Formlose Bauvoranfrage
Errichtung einer Wohnanlage mit 40 Wohnungen für Studenten
Schweigerweg 1, Fl.Nr. 338/11
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 08.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Für das Grundstück Schweigerweg 1 liegt der Verwaltung eine formlose Bauvoranfrage vor. Das Baugrundstück befindet sich im nicht überplanten Innenbereich. Somit ist die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Geplant sind der Abbruch des Bestandsgebäudes und der Neubau eines Wohngebäudes mit 40 Wohnungen (1- und 2-Zimmer-Appartements für Studenten). Vorgesehen ist ein dreigeschossiges Gebäude. Die Firsthöhe ist mit ca. 50 cm niedriger geplant als das auf der gegenüberliegenden Straßenseite bestehende Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 376/19. Es sollen insgesamt 16 Stellplätze geschaffen werden, davon sieben oberirdisch und neun in der geplanten Tiefgarage.
Die Voranfrage enthält die folgenden Fragen:
- Ist das in der Planung dargestellte Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung der gemäß § 34 BauGB planungsrechtlich zulässig?
- Ist eine Wandhöhe von 8,81 m bzw. 11,65 m zulässig (unter Berücksichtigung aller Abstandsflächen usw.)?
- Ist ein Flachdach zulässig?
- Sind drei Vollgeschosse (+ Dachgeschoss, kein Vollgeschoss) zulässig (unter der Berücksichtigung aller Abstandsflächen usw.)?
- Ist eine GRZ I von 0,302 zulässig? (Nur Gebäudeabdruck)
- Ist eine GRZ II von 0,681 zulässig? (Gebäudeabdruck + Einfahrten + Garagen usw.)
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben grundsätzlich in die Umgebung ein. Gemäß der ab 01.10.2025 in Kraft tretenden Garagen- und Stellplatzverordnung ist für Studentenwohnheime 1 Stellplatz je 5 Betten nachzuweisen. Laut Planer steht noch nicht konkret fest, ob tatsächlich 40 Appartements entstehen. Geht man von 40 Appartements mit je einem Bett aus, löst dieses Vorhaben einen Bedarf von acht nachzuweisenden Stellplätze aus.
Datenstand vom 30.04.2025 15:56 Uhr