Grundstücksangelegenheiten Antrag des Theatervereins Markt Schwaben e. V. auf Erlaubnis zum Aufstellen eines Licht- und Toncontainers auf dem Rathausgrundstück Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 06.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 06.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Der Theaterverein Markt Schwaben e. V. führt regelmäßig die Weiherfestspiele auf dem Kirchweiher neben dem Rathaus durch.
Bislang wurde der für die Licht- und Tontechnik benötigte Container jeweils vor der ersten Aufführung aufgestellt und nach der letzten Theateraufführung wieder abgebaut. Der Verein beantragt die Zustimmung des Marktes diesen Container dauerhaft (bis auf Widerruf) auf dem Rathausgrundstück auf seinem jetzigen Standort stehen lassen zu dürfen.

Wortlaut des Schreibens des Theatervereins vom 26.08.2022 (Zitat):
Der Theaterverein Markt Schwaben beantragt den für die Weiherspiele benötigten Licht- und Toncontainer bis auf Widerruf am Weiher stehen lassen zu dürfen.
Selbstverständlich sorgt der Theaterverein für eine jährliche Abnahme und Statik durch einen Gutachter.
Der Container würde von den Mitgliedern des Aktionskreises Kunst und Kultur gestaltet werden.
Nach Rücksprache mit dem Bauamt, Ordnungsamt und Bauhof gibt es keine Bedenken gegen das Projekt.
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Grundsätzlich bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen die dauerhafte Aufstellung des Containers, jedoch ist der Abschluss einer Vereinbarung mit den im Beschlussvorschlag genannten Mindestinhalten zu empfehlen.
Der Container bedarf keiner Erteilung einer Baugenehmigung, er ist nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung ist folglich nicht zu stellen, gleichwohl hat der Markt als Grundstückseigentümer zu entscheiden, ob der Nutzung der Grundstücksteilfläche zugestimmt werden soll.

Beschluss

Dem Theaterverein Markt Schwaben e. V. wird gestattet den Licht- und Toncontainer bis auf Weiteres auf dem Grundstück des Marktes in der Nähe des Kirchweihers aufzustellen.
Mit dem Verein ist diesbezüglich eine Vereinbarung abzuschließen, die folgende Mindestinhalte beinhalten muss:
  • Erteilung der Erlaubnis unter Widerrufsvorbehalt
  • beiderseitiges Kündigungsrecht
  • Höhe des Nutzungsentgelts/der Pacht
  • Übernahme evtl. anfallender Nebenkosten (z. B. Stromkosten) durch den Verein
  • Verkehrssicherungspflicht durch den Theaterverein
  • jährliche Abnahme des Containers durch einen Gutachter
  • dauerhaftes Vorhalten eines Statiknachweises
  • Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in den Pflanzstreifen zur Vermeidung einer Erosion der Geländeoberfläche beim Container
  • ansprechende, sich in die Umgebung einfügende Gestaltung des Containers
  • Vorbehalt der Aufnahme weiterer Bestimmungen in die Vereinbarung
  • Veränderung des Standorts nur mit Zustimmung des Marktes
Der Vereinbarung ist ein Lageplan mit Kennzeichnung des Aufstellungsorts beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2022 09:47 Uhr