Antrag der FW-Fraktion vom 15.03.2021 zur Beauftragung einer ständigen externen Bauherrenassistenz
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 20.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Die FW-Fraktion hat am 15.03.2021 einen Antrag auf Beauftragung einer ständigen externen Bauherrenassistenz bzgl. des Neubaus des kommunalen Schulzentrums gestellt. Dieser Antrag wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit der Ladung zur Sitzung am 22.04.2021 bereits übersandt.
Das Projekt wird von einem sehr umfangreichen Planungsteam bearbeitet. Weiter bedient sich die Verwaltung bei speziellen Themen bereits einer Reihe von Beratern und Gutachtern. Die Organisationsstruktur stellt sich wie folgt dar:
Im Vergleich zu den bisherigen Projekten im Bauamt wurde hier zusätzlich eine Projektsteuerung installiert. Deren Aufgaben sind in den zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Projektsteuerungsvertrag (ZBV-PS) beschrieben (siehe Anlage 3).
Die angebotenen Leistungen von SSF Ingenieure decken sich in Teilen mit den bereits beauftragten Leistungen der Projektsteuerung (siehe Anlage 4).
Die externe Bauherrenassistenz verursacht derzeit nachfolgende Kosten:
- SSF Tagessatz brutto 994,00 EUR
Eine ständige externe Bauherrenassistenz (ab dem jetzigen Zeitpunkt bis Projektabschluss) würde folgende Kosten verursachen:
- Mai 2021 bis Dezember 2023 = ca. 128 Wochen
- Gesamtkosten: 636.160,00 EUR
Auf Basis der aufgezeigten Gesamtkosten, erscheint eine dauerhafte Beauftragung einer Bauherrenassistenz als nicht zielführend bzw. nutzenstiftend.
Bisher wurden die SSF Ingenieure im Zusammenhang mit dem Gewerk Baumeister mit Beratungsleistungen in Höhe von EUR 10.900,92 beauftragt.
Beschluss
Das Gremium nimmt Kenntnis vom Antrag der FW-Fraktion vom 15.03.2021 bezüglich einer ständigen Bauherrenassistenz anlässlich des Neubaus des kommunalen Schulzentrums. Die Verwaltung wird für das Haushaltsjahr 2021 ermächtigt – unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen und kommunalrechtlicher Zuständigkeiten - während der Vergabe- und Ausführungsphase zusätzliche Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 30.000,00 EUR auf den Gebieten der Bauherrenassistenz, der Mitwirkung bei der Gesamtprojektleitung sowie zur Übernahme originärer Bauherrenaufgaben zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
Datenstand vom 02.06.2021 14:11 Uhr