Bauleitplanverfahren der Gemeinde Anzing Bebauungsplan Nr. 2 -9. Änderung- für das Gebiet "Anzing West" Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 23.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 23.01.2025 ö Sachstandsinformation 6

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Anzing hat am 16.01.2024 die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Anzing West“ beschlossen. 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung.

Das ca. 4,5 ha große Plangebiet befindet sich westlich der Ortsmitte zwischen der Münchener Straße, der Frühlingsstraße und der Alpenstraße und umfasst zwei Baugrundstücke sowie die angrenzenden Verkehrsflächen.  

Ziel der Planung ist es, auf den derzeit mit zwei baufälligen Wohngebäuden für 6 Wohneinheiten bebauten Grundstücken im Zuge einer Nachverdichtung mit Geschosswohnungsbau Baurecht für vier neue Wohngebäude mit insgesamt ca. 24 Wohneinheiten einschließlich Tiefagarage zu schaffen.  
Als Art der baulichen Nutzung soll wie bisher ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. 

Das Plangebiet ist über die vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen erschlossen (Münchener Straße, Frühlingsstraße und Alpenstraße).

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, bis 10.01.2025 zum Entwurf der Bebauungsplanänderung Stellung zu nehmen.

Da die vorliegende Planung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, hat die Verwaltung der Gemeinde Anzing mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

Datenstand vom 10.03.2025 17:08 Uhr