Antrag auf Vorbescheid mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Neubau eines Dreispänners, Adalbert-Stifter-Weg 21, Fl.Nr. 351/7
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 15.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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beschließend
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06.10.2022
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5
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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beschließend
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15.06.2023
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4
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Für das Grundstück Adalbert-Stifter-Weg 21, Fl.Nr. 351/7 wurde bereits am 12.09.2022 ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer Reihenhausanlage mit Stellplätzen gestellt. Dieser wurde in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 06.10.2022 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen hierfür erteilt. Inzwischen liegt der Verwaltung ein erneuter Antrag auf Vorbescheid vor.
Nachdem sich das Grundstück teilweise im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 37 „Agrob II“ befindet, ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ebersberg das Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 30 BauGB zu beurteilen.
Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Gebäudes geklärt werden. Vorgesehen ist ein Dreispänner mit den Ausmaßen von 15,905 m x 8,99 m. Es sind drei Wohneinheiten mit jeweils unter 100 m² Wohnfläche geplant. Die laut gemeindlicher Stellplatzsatzung hierfür erforderlichen sechs Stellplätze werden auf dem Eingabeplan nachgewiesen.
Der Baukörper befindet sich teilweise in den laut Bebauungsplan Nr. 37 „Agrob II“ festgesetzten Flächen für Stellplätze. Hierfür ist ein Antrag auf Befreiung erforderlich. Dieser wurde vom Landratsamt mit Schreiben vom 04.05.2023 nachgefordert. Dieser liegt derzeit noch nicht vor.
Anmerkung der Verwaltung:
Nachdem im Bebauungsplan die Darstellung des Grundstücks und des Straßenverlaufs sowie der festgesetzten Stellplätze nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, kann dem Befreiungsantrag zugestimmt werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Bauvorbescheid für den Neubau eines Dreispänners mit Befreiungsantrag, wie im Sachvortrag beschrieben, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2023 16:33 Uhr