Die EBERwerk GmbH & Co. KG entwickelt derzeit auf Flurstück 2146, Gemarkung Pliening (ca. 12 ha) eine Bürger-Photovoltaik-Freiflächenanlage mit bis zu 16,5 MWp. Das Flurstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Pliening und wird an das EBERwerk verpachtet. Mit der Anlage könnten mehr als 4.000 Haushalte mit Ökostrom versorgt und somit mehr als 6.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Die erste Auslegung im Rahmen der Bauleitplanung soll im Oktober 2024 beschlossen werden. Im Umspannwerk Pliening/Landsham in ca. 2,3 km Entfernung ist eine passende Netzanschlusskapazität reserviert.
Es ist geplant, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ebersberg mittels einer finanziellen Beteiligung am Projekt partizipieren können. Für die Umsetzung der Bürgerbeteiligung ist die Realisierung des Projektes in einer separaten Projektgesellschaft erforderlich.
Das EBERwerk treibt derzeit das Photovoltaik-Projekt mit Eigenmitteln bis zur Entscheidungsreife weiter voran. Anfang 2025 wird dann die Gründung einer Projektgesellschaft erforderlich um u.a. folgende Themen vorbereiten und konkret ausgestalten zu können:
- Finanzierungszusage Kreditinstitut (Kreditvertrag)
- Bürgerfinanzierung (Prüfung des Prospektes durch die BaFin)
- Teilnahme an der Ausschreibung für eine EEG-Einspeisevergütung
- Abschluss von Leitungs- und Netzanschlussverträgen
Die Gründung der Gesellschaft ist hinsichtlich der Realisierung des Projektes PV-Pliening (Bauentscheidung) vollkommen unverbindlich. Über die Realisierung wird der Aufsichtsrat des EBERwerks entscheiden, sobald die Entscheidungsreife erreicht ist.
Sofern es nicht zur Realisierung kommen sollte, kann die Gesellschaft wieder aufgelöst oder für etwaige alternative Projekte verwendet werden.
Wenn es zu einer Realisierung der PV-Anlage Pliening kommt, liegen der Betrieb der Anlage sowie die Finanzierung in der Projektgesellschaft. Die Finanzierung wird im Wesentlichen über Bankdarlehen und Bürgerkapitaleinlagen und im kleineren Umfang durch eine Kapitaleinlage aus Eigenmitteln des EBERwerks realisiert.
Die Gesellschaft wird als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgestaltet werden. Die Haftung wird sich auf das in die Gesellschaft eingelegte Eigenkapital beschränken, so dass keine Nachschusspflicht seitens Bürger und Bürgerinnen, des EBERwerks oder den Kommunen entsteht. Für die Kommune bestehen keine finanziellen Verpflichtungen und kein Haftungsrisiko.
Die Gründung oder Beteiligung des EBERwerks an einer Gesellschaft fällt per Satzung in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Damit die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hierüber in der Gesellschafterversammlung abstimmen können ist eine entsprechende Ermächtigung in den kommunalen Gremien erforderlich.