Ermächtigung Kreditaufnahmen Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 20.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 5.4

Sachvortrag

Die Haushaltssatzung 2025 sieht eine Darlehensaufnahme i. H. v. 3.420.100 € vor.

Da die Kreditinstitute ihre Angebote zum Teil nur sehr kurzfristig halten können, hat es sich in der Praxis bewährt, dass die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme auf den Ersten Bürgermeister übertragen worden ist. Die Verwaltung empfiehlt, diese Regelung beizubehalten.

Die Verwaltung wird das Darlehen erst dann aufnehmen, wenn die Haushaltsgenehmigung 2025 endgültig vorliegt und die Liquidität der Kasse durch andere Mittel nicht mehr gegeben ist. 

Vor der Darlehensaufnahme werden entsprechende Angebote eingeholt; der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag. Über die Aufnahme des Darlehens, einschließlich der Konditionen, wird dem Marktgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung berichtet.

Beschluss

Das Gremium beauftragt die Erste Bürgermeisterin nach vorliegender Haushaltsgenehmigung mit der Darlehensaufnahme gemäß der Haushaltssatzung 2025 entsprechend folgender Kriterien:

  1. Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, im Rahmen der Haushaltssatzung
    Darlehen i. H. v. max. 3.420.100 € aufzunehmen.
  2. Vor den Darlehensaufnahmen sind entsprechende Angebote einzuholen; der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag.
  3. Über die Aufnahme der Darlehen, einschließlich der Darlehenskonditionen, ist dem Marktgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung Kenntnis zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2025 09:02 Uhr