Antrag auf Vorbescheid Aufstockung eines Zweifamilienhauses; Hochriesweg 11, Flurnr. 615/7 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 07.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 07.10.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans Nr. 15 Markt Schwaben IV aus dem Jahre 1960.

Das bestehende Zweifamilienhaus soll aufgestockt werden. Die Wandhöhe soll um 40 cm Wandhöhe erhöht werden. Ebenfalls soll ein neuer Dachstuhl mit einer Dachneigung von 32 ° errichtet werden.
Die Wohnungsanzahl verändert sich durch die Aufstockung nicht. 

Dem Antrag auf Bauvorbescheid liegen folgende Fragen vor:
  1. Kann die Errichtung eines Dachstuhls mit einer Dachneigung von 32° gemäß Bebauungsplan in Aussicht gestellt werden?
  2. Kann die Errichtung einer Straßenseitigen Gaube zum Hochriesweg und einer gartenseitigen Gaube mit den Maßen 3,00 m x 1,87 m in Aussicht gestellt werden? Begründung: Im Hochriesweg 12a und 12b finden sich ebenfalls Gauben, bzw. Dachaufbauten mit ähnlichen Maßen.
  3. Kann eine Aufstockung von 40 cm Wandhöhe von 5,978 m auf 6,375 m in Aussicht gestellt werden?
  4. Kann eine Nutzung es Dachgeschosses als Aufenthaltsraum in Aussicht gestellt werden?


Ob für das Vorhaben ein zusätzlicher Stellplatznachweis benötigt wird, hängt von der zukünftigen Wohnflächenmehrung ab. Dieses ist im Bauantragsverfahren zu prüfen.  Aus Sicht der Bauverwaltung kann zu diesem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da es bereits Vergleichsfälle auf den Nachbargrundstücken vorhanden sind. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid für das vorgenannte Bauvorhaben „Aufstockung eines Zweifamilienhauses“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2021 11:44 Uhr