Listennachfolge für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Florian Delonge
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sondersitzung des Marktgemeinderates, 19.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Der Marktgemeinderat hat in seiner heutigen Sitzung die Niederlegung des Amtes von Herrn Florian Delonge als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied zum 31.12.2024 festgestellt.
Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) hat der Marktgemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers / der Listennachfolgerin zu entscheiden.
Nach den Bestimmungen des Art. 48 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG rückt für den Fall des Amtsverlustes der/die sich aus dem Ergebnis der letzten Kommunalwahl (2020) ergebende Listennachfolger/in nach (Art. 37 GLKrWG).
Die erste Listennachfolgerin, Frau Sabine Delonge, hat die Übernahme des Amtes ebenso abgelehnt wie der zweite Listennachfolger, Herr Reinold Helmut.
Die dritte Listennachfolgerin ist Frau Daniela Dünckelmeyer.
Über das Nachrücken eines Listennachfolgers / einer Listennachfolgerin ist in dem Zeitpunkt zu entscheiden, in dem der Listennachfolger / die Listennachfolgerin zum Nachrücken berufen ist (Art. 37 Abs. 2 GLKrWG).
Das Nachrücken hängt nach Art. 37 Abs. 2 GLKrWG nur davon ab, ob die nachrückende Person die Wählbarkeitsvoraussetzungen (Art. 21 GLKrWG) noch oder wieder erfüllt (Nr. 84.4 Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung - GLKrWBek).
Frau Dünckelmeyer erfüllt zum 19.12.2024 die Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß Art. 21 GLKrWG.
Sie hat gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Art. 47 Abs. 2 GLKrWG erklärt, dass sie das Amt annimmt und zur Eidesleistung bzw. Ablegen des Gelöbnisses bereit ist.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Frau Daniela Dünckelmeyer Listennachfolgerin für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Florian Delonge ist und damit als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied zum 01.01.2025 nachrückt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2025 12:14 Uhr