Die TenneT TSO GmbH plant eine Erweiterung des Umspannwerks Ottenhofen. Die Baumaßnahme erfordert neben anderem Erdarbeiten in großem Umfang.
In Informationsveranstaltungen und Gesprächen ist dargestellt worden, dass die Baustellenzufahrt nicht durch die Ortslage Ottenhofens erfolgen kann. Vielmehr erscheint die Anfahrt über den von der Kreisstraße EBE 18 abgehenden Weg zweckmäßig, eine entsprechende Zustimmung für das Befahren mit Baufahrzeugen usw. ist durch den Abschluss des Gestattungsvertrags vom 30.04./17.05.2024 bereits erteilt worden.
Es wird über einen Zeitraum von geschätzten sieben Jahren mit 10.000 bis 12.000 LKW-Fahrten zu rechnen sein, wobei ein größerer Teil der Fahrten aufgrund der Erdarbeiten im ersten Jahr notwendig sein wird.
Mit der Verwaltung (Sachgebiet Straßen- und Tiefbau) hat die TenneT TSO GmbH den für die Baumaßnahme erforderlichen Ausbau des Wirtschaftsweges abgestimmt. Im Zuge der Ausführungsplanung ist ein digitales Aufmaß erstellt worden. Hierbei wurde festgestellt, dass der Weg in Teilbereichen nicht auf seiner eigentlichen Trasse verläuft. Für die Dauer der Baumaßnahme müssen Straßenunterbau, Straßendecke und Kurvenbereiche so gestaltet werden, dass LKWs die Baustraße befahren können. Dem Baubeginn wurde seitens der Verwaltung bereits zugestimmt, weil das Auftragen der Asphaltdecke nach Möglichkeit vor dem Wintereinbruch abgeschlossen sein soll.
Der tatsächliche Wegeverlauf macht den Abschluss von Tauschverträgen mit den betroffenen Eigentümern der daran angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen erforderlich.
Zudem wird ein Wegeteilstück, das bislang auf Ottenhofener Gemeindegebiet liegt, künftig auf Markt Schwabener Flur liegen.
Hinzuweisen ist darauf, dass die Erstellung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zumindest dann erforderlich sein wird, wenn sich alle Beteiligten dazu entschließen sollten, die Asphaltdecke dauerhaft erhalten zu wollen. Die Versiegelung stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.
Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist am 24.09.2024 ein Gespräch geführt worden, in dem diese ihr Interesse am dauerhaften Erhalt der Asphaltdecke bekundeten, aber auch darauf hinwiesen, dass der Unterhalt nicht bei den Landwirten liegen kann, weil diese nicht über die erforderlichen Geräte und Maschinen verfügen.
Weiter wurde die Bitte geäußert, durch den Straßenverkehr regelnde Anordnungen und Kontrollen dafür zu sorgen, dass die Baustraße nicht als Abkürzung/Alternativroute durch den MIV zwischen Ottenhofen und Markt Schwaben genutzt wird.
Aus der Mitte des Marktgemeinderats wird der Antrag gestellt, in der heutigen Sitzung nicht über den Beschlussvorschlag abzustimmen.
Die Mehrheit der Gremiumsmitglieder sind sich einig, dass mit der TenneT TSO GmbH eine Regelung getroffen werden muss, aus der hervorgeht, wer die Kosten für die abzuschließenden Tauschverträge, die Vermessung usw. trägt.
Zudem muss sich die TenneT TSO GmbH zum Rückbau des Weges auf eigene Kosten verpflichten, sofern der Markt den Erhalt der Asphaltdecke am Ende der Bauzeit nicht wünschen sollte. Die TenneT TSO GmbH muss sich zudem zum Unterhalt der Baustraße für die gesamte Dauer der Bauzeit verpflichten.