Verkehrssituation Neues Schulzentrum - Weiteres Vorgehen
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 18.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Mit dem neuen Schuljahr 2024/2025 wird die neue Grund- und Mittelschule im Habererweg eröffnet. Bereits vor Beginn der Baumaßnahme hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass sich der gesamte Hol- und Bringverkehr der Grundschule, der sich derzeit in der Herzog-Ludwig-Straße abspielt, voraussichtlich ebenfalls in den Habererweg verlagern wird. Das vor der Baumaßnahme ausgestellte Verkehrsgutachten war nicht brauchbar.
Während der Bauzeit wurde mit dem ISEK und dem Verkehrskonzept begonnen (an dieser Stelle die Erinnerung, dass die Erstellung eines gesamtgemeindlichen Verkehrskonzeptes nun in die priorisierten Maßnahmen aufgenommen wurde). Leider hat das Verkehrsgutachterbüro mit den bisherigen Daten festgestellt, dass es derzeit keine vernünftige Lösung gibt. Es wird lediglich die Einrichtung von sogenannten „Eltern-Haltestellen“ empfohlen.
Elternhaltestellen sind eine Initiative des ADAC. Hierbei wird ein Radius von MINDESTENS 250 Metern um die Schule gelegt. Außerhalb diesen Radius sollen die Eltern auf entsprechend eingerichteten und gekennzeichneten Parkplätzen die Möglichkeit haben, ihre Kinder mit dem Auto hinzubringen. Die restlichen Meter laufen die Kinder zu Fuß. Elternhaltestellen implizieren keine Fahrverbote vor der Schule. Um hier einen langfristigen Erfolg zu erzielen, hat der ADAC einen entsprechenden Leitfaden herausgebracht. In diesem Leitfaden sind Einrichtungsvoraussetzungen aufgelistet, die nach den gemachten Erfahrungen Voraussetzung sind um eine Akzeptanz bei den Eltern zu erreichen.
Mitte April hat das SG Öffentliche Sicherheit und Ordnung ein Online Seminar zur Thematik Elternhaltestellen und Hol- und Bringproblematik an Schulen besucht. In diesem Seminar wurde nochmal deutlich, dass die Problematik nicht damit gelöst wird, dass einfach Schilder „Elternhaltestellen“ aufgestellt werden. Im Vorfeld müssen mehrere Fragestellungen geklärt werden, wie z. B.: Warum bringen die Eltern die Kinder mit dem Auto zur Schule? Wie viele Kinder fahren mit dem Tretroller, Fahrrad, gehen zu Fuß oder werden mit dem Auto gebracht (Mobilitätsverhalten erheben)? Wie ändert sich das Mobilitätsverhalten mit dem Wetter? Was sind die Hauptrouten zu Fuß und mit dem Auto?
Selbst wenn all diese Fragen geklärt sind, werden Elternhaltestellen nur akzeptiert, wenn der restliche Schulweg für die Eltern sicher erscheint. Das bedeutet auch, wie viele Einmündungen sind zu queren und wie sind die Querungsmöglichkeiten (z.B. ausreichend Sicht, Querungshilfen, Schulweghelfer etc.).
Aus Sicht der Verwaltung ist damit eine Lösung mit Schulbeginn nicht möglich. Es ist noch keinerlei Datenerhebung erfolgt. Zudem ist überhaupt nicht absehbar, wie sich die Verkehrssituation entwickelt mit Öffnung der Schulen. Somit sollte der nächste Schritt die Evaluierung und Auswertung der Daten sein. Wichtig hierbei ist auch, dass die Daten von allen vier Schulen eingeholt werden. Zudem sollte dann zusammen mit den Schulen, Elternbeiräten, Schülervertretern etc. eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Allerdings gibt die Verwaltung zu bedenken, dass ein solches Vorhaben enorm zeitintensiv für die Mitarbeiter der Verwaltung ist und das gesamte Projekt mit einer entsprechenden Projektlaufzeit angelegt werden muss. Die Verwaltung schlägt daher vor, diese Aufgaben an ein externes Büro zu vergeben, das mit solchen Evaluierungen und Auswertungen entsprechende Erfahrung hat.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt vom Sachvortrag und den Ausführungen zum Thema „Elternhaltestellen“ Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Schulbeginn eine regelmäßige Überwachung durch die Parkraumüberwachung sowie Beobachtung der Verkehrssituation in den Morgen- und in den Mittagsstunden am neuen Schulzentrum für die Dauer von ca. einem Vierteljahr einzurichten. Gleichzeitig soll in diesem Zeitraum eine Datenerhebung zum Mobilitätsverhalten bei den vier Schulen, den Elternbeiräten sowie den Schülervertretern erfolgen sowie über die Schulen eine Elternumfrage gestartet werden. Die Daten sind nach Auswertung dem Marktgemeinderat im Frühjahr 2025 (Sitzung Februar 2025) wieder vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.11.2024 09:17 Uhr