Stellenplan 2025 Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 20.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 5.2

Sachvortrag

Stellenplan zum Haushalt 2025

  1. Stellen in Vollzeitäquivalenten

Der Stellenplan zum Haushalt 2025 stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:


2025
2024
+/-
1.
Beamtinnen/Beamte
4,23
4,23
-
2.
Tariflich Beschäftigte
 
 
 
 
a)
Rathausverwaltung
52,14
54,64
- 2,50
 
b)
Bauhof und Betriebe
34,51
34,51
-
 
c)
Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
6,00
6,00
-
 
d)
Reinigung
6,26
6,09
+ 0,17
 
e)
Feuerwehr
1,00
1,00
-
 
f)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
13,92
13,59
+ 0,33
(+ 0,50 | - 0,17)
 
g)
Ausbildung
4,00
4,00
-
Gesamtzahl Stellen
122,06
124,06
- 2,00

Der Stellenplan ist seiner rechtlichen Qualität nach keine Zustandsbeschreibung, sondern stellt die vom Marktgemeinderat gesetzte Höchstgrenze für Stellenanhebungen und -mehrungen dar.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 eine Empfehlung an den Marktgemeinderat ausgesprochen, den Stellenplan 2025 in der vorgelegten Form zu beschließen. 

Seit der Finanzausschusssitzung hat sich noch eine Änderung im Stellenplan ergeben, die aber keinen Einfluss auf die Summe der Stellen im Stellenplan hat:
Ein halber Stellenanteil (0,50) aus der Rathausverwaltung wird umgewidmet, um eine zusätzliche halbe Stelle im Jugendzentrum zu schaffen.

Der Entwurf des Stellenplans liegt als Anlage zu diesem Beschlussvorschlag bei.

Unbesetzte Stellen

Zum Stichtag 31.12.2024 waren 111,31 Stellen besetzt.
Die unbesetzten Stellen sind größtenteils auf noch nicht erfolgreich (nach-)besetzte Stellen oder individuelle Arbeitszeitanpassungen von Beschäftigten zurückzuführen.

Die Verteilung der unbesetzten Stellen je Sachbereich ist in der Tabelle „Übersicht nach Abteilungen, Sachgebieten und Sachbereichen“ (Anlage zum Stellenplanentwurf) dargestellt.

  1. Wegfallende Stellen

Folgende Stellen sind im Laufe des letzten Haushaltsjahres weggefallen bzw. der zukünftige Wegfall wurde festgelegt: 

Bezeichnung
EG
VZÄ
Erläuterung
Bereich Rathausverwaltung
- 2,0

Sachgebiet 3.4
Gebäudemanagement
10
- 1,0
Betriebsbedingter Wegfall 
Sachgebiet 4.2
Straßen- und Tiefbau
6
- 1,0
Wegfall zeitlich befristete Stelle
Summe

- 2,0


Das Personal hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt, ist aber auch die wichtigste Ressource der Verwaltung. Daher gilt es, nach folgenden Grundsätzen eine Optimierung des Personaleinsatzes anzustreben:
  • Schaffung und Aufrechterhaltung eines hohen Leistungsniveaus  
  • Rekrutierung und Sicherung talentierter und motivierter Fachkräfte 
  • Wirtschaftliche Gewährleistung der Aufgabenerfüllung

Die Verwaltung wird auf Grundlage und vor dem Hintergrund des IPM-Gutachtens vom 30.10.2020 sowie des anstehenden Prüfungsberichts des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ein Konzept zur strategischen Personalplanung erarbeiten und dem Marktgemeinderat im Entwurf vorstellen.

  1. Neue Stellen

Für den Stellenplan zum Haushalt 2025 sind keine neuen Stellen beantragt.

  1. Stellenanpassungen

Für im Stellenplan bereits vorhandene Stellen wurden folgende Anpassungen beantragt:

Bezeichnung
VZÄ
Beantragte Anpassung
A 4 - Bauen und Umwelt


SG 4.2 Straßen- und Tiefbau
Verwaltungsangestellte/r 
Straße, Wasser, Kanal


1,0
Verlängerung der Befristung bis 12/2026
(bisher: 12/2025)

Begründung:
Zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist die Erfassung und Kontrolle der versiegelten Flächen notwendig. 
Darüber hinaus müssen Wasser-, Abwasser-, Beleuchtungs- und Straßendaten in das GIS‑System eingearbeitet werden.
Es wird voraussichtlich nicht möglich sein, die notwendigen Arbeiten für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bis Ende 2025 abzuschließen.
Es wird daher die Verlängerung der Befristung beantragt, um eine ununterbrochene Sachbearbeitung zu gewährleisten.

  1. Bewertungsänderungen

Durch neue Aufgaben und eine zunehmende Komplexität bei laufenden Aufgaben verändern sich zum Teil die qualitativen Anforderungen an die Stelleninhaber/innen. 

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die vermutlichen Stellenhebungen des kommenden Jahres innerhalb gewisser Toleranzen zu schätzen sind und diese Schätzungen in den Stellenplan über die Anzahl und Wertigkeit der Stellen eingehen sollen. 
Aus der Ausweisung höherwertiger Stellen im Stellenplan können einzelne Beschäftigte keinen Anspruch auf eine höhere Eingruppierung ableiten. Nur bei Erfüllung der entsprechenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale ergibt sich die Eingruppierung als zwingende rechtliche Folge.

Es wurden daher, wie in den Vorjahren, folgende Bewertungsänderungen nach Erfahrungswerten eingeplant:
Entgeltgruppe
Vollzeitäquivalente
Bewertungsänderung

Entgeltgruppe
Vollzeitäquivalente
Bewertungsänderung
EG 11
+ 0,49

EG 5
+ 0,21
EG 10
+ 0,03

EG 3
- 0,72
EG 9 c
+ 1,00

S 11 b
+ 0,50
EG 9 a
- 2,39

S 8 b
- 0,18
EG 8
- 0,35

S 8 a
- 0,13
EG 7
+ 3,04

S 4
+ 0,31
EG 6
- 1,81




  1. Personalhaushalt

Die Veranschlagung von Personalausgaben erfolgt nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen. Bei der Planung werden alle besetzten Stellen mit den individuellen Auszahlungen je nach Besetzung und unbesetzte Stellen mit Jahresmittelbeträgen veranschlagt. 

Personalausgaben sind insbesondere die Entgelt- und Besoldungsausgaben, Arbeitgeberbeiträge zur Sozial- und Zusatzversicherung und zum Versorgungsverband der Beamtinnen und Beamten sowie Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Insgesamt ergibt sich für den Personalhaushalt 2025 ein Ansatz in Höhe von 9.472.900 €.
Dies stellt gegenüber dem Ansatz für 2024 eine Mehrung von 194.200 € dar. 

Die Mehrkosten entstehen insbesondere aus folgenden Gründen:

Mehrkosten ca.
Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen
  • TVöD:                        + 3,0 % ab 01.01.2025 (Schätzung)                 
  • Besoldung:                + 5,5 % ab 01.02.2025
                                   + 3,0 % ab 01.11.2025 (Schätzung)
238.800 €

Automatische Stufenerhöhungen durch Erreichen der Stufenlaufzeit
37.200 €

Gleichzeitig konnte durch eine Reduzierung von Stellen eine Einsparung von ca. 91.700 € realisiert werden.

Tatsächlich wurden im Jahr 2024 ca. 8.785.000 € an Personalkosten ausgegeben. 
Die Einsparungen beruhen insbesondere auf verzögerten bzw. bisher noch nicht vollzogenen Neueinstellungen bzw. Ersatzeinstellungen sowie auf Wegfällen von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Aufgrund der bestehenden Personalzuweisung zum KUMS erfolgt über die Verwaltungskostenpauschale eine Erstattung von Personalausgaben an den Markt in Höhe von ca. 120.000 €.

Im nachfolgenden Diagramm wird die Entwicklung der Personalausgaben in den letzten Jahren dargestellt.

In dem Diagramm werden neben den direkten Personalausgaben im Deckungskreis 40 auch die Sachkosten im Personalbereich (externen Personalkosten) ausgewiesen (orange dargestellt).
Hierzu zählen Fort- und Ausbildungskosten sowie Kosten für externe, nicht direkt beschäftigte Unterstützungskräfte. 
In Summe ist für diese Ausgaben in 2025 ein Betrag von 194.000 € vorgesehen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Stellenplan 2025 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2025 09:02 Uhr