmen
Auf Herrn Dr. Joachim Weikel entfielen:
5
Stimmen

Die Vorsitzende verkündet das Ergebnis und stellt fest, dass das Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum zweiten Bürgermeister gewählt ist. 

Sie fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Dieser erklärt die Annahme der Wahl.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu, einen Wahlausschuss zu bilden, der mit der ersten Bürgermeisterin Frau Walentina Dahms als Vorsitzende und zwei Mitarbeitern der Verwaltung, Herrn Kleebauer und Frau Pregler, als Beisitzer besetzt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.08.2024 12:31 Uhr