Formlose Bauvoranfrage Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage Herzog-Ludwig-Straße 32, Fl.Nr. 206 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 15.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 15.06.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
29.08.2017
2
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
07.10.2021
6
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
15.06.2023
2

Für das Grundstück Herzog-Ludwig-Straße 32 wurden bereits mehrere Anträge in Form von Antrag auf Vorbescheid und Bauvoranfragen von verschiedenen Antragstellern eingereicht. Zuletzt wurde am 18.08.2022 eine Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses (25 Wohneinheiten) mit Tiefgarage erteilt. 

Das Grundstück wurde inzwischen erneut veräußert. Die Planung, ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage zu errichten, bleibt weiterhin bestehen. Allerdings sind gegenüber der genehmigten Planung einige Änderungen vorgesehen. Unter anderem soll das geplante Wohngebäude etwas nach Norden, Richtung Schlittenberg, verschoben werden. Auf die ursprünglich an den Stirnseiten geplanten Erker wird mit der aktuellen Planung verzichtet.
Eine Erhöhung der Anzahl der geplanten Wohneinheiten auf insgesamt 28 (bisher: 25) ist vorgesehen. Die für das Vorhaben erforderliche Anzahl an Besucherstellplätzen kann laut Aussage des Bauwerbers nicht erbracht werden.

Im Zuge eines Umlaufverfahrens wurden die Mitglieder des Haupt- und Bauausschusses bereits im Vorfeld um Äußerung zu dem geplanten Bauvorhaben gebeten. Hierfür wurde die der Beschlussvorlage beigefügte Präsentation mit Netto- und Wohnflächenberechnung übersandt sowie eine Auflistung der das Bauvorhaben betreffenden zu klärenden Punkte, wie unten aufgeführt. 

Der Verwaltung liegen inzwischen Rückmeldungen von fünf Mitgliedern des Haupt- und Bauausschusses vor. Hierbei wurde wie folgt Stellung genommen:

Abtretung Grundstücksteilfläche durch die Firma Riedel Bau AG an den Markt Markt Schwaben entlang der Herzog-Ludwig-Straße, damit die bestehende Gehwegfläche auf öffentlichem Grund liegt und zudem eine Verbreiterung des Gehwegs möglich ist

Hierzu wurde teilweise Stellung genommen und das Einverständnis dafür erklärt.

Abrücken des geplanten Mehrfamilienhauses von der Herzog-Ludwig-Straße nach Norden sowie Übernahme der Abstandsfläche durch den Markt (belastetes Grundstück Fl.Nr. 206/5, Schlittenberg, Am Postanger)

Bedingung für die Zustimmung eines Ausschussmitglieds hierfür ist, dass der Schlittenberg in seiner Größe, Funktion und Nutzbarkeit erhalten bleibt. Weiterhin wurde die Abstandsflächenübernahme positiv gesehen.
Ein Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung ist zudem erforderlich. 

Reduzierung der nachzuweisenden Anzahl an Stellplätzen sowie Kompensation dieser durch Errichtung dinglich gesicherten Carsharing-Stellplatz mit Zufahrt und E-Ladesäule

Hier werden einige Probleme gesehen. Die Reduzierung der erforderlichen Stellplätze bezieht sich auf die Besucherstellplätze. Anstatt der für Besucher nachzuweisenden 19 sollen lediglich 
6 oberirdische Besucherstellplätze und 1 Carsharing-Stellplatz errichtet werden. 

Mit der Reduzierung der Stellplätze sind nicht alle Ausschussmitglieder einverstanden. Zu klären ist auch der Bedarf der Carsharing Union Markt Schwaben e. V. an Stellplätzen. Diese wurden von der Verwaltung angeschrieben. Ein Stellplatz für Carsharing muss mit entsprechender Anfahrtsmöglichkeit dinglich gesichert und eine E-Ladesäule geschaffen werden. Zudem wird angeregt, dass mindestens eine zusätzliche öffentliche E-Ladesäule zur Verfügung gestellt werden soll. 
Eine Rückmeldung liegt der Verwaltung vom 01.06.2023 vor. Laut Carsharing besteht auf jeden Fall weiter Interesse an einer dinglichen Sicherung von Stellplätzen im Rahmen von Bauprojekten. Das jeweilige Angebot sollte allerdings zum Bedarf von Carsharing passen (räumlich und zeitlich). Es werden hier verschiedene Varianten erläutert. Ein Gespräch mit dem Bauträger soll bereits am 01.06.2023 stattfinden.

Der Antragsteller sieht für die Kompensation der nicht nachweisbaren erforderlichen Stellplätze ein Mobilitätskonzept vor. Zudem wurde vom Antragsteller eine Studie zur Standortbewertung in Auftrag gegeben. Ebenso wurde eine Berechnung der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) vorgelegt. Nach dieser löst jeder errichtete Tiefgaragenstellplatz einen CO2-Wert von 225,60 KG CO2e/qm aus. Die Studie zur Standortbewertung sowie die Berechnung zum CO2-Wert sind ebenfalls der Beschlussvorlage beigefügt. 

Als problematisch wird auch die Tiefgaragenzufahrt direkt an der Herzog-Ludwig-Straße angesehen. Diese wurde jedoch bereits im Baugenehmigungsverfahren (Baugenehmigung vom 18.08.2022) unter Beteiligung des Staatlichen Bauamts Rosenheim geprüft. 

Angeregt wurde auch die Schaffung von einigen sozialgerechten Wohnungen einzufordern. 

Beschluss

Die Präsentation und die weiteren der Beschlussvorlage beigefügten Unterlagen für das Vorhabens Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage (Baugrundstück: Herzog-Ludwig-Straße 32) werden zur Kenntnis genommen. Einer Reduzierung der gemäß Stellplatzsatzung für das Vorhaben nachzuweisenden 19 Stellplätze für Besucher um 13 oberirdische Stellplätze (1 Stellplatz ist für Carsharing) wird unter dem Vorbehalt der genannten vertraglichen Vereinbarung zugestimmt. Somit sind für die geplanten 28 Wohnungen sechs oberirdische Besucherstellplätze und ein Stellplatz für Carsharing auf dem Grundstück nachzuweisen.
Der Ausschuss steht dem Vorhaben grundsätzlich unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Abschlusses eines Vertrags mit dem Vorhabenträger positiv gegenüber.
Die Erteilung einer Zustimmung zu den die Umsetzung des Vorhabens notwendigen Abweichungen von der gemeindlichen Stellplatzsatzung und der Abstandsflächensatzung wird in Aussicht gestellt für den Fall, dass eine einvernehmliche vertragliche Regelung zur Kompensation wegfallender Stellplätze erreicht wird. Entsprechende Abweichungsanträge mit Begründung sind im Bauantragsverfahren zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung des Schriftführers: Aus der Mitte des Ausschusses wird die Anregung vorgetragen, Möglichkeiten zur Ausweisung weiterer Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück zu untersuchen.

Datenstand vom 21.06.2023 16:33 Uhr